Von unserem Gastautor Thomas Hafke
„Künftig könnten selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, erläuterten die Richter.“ FAZ
Wieso das Verfassungsgericht sich für die Klage von Fridays for Future, die Maßnahmen der Regierung gegen den Klimawandel seien nicht ausreichend, überhaupt angenommen hat, bleibt mir als Bürger dieses Landes ein Rätsel. Ich denke nicht, dass ein Verfassungsgericht für diese Fragen zuständig ist. Für mich ist das die Aufgabe der Parlamente. Abgeordnete, als gewählte Vertreter der Bürger, haben den Auftrag zu entscheiden welche Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels realistisch und angemessen sind. Immer unter der Berücksichtigung realer Entwicklungen und der Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung.
Diese kann nun teilweise außer Kraft gesetzt werden, im Angesicht der zu erwartenden Klimakatastrophe. Ob es zur Katastrophe kommt, ist nicht ganz klar. Denn kein noch so gutes Computerprogramm der Welt ist in der Lage die Zukunft vorher zu sagen. Die Verfassungsrichter rechtfertigen allerdings mit der Zukunft „Freiheitseinbußen“. Und zwar nicht nur mit der noch nicht bekannten Zukunft allgemein, also einer angenommenen Erderwärmung, die in eine Katastrophe für alle Lebewesen Ende, sondern auch mit Menschen, die noch nicht geboren worden sind. Dass nicht geborene Menschen das Recht haben über Gesetze und Regulierungen von heute zu entscheiden, ist meines Wissens neu. Ich vermute, dass es dergleichen in der Geschichte der Verfassungen bisher nicht gegeben hat – das Ganze also ein einmaliger Vorgang ist, der die Bundesrepublik umfassend verändern wird.
Ich fühle mich jedenfalls an dystopische Filme wie Minority Report von Steven Spielberg erinnert, in dem Verbrechen bekämpft werden, bevor sie geschehen, weil Wissenschaftler meinen mit Hilfe künstlicher Intelligenz dies berechnen zu können. Menschen werden eingesperrt, obwohl sie nichts getan haben, sondern nur weil sie womöglich etwas unrechtes tun könnten.
Wenn wir uns ansehen, wie die Bundesregierung mit der Pandemie umgegangen ist, der Schwerpunkt liegt Eindeutig auf Verbote anstelle von Impfen, und wie schwer sie sich tut, die im Namen einer Katastrophe einkassierten Grundrechte wieder zurückzugeben, schwant mir nichts gutes. Von den Coronamaßnahmen werden wir jetzt quasi in die Klimamaßnahmen rutschen. Die Bürger sind es gewohnt und werden kaum dagegen Widerstand leisten. Zumal die Angst vor dem Ende der Welt in Deutschland groß und der Jubel über die Entscheidung enorm ist. Nun wird die orwellsche Fantasie von Luisa Neubauer von FFF, Menschen mit der Begründung des CO2 Fußabdrucks in 19 qm Wohnungen zu sperren, real.
Thomas Hafke ist Diplom Sozialwissenschaftler und seit über 32 Jahren in der Jugendarbeit tätig. 30 Jahre davon war er im Fan-Projekt Bremen aktiv, wo er mit Jugendlichen Werderfans (Kutten, Hooligans und Ultras) beschäftigt war. Wobei er zwischenzeitlich beim VfB Oldenburg mit Fußballfans und in Delmenhorst mit Skinheads arbeitete. Hinzu kam die Begleitung der Fans der Deutschen Nationalmannschaft ins Ausland. In Oldenburg hatte er das Glück mit Rudi Assauer zusammenarbeiten zu dürfen. Außerdem hat er in dieser Zeit diverse Lehraufträge an der Universität und Hochschule Bremen und an der Hochschule für öffentliche Verwaltung (Studiengang Polizei) durchgeführt. Heute ist er in der Jugendwohngruppenarbeit tätig, wo er mit Risikojugendlichen betraut ist. Sein Gebiet ist die Jungenarbeit.
„ Ich denke nicht, dass ein Verfassungsgericht für diese Fragen zuständig ist“
Ich denke…. immer der beste Gesprächseinstieg, wenn man überhaupt keine Ahnung hat. Weniger denken, mehr recherchieren. Das ist ja hochgradig peinlich.
Aber so kennt man die konservativ-rechte Blase.
Ich kann mich dem nur anschließen. Ich bin fassungslos. Das alles erscheint mir wie ein Staatsstreich. Merkel hat mit der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts durch einen Parteikollegen tatsächlich den letzten Stein dazu gesetzt. Es stehen uns wohl schwere Zeiten bevor.
Mein Kommentar #2 bezieht sich auf den Artikel.
(Nicht auf den substanzlosen Einwurf #1)
Ich denke, also bin ich.
Descartes
@AndiDo
Schade, gleich der erste Kommentar eine unsachliche persönliche Anranzerei. Wie immer man zu der Frage, wie die Klimaziele zu verwirklichen sind, steht: das BVerfG ist nicht die Stelle, die über die Angemessenheit einzelner Maßnahmen zu entscheiden hat. Leider ein weiteres schlechtes Beispiel dafür, dass sich das Gericht politisch betätigt. Leider auch typisch deutsch, alles zu verrechtlichen.
#1: "Aber so kennt man die konservativ-rechte Blase"
Wird es nicht langsam langweilig, alles was nicht der eigenen Meinung entspricht, in die rechte Ecke zu stellen? Oder fehlen die Argumente?
Ja, wir leben in einem anderen Land, aber nicht erst seit "heute". Schon Merkels Infektionsschutzgesetz mit der Aushebelung der Gerichte hat uns in eine andere Zeit geführt. Übrigens hat Frau Merkel in einem Interview ganz offen zugegeben, das die Ausschaltung der unteren Instanzen ihr Ziel war – manche meinen, sie hätte sich da verplappert, was ich durchaus nicht glaube.
Es bleibt also nur der Weg zum Bundesverfassungsgericht, was aber nach dem Urteil "zum Schutz des Klimas" wohl keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Oder glaubt jetzt noch jemand, dass das Verfassungsgericht unsere Freiheitsrechte in der Pandemie schützen wird?
Von nun an werden wir in einem anderen Land leben müssen, oder man ist jung und kann sich in einem anderen Staat eine neue Existenz aufbauen. Wenn ich nicht zu alt für solche einschneidenden Veränderungen wäre, würde ich dieses Land verlassen.
In diesem "neuen Land" leben wir schon länger.
Es begann mit einer Opposition, die annähernd jede parlamentarische Niederlage vom Verfassungsgericht prüfen ließ (SPD unter Lafontaine) führte über Bundesrichter, die Urteile nicht nach Rechtslage, sondern nach einer Rechtslage "wie sie sein sollte" (ich meine Papier, bin mir aber nicht sicher), dann galt plötzlich US-Recht (Leihmutterschaft), es folgte z. B. der Freihspruch eines Versicherungsbetrügers am BGH (Versicherungen seien keine geschädigte Person) , als weitere wichtige Etappe die inzwischen endgültig durchgesetzte Abschiebung von Sami A. trotz gegenteiligem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.
Die Grenzen zwischen Legislative, Judikative und Exekutive sind fluide geworden.
Die Gründe sind vielfältig. Grundsätzlich kann man vielleicht eine gewisse Disziplinlosigkeit feststellen. Richter die zu Gesinnungsjustiz neigen, eine Exekutive, die Bürger als Untertanen und sich selbst als im Verordnungsdschungel verirrte Herrscher wahrnimmt, eine Judikative für die Gesetze vielleicht sowas wie Absichtserklärungen sind, aber keine zwingende Handlungsanweisungen führen immer häufiger zu Interventionen jenseits der eigentlich zugedachten Zuständigkeiten und Kompetenzen.
Woher im konkreten Fall z. B. das Gericht die Gewißheit vernimmt, aus geltendem Recht eine Freiheitsbedrohung für die Zukunft annehmen zu müssen, kann nur dessen Geheimnis bleiben, da es uns kaum eine Glaskugel wird präsentieren wollen.
Neudeutsch heißt sowas im Juristenjargon Kasuistik, nach alter Väter Sitte spräche man von Willkür.
Zu diesem Fazit kann übrigens auch kommen, wer Umwelt- und Klimaschutz für eminent wichtig hält.
Das Urteil ist ein Eigentor für die klagende, junge Generation. Für die unsicheren Risiken der Zukunft soll ihnen heute Freiheit genommen werden können. Das ist eine Lebensperspektive, die deprimierender nicht sein könnte.
"Ob sich die Erde um die Sonne dreht, ist nicht gsnz klar."
In diesem Blog wird die Fahne der Wissenschaft ja noch gehalten, und das ist gut so. Aber bei der Klimafrage gibt es eine blinden Fleck, da die Ergebnisse der eigenen Bequemlichkeit im Weg stehen. Das Urteil des Gerichts sagt doch nur, dass sich die Politik an die Verfassung je völkerrechtliche Verträge halten muss. Das ist eine Überraschung, ja klar… Aber den Richtern nicht vorzuwerfen. Sogar Lindner fabuliert ja von den Pariser Zielen, will aber nix machen.
"Urteilsschelte" ?
Könnte es sein, daß hier -und anderswo- Urteilschelte stattfindet. ohne daß die Betreffenden daran interessiert waren bzw. daran sind zu erfahren , was denn a) der konkreten (!!)Inhalt der vom BVerfG getroffenen Entscheidung ist , b.) zu erfahren, aus welchen Gründen das BVerfG die erhobene Verfassungsbeschwerde ( keine Klage ) für zulässig und begründet gehalten hat und c)warum letztendlich das Gericht -teilweise- der Verfassungsbeschwerde (den Beschwerden) stattgegeben hat?
Interesse unterstellt, bedarf es dann ein wenig Zeit und Mühe, die relativ umfangreichen Ausführungen des Gerichtes zu lesen , um sich danach (!!) mit ihnen auseinandersetzen zu können -und das bedarf es keiner juristischen Ausbildung/Vorbildung..
Erst dann und nur dann wäre es möglich -u.a. hier bei den Ruhrbaronen- über die Rechtauffassung des BVerfG fundiert zu streiten. Ansonsten…….?????
So nebenbei könnte "man", wenn gewollt, Einiges über Wesentliches des deutschen Verfassungsrechtes, so wie es im GG normiert und vom BVerfG ausgelegt wird, erfahren -über die konkrete Problem hinaus- bzw. 'mal wieder daran erinnert werden..
Und weil VerfassungsRECHT und VerfassungsPOLITIK die zwei Seiten einer Medaille sind, müßte "an sich" jeder politisch Interessierte , Juristisches aber ehe Desinteressierte willens sein, sich mit der Verfassungsrechtsauffassung des BVerfG konkret und im Detail zu befassen, generell und eben jetzt und hier in Sachen Verfassngsbeschwerde(n) gegen das sog. Klimaschutzgesetz.
PS
Fundstelle -via Google-: Neueste Entscheidungen des BVerfG.
Erstens: Was qualifiziert Herrn H. zu diesem Kommentar?
Zweitens: Zitat: "Ich fühle mich jedenfalls an dystopische Filme wie Minority Report von Steven Spielberg erinnert, in dem Verbrechen bekämpft werden, bevor sie geschehen, weil Wissenschaftler meinen mit Hilfe künstlicher Intelligenz dies berechnen zu können." Zitat Ende.
So etwas gibt es doch längst!
Ihre Ansicht "Abgeordnete, als gewählte Vertreter der Bürger, haben den Auftrag zu entscheiden welche Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels realistisch und angemessen sind. " steht nicht im Widerspruch, sondern im Einklang mit dem Verfassungsgerichtsurteil. Das Verfassungsgericht hatte zu entscheiden, wie Artikel 20a des Grundgesetzes der Bundesrepublik ausgelegt werden sollte. Das Verfassungsgericht beschied, dass die jeweilige Bundesregierung verpflichtet ist, das Klima zu schützen, weil das Klima die natürliche Lebensgrundlage künftiger Generationen ist und Art. 20a des GG vorschreibt, dass der Staat "in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen" schützt.
Durch die wunderbare Tatsache, dass unsere Lebenserwartung heute im Schnitt um die 80 Jahre liegt, ist die Generation, die zu Zeit dieses Verfassungsgerichtsurteils 18 Jahre alt , also wahlberechtigt und wählbar ist, bis 2080 in der Lage ihre Leben politisch selbst zu beeinflussen. Ich verstehe deswegen nicht, wieso das Verfassungsgericht vorauseilend zukünftige Zeitspannen und deren möglich Etwicklungs zum Anlass nimmt, Generationen und ihre Freiheitsrechte zu schützen, die in dieser Zeitspanne selbst dazu politisch in der Lage sind.