Der WDR Köln ist bekannt für teure Prozesse mit millionenschweren Streitwerten um Namensrechte. Jetzt hat es eine beliebte und dennoch nicht vermögende Musikkneipe in Übach-Palenberg erwischt.
Wer selbst viel Geld verdient, in einem Jahr mehr als andere im ganzen Leben, bekommt dennoch nie genug.
Über Jahrzehnte gehen die Prozesse des WDR Köln um Namensrechte, einer der bekanntesten ging darum, einem Journalisten seine beruflichen und privaten E-Mails (erfolgreich) streitig zu machen. Doch mit massenweise als Marken eingetragenen Allgemeinbegriffen, ob nun Maus oder Monitor (nur die Tastatur scheint noch nicht auf den Kölner Sender reserviert zu sein), steht jeder Computerbenutzer bereits mit einem Bein im Gefängnis.
Was nicht im Internet steht, sondern nur in irgendwelchen kleinen Städchen, ist den geldgierigen Juristen des Senders oft entgangen. War ihnen bislang auch nicht so wichtig.
Doch nun ist die Musikkneipe „Tatort“ in Übach-Palenberg zum ebensolchen geworden: Der WDR Köln schießt nun scharf – einen „Tatort“ darf es nur im Fernsehen geben, aber nicht mehr in Übach-Palenberg. Auch eine Intervention des Bürgermeisters erbrachte nichts. Die Kneipe kann sich ja gefälligst nach dem Ort „Übach-Palenberger“ nennen. Da war „Outbaix“ noch besser, der neue Name, bei dem man extra überprüft hat, daß es ihn in Google noch nicht gibt – aber der WDR hat sich sicher trotzdem längst den Namen reserviert.
„Einige 1000 Euro“ wird die Umbenennung kosten. Viel für so eine Kneipe. Zumachen wäre wahrscheinlich billiger.
Um unsere Polizei vor Geldforderungen aus Köln zu schützen, wird nun auch darüber nachgedacht, statt „Tatort“ zukünftig „Lokation der Gewalteinwirkung“ als Umschreibung in den Polizeiakten zu benutzen…
Das Sjet eignet sich tatsächlich im Zusammenhang mit dem juristischen Begriuff „Tatort“ ideal für eine Glosse oder ähnliches. Aber leider ist dieser Artikel nur Polemik und es werden noch nicht mal die wesentlichen Fakten klar. Heißt die Kneipe nun „Tatort“ oder „Tatort Musicclub“?
Völlig überzogen ist die Aussage „Wer selbst viel Geld verdient, in einem Jahr mehr als andere im ganzen Leben…“ und daneben finde ich auch die Überschrift „WDR-Gier“. Mit solchen Artikel reiht man sich nur in die undifferenzierte und leicht durchschaubare Kampagne der Verleger gegen den ÖR-Rundfunk ein.
Ich denke, daß solche Markenschutzklage in der Branche überaus üblich sind – insbesondere bei Zeitungsverlegern. Natürlich kann man sich fragen, ob man diese Ansprüche auch auf Kneipen ausdehnen muß. Nur hat dieser Artikel den Kernpunkt durch seine übertreibende Wortwahl nicht getroffen.
@Fred: Marken werden aber normalerweise auch in Deutschland nur für bestimmte Branchen und Geltungsbereiche angemeldet. Das heißt, der WDR hätte gegen einen anderen Fernsehsender klagen können, der ebenfalls eine Sendung namens ‚Tatort‘ produziert. Eine Kneipe namens ‚Tatort‘ zu verklagen, ist hingegen entweder an Geldgier oder an Ignoranz nicht zu überbieten. Oder verkauft der WDR neuerdings Bier und Schnaps?
Leider zeigt sich hier, dass das öffentlich-rechtliche System genauso schlecht ist wie sein Ruf.
@Fred: Ob die Kneipe nun offiziell „Tatort Musicclub“ oder nur „Tatort“ hieß, da müßte man die Gewerbeunterlagen kontrollieren. Am Gebäude stand nur „Tatort“. Das wird man jetzt kaum mehr schreiben, um nicht noch mehr Ärger zu bekommen. Ist aber auch nicht entscheidend, da auch zusammengesetzte Begriffe namensrechtlich angegriffen werden. So heißt der Sender ja auch nicht „WDR“ sondern „WDR Köln“ – aber der Unterschied fällt auch kaum jemand auf.
Und zwischen der Kampagne der Verleger, hinter der wir hier sicher nicht stehen, und diesem Fall ist der Unterschied, daß hier der WDR Köln agiert und wir nur beschreiben.
Polemisch? Nee, ich kenne einige der Schreiben des Senders und seiner Kanzleien (darf ich aber nicht veröffentlichen, auf sowas erheben die allen Ernstes Urheberrecht!!), die sind polemischer als mein Text.
> „Ich denke, daß solche Markenschutzklage in der Branche überaus üblich sind“
Auf jeden Fall beim WDR Köln, aber nur weil man es schon seit Jahrzehnten so macht, wird es beim 50. oder 100. Mal ja wohl nicht besser. Und auch hier spielt keine Rolle, was Verleger machen. Selbst wenn die auch Kneipen zu Namensänderung zwingen würden (was mir nicht bekannt ist, aber das will ja nichts heißen), rechtfertigt das nicht, daß ein auch aus meinen Gebühren finanzierter Sender für mein Geld sowas abzieht!
@Willy: Der WDR Köln hat sich die Buchstaben „WDR“ (nicht „WDR Köln“) sogar für Waschmittel in den Niederlanden schützen lassen. Und nun, er verkauft auch DVDs, Plüschtiere, Kochschürzen und Kochlöffel. Also wäre Waschmittel ja auch denkbar. Aber woher soll ein normaler Kneipier sowas wissen? Der hat doch eher Angst, daß die Russenmafia vorbeikommt und Schutzgeld will, als der Staatsfunk.
„Verkauft der WDR Köln neuerdings Bier und Schnaps?“ – da würde man wahrscheinlich mit der Betriebskantine argumentieren…
Es ist schon sehr dreist, mit sowas nach 17 Jahren anzukommen. Und sehr resignativ, sich einfach damit abzufinden, daß „sowas üblich“ ist.
Wer eine Marke anmeldet, muss bei der Anmeldung entscheiden, für welche Waren- oder Dienstleistungsgattungen er dies tut.
Man kann online recherchieren, welche Gattungsnummern der WDR für seine Marke Tatort geschützt hat. Ergebnis:
9, 16, 38, 41, 42
Quelle: https://oami.europa.eu/CTMOnline/RequestManager/de_Result_NoReg
Dann schaut man beim Patentamt nach, welche Gattungen sich hinter den Nummern verbergen:
9= u.a. Technische Speichermedien
16=u.a. Printmedien
38=Telekommunikation
41= u.a. Erziehung, Ausbildung, Sport, „Unterhaltung“ (vermutlich das, was als „Treffer“ markiert ist?)
42=Designerdienstleistungen, Entwurf und Entwicklung von Hard- und Software
Quelle: https://www.dpma.de/docs/service/klassifikationen/nizza/nizza9_tei1.pdf
Ich finde den Vorwurf weit hergeholt (ähnlich wie den von Sauerland gegen XtraNews). Auch, weil ja nicht einmal das Design des ARD Titels kopiert worden ist.
Ich finde es unmöglich, dass der WDR dafür Geld und Zeit ausgibt. Wer verwechselt denn eine Kneipe mit einer Fernsehsendung? Dieser Aparat wird von Zwangsgebühren getragen. Dafür bekommen die Fußballvereine mehr Geld, als der freie Markt hergeben würde – die Privaten bieten ja weniger. Außerdem haben wir so tolle Events wie die Loveparade, bei der 1Live als Sponsor auftritt und am Tag der Veranstaltung schön Propaganda macht.
Es wird höchste Zeit, dass diiese Sender zurückgestutzt werden auf eine Grundversorgung.
Da kann man sehen wohin es führt, wenn Mitarbeiter öffentlich-rechtlich überbezahlt und dienstlich recht wenig zu tun haben.
Anstatt sich ordentlich auf Interviews vorzubereiten – siehe die Peinliche Fragestunde mit A. Sauerland – konzentrieren sich Herrscharen von Hausjuristen darauf, einem Kneipier in einem Provinznest das Leben schwer zu machen.
Wehe aber, es hätte ein Privatsender sich erlaubt. Dann hätten sich WDR-Journalisten aufgemacht, um genüßlich über derlei Wahnwitz sich auszulassen.
[…] WDR schützt “Tatort”: Kneipe muss ihren Namen ändern … ruhrbarone […]
Das hier ist schon eine Weile her aber immer noch in „guter“ Erinnerung
Es ist immer wieder schön anzusehen wie kreativ die ÖR mit unserem Geld umgehen…
Könnt Ihr das noch an der richtigen Stelle einfügen? :-[ Danke!
[…] Abgeschossen: Kneipe muß wegen WDR-Gier nach 17 Jahren ihren Namen ändern (Ruhrbarone) – Tatort Markenrecht… […]
Hier noch ein absurdes WDR-Beispiel: Ein Krimifestival für Kriminalliteratur, welches das T-Wort als Zusatz im Namen führte, musste ebenfalls kürzlich seinen Namen ändern:
https://www.focus.de/kultur/kino_tv/tid-18914/markenstreit-tatort-schiesst-auf-festivals_aid_524844.html
https://www.buchmarkt.de/content/43262-naechster-tatort-bundesgerichtshof-ard-mahnt-festivals-und-buecher-ab-die-tatort-im-titel-fuehren.htm
Laut AUskunft des Markenamtes ist das Wort „Tatort“ eigentlich freihaltebedürftig und hätte niemals eingetragen werden dürfen. Verständlich, dass der WDR den Titel für TV-Krimis schützt, aber inzwischen hat er den Schutz auf alle nur denkbaren Produkte eintragen lassen, u.a. Babywindeln und SLip-Einlagen:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/303157453/DE
Man kann nur gespannt sein auf das BGH-Urteil, welches in den o.g. Artikel angesprochen wird. Denn es kann nicht sein, dass der WDR ein ganz normales WOrt aus der deutschen SPrache komplertt ausradiert.
„Tatort Babywindel“? Also wird jetzt nicht nur scharf geschossen, sondern auch noch geschissen???? =:-O
Und wenn der Fernsehkommisar nun auch noch Slipeinlagen kriminalsitisch untersucht, wird die Sache langsam unappetitlich.
Na wie ich schon sagte, „Maus“ und „Monitor“ sind auch geschützt.
„T-Wort“ würde ich übrigens nicht sagen, um „Tatort“ zu vermeiden, da kommt dann die Telekom… 🙁
Im Focus-Artikel steht:
„Aus „Tatort Ammersee“ wurde kurzerhand das „Krimifestival Fünfseenland“. Auch die Internetadresse musste abgegeben werden.“
Und da sind wir beim entscheidenden Punkt: Über die Internetadresse kann der Kölner Sender den gesamten E-Mail-Verkehr abkassieren. Darum ging es bei dem bereits von mir und Mr. Bean erwähnten Prozeß: Da wurden einem Journalisten sowohl berufliche als auch private E-Mails abgenommen, was zur Folge hatte, daß der Sender auch Zugriff auf den Ebay- und Amazon-Account des Journalisten erhielt und damit über dessen Kreditkarte verfügen konnte. (Würde man normalerweise übrigens „Phishing“ nennen, diese Vorgehensweise, nur bei ARD und ZDF kennen sie den Begriff gar nicht und verwechseln ihn mit „Fisting“). Weil der das nicht wollte, aber damals umzugsbedingt selbst keinen Zugriff aufs Internet hatte, um dies zu verhindern, wurde er auf 500.000,- verklagt. Und Gravenreuth nahm dies als Volage, um sich in seinem manischen „Linkenhaß“ die Domain taz.de zu holen und die Leser- und Autorenmails an die Redaktion abzugreifen.
Das alles ist nicht nur eine selten penetrante Machtbesessenheit, es greift bis in die Grundrechte (Brief- und Fernmeldegeheimnis) ein, sich ständig anderer Leute Domains einzuklagen! Denn die Leute schicken aus ihren Adreßbüchern noch Jahre E-Mails an die alten, vom WDR Köln konfiszierten Adressen und geben damit diesem vertrauliche Dinge preis, ohne es zu realisieren. Das weiß der Sender ganz genau – macht aber gerade deswegen weiter so. Es macht Juristen halt einfach tierisch Spaß, nicht für sie bestimmte E-Mails zu lesen – gerade weil sie wissen, daß das zwar absolut nicht rechtens ist, aber juristisch durchsetzbar!
Und hier noch ein Beispiel der WDR-Prozesswut aus der letzten Zeit: Ein Detektiv hat es gewagt, auf seiner Homepage ein Fadenkreuz abzubilden.
https://unterhaltung.t-online.de/ard-tatort-verklagt-detektiv-wegen-logoklau/id_42577940/index
Wenn der WDR so weiter macht, wird es bald das Wort „Tatort“ oder Fadenkreuz-Symbole nicht mehr geben. Man darf gespannt sein, ob der BGH es schafft, diesen Irrsinn zu stoppen.
Darf ein öffentlich rechtlicher Sender überhaupt die den öffentlichen Nutzen einer Sache beschneiden?
Ich meine: die Öffentlichkeit – und damit jeder der GEZ-Zahlt, ist ja dazu verpflichtet den Sender zu finanzieren. Wenn mir ein Politiker nicht passt gibt es Mittel und Wege gegen ihn oder seine Partei und dessen/deren Entscheidungen vorzugehen. Wie verhält es sich mit einem TV-Sender?
Mal abgesehen davon, das ich niemals WDR Köln, ARD und ZDF usw. sehe, und dennoch GEZ zahlen MUSS, ist es doch eine Frechheit, wegen so etwas banalem wie dem hier vorliegenden einen TATORT zu kreieren – und damit auch meine Gelder zu verschwenden.
Ist schon alles seeeehr Fragwürdig in Deutschland.
Also, wenn jemand eine Idee hat, wie man den Sender in die Knie zwingt, ich bin dabei!
Also, die Fälle, die der Kommissar da nennt, die machen mich echt sprachlos.
Selbst, wenn die ARD Markeninhaber hier juristisch Recht haben. Es zeugt von Unsouveränität, mit der Keule auf diejenigen los zu gehen, die sich zu nahe an die Grenze heranwagen.
Es ist verständlich, dass man Trittbrettfahrer draußen halten will. Aber wie oben gesagt wurde, wer selbst von Glück reden kann, eine beschreibende Marke angemeldet bekommen zu haben, sollte vorsichtig sein und wenig Unmut erregen.
Sonst kommt noch jemand auf die Idee, die Marke aus dem Register zu klagen.