Die Clubs der Bundesliga und
Im Fokus des Konzepts steht der Arbeitsschutz für rund um den Spielbetrieb beteiligte Arbeitnehmer wie Spieler, Trainer, Betreuer und Medienvertreter. Das Konzept ist grundsätzlich unabhängig von den standort-individuellen Konzepten der Clubs hinsichtlich einer möglichen Rückkehr von Stadionbesuchern sowie den diesbezüglichen Beschlüssen der Mitgliederversammlung vom 4. August im Sinne eines einheitlichen Vorgehens bei Auswärts-Kontingenten, Stehplätzen, Alkoholausschank und Nachverfolgung von Infektionsketten zu betrachten.
Die DFL hatte das unter Leitung von Prof. Dr. Tim Meyer durch die Task Force aktualisierte Konzept bereits in der vergangenen Woche den Clubs zugesendet und veröffentlicht. Die darin enthaltenen Vorgaben berücksichtigen die Anforderungen an den Arbeitsschutz gemäß der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegebenen „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“. Die auch für den Fußball zuständige gesetzliche Unfallversicherung VBG sieht das Konzept im Einklang mit der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“. Vor diesem Hintergrund tragen die Clubs der Bundesliga und
Mit Blick auf den Spielbetrieb der kommenden Saison haben sich die Clubs der Bundesliga und
Das erweiterte Wechselkontingent wird entsprechend in der DFL-Spielordnung verankert – genauso wie die beschlossene Ausweitung der zulässigen Rückennummern in beiden Ligen auf Nummern bis 49, die infolge der teilweise umfangreicheren Meldelisten der Proficlubs (vor allem aufgrund der Berücksichtigung von Nachwuchsspielern) erfolgt.
Darüber hinaus hat die DFL-Mitgliederversammlung eine Anpassung des Lizenzierungsverfahrens für die Saison 2020/21 beschlossen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Finanzplanung wird der zweite Teil des Lizenzierungsverfahrens (Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Spielzeit) in der Saison 2020/21 insoweit ausgesetzt, als dass keine formale Entscheidung der DFL über die Bestätigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ergehen wird. Die Clubs werden zum 31. Oktober weiterhin die relevanten Unterlagen einreichen und die DFL wird in engem Austausch mit den Clubs über deren individuelle Liquiditätssituation bleiben. Zur Saison 2021/22 soll das Lizenzierungsverfahren nach aktuellem Stand wieder in der üblichen Weise durchgeführt werden.
Zudem gibt es gemäß eines entsprechenden Beschlusses der Mitgliederversammlung in der kommenden Spielzeit weiterhin die Möglichkeit, ein Spiel aus übergeordneten zwingenden rechtlichen, organisatorischen und/oder sicherheitstechnischen Gründen kurzfristig in einem anderen Stadion auszutragen. Diese Anpassung galt nach dem entsprechenden Beschluss vom Mai bereits während des Sonderspielbetriebs in der vergangenen Saison 2019/20. Hintergrund ist, dass durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auch die Entwicklung eines nur regionalen beziehungsweise lokalen Infektionsgeschehens denkbar ist, welches unter Umständen die Durchführung einer Begegnung an dem vorgesehenen Spielort kurzfristig unmöglich macht, während an einem anderen Standort gespielt werden kann.
Die aktuelle Version des medizinisch-hygienischen Konzepts finden Sie auf dfl.de zum Download.
[…] da dieser seine Familie beleidigt haben soll, einmal ganz zu schweigen. Es sind Aufnahmen, die jede Hygieneregel in Sekunden zu Nichte machen, Eindrücke die zeigen, dass es nicht gelingen kann mit Zuschauern im […]