Jörg Tauss hat uns seinen Anwalt geschickt. Ja, Stefan Schröder hat ihn hart angegangen. Aber Tauss hat auch eine schäbige Tat begangen, für die er hart kritisiert werden kann. Von Stefan Laurin und Stefan Schröder.
Wir würden den ganzen Vorgang gerne dokumentieren, aber der Rechtsanwalt von Tauss will nicht, dass wir seine Abmahnung veröffentlichen oder daraus zitieren. Sollten wir das tun, hat uns Tauss’ Jurist mit rechtlichen Konsequenzen gedroht.
Nun gut. Zitieren wir also nicht aus den Papieren und setzen uns mit den Vorwürfen inhaltlich auseinander.
Im Kern greift Tauss’ Anwalt aus den beiden Artikeln über seinen Mandaten aus den vergangenen Tagen vier Punkte an:
Zunächst stört sich Tauss’ Jurist daran, dass wir geschrieben haben, „nun sei gerichtsfest“ bewiesen, dass Tauss eine Sammlung von Kindervergewaltigungsbildern hatte. Tauss Rechtsanwalt sagte, sein Mandant habe zuvor schon zugegeben, dass er die Sammlung hatte. Und es dürfe nicht der Eindruck entstehen, Tauss habe bestritten, die Vergewaltigungsbilder besessen zu haben.
Das mag ja sein, nur ist es ein erheblicher Unterschied ob der Ex-SPD-Ex-Pirat Tauss sagt, er habe Kinderpornographie besessen, oder ob ein Gericht zweifelsfrei feststellt, Tauss verfügte, so die taz, über Bilder auf denen Analverkehr von Erwachsenen mit sechs bis achtjährigen Jungen zu sehen ist.
Bei diesem Punkt werden wir also nicht einknicken. Es ging um ein Urteil. Und über dieses wurde kommentiert.
Weiter störte sich der Rechtsanwalt daran, dass Stefan Schröder geschrieben hat, Tauss habe die Freiheit des Netzes missbraucht, um sich seine Vergewaltigungsbilder zu ziehen. Der Rechtsanwalt sagt, Tauss habe nicht das Internet benutzt, sondern sich seine Befriedigungsvorlagen auf anderen Wegen besorgt. Wir sollten also nicht den Eindruck erwecken, Tauss habe das Internet benutzt.
Diesen Vorwurf können wir nicht nachvollziehen. „Netz“ schließt hier in dieser Bedeutung die moderne Kommunikation ein. Von Usenet bis zum Mobilfunknetz. Es geht nicht nur um das runterladen der Bilder von einem Server XY. Wir finden Tauss’ Rechtsanwalt verkürzt hier den Begriff „Netz“ auf TCP/IP gestützte Systeme. An der angegriffenen Stelle ging es aber um die Freiheit der Kommunikation in modernen Netzen.
Auch in diesem Punkt haben wir keinen Grund, etwas zurückzunehmen.
Der nächste Punkt ist noch nebensächlicher. Tauss’ Rechtsanwalt sagt, sein Mandant habe das Handy mit den Analverkehrbildern zwischen Erwachsenen und Kindern, auf dem auch ein mit Sperma bedeckter Kinderkörper zu sehen ist oder eine Frau beim Oralverkehr an einem ein- bis zwei Jahre altem Kind, nicht aus „einem“ Mietwagen mit in die Wohnung genommen, sondern aus „seinem“ Mietwagen.
Was soll man darauf sagen? Ein Mietwagen gehört immer dem Vermieter. Tauss hat den Mietwagen genutzt. Das ist das Spannende. Und Ende. Es ist egal, ob man „ein“ oder „sein“ Mietwagen sagt.
Zuletzt geht es aber auch um etwas wichtiges. Auf Spiegel.de stand bis vor bis vor kurzem folgende Darstellung:
Stringent hat sie (die Karlsruher Staatsanwältin) in ihrer Argumentation vor Gericht die Widersprüche in den Aussagen des kinderlos verheirateten 56-Jährigen gezeigt.
(Absatz editiert und teilweise gelöscht nach einer erneuten Abmahnung von Tauss‘ Rechtsanwalt)
Dabei war das Handy auf den Abgeordneten zugelassen, es handelte sich um eines seiner offiziellen Diensttelefone. Wenn man es anschaltete, erschien jedoch der Begrüßungstext „Hallo Werner“ – „Werner“ war Tauss‘ Tarnname im Pädophilen-Milieu. Und es war diese Handy-Nummer, die die Fahnder überhaupt erst auf die Fährte von Jörg Tauss gebracht hatte.
Von einer angeblichen „Recherche“ war zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Rede. Erst knapp eine Woche später erklärte der Politiker – und zwar zunächst der Presse und erst dann den Ermittlern – den Besitz der strafbaren Dateien mit seiner Abgeordnetentätigkeit.
Diese Darstellung hat Stefan Schröder übernommen. Und sie verkürzt auf:
Wir reden hier von einem Kerl, nämlich von Tauss, der sich den Mist über ein Handy gezogen hat (Absatz editiert und teilweise gelöscht nach einer erneuten Abmahnung von Tauss‘ Rechtsanwalt).
Tauss’ Rechtsanwalt hat diese Darstellung angegriffen (die eben gelöschten Passagen) Sie entspreche nicht den Tatsachen. Sein Mandant habe nie bestritten, dass das Handy ihm gehörte. Er habe es zu Recherchezwecken benutzt, um die Pornoszene aufzuklären.
Wir haben bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt. Und sie bestätigen dort den Rechtsanwalt von Tauss: Die Darstellung im Spiegel und daher auch bei uns ist falsch.
Die Staatsanwaltschaft sagt: Das Handy war in einem Koffer in Tauss Wohnung, in dem der Ex-Politiker Sachen aus seinem Mietauto hortete. Die Sachen in dem Koffer und damit auch das Handy sei immer Tauss zuzuordnen gewesen. Dieser Punkt sei nie strittig gewesen.
Vor kurzem wurde die Darstellung bei Spiegel Online geändert. Auch wir haben die Darstellung dieses Punktes in dem angegriffenen Text geändert.
Es war schlicht falsch. Tauss hat nie den Besitz des Handys bestritten. Die Frage um das Handy ist aber auch nicht der Kern der Sache.
Der Kern ist: Tauss wurde verurteilt, weil er sich Kinderpornos verschafft und versendet hat.
Der Kern ist: kann man Tauss glauben, dass er die Bilder nicht zu seinem Vergnügen gesammelt hat, sondern für Recherchen? Die Staatsanwaltschaft sagt: Tauss habe sich vom 6. Mai 2007 bis 2009 Bild- und Videomaterial auf sein Handy schicken lassen. Zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten. Einige Dateien kamen am 31. Dezember 2008, an Silvester, mitten in der Nacht, die letzte um 23.58 Uhr. Weiter sagt die Staatsanwaltschaft Tauss habe zunächst nicht davon gesprochen, er habe die schrecklichen Pornobilder zu Recherchezwecken gesammelt.
Dies habe er erst nach ein paar Tagen behauptet. Richter Udo Scholl hat schließlich festgestellt: Tauss habe „aus privaten Gründen“ gesammelt. Das Gericht lies allerdings offen, ob er sich die Bilder zur sexuellen Erregung besorgte. „Dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich“, hieß in einer Pressemitteilung des Gerichts. Es könne auch sein, dass Tauss „schlicht aus Neugier“ gehandelt habe, sagte Richter Scholl.
Kann sein. Wir glauben das aber nicht. Wer still für sich Onaniervorlagen sammelt, wer keine Aufzeichnungen über seine angeblichen Recherchen macht, wer Ermittler nicht informiert, wer alles im heimlichen tut, der gleicht einem Bankräuber-Aufklärer, der zu Informationszwecken eine Bank ausraubt und das Geld versteckt. Würde so einem jemand glauben?
Wie dem auch sei. In dem Punkt mit dem Handy werden wir bis 12.00 Uhr eine Unterlassungserklärung abgeben. Wir haben an dieser Stelle falsch berichtet und haben das korrigiert. Den Fehler einzugestehen, ist richtig. Tauss hatte nie behauptet, dass dieses Handy mit den dokumentierten Vergewaltigungen ihm NICHT gehörte.
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Update: Tauss‘ Anwalt hat uns erneut mit einer Abmahnung angegriffen.
Wir haben daraufhin zwei Dinge getan.
Zunächst haben wir oben im Text ein paar Absätze editiert, weil sie nur dazu dienten den Fehler, den wir gemacht haben, inhaltlich zu beschreiben. Da die Sätze sowieso falsch waren, wie wir im weiteren erklärt und dargelegt haben, lohnt sich ein Rechtsstreit wegen der falschen Sätze nicht. Also weg damit – wenn es der Wahrheitsfindung dient.
Weiter wurden wir aufgefordert, die Worte „Befriedigungsvorlage“ und „Onaniervorlage“ oben im Text zu löschen. Das werden wir allerdings nicht tun, da diese Worte freie Übersetzungen von Pornografie sind. (Pornografie ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität bewusst betont werden. Quelle: Wikipedia)
Während das griechische Wort seine tatsächliche Bedeutung hinter dem fremden Klang verbirgt, machen die konkreten deutschen Worte die Wahrheit hinter dem Begriff klar. Die freien Übersetzungen zeigen, was eigentlich Pornografie ist. Pornofotos sind nun mal „Befriedigungs- und Onaniervorlagen“. Tauss‘ Rechtsanwalt hat bestätigt, dass sein Mandant Kinderpornofotos besessen hatte und zwar auf seinem Handy. Damit hatte Tauss‘ Anwalt bestätigt, dass „Befriedigungs- und Onaniervorlagen“ seines Mandanten auf dem Handy waren.
Für diese Übersetzungen sind wir bereit vor Gericht zu streiten. Sollte uns ein Gericht den Umgang mit diesen Worten verbieten, soll es so sein. Bis dahin stehen wir zum freien Wort.
Zuletzt will uns Tauss‘ Rechtsanwalt auch weiterhin mit seiner Definition von Netz beglücken. Das bedeutet: Er sieht das Netz eng auf das Internet bezogen, wir verstehen darunter unter anderem auch das Mobilfunknetz, soweit es dem Datenaustausch dient.
Sollte Herr Tauss darüber eine gerichtliche Klärung wünschen, sind wir bereit, mit ihm vor Gericht über diesen Punkt zu streiten.
Ansonsten hat uns Tauss‘ Rechtsanwalt eine hohe Kostennote reingedrückt. Den Streitwert hat er auf 20.000 Euro festgesetzt.
Wir werden uns jetzt einen Rechtsanwalt nehmen und gegen die Kostennote vorgehen, uns erscheint der Streitwert zu hoch. Wir halten 1000 bis 5000 Euro für angemessen.
Gleichzeitig werden wir uns gegen die weiteren Angriffe von Herrn Tauss wappnen.
Dazu gehört auch, dass wir die Kommentare zu den drei Tauss-Artikeln abgeschaltet haben. Tauss hat uns in der zweiten Abmahnung schon wegen eines Kommentars attackiert. Ein weiterer Streitherd lohnt nicht. Deswegen kann es sein, dass wir auch einzelne alte Kommentare editieren oder ganz löschen.
Ob die von Euch gewählte Formulierung
„sich seine Befriedigungsvorlagen“
in dem Kontext eine kluge Wahl war?
Muss man einen Tauss oder seinen Rechtsanwalt ernst nehmen???
Als Sozialarbeiter habe ich viel mit mißbrauchten Kindern und Jugendlichen zu tun gehabt! Aber um zu wissen, was diesen widerfahren ist, brauchte ich keine Fotos aus dem Internet runterzuladen!
Das haben die mir gesagt und das hat mir völlig gereicht, weil ihre Schilderungen glaubwürdig waren und mehrere Täter daraufhin auch zu Recht verurteilt worden sind.
Wie bescheuert muß jemand sein, um zur „Aufklärung“ Kinder von mißbrauchten Kindern aus dem Internet runterzuladen???
Wenn die jungen Frauen, die ich aus Bordellen geholt habe, von ihren Zuhältern zur Prostitution gezwungen wurden, brauchte ich auch keine Ferkelbilder für Perverse aus dem Internet, ich wusste auch so, was da abgeht.
Jemand der solche Bilder aus dem Internet runterlädt, muss schon sehr pervers und krank in der Birne sein! Wer ernsthaft an „Aufklärung“ zu solchen perversen Straftaten interessiert ist, lädt keine Kinderpornofotos aus dem Internet runter, sondern geht z.B. auf die Homepage von „zartbitter e.V.“
https://www.zartbitter.de/content/index_ger.html
Da kann man nachlesen, was den Kindern widerfahren ist!
Diesen „Vorwurf“ mit den Tages und Nachtzeiten versteh ich nicht. Man hat doch keinen Einfluss darauf wann man MMS zugeschickt bekommt. Klar, das ändert nichts am Kern der Sache. Tauss‘ Argumentation überzeugt mich auch nicht, aber trotzdem nervt mich, dass es offenbar kein Medium schafft neutral informativ zu berichten, die taz nicht, der Spiegel nicht und ihr auch nicht.
Ich dachte bei den Ruhrbaronen ‚bloggen Journalisten das Revier‘ ?
Warum also hat es das Thema Tauss jemals bei den Baronen gegeben?
Jeder kann seine Meinung kund tun, aber Schlammschlachten und Nachtretereien haben mir persönlich niemals gefallen und ich werde sie auch nie befürworten.
Dabei spielt nicht einmal eine Rolle auf welcher Seite ich mit meiner Meinung stehe. Es gehört sich Repekt auch im Netz. Auch bei Kritiken.
Gerade im Fall Tauss hat die Medienberichterstattung, die von Seiten der Staatsanwaltschaft entfacht und nachweislich in eine Richtung gepuscht wurde, dem Menschen Tauss ohnehin über das Mass hinaus geschadet.
Dies soll kein herunterspielen des Falles ansich sein, dessen Urteil ich in vollem Maß zustimme, aber eben dieses mediale Vorgehen wurde auch richterlich verurteilt und bekam eine gehörige Portion Kritik, was von manchen Medien, Journalisten und Bloggern natürlich weder aufgegriffen noch beachtet wird.
Sorry, Eine „Stattwurst“ aus Münster für die Ruhrbarone.
Find ich völlig in Ordnung.
Stefan Schröder hatte auf jeden Fall übertrieben und darf jetzt auch kein Mitleid erwarten.
Eine etwas neutralere Sichtweise würde euch auch gut stehen. Ich will nicht beurteile, was Herr Tauss gemacht hat oder nicht. Aber wie Ihr selbst sagt: „Das Gericht lies allerdings offen, ob er sich die Bilder zur sexuellen Erregung besorgte.“
Und der Rest ist ja alles eure persönlicher Meinung. Tauss hat sicher ziemlich viele blöde Fehler begangen. Dennoch glaube ich, wer in solchen Kreisen verdeckt ermitteln will, wird dies nur sehr diskret machen können.
Ich stimmt auch Stefan zu, „Befriedigungsvorlagen“ ist einfach populistisch und primitiv.
Die ständige Wiederholung der Inhalte erinnert mich irgendwie an die Polemik damals von Frau Von der Leyen… Dass diese Inhalte absolut widerwärtig und zu verurteilen sind, darüber braucht kein normaler Mensch diskutieren – aber mit dieser ständigen und schon wirklich auffälligen Wiederholung stellt ihr euch auf die gleiche Ebene wie VdL damals.
Mal unabhängig davon, wie man Tauss‘ Glaubwürdigkeit einschätzt, was man politisch von ihm hält oder ob man ihn einfach nicht mag:
Was bezweckt Ihr eigentlich mit Euren Angriffen auf ihn? Er ist politisch erledigt und gesellschaftlich auch. Verschafft es Euch irgendwie persönliche Befriedigung, auf einen, der schon am Boden liegt, herumzutreten?
Und was unterscheidet Euch eigentlich von denen, die für die BILD „Das ist das perverse Sex-Schwein“ titeln?
Was wollt Ihr denn noch? Daß man ihn auf der Straße anspuckt?
Und Ihr nennt Euch Journalisten?
@Kolonia: Stand irgendwo was von Mitleid?
@2: «Wer ernsthaft an “Aufklärung” zu solchen perversen Straftaten interessiert ist, lädt keine Kinderpornofotos aus dem Internet runter» – es ging nicht um „Aufklärung solcher Straftaten“, sondern um die Verbreitungswege von Kinderpornofotos – die eben _nicht_ (in relevanter Menge) im Internet zu finden sind.
Thema verfehlt. Sechs, setzen.
@Lars: Für uns war die Geschichte eigentlich durch. Aber auf die Post vom Anwalt mussten wir reagieren – und haben das getan. Wenn wir einen Fehler begangen haben geben wir das zu. Aber es soll nicht der Eindruck entstehen, dass wir von unserer Position in Gänze abrücken. Das haben wir bislang noch nie getan – auch in Konflikten mit anderen Politikern nicht. Und glaub mir mal: Über jeden Fehler Ärgern wir uns – unabhängig davon, ob ein Anwalt sich einschaltet oder nicht.
Die Ruhrbarone hätten sich vielleicht mal besser fragen sollen, warum Ursula von der Leyen nicht wegen der Verbreitung von Kinderpornographie verurteilt wurde.
https://www.presseschauer.de/?p=826
Ich würde mal sagen, dass es nicht direkt um die, von Tauss‘ Anwalt angesprochenen Punkte geht. Es geht wohl eher darum, dass eure „Berichterstattung“ über Tauss in einer Form passiert, wie sie die Bild nicht reisserischer formulieren könnte, ohne zu lügen.
Der Anwalt braucht aber konkrete Punkte, die er ansprechen kann, damit er überhaupt handeln kann.
Und eure Reaktion darauf?
Noch mehr reisserische Wortklauberei und diffamierende Formulierungen.
Aber wie heißt es so schön im Volksmund?
Getretene Hunde bellen!
PS: Und bevor ihr auf die Idee kommt, „den Spieß umzudrehen“. Tauss hat sich an seinen Anwalt gewendet und der diskret an euch. Ihr krakeelt die Geschichte in der Weltgeschichte rum.
Ich kann Lars (#8) nur zustimmen. Was ihr im Fall Tauss abgeliefert habt ist unter aller Kanone. Jetzt spielt mal schön weiter die beleidigte Leberwurst! Lesbar seid ihr spätestens seit Stefan Schröder nicht mehr. Geht endlich offline!
#7 Was Gewalt gegen Frauen und Kinder angeht, kann man es garnicht oft genug wiederholen, finde ich!
Das sind Verbrechen von Perversen gegen die Menschlichkeit und davor kann man garnicht oft genug warnen! Ich habe zu oft in meinem Berufsleben als Sozialarbeiter die zerschlagenen Gesichter von mißhandelten und vergewaltigten Frauen und die fürchterlich traurigen Augen von sexuell mißbrauchten Kindern gesehen!
Ich finde es richtig, daß die Ruhrbarone auch wiederholend darauf hinweisen, weil es ein Tabuthema in unserer Gesellschaft ist, dieser alltägliche Mißbrauch.
Es geht darum, die Opfer zu schützen, nicht darum Perverse, die sich Kinderpornofotos aus dem Internet runterladen auch noch einen „Freifahrschein“ zu geben!
Ist es für die Berichterstattung eigentlich wichtig, dass der Leser erfährt dass ein mit Sperma bedeckter Jungenkörper zu sehen war? Oder dass Oralverkehr an einem Kleinkind gemacht wurde?
Ich mache mir dann einfach mal eure Argumentationsgrundlagen zu eigen und behaupte: Ihr braucht solche Beschreibungen sexueller Handlungen an Kindern für eure Lustbefriedigung. Das steht zwar nirgendwo, aber das Gegenteil ist ja auch nicht bewiesen, also muss es wohl so sein!
Über den Fall Tauss zu berichten ist eine Sache, sich Springerscher Methoden in der Berichterstattung anzunehmen ist eine Andere.
Journalismus heißt übrigens auch, nicht nur bei anderen abzuschreiben (Obwohl es sich mit „Die anderen haben das falsch geschrieben, wir konnten nichts dafür“ ja ganz gut leben lässt), sondern auch eigene Recherchen anzustellen. Das mit dem Handy hätte man also auch ganz gut selbst rausfinden können.
Da habt ihr die Fresse weit aufgerissen und seid auf selbige gefallen.
Inhaltlich wurde in den anderen Beiträgen schon alles gesagt. Heute bin ich wirklich nur erschrocken, dass sich hier bei den Ruhrbaronen falsche Loyalität zeigt.
Bisher hatte ich hier zwei einzelne Personen gesehen, die in teilen unsachlichen, emotionalen, schlecht recherchierten Mist geschrieben haben. Leider zeigten die beiden dann auch noch, dass sie kein Interesse haben eventuelle Fehler zu erkennen oder sogar einzugestehen. Dass niemand zurückgepfiffen wird ist ok, ihr lasst euch unabhängig von einander arbeiten, kein Problem.
Aber, dass ihr diese Personen nun in der Gruppe(?) mit dem selben Ton und Unsinn deckt erschreckt mich. So kannte ich die Ruhrbarone nicht und sowas möchte ich auch nicht lesen müssen. Sollte das alles so bestehen bleiben fliegt ihr zumindest aus meiner Leseliste raus.
P.S.: Da man hier ja sonst leider mittlerweile als fast Kinderschänder angegriffen wird, ich bin in der Sache Tauss auch sehr skeptisch und mir zumindest sicher, dass er großen Mist gebaut hat. Trotzdem war die Berichterstattung hier eine Zumutung und das muss man auch einfach mal eingestehen können.
So wie ich die Sache verstanden habe: Das Gericht ist der Meinung Tauss hat sich das Material nicht zur privaten Befriedigung besorgt und getauscht. Allerdings ist auch für ihn der Besitz und die Weitergabe strafbar. In euren Artikeln dann immer wieder einzustreuen, dass dies seine „Befriedigungsvorlagen“ seien und ähnliches ist sicherlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, aber seriöser Journalismus ist das nicht.
Ich empfinde den Kommentar von Stefan Schröder auch als reißerisch und extrem tendenziös. Aber er war sicherlich nicht abmahnwürdig.
Nur weil jetzt mal einer aus der Internetszene angegriffen wird kann es nicht sein, dass er besser dastehen soll als Kritiker der katholischen Kirche oder Kritiker von Politikern, die falsche Angaben zur Anwesenheit im europäischen Parlament machen.
Meiner Ansicht nach ist eine Abmahnung in solchen Fällen IMMER kritikwürdig. Ansonsten können wir kritischen Journalismus in Deutschland ganz und gar vergessen.
Phillip #16: Uns war das mit „Bildern“ alles zu abstrakt und wir sind der taz sehr dankbar, dass sie der Öffentlichkeit erklärt hat, was für Bilder das waren.
[…] ehemalige SPD- und Piratenpartei-Mitglied Jörg Tauss hat heute die Blogger der Ruhrbarone abgemahnt. Da ich den Text der Abmahnung nicht kenne, kann ich natürlich nur spekulieren. Aber es wird […]
Hör ich da ein leises „Mudddiiii“ ?
da kommt doch ein mimimimimimimimimi von allen seiten mal wieder…. -.-
Ich bleibe dabei: Es gibt keinen logisch nachvollziebaren Grund, sich zur „Aufklärung“ Kinderpornofotos aus dem Internet runterzuladen!
Es gehört ja schon eine Menge krimineller Energie dazu, solche Seiten überhaupt zu finden!
Aus „Versehen“ findet jedenfalls niemand solche perversen Seiten im Internet.
Wenn ich durch Zufall beim „googlen“ auf eine solche Seite stossen würde, würde ich sofort das LKA NRW oder das BKA informieren, aber mir so eine Seite doch nicht noch, wie Herr Tauss auf den PC runterladen.
Da stimmt doch was nicht!
Bevor die Ruhrbarone einmal sagen“ Sorry, wir haben Scheisse gebaut, es tut un leid, war ein Fehler“ reiten sie sich lieber immer tiefer in den argumentativen Dreck.
Früher hat man mal dazu gestanden wenn man sich vergaloppiert hat, aber diese Zeiten scheinen vorbei zu sein. Nichts mehr mit Rückgrat – dafür Mimimi und nachtreten.
@Icke: Wir rufen nicht „Muddi“ :-). Warum auch? Ein Fehler – kann passieren, war blöd. Und zum Rest stehen wir.
@Reizzentrum: Da ist auch kein „Mimmi“. Erwecken wir hier den Eindruck „Angst“ zu haben oder „betroffen“ zu sein? Ich glaube nicht…
LoL.
die Piraten setzten immer einen drauf.
jetz kommt ne Abmahnung ins Haus geflattert. Von jedem Politiker – außer denen von den Piraten – hätten die wieder über alle Kanäle verbreitet „Politiker will Pressefreiheit einschränken #fail“ etc. und den Politiker mit Hass-Emails überschwemmt.
Aber hier gehts ja um Ober-Piraten-Guru und Unterstützter von Kindesmissbrauch (wird unten näher erläutert, bevor ich auch abgemahnt werde) Tauss.
Was er tut, muss richtig sein. Daher müssen die ruhrbarone ein Blog der Blöd-Zeitung sein und von von der Leyen für eine Schmutzkampagne bezahlt worden sein.
selbst DIE PARTEI schafft es nicht sich so gaga darzustellen.
Für mich ist der eigentliche Skandal die Milde des Urteils, die Tauss bekam. Wer sich ein solches Material entgeltlich oder auch kostenlos holt, reizt doch die Täter an, weiterzumachen…
Ich will gar nicht wissen, wie man mit diesem Gefühl leben könnte, andere Menschen vielleicht dazu veranlasst zu haben… aber Tauss scheint daran ja bisher nicht gedacht zu haben…
naja… ne Bewährungsstrafe halte ich da für zu Milde.
Zumal das jetzt auch ne Signalwirkung haben könnte für die Szene, dass man Strafen nicht fürchten brauch…
naja, naja… traurig, traurig…
@Stefan Laurin
Ich werft mit noch mehr Dreck anstelle zu erklären: Sorry, wir haben Scheisse gebaut. Ihr habt – in meinen Augen – einfach kein Rückgrat auch mal einzugestehen dass ihr Mist gebaut habt. Anstelle dessen kommt argumentatives mimimi „Mutti, der Willi hat aber auch ganz böse Sachen gemacht“.
Das Internet darf kein rechtfreier Raum WERDEN – denkt mal über diesen Satz nach. Lasst ihn euch im Zweifelsfall erklären.
Damit haben sich die Ruhrbarone für mich endgültig erledigt. Schade.
Ich hoffe der Redaktion ist wenigstens klar, dass die Kritik schlicht den Stil und die Qualität der Artikel betrifft und nicht versucht Herrn Tauss zu verteidigen. Kein Mensch hat „Stefan Schroeder“ für seine Meinung über Herrn Tauss kritisiert (Das war zumindest nie der Kern der Kritik). Es stellt sich halt nur die Frage in wieweit man so etwas in diesem Stil in einem Weblog wie den Ruhrbaronen ausbreiten sollte (noch dazu bei so einem emotional aufgeladenem Thema, kurz nach einer Verurteilung).
DEN Input bekomme ich auch in meiner Eckkneipe. Da hätte man sich übrigens am Tag danach vorm ersten Bier entschuldigt.
„Bilder“ sind also zu abstrakt, daher beschreibe ich die Darstellungen detailliert, damit auch der letzte Leser noch einen „So ein perverses Schwein“ Gedanken gepflanzt bekommt?
Ob die Taz das geschrieben hat ist dabei genau so zu verurteilen.
In der Sache haben auch 90% der Berichterstatter, Kommentatoren etc. den Ursprung des Handelns von Herrn Tauss nicht verstanden (Dazu zähle ich auch sie, Herr Carstensen)
Das BKA behauptete gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages es gäbe da massive Verbreitung Kinderpornographischen Materials im Internet, als einzigen Ausweg würden sie Zugangssperren sehen.
Weitere Nachfragen etc. wurden gekonnt ignoriert oder mit falschen Behauptungen widerlegt.
Bekanntlich nickte der Bundestag das entsprechende Gesetz ab (denn wer möchte am nächsten Tag mit „Dieser Abgeordnete möchte nichts gegen Kinderpornos unternehmen“ in der Bild Zeitung stehen). Tauss hatte wiederholt darauf aufmerksam gemacht dass Zugangssperren leicht umgehbar sind und sich die Szene längst über andere Wege ihr Material beschafft.
Da er (anscheinend) nicht auf Gehör traf, schien er das auf eigene Faust beweisen zu wollen.
Sicher kein kluger Schachzug, aber das Gericht hat doch eindeutig festgestellt dass es ihm nicht um sexuelle Befriedigung ging.
Wenn man dann also von „Onaniervorlagen“ etc. liest ist das einfach unter aller Sau.
Und ich empfehle auch allen anderen sich erst Mal mit dem Thema auseinanderzusetzen, bevor sie sich von Publikationen wie dieser hier eine Meinung bilden lassen.
Bestes Beispiel: „aber mir so eine Seite doch nicht noch, wie Herr Tauss auf den PC runterladen.“
Da sieht man mal, mit welchem Halbwissen die Leute verbal auf andere eindreschen
Zum ersten und letzten mal Euren Blog gelesen. Was was Ihr hier schreibt geht gar nicht.
Beantworten sie mir eine sehr schlichte Frage Philipp (und die anderen die uns Ruhrbarone im Fall Tauss hier kritisieren): Warum muss ich, um etwas zu beweisen, es gleich Hundert mal tun?
Und kommen sie mir bitte nicht mit der dämlichen Antwort, dass das eben einfach nur eine Fehler, eine Blödheit, ein unkluger Schachzug usw. ist.
Ihr Ruhrbarone seid Fail- wegen Bildjournalismus
Und Tauss wegen der Abmahnung ist genauso fail – Kein Pirat mehr und schon wieder dabei beim Abmahnwahn? Einfach traurig…
@Arnold Voss
Es geht nicht um Tauss oder die Tat, es geht – schon seit langem – ausschliesslich um die Art wie die Ruhrbarone des Begriff Journalismus und Meinungsfreiheit strapazieren.
Wir Kritiker haben verstanden – für uns muss man nicht eskalieren (Bildinhalte auch noch beschreiben). Es geht um den Rufmord den die Ruhrbarone – mit Tauss als Opfer – betreiben
@BesorgterBürger
Wer die Medien verfolgt hat weiss, dass Tauss nicht mehr Mitglied der Piratenpartei ist.
@23
„Aus “Versehen” findet jedenfalls niemand solche perversen Seiten im Internet.“
Und das ist genau der Punkt, an dem die Berichterstattung der Ruhrbarone beim Leser einen falschen Eindruck weckt…
„sich seine Befriedigungsvorlagen“
Respekt, Respekt. Kein Wischiwaschi, sondern knallharte und unverblümte Aussagen. Ich bezweifel aber, dass man diese Tatsachenbehauptung belegen kann, der StA ist es nicht gelungen.
Warum trägt ein Staatsanwalt mehr als einen Beweis für die Anklage eines Verbrechens zusammen?
Die genauen Gründe seines Handelns wird nur er selbst kennen. Es geht mir aber viel mehr nicht um die Frage des „Warum“, sondern darum dass man medial nicht mit falschen Behauptungen und Halbwahrheiten durch den Dreck gezogen wird.
Der eine Kommentator hier hatte schon recht: Warum wurde nur ein Bruchteil so oft darüber berichtet, dass Frau von der Leyen sich Kinderpornos besorgt und vorgeführt hat? Weil Sie eine Frau ist? Oder doch eher, weil sie ein schwarzes Parteibuch hat?
Journalismus sollte objektiv sein. Und das war hier und in vielen anderen Fällen auf beängstigende Art und Weise nicht der Fall.
Bisher hatte ich immer einen ganz guten Eindruck von den Ruhrbaronen und habe die Artikel gerne gelesen. Mit dieser Hetzjagd tun sich die Autoren aber meiner Meinung nach keinen Gefallen.
Ich kann mir auch nicht recht erklären, was das Ganze soll. Meiner Meinung nach gibt es nur eine einzige nachvollziehbare Erklärung:
Bei Herrn Schröder muss ein sehr tief sitzender Hass auf Herrn Tauss vorhanden sein, wofür wir die Gründe nicht kennen. Ober aber, was ich für wahrscheinlicher halte, er ist selbst in seiner Kindheit missbraucht und dabei fotografiert oder gefilmt worden. Unter den Umständen könnte ich seine Handlungen nachvollziehen und würde ihn bitten, sich andere Möglichkeiten zur Kompensation und Satisfaktion zu suchen, möglichst mit professioneller Hilfe.
Das ist aber nur eine ganz vage Vermutung auf der Suche nach einer Erklärung für die ziemlich schwer nachvollziehbare Aktion von Herrn Schröder.
#29 Würden sie lieber Philipp, wie ich, 30 Jahre als Sozialarbeiter gearbeitet haben, wüssten Sie, daß man um perverse Internetkinderfickerseiten zu enttarnen um sie zur Anzeige zu bringen, diese nicht aus dem Internet auf seinen PC herunterladen muss!
Da reicht ein Linkhinweis an unsere Polizei oder z.B. an die Internetseite „child online protection“ die seit Jahren weltweit gegen Kinderporngrafie aktiv ist und die Ursula von der Leyen und der Tauss scheinbar nicht gelesen haben!
https://www.itu.int/osg/csd/cybersecurity/gca/cop/meetings/june-tokyo/bios/index.html
Ihre Argumentation ist recht platt, mit Verlaub!
BTW: Könnt ihr das wirklich beweisen:
„Der Rechtsanwalt sagt, Tauss habe nicht das Internet benutzt, sondern sich seine Befriedigungsvorlagen auf anderen Wegen besorgt. “
Hat der Anwalt von Tauss wirklich von Befriedigungsvorlagen gesprochen, oder habt ihr ihm das untergeschoben? Genau DIESE Art der Manipulation bringt mich dazu euch jegliche journalistische Befähigung abzusprechen. Ihr versucht zu manipulieren und nicht zu berichten.
Wenn ihr das nicht beweisen könnt, wäre auch dieser Satz ein Grund für eine Abmahnung.
„Beantworten sie mir eine sehr schlichte Frage Philipp (und die anderen die uns Ruhrbarone im Fall Tauss hier kritisieren). Warum muss ich, um etwas zu beweisen, es gleich Hundert mal tun?
Und kommen sie mir bitte nicht mit der dämlichen Antwort, dass das eben einfach nur eine Fehler, eine Blödheit, ein unkluger Schachzug usw. ist.
“
@Arnold:
Dann wirst du dich freuen das die Staatsanwaltschaft behauptet hat das selbst dies ZU WENIG Material ist um Tauss „Recherche-Argument“ zu entkräften.
Ändert aber trotzdem nichts daran das eine Abmahnung, selbst als Ex-Pirat, unter aller Sau ist von ihm.
Ich finde die juristischen Aktivitäten gegen die Verfasser von Mutmaßungen, Verdrehungen und Lügen absolut richtig! Hoffentlich bekommt ihr richtig einen auf den Sack.
Diese Medien-Hetzkampagnen sind eines Journalisten unwürdig!
@36
Der Deutsche Presserat sieht in einer Nicht-Berichterstattung Pressefreiheit. Das ist zwar legitim, doch trägt es nicht gerade zu einer ausgewogenen Bereichterstattung bei.
https://www.presseschauer.de/?p=1039
#26
Der Tauss ist nicht mehr in der Partei und handelt(e) auch nicht in ihrem Auftrag, deine Zurechnung der Abmahnung ist also völlig falsch.
Der Autorengruppe würde ich für die Zukunft raten sich von solch emotionalen Themen fernzuhalten, es schadet ihrer Glaubwürdigkeit.
@Reizzentrum:
wer das Verhalten in den Kommentare verfolgt hat, weiß, dass der Austritt von Tauss nix an seinem Ober-Guru-Status für Piraten geändert hat.
Also wer sich derart dubios herausredet und windet wie der Herr Tauss, darf nicht erwaren mit Glacéhandschuhen angefasst zu werden.
Das Thema ist und bleibt abstossend, – und er selbst hat nicht viel zur offenen und transparenten Aufklärung beigetragen.
Die jetzigen anwaltlichen Einlassungen sind doch eher „Nebenkriegsschauplätze“.
Dass kommt mir so vor, als ob jemand eine Person mit dem Auto überfährt, Fahrerflucht begeht, anschlesend gefasst und verurteilt wird, – und sich schlussendlich darüber gerichtlich auseinandersetzt, ob er dass mit einem Opel oder VW getan hat.
Es ändert nichts am Kern der Sache, es lenkt nur ab.
Herr Carstensen, Ihre 30 Jahre Arbeit im Sozialen Dienst in allen Ehren, aber Sie sind im konkreten Fall auf dem Holzweg.
Es ging nämlich gerade NICHT um die Verbreitung via Internet (welche ja mit dem Stoppschild beseitigt werden sollte…), sondern um die Vebreitung über alternative Wege. Daher wurden die besagten Bilder auch nicht auf Herrn Tauss‘ Rechner, sondern auf einem seiner Handys gefunden. Außerdem auf zwei DVDs, welche angeblich auf postalischem Wege zu ihm kamen (Da bin ich mir nicht sicher, daher unter vorbehalt).
Jedenfalls ging es ganz klar darum, aufzuzeigen dass die Szene die besagten Stoppschilder ungehen kann und wird.
Daher ist die Aussage „Sowas zeigt man an und speichert das nicht auf seinem PC“ eindeutig falsch und für mich ein Beispiel, was reisserischer Journalismus für Meinungen bei seinen Lesern verursacht.
Die Haltung der Ruhrbarone ist völlig richtig. Es mittlerweile nicht mehr mit anzusehen, wie Tauss und seine Jünger von der Piratenpartei überall im Netz den Fall verdrehen. Das geht mittlerweile soweit, dass dreist behauptet wird, das Gericht habe Tauss vom sexuellen Interesse an den Bildern „freigesprochen“.
Die Art und Weise wie Tauss sich als „Opfer“ darstellt, gleicht einer Perversion. Zumindest ist es nicht weniger pervers als die Bilder, die er sich zu seinem Privatvergnügen beschaffte.
[…] So muß Tauss der Kommentar der Ruhrbarone besonders hart getroffen haben, gerade weil er nicht aus den etablierten Medien kam, von denen er sich sowieso nichts erwarten durfte, sondern aus der Mitte der Netzgemeinde, wo man scheinbar verstand, daß sich seine, Tauss’ Wahrheit von der Medienkampagne der Staatsanwaltschaft und dem Vokabular einer Ursula von der Leyen unterschied. Genau aus der Mitte wurde er nun in die dunkle Ecke gestellt, was ihn so angepißt hat wie Horst Köhler, daß er die Ruhrbarone abmahnte. […]
Ich weiß nicht was die Ruhrbarone so in Ihrer Freizeit gemacht haben, aber dass Herr Tauss sowas gemacht hat stand nie zur Diskussion.
Von daher scheinen Sie ja wenig von Informationsbeschaffung zu halten
Nur ein paar spontane Gedanken die mir hier beim lesen durch den Kopf gingen….
Hat Rechtstaatlichkeit nicht auch etwas mit Verwantwortung zu tun?
Sollte nicht ein Journalist auch persönliche Verantwortung übernehmen? Sich Gedanken darüber machen, ob eine Aussage sachlich oder reisserisch ist?
Ist eine Unterscheidung zwischen Herrn Tauss und Frau v.d.Leyen nicht schon ein systematisches Problem in einem Rechtstaat der die beiden gleich behandeln sollte? Sollten Medien den Rechtstaat (und damit die Menschen) nicht unterstützen?
Fällt es anderen auf, daß durch kleine Beugungen und Interpretationen ein Weg weg von der Gleichheit und Gerechtigkeit beschritten wird? Ist ein „kleiner Tauss“ so wichtig, daß die fehlende Gleichbehandlung einfach übersehen werden solllte?
… zu viele Fragen…