Ein Bankkonto für jedermann? Weshalb eigentlich?

Von Verschuldung ist derzeit viel die Rede: von Staatsverschuldung, von Bankenverschuldung. Und von Rettungsschirmen für überschuldete Staaten und Banken. Dass es aber auch Menschen gibt, die privat verschuldet oder vielmehr überschuldet sind, spielt in dieser Debatte keine Rolle. Folglich werden auch keine staatlichen Rettungsschirme für sie aufgespannt. Unser Gastautor Jürgen Klute (Die Linke) ist Mitglied des Europaparlaments. 

In absehbarer Zeit soll es aber für überschuldete Menschen einige positive Veränderungen geben. Am 4. Juli 2012 hat das Europäische Parlament mit einer sehr großen Mehrheit einen so genannten legislativen Initiativbericht verabschiedet, der die EU-Kommission auffordert, bis Anfang 2013 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der allen Bürgerinnen und Bürgern der EU das Recht auf ein Bankkonto gewährt.

Doch weshalb braucht man ein Recht auf den Zugang zu einem Bankkonto, mag sich manch Leser jetzt fragen.

Die Antwort ist einfach: In einer modernen Gesellschaft kommt man ohne ein Bankkonto nicht weit. Wer einen Mietvertrag unterschreiben will, muss in der Regel ein Konto mit Einkommen nachweisen. Die Wasser- und Energieversorger verlangen ebenfalls eine Kontoverbindung, oft sogar die Einrichtung eines Dauerauftrags oder einer Abbuchungsgenehmigung. Auch einen Arbeitsvertrag bekommt man nicht ohne Kontoverbindung, da kein Arbeitgeber mehr eine Barauszahlung von Löhnen vornimmt. Behörden zahlen Sozialleistungen nur in Ausnahmefällen bar aus und dann nehmen sie dafür zum Teil relativ hohe Gebühren. Auch der oft billigere Zugang zu Waren über das Internet ist ohne Konto nicht möglich. Und wer Bargeld haben will braucht heute eine Kontokarte, mit der er am Automaten Geld ziehen kann. Wer also nicht am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen kann, kann nur sehr eingegrenzt am wirtschaftlichen Leben teilnehmen. Ein Basiskonto ist also elementarer Teil einer Strategie zur Armutsbekämpfung. Im Sinne einer gesellschaftlichen Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger ist daher ein Recht auf den Zugang zu einem Basis-Konto nötig. Mehr dazu findet sich übrigens auf der (englischsprachigen) Webseite der in Brüssel ansässigen European Foundation for Financial Inclusion (EUFFI).

Es sollte ein Konto auf Guthabenbasis sein mit der Möglichkeit, Geld einzuzahlen, abzuheben, zu überweisen – auch per Dauerauftrag und Abbuchungsauftrag. Ein Basis-Konto sollte auch eine Kontokarte umfassen (keine Kreditkarte!), um an einem Automaten Geld abheben zu können und mit der man in Geschäften zahlen kann. In Belgien z.B. ist das völlig unproblematisch möglich. Eine solche Kontokarte lässt sich technisch heute so einrichten, dass Kontoüberziehungen per Kartenzahlung nicht möglich sind, wie in vielen EU-Nachbarländern üblich.

In Frankreich – dort gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Basis-Konto bereits – ist ein solches Konto für die Kunden kostenfrei. In Belgien, wo es ebenfalls einen Rechtsanspruch auf ein Konto gibt, kostet es pro Jahr zur Zeit 13 Euro. Da Bargeld eine Art öffentliches Gut ist, das vom Staat für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, sollte eben auch der Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr, wenn dieser mehr und mehr zum Regelfall wird, in Form eines Basiskontos entweder kostenfrei oder aber zu sehr niedrigen Gebühren ermöglicht werden.

Nun mag man weiter fragen, wer denn Schwierigkeiten hat, ein Bankkonto zu eröffnen.

Betroffen sind zunächst einmal die Menschen, die mit Überschuldung zu kämpfen haben. Sie sind bei Banken nicht sonderlich beliebt als Kunden und die Einrichtung eines Bankkontos ist für sie deshalb mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wenn die Bank überhaupt bereit ist, ihnen ein Konto einzurichten. Aber auch erwerbsarbeitslose Menschen, Menschen mit geringem Einkommen und kleine Selbständige sind in den Augen vieler Banken uninteressante bzw. un-profitable Kunden und haben ähnliche Schwierigkeiten, ein Konto zu bekommen. Und obgleich es seit 1993 den europäischen Binnenmarkt gibt, ist es in manchen EU-Mitgliedsländern für Studierende und Arbeitsmigranten ein großes Problem, dort ein Konto für die vorgesehene Aufenthaltsdauer einzurichten.

In der EU sind von diesen Problemen rund 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger betroffen. Das sind rund 7 % aller Einwohnerinnen und Einwohner der EU. Etwa 6,5 Millionen von ihnen haben entweder einen Kontozugang von einer Bank verwehrt bekommen oder aber sie trauen sich erst gar nicht, ein Bankkonto zu beantragen. Die Betroffenheit verteilt sich allerdings sehr unterschiedlich auf die EU-Mitgliedsländer. Einige EU-Staaten haben einen sehr hohen Abdeckungsgrad mit Bankkonten von teils weit über 90 Prozent. In einigen Ländern liegt der Abdeckungsgrad hingegen deutlich niedriger – teils bis weit unter 70 Prozent.

Die EU-Kommission weiß um diese Problematik und arbeitet schon seit einigen Jahren an einer verbraucherfreundlichen Lösung. Anfang 2011 wollte sie endlich einen Gesetzesentwurf vorlegen. Doch der Termin wurde mehrfach verschoben. Banken und auch einige Mitgliedsländer haben offenbar soviel Druck in dieser Frage auf die EU-Kommission ausgeübt, dass sie schließlich ihre Pläne änderte und am 18. Juli 2011 nur eine rechtlich bindungslose Mitteilung zum Thema vorgelegt hat.Darin werden die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu einem Basiskonto sicherzustellen. Bis zum 21. Januar 2012 sollten die Mitgliedsländer der Kommission über die in ihrem Hoheitsbereich ergriffenen Maßnahmen Bericht erstatten. Und bis zum 1. Juli 2012 sollten sie entsprechende statistische Daten an die EU-Kommission übermitteln.

Die Rückmeldungen der Mitgliedsstaaten waren äußerst ernüchternd und blieben weit hinter den Erwartungen der EU-Kommission zurück. Lediglich Frankreich, Belgien, Portugal und Finnland haben gesetzliche Regelungen. Deutschland hat eine freiwillige Selbstverpflichtung des Bankensektors (Konto für jederman), die laut Verbraucherberatung jedoch nur begrenzt funktioniert. Die Mehrzahl der Mitgliedsländer hat aber entweder keine Regelungen oder sie haben nicht reagiert auf die Mitteilung der EU-Kommission.

Da die Mitgliedsstaaten offensichtlich nicht bereit sind, den Interessen von Bürgerinnen und Bürgern, von Verbrauchern und Verbraucherinnen in angemessener Weise Rechnung zu tragen, ist aus Sicht des Europäischen Parlaments nun eine EU-weite Regelung unumgänglich. Dies hat das Parlament mit seiner breiten Zustimmung zu dem legislativen Initiativbericht, der vom Autor dieses Beitrags vorgelegt wurde, unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.

Der für den EU-Binnenmarkt zuständige Kommissar Michel Barnier hat den Bericht und die breite Unterstützung des Parlaments begrüßt. Er hat sich wiederholt für ein Recht auf ein Zugang zu Basis-Bankdienstleistungen ausgesprochen, konnte sich 2011 aber noch nicht in der Kommission mit seiner Position durchsetzen. In der Debatte im Europäischen Parlament zu dem Bericht zum Zugang zu Basisbankdiensleistungen hat EU-Kommissar Barnier angekündigt, dass die Kommission bis Ende 2012 ein Paket von drei Gesetzesentwürfen vorlegen will: einen Entwurf zum Zugang zu Basisbankdienstleistungen, einen zur Regelung und zur Erhöhung der Transparenz der Bankgebühren und einen zur Erleichterung des Kontowechsels von einer Bank zur anderen. Die Kommission ist offenbar jetzt gewillt zu handeln. Bleibt zu hoffen, dass sich nun auch die Mitgliedsstaaten und die Banken dem Verbraucherschutz und den Bürgerinteressen nicht länger versperren.

 

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Jörg
12 years ago

„Maßnahmen zu ergreifen, um allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu einem Basiskonto sicherzustellen“

Und die Maßnahmen zum Schutz solcher Konten, was ist damit? Läuft das dann wie bei P-Konten, oder sind es normale – also generelle Konten?

S.Ooker
S.Ooker
12 years ago

Das Vorhaben ist nur zu unterstützen. In Deutschland haben wir ja glücklicherweise zumindest noch die Sparkassen – die meines Erachtens für ein einfaches Grundgirokonto niemanden ablehnen, egal wie arm und überschuldet.
Hab was die Sparkassen angeht zumindest noch nichts anderes gehört…

Andrea "V"
Andrea "V"
12 years ago

@2,
so nett sind die Spasskassen in ihrem Gehabe auch wieder nicht!

Freidenker
Freidenker
12 years ago

Natürlich, solch haarsträubende Ungerechtigkeiten müssen – wie alles andere auch – selbstredend im zentralistischen Brüssel geregelt werden. Eine Bank ist ein Kreditinstitut, das entgeltliche Dienstleistungen für den Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr anbietet. Ein Bankkonto für jedermann ist genauso unsinnig wie jedem Amerikaner sein Haus. Die Folgen dieses Wahnsinns haben auch die Europäer schmerzlich erfahren müssen.

Gerade einem Linken klar zu machen, dass Politik (insbesondere in Brüssel) nicht die Lösung, sondern das Problem ist, erscheint nahezu aussichtslos!

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