Varel/ Oldenburg – Ein 70jähriger muss u.a. wegen Holocaustleugnung in den Knast, für 8 Monate. Alles spricht dafür, dass es sich dabei um den „Honigmann“ handelt.
Die NWZ berichtete gestern darüber, dass ein 70jähriger deutscher Mann aus Varel u.a. wegen Holocaustleugnung in Oldenburg vor Gericht stand.
Auf seiner Internet-Seite, auf der sich mehr als 10.000 Beiträge befinden sollen, sollen auch hakenkreuzähnliche Symbole und Zeichen zu finden sein. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Doch das kam für die Oldenburger Berufungskammer nicht infrage.
Im Netz wurde darauf hin davon ausgegangen, dass es sich dabei um den Schmutzblogger „Der Honigmann“ handelte, dessen Blog „der Honigmann sagt“ unter den deutschsprachigen Aluhut- und Schwurblerseiten ganz vorne dabei war. Der Wohnort des „Hongimanns“ und sein Alter waren bekannt, und die Anzahl anderer Blogger, die aus Varels kommend über 10.000 Schwurbelartikel verbreiteten dürfte wohl auch eher gering sein.
Nun berichtete eine beim Prozess anwesende Person den Ruhrbaronen, dass es sich bei dem Verurteilen mit „mindestens 95%iger“ Sicherheit um den besagten „Honigmann“ handeln dürfte. Zwar sei die URL bei Gericht nicht klar benannt worden, mehfach sei aber Thema gewesen, dass der nun Verurteilte selbst als Imker tätig sei. Dies passt zu dem bisher skurril anmutenden Details, dass der Hassblogger in seinem Blog neben Honig fürs Hirn eben auch Honig für den Magen zum Kauf anbot.
Hoffentlich fühlt sich jetzt nicht die ganze "Urban Beekeeping"-Szene als braune AluSchwurbler denunziert. Obwohl, ich kenn da so ein, zwei hier in der Nähe…;-)
Der Name des Blogbetreibers ist doch bereits seit einiger Zeit auch bekannt. Auf Psiram findet sichcfolgendes: "Ernst Köwing ist Betreiber des Blogs "Der Honigmann sagt", über das rechtsgerichtete und antisemitische Artikel verbreitet und entsprechende Kommentare geduldet werden. Laut eigenen Aussagen auf seiner Facebookseite lief gegen Köwing ein Strafverfahren wegen "Verfassungsfeindlicher Verunglimpfung von Verfassungsorganen", eine Straftat nach Paragraph 90b des Strafgesetzbuches, die mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.[7] Die Verhandlung sollte am 3. Juni 2013 beim Amtsgericht Varel stattfinden. Anlass für das Verfahren war Köwing zufolge unter anderem eine Hausdurchsuchung am 31. Mai 2012.
Ende 2013 wurde Ernst Köwing vom Amtsgericht Varel wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil wurde vor dem Landgericht Oldenburg rechtskräftig. Anlass waren Texte auf seinen Webseiten, die den Holocaust in Abrede stellten (Holocaustleugnung).[8] Zuvor kam es am 31. Mai 2012 zu einer richterlich angeordneten Durchsuchung und Beschlagnahme von Computern bei Ernst Köwing.[9]
Im Februar 2017 wurde Köwing vom Landgericht Oldenburg wegen Volksverhetzung zu 8 Monaten Haft verurteilt. Köwing hatte seiner Internetseite einen Text veröffentlicht hat, in dem der Holocaust geleugnet wird. Zwar soll der Holocaust nicht konkret in Frage gestellt werden, der Text als Ganzes soll das aber nahelegen. Da Köwing sich sich von dem Inhalt nicht distanzierte, habe er sich den Inhalt zu eigen gemacht, urteilte das Gericht. Ein weiterer Vorwurf war das das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Da Köwing einschlägig vorbestraft ist, konnte das Gericht keine günstige Sozialprognose als Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe mehr stellen.[10] https://www.psiram.com/ge/index.php/Ernst_K%C3%B6wing
Darf der im Gefängnis weiter bloggen? Ich fand die Seite immer sehr erheiternd und aufschlußreich. Ganz unversehens ist man in einer völlig anderen Welt und neue Horizonte tuen sich auf.
Bartoschek ist doch selbst Psiram-Autor.
@Kater Karlo: Hat da einer wieder vergessen, seine Tabletten zu nehmen? 😉
"Schmutzblogger, Aluhut- und Schwurblerseiten, Hassblogger" – ein echt "baronöse" Ausdrucksweise, die auch im Ruhrgebiet schmutzig sein dürfte. Schon mal was von freier Meinungsäußerung gehört, du Hass-Schreiber?
@ #6: Ja, und
a) habe ich die Meinungsfreiheit genutzt.
b) der Honigmann falsche Tatsachenbehauptungen begangen und Straftaten begangen, die eben nicht Ausdruck der Meinungsfreiheit sondern von Kriminalität sind – und
c) habe ich sogar deinen Kommentar frei geschaltet, obwohl ich hier die Möglichkeit gehabt hätte, deinen Erguss nicht zu veröffentlichen.
Nein, du brauchst mir nicht danken. So bin ich eben.
der punkt c gilt in einer demokratie als selbstverständlich. also mal bitte nicht als beachtlich hervorheben.
@ #8: Das ist Unsinn. Ich kann hier freischalten, oder eben auch nicht. Ganz nach Lust und Laune. Weil ich hier Hausrecht habe. Am Wesen der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland ändert dies nichts.
na eben. unter dem gesichtspunkt hausrecht steht dir das zu. leben wir deshalb in einem hausrechtsstaat ? soviel ich weiß, ist diese seite als presse gedacht. und die verweist ja bekanntlich auf meinungsfreiheit und meinungsbildung.
wenn also nach lust und laune gehandhabt wird, ist da nicht viel mit meinungsäußerung.
da hilft es dann auch nicht, sich hinter dem hausrecht zu stellen.
@der jute hut: Privatbesitz. Uns gehört es und was Du denkst, ist mir vollkommen egal 🙂
aha !
egal. soso.
nö, glaub ich dir nicht.
warum gibt es dann die kommentarfunktion ?
wollt ihr nicht wissen was die leser denken ?
@der jute hut: Klar, wir diskutieren auch gerne mit unseren Lesern. Aber nicht mit Ihnen. Huschhuschhusch rüber zu den Freakshows 🙂 Mach der Lobotomie schauen wir weiter.
Viele Leute verstehen echt nicht, dass die Meinungsfreiheit beinhaltet, dass sie ihre Meinung freu äussern können, ohne mit Verfolgung oder Gewalt dafür zu rechnen.
Es gehört sicher nicht dazu, dass man sich diesen Nonsense anhören muss, ihm eine verbale Plattform geben muss, oder es womöglich auf der eigenen Seite veröffentlichen muss!!! Wtf! Hahaha!
Das haben die Jungs von Slime schon vor 30 Jahren erkannt: "Ihr seid nichts als linke Spiesser". Unerträglich, diese Blockwartmentalität.
Ja, das müsst ihr machen! Ihr müpsst euch alle freuen und es zelebrieren, wenn jemand seiner poltischen Gesinnung und Weltanschauung wegen in den Knast muss! Seht ihr nicht, aus welcher Ecke das kommt? Nein? Nun, dann sage ich es euch:; Es kommt exakt aus der Ecke, die ihr damit zu vermeiden vorgebt !!!
Als ich mich begann im Internet zu bewegen und Material zum Thema Lettow-Vorbeck wg.einer Straßenumbenennung suchte, landete ich auch irgendwie beim Honigmann. Natürlich konnte ich meine Finger nicht still halten. Ruckzuck war mein Zugang gesperrt. Wer selber keine Meinungsfreiheit in seinem Bereich duldet, sollte sie für sich nicht einfordern. So sind`s nun mal, die Extremisten von rechts und links: AUSTEILEN Bundesliga, Einstecken Kreisliga D.
Thomas, Du kannst Meinungsfreiheit nicht gleichsetzen mit dem Hausrech in einem privaten Blog. Ich schmeiße auch Spammer aus meiner privaten Facebookseite, wenn sie mir auf den Nerv gehen. Jemanden aber per Justiz mundtot zu machen, ist Zensur und eines Rechtsstaates unwürdig – ganz gleich was für einen Blödsinn jemand schreibt. Ein Rechtsstaat muß das aushalten können. Das betrifft selbst den Gebrauch von Gesten und Symbolen und Leugnung der Geschichte. Niemandem darf man den Mund verbieten, so lange er damit nicht jemanden persönlich beleidigt.
Vielmehr sollte man Menschen dazu anhalten, selbst zu denken. Bewußt werden über Manipulationen, von welcher Seite auch immer. Jemand der selbst denkt, läuft auch nicht Gefahr, jeden Blödsinn zu glauben.
Die aktuelle Entwicklung, Menschen mit dem Gebrauch von Diffamierung und Justiz einzuschüchtern, daß sie schließlich Angst haben, ihre Meinung zu äußern, halte ich für höchst gefährlich und für eine Vorstufe eines totalitären Staates, denn es führt zu einer Schere im Kopf und Denkverboten, auf daß man nur noch politisch korrekte Gedanken hegt und äußert.
Weiß jemand etwas über die Schließung der Honigmann-Seite? Seit wann ist sie nicht mehr erreichbar? Gab es dazu ein Urteil?
@Martin von Mendel: Dass eine Holocaustleugnung, für die der "Honigmann" gerichtlich belangt wurde, keine durch Art. 5 GG geschützte Meinungsäußerung, sondern eine Straftat ist (so wie es eine ganze Menge Straftaten gibt, die Art. 5 ganz bewusst einschränken, weil es *den* General-Freibrief fürs Absondern von "Meinung" auch in einer Demokratie nicht gibt), sollte aber klar sein.
@Klaus Lehmann sicher ist das in unserem Staate eine Straftat. Und genau da zeigt sich, daß wir auf direktem Weg sind, unsere Äußerungen und Gedanken zu beschränken und damit unser Recht der freien Meinungsäußerung. Dieses Grundrecht kann keine Einschränkungen haben – ohne Ausnahme – und seien die Äußerungen auch noch so schräg oder unangenehm. Eine Meinungsäußerung darf niemanden persönlich verletzen. Ein Recht auf Beleidigung darf es nicht geben. Aber eine Meinung zu äußern, daß man glaubt, daß geschichtliche Ereignisse anders waren, als allgemeiner Konsens – wie kann man so etwas unter Strafe stellen? Dieses Grundrecht einzuschränken ist das Werkzeug eines totalitären Staats und anstatt uns vor Faschismus zu beschützen, indem über diesen Teil unserer Geschichte keine Unwahrheit verbreitet werden darf, führt es uns durch dieses Verbot geradewegs hinein.
@ Martin Da kann ich @Klaus Lohmann nur zustimmen. Was mein Erleben beim Honigmann angeht, war es so, dass ich zwar keine Holocaustleugnung festgestellt, aber sehr viel, was wirklich nicht den Tatsachen entsprach. Mein letzter Beitrag war, dass ich schrieb, dass Versailles gegenüber Brest-Litowsk zwar kein Kindergeburtstag gewesen sei, aber dass die lautesten Schreier gegen Versailles die waren, die Brest-Litowsk u.a.als gerechten Siegfrieden begrüßt hatten. Dumm gelaufen, wenn man auf einmal die Medizin schlucken muss, die man ausschließlich anderen zugedacht hatte.
Wenn von Mendel fragt:
"Weiß jemand etwas über die Schließung der Honigmann-Seite? Seit wann ist sie nicht mehr erreichbar? Gab es dazu ein Urteil?"
will ich das mal so beantworten:
Der einzige, der etwas zu den Gründen der Schließung sagen könnte, ist der Honigmann selbst. Hierüber schweigt er sich jedoch aus. Nicht mehr erreichbar ist die Seite seit 01.09.2017.
Urteil? wordpress.com braucht kein Urteil, um jemanden rauszuschmeißen. Nennt sich Hausrecht.
Psiram WordPress § 139 Richter BRID Meinungsfreiheit Demokratie Urteile alles das gibt es
in der NGO of Germany nicht.
@berge r.: Vielen Dank. IP ist registriert, HARP aktiviert, Chemtrailflieger ist unterwegs.
@Stefan Laurin: Haarp schreibt man mit 2 a.
Und, was hat ihm diese "Klarstellung" genutzt? NICHTS!