
Die Berliner Verwaltung soll „bunter und vielfältiger“ werden. Daher erließ der rot-rot-grüne Berliner Senat im Jahr 2021 das sogenannte „Berliner Partizipationsgesetz“ und setzt damit den in Artikel 3 des Grundgesetzes verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz außer Kraft. Von unserer Gastautorin Aischa Schluter.
In Artikel 3 des Grundgesetzes steht: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“







