Die Staatsanwaltschaft Bochum hat ein Strafermittlungsverfahren gegen den AGR-Geschäftsführer Dietrich Freudenberger wegen des Verdachtes auf Bilanzmanipulationen gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro eingestellt. Das teilte die AGR heute mit.
Das Verfahren ging auf eine Anzeige wegen des Verdachtes auf Bilanzfälschung zum Zweck der Krediterschleichung zurück. Die AGR hatte die Risiken aus einer Patronaterklärung gegenüber ihres damaligen Tochterunternehmens Brochier nicht in den Jahresabschluss 2005 aufgenommen. Aufgrund der Patronatserklärung musste die AGR Millionenzahlungen an die neuen Eigentümer von Brochier und anschließend an den Insolvenzverwalter von Brochier übernehmen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätte die Patronatserklärung in der Bilanz 2005 als haftungsähnliches Verhältnis erwähnt werden müssen. Die AGR gehört zu 100 Prozent dem Regionalverband Ruhr (RVR).
Laut AGR habe Freudenberger der Strafzahlung zugestimmt, um das Verfahren abzuschließen. Er erkenne aber die Schuld nicht an, sondern vertrete nach wie vor die Auffassung, die Patronatserklärung habe nicht in der Bilanz erwähnt werden müssen, die als Grundlage für einen Kredit in Höhe von rund 100 Mio Euro durch die Landesbank Baden-Württemberg diente.
Gleichzeitig sagte AGR-Pressesprecher Heinz Struszczynski die Staatsanwaltschaft habe den Verdacht auf Insolvenzverschleppung ausgeräumt. Allerdings war davon in der Anzeige und in den Ermittlungen offensichtlich nicht die Rede. Nun ja, manchmal dementiert man auch das, was keiner gesagt hat, um so die Strafzahlung besser aussehen zu lassen.
Wie dem auch sei. Die AGR hat die Buße gezahlt. Das Verfahren ist eingestellt. Und die Millionen an Brochier sind verloren.
Zur Verhältnismäßigkeit und ohne weiteren Kommentar:
Gericht bestätigt Kündigung wegen 1,30 Euro
Job weg wegen der falschen Abrechnung von zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent: Das Berliner Landesarbeitsgericht hat die fristlose Entlassung einer Supermarkt-Kassiererin bestätigt. Das Berliner Arbeitsgericht hatte bereits im August 2008 die Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber Kaiser’s als rechtens bestätigt (Aktenzeichen: 7 Sa 2017/08).