Der Blick in den Kalender erinnert heute an einen ‚Feiertag‘ der besonderen Art: Mit dem ‚Tag des Deutschen Bieres‘ wird seit 1994 vom Deutschen Brauer Bund alljährlich am 23. April der Erlass der bayerischen Landordnung im Jahr 1516 gefeiert.
Am 23. April 1516 wurde das ‚deutsche Reinheitsgebot‘ proklamiert, und seitdem gilt per Gesetz: In Bier gehört hierzulande eigentlich nur Wasser, Hopfen und Gerste. Die Hefe wurde erst später erwähnt, als man in der Lage war Hefe herzustellen…
Dieses angeblich älteste Lebensmittelgesetz der Welt feiern die deutschen Brauer, welche schon seit Jahren mit rückläufigen Absatzzahlen zu kämpfen haben, Jahr für Jahr mit zahlreichen Veranstaltungen und Festen quer durch die Republik.
Bei allen Klischees und Vorurteilen die mit diesem herrlich erfrischenden Gerstensaft seit Jahren verbunden sind, vielleicht für den ein oder anderen Bierliebhaber unter unseren Lesern doch ein schöner Anlass sich heute Abend ein ‚kühles Blondes‘ o.ä. zu gönnen! Prost! 😉
Veranstaltungen zum ‚Tag des Deutschen Bieres‘ findet man, bei Interesse, u.a. hier:
Sehr schön. Ich wusste schon immer, dass der 23. April ein besonderer Tag ist. 😀 Prost