Das Wagenknecht-Foto wurde angeblich von der Linken ohne Lizenz verbreitet. Wir haben deswegen eine Abmahnung bekommen und veröffentlichen das Foto deswegen nicht mehr.
++++ update: Reaktion Sprecher die Linken / ganz unten ++++
Wir bei den Ruhrbaronen haben mal wieder Abmahn-Ärger. Diesmal mit einem Abmahnanwalt aus Berlin, aus der Rechtsanwaltkanzlei Haupt.
Das besondere diesmal: Wir werden angegriffen, weil wir ein Foto aus einer Presseerklärung der Linken veröffentlicht haben. Es ging darum, dass Sahra Wagenknecht in Düsseldorf für den Bundestag kandidiert. Die Linke hatte dazu schon im März eine Erklärung abgegeben. (neu: Nachdem ich die Linke angeschrieben habe, wurde das Sahra-Bild dort ausgetauscht) Wir haben die März-Erklärung noch am gleichen Tag verarbeitet – inklusive Bild.
Der Rechtsanwalt sagt, er gehöre keiner Abmahnkanzlei an. Aber wenn wir ihn als Abmahnanwalt bezeichnen wollten, dann wäre das unsere Sache.
Gut. Der Abmahnanwalt meint, die Verbreitung eines Pressefotos aus dieser Presseerklärung wäre rechtswidrig, da die Linke nicht das Recht zur Verbreitung gehabt hätte.
Was aber zur Hölle haben wir dann damit zu tun? Wenn der Abmahner Recht hat, dann hat die Linke Mist gemacht und nicht wir. Dann soll er sich doch an die Linke oder an Sahra Wagenknecht halten und nicht an uns.
Ich habe den Abmahnanwalt aus der Kanzlei Haupt angerufen und gefragt, was die Nummer soll. Er sagt: Die Linke habe ihn „drei“ Monate hingehalten.
Mit anderen Worten, von der Linken konnte der Abmahner bislang kein Geld ziehen. Deshalb habe er sich an uns gewandt, weil wir ja auch ein Störer seien, da wir das Sahra-Bild aus einem alten Bundestagswahlkampf vor ein paar Monaten verwendet hätten.
Wir könnten dann ja die Linke verklagen, wenn wir ihn ausbezahlt hätten. Die Linken sollten dann unsere Kosten erstatten.
Ich habe den Abmahnanwalt gefragt, ob er uns erpressen will. Er sagte, dass Nein.
Ich habe den Abmahnanwalt gefragt, ob er uns auf die Linke hetzen will. Er sagte, dass Nein.
Er wolle auf diesem Niveau nicht diskutieren.
Der Abmahnanwalt sagt weiter, er habe nicht alle Nutzer des Sahra Wagenknecht Bildes angegriffen, sondern nur uns – und vielleicht auch noch einen oder zwei oder drei andere. Da wollte er nicht mit der Wahrheit rausrücken. Das bekannte Bild wird im Internet weit benutzt. Es ist vielleicht das bekannteste Wahlkampf-Foto von Wagenknecht überhaupt. Selbst bei Heise wird es genutzt: klick
Sollte der Abmahnanwalt gegen uns gewinnen, könnte er damit auf viel Kohle von jeder Menge Blogs und Internetseiten hoffen. Tolles Geschäft also. (Falls da noch einer angegriffenen worden sein sollte, würde ich mich über eine kurze Ansage freue: Gerne auch unter: david.schraven (at) ruhrbarone.de). Der Abmahnanwalt sagt allerdings, er wolle daraus kein Geschäftsmodell machen. Was weiß ich.
Mich wundert jedefalls, warum der Berliner Abmahnanwalt uns angreift, hier im Ruhrgebiet, zwei Tage vor der Wahl, obwohl der Vorgang und die Tat jetzt schon knapp sechs Monate zurückliegen. Hat das etwas damit zu tun, dass hier in Düsseldorf Sahra Wagenknecht für die Linken zum Bundestag kandidiert?
Will da irgendein Berliner Ränkeschmied Wagenknecht über uns politisch treffen?
Ich weiß es nicht. Es interessiert mich auch nicht.
Der Abmahnanwalt sagt weiter, wir sollen ihm ein Angebot machen, was wir der Fotografin als Schadensersatz zahlen wollen. Und natürlich sollen wir seine Gebühren übernehmen. Wir sollten ihm schreiben.
„Wir werden dann sehen, wie wir die Rechte der Fotografin durchsetzen.“ Das sagte der Abmahnanwalt.
Gut. Hier ist mein Angebot: Wenden Sie sich an die Partei die Linke, die das Bild auf ihrer Internetseite als Presseerklärung zur Weiterbenutzung verbreitet. Und wir vergessen die Sache.
Wir haben das Bild nur benutzt, weil die Linken es in ihrer Pressemitteilung verbreitet haben. Aus keinem anderen Grund.
Damit wir uns klar verstehen. Natürlich hat die Fotografin ein Recht darauf, dass sie bezahlt wird für Ihre Arbeit. Aber dann soll sie Ihren Abmahnanwalt auf die Leute hetzen, die gegen ihr Urheberrecht verstoßen haben und nicht gegen Leute, die davon ausgehen mussten, dass die Rechte hier geklärt sind. Zumal das Foto schon in einem vergangenen Bundestagswahlkampf verbreitet wurde.
Der Abmahnanwalt sagt, die Linke habe gesagt, sie hätten wegen des Bundestagswahlkampfes keine Zeit sich mit seiner Sache zu beschäftigen.
Im ernst, das ist mir egal.
Wir haben das Wagenknecht-Bild unkenntlich gemacht. Damit sollte die Nummer für uns erledigt sein.
Ich habe beim Pressesprecher der Linken nachgefragt, was die Nummer soll. Update: Er sagt:
Die Ruhrbarone stehen aus gutem Grund nicht in meinem Mailverteiler. Fragt sich, wie meine PM an Sie gelangt ist.
Auch wenn das überhaupt nichts mit der Sache zu tun hat, will ich dem Pressesprecher helfen. Ihre Pressemitteilungen stehen im Internet. Da kann die jeder lesen. Ihre Pressemitteilungen sind keine Geheimbotschaften. Und wenn wir nicht in ihrem Presseverteiler stehen, dann ist uns das egal. Sie nehmen sich damit einen Verbreitungsweg.
Diese Linken-Öffentlichkeitsarbeit werde ich nie verstehen. In der Pressemitteilungen wie Gunsterweisungen behandelt werden.
Dann kommt der Sprecher aber auch zur Sache:
Gleichwohl habe ich von diesem Anwalt heute schon einmal über Dritte etwas gehört, mir ist nur noch nicht klar, wem da ein "sehr großzügiges Angebot" gemacht wurde.
Wir werden uns der Sache annehmen und eine Lösung finden.
Heute und in den nächsten zwei Tagen werde ich aber niemanden erreichen, der /die das klären könnte. Update Ende
Einer Klage des Abmahnanwaltes aus Berlin in einem Hauptsacheverfahren vor einem ordentlichen Gericht sehen wir gelassen entgegen. Einen Anlass für eine einstweilige Verfügung sehen wir nicht, da das Bild nicht mehr auf unseren Seiten erscheint, und auch weiterhin keine Bilder der Fotografin veröffentlichen werden. Zudem liegt der Anspruch ein halbes Jahr zurück, so dass keine Eilbedürftigkeit mehr vorliegen dürfte. Zudem dürfte die Veröffentlichung eines Bildes in einem Blog, das in einem Bundestagswahlkampf auf Plakaten verbreitet wurde, in einem Bundestagswahlkampf kaum verboten werden können.
P.S. Danke Thomas in Kommentar # 3 für den Hinweis, dass Sarah nicht Sahra ist. Haben wir jetzt geändert.
… und bitte nicht vergessen, dem Anwalt (dessen Namen man sich merken sollte) spätestens nach dem von Euch gewonnenen Klageverfahren eine saftige „Gebührennote“ in Rechnung zu stellen. Auch Blogger-Arbeitszeit und -Aufwand ist kostbar. Gibt es nicht auch einen Paragraphen gegen unnötig verursachten juristischen Ärger? Darf man sowas nicht auch abmahnen (lassen)?
Egal wie: Die Linke zahlt nicht… und dann wendet er sich einfach an die Journalisten, die eine offizielle Pressemitteilung nutzen (und dann vorzugsweise an Blogger, die selten eine Rechtsabteilung im Rücken haben)? Dreister geht’s nicht.
[…] Abmahnärger um Bild von Sarah Wagenknecht » ruhrbarone http://www.ruhrbarone.de/abmahnarger-um-bild-von-sarah-wagenknecht – view page – cached ruhrbarone. Journalisten bloggen das Revier: Alltag, Kultur und Politik im Ruhrgebiet. — From the page […]
Sahra Wagenknecht wird Euch jetzt aber bestimmt abmahnen, weil ihr ständig ihren Namen falsch geschrieben habt.
Bitte die Fotografin nennen. Was sagt die dazu? Ist die von die Linke nicht bezahlt worden?
Grüße, Elmar.
P.S.: Warum ist das Foto hier nicht mehr zu sehen? Dazu gab es doch schonmal ein Urteil oder? bin jetzt mal bei heise suchen…
Wegen des Gebührenvorschlags aus Post 1: Auch meine Zeit als Blogleser ist kostbar, bitte mit draufschlagen. Aber dieses Posting nicht wörtlich zitieren, sonst gibt’s ne Abmahnung!
Schließlich ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Auch wenn die Schädel von Abmahnpäpsten vieleicht hirnfreie Räume sein mögen.
Wie oft seid ihr denn bisher schon abgemahnt worden ?
Hi Elmar, die Fotografin will ich nicht nennen, weil sie vielleicht gar nicht weiß, was ihr Abmahnanwalt da treibt. Der direkte Draht zu der Frau ging nicht, da sie sich von dem Abmahner vertreten läßt.
Und sie wurde für das Bild im Wahlkampf 1998 bezahlt. Aber doppelt kassieren ist wohl in. Ist mir aber auch egal, das ist Sache der Linken – nicht unser Bier.
Mich ärgert nur maßlos diese Gier des Abmahnanwaltes. Deswegen werden wir auch keine Fotos der Knipserin mehr zeigen. Die ist mir egal. Warum soll ich irgendwas von der Frau zeigen? Und das wagenknecht Bild kennt eh jeder.
@ Bert
das kommt immer öfter. Bis jetzt so 6x im vergangenen Jahr. Es nervt ungemein. Vor allem weil die Nummer hier Hobby ist.
Und Bert
Streitverkündung nicht vergessen!
Ein anderes schönes Beispiel für die Öffentlichkeitsarbeit der NRW-Linkspartei:
Ein anderer Pressesprecher blafft die Lokalzeitung an, weil diese nicht über eine Wahlkampf-Veranstaltung berichtete.
https://www.dielinke-nrw.de/1103.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=10997&tx_ttnews%5BbackPid%5D=1103
https://shorl.com/peguvinimovo
Diese Abmahnkultur ist echt widerlich! Es sollte echt ein Gesetz gegen sinnlose Abmahnungen geben, da es nur dazu führt, dass freie Informationen aus dem Internet verschwinden!
@Christoph: Ich kann den Ärger der Fotografin verstehen – nur uns geht das nix an. Wir müssen bei Bildern von Pressetellen darauf vertrauen können, dass die rechtliche Seite klar ist. Die soll sich die Kohle von der Linkspartei holen.
Mir will nicht in den Kopf, warum Euch die Fotografin abmahnen lässt, obwohl sie von der Linken fürs Bild bezahlt wurde. Ich verfasse Werbetexte/ Pressemitteilungen und lasse mich für gewöhnlich einmal dafür bezahlen. Das wäre ja so, als würde ich für jeden Abdruck extra kassieren.
Ich weiss nicht, wie weit fruehere Ueberlegungen zu einer deutschen blogger-Vereinigung gekommen sind. Zumindest eine Anlaufstelle, an der Erfahrungen mit Abmahnungen gesammelt und an Betroffene weiter gegeben werden koennen waere echt hilfreich.
@ Patricia,
so sehe ich das auch. Total behämmert. Vor allem, wenn Du schaust, wie oft das Sahra-Bild im Internet benutzt wird. Die Fotografin und ihr Abmahnanwalt wollen entweder Millionäre werden, oder dahinter steckt irgendein Berliner politischer Ränkeschmied, der Wagenknecht auf diese Art und Weise schaden will.
https://images.google.de/images?q=sahra%20wagenknecht&oe=utf-8&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a&um=1&ie=UTF-8&sa=N&hl=de&tab=wi
Direkt das erste Bild von scharf-links ist das abgemahnte Pic
Oder aber die Linke hat die Fotografin beschissen. Das geht auch noch.
Schau mal hier:
Wurde auch von Rechtsanwaltkanzlei Haupt abgemahnt. Einer Klage des Abmahnanwaltes sehen wir auch gelassen entgegen. Gut, dass Internet Archive Wayback Machine gibt’s: https://web.archive.org/web/20071009222941/www.sahra-wagenknecht.de/de/topic/32.pressefotos.html
Bei mir ist der Quatsch heute auch vorab per Mail aufgeschlagen. Vielleicht hat die „bekannte freischaffende Fotografin“, die „im Rahmen der Ausstellung „Kunst in der DDR“ in der Neuen Nationalgalerie, Berlin, große Aufmerksamkeit“ erreichte, einfach nur Geldsorgen. Eine einfache Mail oder ein Anruf der „Künstlerin“ hätte sofort ihr Ziel erreich, aber nein, da muss sofort eine Unterlassungserklärung verschickt werden 🙂
Mal schauen, wann der Gerichtstermin ist
Gruß Thomas
[…] Seit ein paar Wochen haben wir bei den Ruhrbaronen Abmahn-Ärger mit der alten Sahra-Wagenknecht-Fotografin Helga Paris. Ihr Abmahnanwalt aus Berlin, aus der Rechtsanwaltkanzlei Haupt, schrieb uns an, weil ein Foto aus einer Presseerklärung der Linken hier veröffentlicht haben. Es ging darum, dass Sahra Wagenknecht in Düsseldorf für den Bundestag kandidierte. Die Linke hatte dazu schon im März eine Erklärung abgegeben. Wir haben die Erklärung noch am gleichen Tag verarbeitet – inklusive Bild. Wie man im Webarchiv sehen kann, wurde das wohl bekannteste Wagenknecht-Foto von den Linken im Internet zum freien Download angeboten – zumindest für Zwecke der Berichterstattung. Wir haben hier schon über den Fall berichtet: klack […]
Interessanter Artikel, denn wir als Presseblog wurden auch von der gleichen Kanzlei im Auftrag von Frau Paris am 25.09.2009 wegen der gleichen Pressemeldung bezüglich des darin enthaltenen Bildes von Frau Wagenknecht abgemahnt, mit saftiger Kostenforderung.
MfG
Peter Ritsche
[…] Zeit macht in der Blogosphäre die den Ruhrbaronen zugestellte Abmahnung die Runde, die ein PR-Foto der Politikerin verbreiteten (ist nicht das, welches hier zu sehen […]
Eine Politikerin die gegen den Kapitalismus hetzt und ihn selbst in höchster Form betreibt sollte sofort aus der Politik verschwinden.
RA Kompa berichtet über den Fall mit deutlicher Kritik an den Ruhrbaronen, nutzt aber – mutmaßlich ohne Erlaubnis – ein anderes geschütztes Foto:
https://archiv.twoday.net/stories/6000590/
[…] LINKE” auseinander, ist wohl die Erfolgsaussicht zu gering oder das Risiko zu groß, nein es werden Blogger abgemahnt, die ein “Pressefoto” verwendet haben. Und die sollen nun extra […]
Sorry – aber Ihr macht da einen (juristischen) Denkfehler.
IHR *seid* die richtigen Anspruchsgegner für die Fotografin. IHR habt das Bild veröffentlicht, und wenn das ohne die erforderlichen Nutzungsrechte geschah, dann habt IHR eine Urheberrechtsverletzung begangen.
Sollte Die Linke als Quelle das Bild unberechtigt zur Verfügung gestellt haben – dann könnt Ihr Euch den Schaden dort erstatten lassen.
Mag Euch nicht gefallen, ist aber rechtlich so. Verantwortlich für die Veröffentlichung eines Fotos (Textes, etc.pp.) ist immer der, er es veröffentlicht. Also in diesem Fall: Ihr.
@ Tom
Auf den ersten Blick hast Du recht, Tom. Aber eben nur auf den ersten Blick, denke ich. Zunächst scheint es sicher, dass man eine Lizenz zum Bildabdruck nicht gutgläubig für eine spezielle Nutzung verwenden kann. Aber…
…es gibt wie immer begründete Ausnahmen. Man muss sehr ins Detail gehen, um das Problem zu verstehen.
Wir verstehen und sehen ein, dass Frau Wagenknecht gegen das Urheberrecht verstoßen haben könnte, indem sie die Fotos ohne Internet-Lizenz als Pressefotos im Internet verbreitet hat. Das muss Helga Paris aber mit Frau Wagenknecht und der Linken klären.
Uns trifft selbst in diesem Falle keine Schuld an der Urheberrechtsverletzung.
Wir mussten nach sorgfältiger Prüfung der Bildquelle davon ausgehen, dass es sich um ein frei benutzbares Pressefoto handelt. Das wir zudem für einen Pressezweck, nämlich der aktuellen Berichterstattung über einen aktuellen Fall, benutzt haben.
Und diese Frage der sorgfältigen Prüfung spielt eine wichtige Rolle.
(vgl. Schricker/Wild, § 97 Rn 53; Dreier/Schulze, § 97 Rn 57).
Gerade bei dem Bild von Frau Wagenknecht haben wir uns viel sorgfältiger als sonst allgemein üblich über Existenz und Umfang eventueller urheberrechtlicher Nutzungsbeschränkungen und -rechte für das Bild informiert. Denn die Linke NRW, oder sagen wir besonders deren Pressesprecher, kann uns nicht leiden. Und deswegen müssen wir uns immer gut gegen ihn absichern.
Im Fall des Wagenknechtbildes geschah dies durch Überprüfung, ob das Bild in den diversen Wahlkämpfen von Frau Wagenknecht Widerspruchsfrei als Pressefoto genutzt wurde.
Dies war der Fall – und zwar über ELF Jahre lang. Frau Paris hatte es elf Jahre lang völlig OK gefunden, dass dieses Foto als Wahlplakat, als Zeitungsfoto, als Foto im Internet genutzt wurde.
Wir haben zudem gesehen, dass das Bild in der Pressemitteilung der Linken zu Frau Wagenknecht benutzt wurde – im März.
Wieder ohne erkennbaren Widerspruch.
Wir mussten also davon ausgehen, dass dieses Foto nach der langen Erfahrung von elf Jahren immer noch frei benutzt werden kann.
Zuletzt haben wir überprüft, ob das Bild durch Frau Wagenknecht in verschiedenen Auflösungen allgemein der Presse im Internet zugänglich gemacht wurde, mit dem ausdrücklichen Hinweis, das Bild könne in den verschiedenen Auflösungen zum Gebrauch in der aktuellen Berichterstattung herunter geladen werden.
Auch dies war der Fall. Siehe dazu: https://web.archive.org/web/20071009222941/www.sahra-wagenknecht.de/de/topic/32.pressefotos.html
Wir haben also alle in Frage kommenden Sorgfaltspflichten erfüllt und zwar weit über alle im Mediengeschäft üblichen Standards hinaus.
Wir haben uns umfassend über Existenz und Umfang der urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse für das Bild informiert.
Vor allem aufgrund des extrem langen Zeitraums der unwidersprochenen Nutzung des Fotos über elf Jahre konnte für uns kein Zweifel daran bestehen, dass Frau Wagenknecht das Foto als Rechteinhabern über die Linke verbreiten durfte.
(vgl. erneut: Schricker/Wild, § 97 Rn 53; Dreier/Schulze, § 97 Rn 57).
Im Gegensatz dazu hat Frau Paris elf Jahre gebraucht, um überhaupt einen Rechtsverstoß zu entdecken und dann weitere sechs Monate um uns anzugreifen.
Wir haben nach ihrem Hinweis umgehend reagiert. So wie wir früher umgehend reagiert hätten, wenn Frau Paris in irgendeiner Weise ihr Copyright an dem Bildes gekennzeichnet hätte.
Wir hätten das Foto in diesem Fall gar nicht benutzt, da es in diesem Fall kein frei verfügbares Pressefoto gewesen wäre. Schon aus diesem Grund besteht keine Wiederholungsgefahr. Wir haben das Bild nämlich nicht benutzt weil es schön war, sondern weil es ein Pressefoto war und zwar NUR für eine aktuelle Berichterstattung.
Frau Paris hat aber ELF Jahre lang darauf verzichtet, auf einer weiteren Vergütung ihres Bildes für die Pressenutzung zu bestehen – sie hatte ja bereits Geld bekommen. Sie hat zudem sogar ELF Jahre nicht darauf bestanden, ihr Copyright sichtbar zu machen. In der Datei-Info des „Pressefoto_RGB“ steht – nichts. Kein Wort von Frau Paris. Niente, nada, nixda.
Auch auf der Presseseite von Frau Wagenknecht – wo das Foto heruntergeladen werden konnte: Kein Hinweis auf irgendein Copyright.
Wir sehen deswegen keine Wiederholungsgefahr und damit kein Rechtsschutzbedürfnis. Denn im Gegensatz zu Frau Paris haben wir nicht elf Jahre gebraucht, um zu reagieren.
Ich bin über den Fall außerdem so sauer, dass ich auch nie mehr irgendein Foto von Frau Paris verwenden werde. Das Werk von Frau Paris ist mir ab jetzt völlig egal. Es kann meinetwegen verbrennen. Und sollte Frau Paris noch ein Foto von sich hier entdecken, kann sie soviel Geld von mir haben, wie sie will – sollte die Forderung unangemessen sein, wird schon ein Gericht das überprüfen.
Ich finde den Fall sehr ärgerlich, da hier in meinen Augen versucht wird, dass Urheberrecht zu missbrauchen. Frau Paris hat ELF Jahre abgewartet, bis ein Anwalt kam, mit dem sie nun, da ihr Wahlkampf- und Pressebild ordentlich im Netz verbreitet ist, versucht abzugreifen. Es gibt mittlerweile Fälle, in denen ähnliche Rechtsmißbräuche angegriffen und auch Rechtsanwälte abgestraft wurden, weil sie das Recht missbraucht haben.
Noch mal deutlich: Der Fall hier liegt ganz anders als der Spiegel-CD Fall oder der Fall des Tagesspiegelfotografen.
Da haben Verlage Werke benutzt, ohne zu recherchieren und sich einfach auf Anbieter verlassen. Wir haben außergewöhnlich sorgfältig geprüft.
Und mussten uns darauf verlassen, dass die Bilder als Pressefotos freigegeben sind.
Den Streit hier gehe ich gerne ein. Sollten wir den Streit verlieren, könnte kein Pressefoto mehr frei benutzt werden.
Dann noch was zu den Kosten:
@ Kampa
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Wenn Sie richtig gelesen hätten, hätten Sie gesehen, dass ich geschrieben habe, dass in diesem Fall von Summen bis zu 20.000 Euro die Rede ist. Nicht davon dass, jeder einzelne Blog bis zu 20.000 Euro zahlen soll. Es geht um die SUMME – Kollege.
Bis zu 20.000 Euro will Frau Paris angeblich von den Linken, sagt der Rechtsanwalt von Frau Wagenknecht, Herr Hejhal.
Von den Blogs will der Rechtsanwalt von Frau Paris zwischen 700 und 900 Euro plus Schadensersatz für seine Klientin. Auch das habe ich geschrieben.
Was „Schadensersatz“ heißt, hat er nicht gesagt. Er meinte, wir sollen einen Vorschlag machen, der sich im Rahmen der üblichen Fotografenhonorare bewege. Also irgendwas zwischen 50 und 200 Euro.
Ich habe ihn gefragt, ob er uns erpressen will. Er hat das verneint.
Den Unterschied zwischen Streitwert und Schadensersatz oder Gebühren kennen wir auch, Herr Kampa. Und deswegen haben wir den Streitwert, den der Anwalt von Frau Paris anwendet, um seinen Lebensunterhalt zu decken, auch angegriffen. Er ist zu hoch. Er kann nach unserer Einschätzung maximal 200 Euro betragen.
Zu Ihrer Meinung, wir würden uns auf den Standpunkt stellen „einmal ist keinmal“ kann ich nur sagen, das ist nicht der Fall, siehe dazu oben. Das Ganze ist schon etwas komplizierter.
[…] Abmahnanwalt Schmidt hatte argumentiert, dass die Fotografin Paris das Bild vor elf Jahren nur für die Verwendung in einem Wahlkampf freigegeben hätte. Sarah Wagenknecht habe das Bild also nicht im Internet verbreiten dürfen. Es sei also widerrechtlich in Blogs verbreitet worden. Und aus diesem Grund hätten sich die Blogger einer Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht. Weitere Hintergründe siehe hier: klack […]
@ Tom Rohwer
Da hatte ich wohl recht, oder? 🙂
[…] dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des vom Antragsgegners eingereichten Artikels auf der Seite http://www.ruhrbarone.de und somit vor der hier geltend gemachten Verletzung des Urheberrechts durch den Antragsgegner […]
[…] bei den Ruhrbaronen die Situationen eine andere sein sollte, will man ja nichts riskieren. Den Ärger hatten wir ja schließlich schon mal mit Sarah Wagenknecht bzw. ihrer Fotografin. sr_adspace_id = 1000007954907; sr_adspace_width = 300; sr_adspace_height = 250; […]