AfD-Chef in Sonneberg: die Verwaltung macht business as usual

Ein Lob der deutschen Bürokratie (Foto: Sebastian Bartoschek/ Midjourney)

In einem Kaff in Thüringen wurde Robert Sesselmann als erster AfD-Landrat überhaupt gewählt. Das ist nicht gut. Es verknüpfen sich viele Fragen mit diesem Umstand: wie konnte es dazu kommen? Wie kann man verhindern, dass die AfD noch mehr gewählt wird? An anderer Stelle in diesem Blog wurden diese Fragen betrachtet. Eine Frage, die bisher kaum betrachtet wurde: würde ich für einen AfDler arbeiten?

Das Bittere ist, dass diese Frage in der Debatte kaum vorkommt. Es ist für den Deutschen immer noch klar, dass man zwar Rechtsradikalismus und Demokratiefeindlichkeit ist, aber: Schnaps ist Schnaps und Dienst ist Dienst. Die Frage, ob ich noch für einen Laden arbeiten werde, dessen Chef ein AfDler ist, stellt sich kaum jemand. Wir haben sie gestellt, und zwar der Kreisverwaltung Sonneberg.

Wir wollten wissen,

1) Wird die Verwaltung des Kreises mit dem und für den Landrat arbeiten?

2) Gibt es Überlegungen unter den Beamten in der Verwaltung sich, ggf. unter Bezug auf § 60 ThürBG, der Zusammenarbeit zu verweigern?

3) Besteht aus Sicht der Verwaltung die Gefahr einer Nutzung derselben für antidemokratische Ziele?

Die Antwort der Kreisverwaltung fiel ebenso klar wie kurz aus:

die Kreisverwaltung wird im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sowie der kreisangehörigen Kommunen, Einrichtungen und Unternehmen weiter ihre gesetzlichen Aufgaben nach geltendem Recht erledigen.

Noch klarer auf den Punkt gebracht: natürlich machen wir weiter wie bisher.

Gesetze und Moral sind nicht dasselbe. Es ist gar denkbar, dass gesetzliche Grundlagen für unmoralisches Verhalten geschaffen werden. Es ist eine interessante Frage, wann der deutsche Behördenmichel an den Punkt kommt, nicht mehr für seinen Dienstherren zu arbeiten, und nicht im Zweifel „Es tut mir leid, aber das ist nunmal jetzt Gesetz“ sagen würde.

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Peter Pasetti
Peter Pasetti
1 Jahr zuvor

Die Frage der Verfassungstreue richtet sich aber nicht nur an die Beamtinnen und Beamten des Landkreises, sondern auch an den gewählten Landrat selber. Doof nur, dass das zuständige Landesverwaltungsamt erst dann prüfen kann, wenn er schon im Dienst ist…
https://www.nzz.ch/international/afd-landrat-in-sonneberg-haette-er-gewaehlt-werden-duerfen-ld.1744703?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

LibertyLoveIt
1 Jahr zuvor

Die Frage ist legitim.
So müssen wir uns auch Fragen, ob man 2015 für Merkel Arbeiten durfte, oder für Habeck & Baerbock heute?
Sollte man für Sigmar Gabriel arbeiten ? Oder gar Steinmeier? Ich Antworte mit Nein.

Ich denke für die Grünen zu arbeiten gehört generell verboten. Im Ernst.

Aber die Deutschen arbeiten traditionell für Politiker, welche ich meistens ablehne.

Dann könnte man auch fragen ob man für den ÖRR arbeiten darf ? Oder für die SZ, den Spiegel oder Die Zeit? Obviously not.

Peter Pasetti
Peter Pasetti
1 Jahr zuvor

: Was darf man dem freiheitsliebenden Herren nach denn überhaupt?

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