Nach meinen Recherchen scheint es, als hätten die Polizei- und Justizbehörden in Nordrhein-Westfalen ein echtes Problem den gesetzlichen Anforderungen zur Löschung von Telefonüberwachungen nachzukommen. Wie das Innenministerium auf meine Anfrage bestätigte, gibt es bis heute bei den elektronisch aufgezeichneten Gesprächen keine Softwarelösung, um einmal gespeicherte Unterhaltungen aus dem „Kernbereich der privaten Lebensführung“ dauerhaft zu entfernen. Dabei ist das seit dem 1. Januar 2008 gesetzlich vorgeschrieben. Es fehlt schlicht der Löschknopf in den Systemen der Überwachungsbehörden. Eine Situation wie aus einem Kafka-Roman.
Jeder, der einmal in das Netz einer Schleppfahndung per Telefon geraten ist, muss damit rechnen, dass seine Gespräche mit Ärzten, Pfarrern, Parlamentariern oder Rechtsanwälten auf den Servern der Behörden liegen. Egal ob es sich um Terroristen oder zu unrecht verfolgte Bürger handelt. Dabei müssen laut Gesetz Gespräche, die das intimste eines Menschen berühren "unverzüglich" gelöscht werden. Aber stattdessen lagern die Sachen in NRW monatelang oder ewig auf den Rechnern der Ämter.
Nach Auskunft des NRW-Justizministeriums wurden im Jahre 2007 in 627 Ermittlungsverfahren Telefone überwacht. Im Jahre 2008 waren es 578 Verfahren. In den letztgenannten Verfahren wurden 1.706 Telefone abgehört. Zahlen für das laufende Jahr 2009 liegen noch nicht vor.
Da ein Löschknopf fehlt, würden alle notwendigen „Löschungen mit hohem personellem und zeitlichem Aufwand manuell in den Erfassungssystemen vorgenommen“, sagte eine Sprecherin des zuständigen Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste. Und weiter heißt es: „Die nordrhein-westfälische Polizei hält bei der Telekommunikationsüberwachung alle rechtlichen Vorgaben strikt ein.“
Doch so ganz scheint das nicht zu stimmen. Es geht um Spitzfindigkeiten. So weigert sich das Justizministerium mitzuteilen, in wie vielen Fällen überhaupt Gespräche gelöscht wurden, die zu Unrecht aufgezeichnet wurden. „weil dies eine händische Auswertung zahlreicher Akten bei sämtlichen Staatsanwaltschaften des Landes voraussetzen würde, die in Anbetracht von deren Arbeitsbelastung nicht zu leisten ist.“
Stattdessen heißt es, die Pflicht zur „unverzüglichen Löschung“ hätte zunächst der abhörende Polizist. In Zweifelsfällen würden diese sich an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden. Diese würde dann Löschungen anordnen. Und genau darauf scheint sich die Sprecherin der Abhörbehörde zu beziehen. Sie sagt, in allen Fällen, in denen "nach Maßgaben justizieller Anordnungen" – sprich auf Anweisung der Staatsanwaltschaften – Löschungen notwendig gewesen seien, wären diese auch umgesetzt worden. Anders ausgedrückt könnte das bedeuten, kein Polizeibeamter hat aus eigenem Antrieb „unverzüglich“ Daten gelöscht, wenn er beim Abhören bemerkt hat, dass es um Sachen ging, die keinen was angehen.
Diese Vermutung wird durch einen vorliegenden internen Vermerk des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste aus dem September 2008 bestärkt, den man hier herunterladen kann: klick. Es heißt dort, bis in den vergangenen Herbst hinein seien in insgesamt „EINEM FALL“ intime Daten manuell auf Anordnung der Staatsanwaltschaft „mit hohem Aufwand“ gelöscht worden. Dazu kam später ein weiteres Verfahren. In 576 Lauschangriffen (TKÜ) geschah also wenig bis nichts. Weiter heißt es in dem Vermerk: „Das neue TKÜ-System der Polizei des Landes NRW (…) besitzt derzeit keine standardisierten Möglichkeiten zur Löschung bestimmter Daten.“
Nach Auskunft des Innenministeriums NRW soll bald ein Löschknopf für die Programme eingebaut werden. Wann genau ist noch unklar. Die beteiligtem Firmen sagte, sie dürften oder würden nichts zu der neuen Software sagen. Einer meinte „das hat auch was mit dem bezahlen zu tun.“ Das Innenministerium sagt, das Geld für den Löschknopf sei im Haushalt 2009 vorgesehen.
Wie viele intimste Gespräche aus Lauschangriffen derzeit noch auf den Servern der Polizei ruhen und wer darauf Zugriff hat, ist nicht absehbar. Sie lagern in den Systemen Gemini oder Case. Ich bin gespannt, wann der erste ein intimes Gespräch veröffentlicht.
[…] Die Kafka-Falle in NRW: Was abgehört wird, verschwindet selten. Löschknopf fehlt » ruhrbarone http://www.ruhrbarone.de/die-kafka-falle-in-nrw-was-abgehort-wird-verschwindet-selten-loschknopf-fehlt – view page – cached ruhrbarone. Journalisten bloggen das Revier: Alltag, Kultur und Politik im Ruhrgebiet. […]
Vor ein paar Tagen wurde gemeldet, dass die niederländische Polizei wohl das gleiche Problem hat:
https://www.nrc.nl/binnenland/article2394162.ece/Afluisteraar_zoekt_naar_deleteknop
[…] Abgehört: Kein Löschknopf – Die Kafka Falle …ruhrbarone […]
[…] NRW: Was abgehört wird, verschwindet selten. (ruhrbarone) – Die Ergebnisse von telefonischen Überwachungen können nicht gelöscht werden, da es keine Softwarelösung dafür gibt – obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist… […]