Ein ziemlich erstaunliches Urteil des Verwaltungsgerichts Münster. Das beschied soeben: die Polizei darf Teilnehmer an Demonstrationen nur noch filmen, wenn "erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit" bestehen. Immerhin handele es sich um einen starken Eingriff in das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht.
Bild: flickr.com
Geklagt hatten Atomkraftgegner aus dem Münsterland, verteidigt wurden sie von dem Münsteraner (Bürger-)Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, klick. Im Juni vergangenen Jahres hatte ein Kamerafahrzeug der Polizei dauerhaft und intensiv eine – wie heißt es bei den Veranstalters so schön – eigentlich "ereignisfreie" Demo von 70 Atomkraftgegnern gefilmt, die gegen die Urantransporte von Gronau nach Russland protestierten.
mehr dazu:
klick
klack
und noch das aktenzeichen (AZ: 1 K 1403/08)
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Ein solches Urteil möchte ich mal in und für Berlin sehen. Da wird ja auch gern und schon seit Jahrzehnten draufgehalten, ganz egal, ob es zu Straftaten kommt oder nicht.
*btw* Warum lassen sich eigentlich Kläger verteidigen? 😉
Vielleicht weil Wilhelm Grüner und pazifist ist. Angreifen ist nicht seine Sache 😀
gutes auge, @auge! die protestler haben sich natürlich von wa vertreten lassen.
@schuri: Hä?
[…] polizei in nrw wurde zum glück ausgebremst vor gericht: https://www.ruhrbarone.de/polizei-darf-nur-noch-gewaltvideos-drehen/ […]