Volksverhetzung: „Tod und Hass den Zionisten“ bleibt strafbar

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Taylan C. in Aktion

Im vergangenen Sommer war Taylan C. einer der Organisatoren zahlreicher antiisraelischer Demonstrationen. Bei der Demonstration in Essen am 18. Juli vergangenen Jahres, bei der es zu Ausschreitungen kam, hatte er   „Tod und Hass den Zionisten“ gerufen. Im Januar war er dann vom Amtsgericht Essen zu einer Haftstrafe von drei Monaten auf Bewährung sowie zur Zahlung von 200 Euro verurteilt worden. C. wollte das  Urteil nicht akzeptieren und ging in Berufung. Keine gute Idee: Wie das Landgericht Essen diesem Blog bestätigte, wurde er am 22. Mai vom Landgericht Essen wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt.

Das Landgericht hat sich damit der Beurteilung  der Amtsrichterin Gauri Sastry angeschlossen, das Zionist im Sprachgebrauch des Antisemiten ein anderes Wort für Jude sei. Die Bestätigung dieser Einschätzung könnte es Antisemiten künftig schwerer machen, in der Öffentlichkeit ihren Judenhass auszuleben.

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Sigrid Herrmann-Marschall

Vor Gericht und auf hoher See…
Das wird tatsächlich unterschiedlich entschieden. Das war aktuell vor einer Berufungskammer des zuständigen LG, hat also leider auch keinerlei Bindungswirkung. Wegen der Höhe der Strafe vermute ich einen Schöffen-Effekt.

Andernorts wird das erst gar nicht angeklagt, sondern gleich eingestellt. Wesentlich kommt es auf den Verfolgungswillen, den Ermessensspielraum des befassten StA an. Stark beschäftigte Staatsanwaltschaften werden n.m.M. dazu tendieren, so etwas eher nicht anzuklagen. Zudem kann auch persönliche Angst durchaus eine Rolle spielen. Lohnt es sich, sich mit evtl. gefährliche Islamisten anzulegen wegen einer strafrechtlichen Petitesse? Ist es keine, wird sie kleingeschrieben. Da geht doch was über die Relevanzkriterien. Das kann auch schon mal unterschiedlichen Verfolgungsdruck in verschiedenen Regionen bedeuten.

Hier wurde sogar noch eine Beschwerde gemacht:
http://www.migazin.de/2014/11/17/anti-israel-demonstration-nicht-strafbar/

In diesem Fall wurde ebenfalls Strafanzeige erstattet (durch mich). Es wurde eingestellt mit der Begründung, der öffentliche Friede sei durch "nur" 1000 Nutzer des Kanals nicht hinreichend relevant gestört worden. Ich war und bin anderer Meinung, habe aber keine Beschwerde eingelegt.

http://boxvogel.blogspot.de/2014/11/eine-kleine-geschichte-uber-erman-oruc.html

Der Tritsch Tratsch
Der Tritsch Tratsch
9 years ago

Taylan C. hat viele Lokal-Prominenz Facebook Freunde aus Politik, Kunst, Kultur. Obwohl er erkennbar Erkenntnis resistent weiter die verfolgte Unschuld in Video- und Textbotschaft gibt, halten die an der Freundschaft fest.
Nach dringlichen Hinweisen sind nun zwei von dieser Freundschaft zurück getreten. Alle diese Lokalgrößen haben sich weder an den Diskussionen mit, noch über Taylan beteiligt.
Alle sind aber nach Außen bekennende Anti-Rassisten und Anti-Faschisten und selbstverständlich für eine Willkommenskultur etc.
Nun kann man bei der Menge von Facebook "Freunden," die Selbstvermarkter aus Politik und Kunst zum Überleben benötigen, niemandem einen Vorwurf machen – man kann schließlich nicht alles lesen, was so täglich gepostet wird.
Da der Fall aber durch die sozialen Netze und die Presse ging, verblüfft es schon, dass die oben genannten deutlich auf ihre problematische "Freundschaft" hingewiesen werden müssen.

A-S-S-A
9 years ago

Nicht zu vergessen ist, die Demo unter dem Titel “Frieden in Nahost”, war angemeldet von Niema Movassat (MdB Die Linke). Er hatte sogar geklagt, das sie stattfinden konnte.
https://www.facebook.com/Movassat.Niema/posts/254526771410633

Später berief er sich auf eine "friedliche Demo", gestützt hat er seine Aussagen auf den Polizeibericht. Ähnlich taten das andere GAZA-Demo-Veranstalter in anderen Städten, sie stützten sich auf Polizeiberichte…
Sowohl in NRW als auch NDS wurde dieses wohlwollende Bild der Polizei im Landtag versucht gerade zu rücken. Und man sollte bei der Betrachtung der Polizei bedenken das sie bundesweit, da und dort Megafone und Lautsprecherwagen geliehen haben, damit die verbal Eskalation von Antisemiten nicht zu leise ist.

Gerd
Gerd
9 years ago

"Alle sind aber nach Außen bekennende Anti-Rassisten und Anti-Faschisten und selbstverständlich für eine Willkommenskultur etc."

Ist doch kein Widerspruch! Nur dumpfe 'Rechte' sind antisemitisch, Linke dagegen sind 'israelkritisch' oder ggf. antizionistisch. Und die obsessive, einseitige Kritik am Staat der Juden bzw. die grundsätzliche Ablehnung eines Staats für Juden ist selbstverständlich keineswegs gegen die Juden gerichtet.

Der Tritsch Tratsch
Der Tritsch Tratsch
9 years ago

Taylan C. ist erkennbar der gute Buddy, der sich wegen eines Aufmerksamkeitsdefizitsyndroms in der Rolle des Einpeitschers & Freiheitskämpfers gefällt. Weniger Triebstau bei ihm würde vielleicht eine entspanntere Sicht zur Folge haben.
Er bekommt zu viel Beifall und Anfeuerung von den richtig bösen Buben. Und zu wenig rote und gelbe Karten von den gemäßigten.
Immerhin hat er einige wirklich tolldreiste Themenstränge auf seinem Facebook Auftritt auf anraten anderer gelöscht.
Die Bewährungsstrafe könnte am Ende vielleicht doch noch einen Nachdenkprozess bei ihm starten.

Aimée
Aimée
9 years ago

Auch wenn es nur mein persönlicher Eindruck ist, aber ich denke so toll wie das Urteil jetzt rüber kommt, ist "nichts" passiert.
Taylan C. ist m.E. der "dumme Bub", der sich instrumentalisieren lassen hat, ohne den Durchblick zu haben und die eigentliche "Triebfeder" bleibt im Verborgenen. Schlimmer ist, dass jetzt alle zufrieden sind, man hat ein Urteil (und dies ist durch die Dummheit von Taylan noch deftiger) und kann nun sich selbst "gratulieren", "Judenhetze" wird sanktioniert!
Die Hetzer, Scharfmacher und Judenhasser u.a. von der UETD, u.a. werden das nächte Mal wieder "Bauern" sammeln und am Ende die Urteile als "Zionistiche Unterwanderung" ihren Anhängern verkaufen.
Ergebnis nach dem Sommer 2014= 2 Urteile, in Wuppertal……
….gelernt wurde nichts, nicht einmal von der Politik und das wird uns die Zukunft zeigen.

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