Amtlich: Uli Hoeneß muss sich 2014 vor Gericht verantworten

Fußball: Logo Bayern MünchenBayern Münchens Präsident Uli Hoeneß muss sich in seiner Steueraffäre vor Gericht verantworten. Das wurde am Vormittag offiziell. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landesgerichts München II hat nämlich die Anklage der Staatsanwaltschaft München II gegen Hoeneß wegen Steuerhinterziehung vom 30. Juli 2013  „unverändert“ zur Hauptverhandlung zugelassen, wie die Pressestelle des Oberlandesgerichts heute mitteilte.

Der Tross der Bayern befindet sich aktuell auf dem Weg zum ‚Champions League‘-Spiel nach Pilsen. Nur der Aufsichtsrat hat bisher erklärt, dass Hoeneß sein Amt als Vorsitzender trotzdem zunächst weiter behalten soll. Der Prozess beginnt ab dem 10. März 2014. Zunächst sind erst einmal offenbar vier Verhandlungstage angesetzt. Hoeneß wird Einkommenssteuerhinterziehung vorgeworfen.

Damit dürfte wohl auch klar sein, dass die Selbstanzeige von Hoeneß offenbar nicht den gewünschten Effekt der Straffreiheit für den 61-jährigen haben wird. Hoeneß hatte beim Finanzamt Anfang des Jahres Selbstanzeige wegen eines nicht ordnungsgemäß deklarierten Kontos in der Schweiz erstattet.

Den Aufsichtsratsvorsitz beim deutschen Rekordmeister wird der gebürtige Ulmer zunächst behalten. Das Gremium sei „einvernehmlich der Meinung, dass Uli Hoeneß das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG trotz der nun erfolgten Eröffnung des Hauptverfahrens weiter ausüben soll“, hieß es.

Das drohende Strafmaß für Hoeneß hängt natürlich wesentlich von der Schwere der Tat ab. „Das Strafmaß reicht von Geldstrafen bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren – in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren“, sagte der Kölner Strafrechtler Jan Heeg kürzlich gegenüber bild.de.

Das nun anstehende Verfahren wird in der Öffentlichkeit vermutlich starke Emotionen hervorrufen.

Viele Bürger werden sich, bei dieser Gelegenheit, noch an jüngste Berichte über Kassiererinnen die Pfandbons von wenigen Cent unterschlagen hatten, an Altenpflegerinnen die nicht verspeiste Suppenreste von Pflegebedürftigen mit nach Hause nahmen, oder an Müllwerker die sich noch nutzbare Möbel aus dem eingesammelten ‚Müll‘ mitnahmen, ‚erwischt‘ wurden, und daraufhin ihre Jobs verloren.

Das Hoeneß trotz seines von ihm selber eingeräumten Fehlverhaltens, in offenkundig ganz anderer Größenordnung, nun seine Ämter beim FC Bayern München (zumindest zunächst einmal) weiterhin behalten darf/soll, das dürfte einigen Unmut und Unverstädnis bei vielen Beobachtern hervorrufen. Verständlicher Weise, wie auch ich finde. Da passt in diesem Lande aktuell so einiges irgendwie nicht mehr so recht zusammen… Meines Erachtens nach hätte Hoeneß sein Amt nun zumindest bis zur Verkündigung des Urteils erst einmal ruhen lassen sollen.

Und sollte es dann tatsächlich zu einer Verurteilung kommen, dann bin ich jetzt schon auf die Aussagen der Kollegen im Aufsichtsrat gespannt.

Es wird daher auch in 2014 spannend bleiben die Vorgänge weiterhin zu beobachten…

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Freidenker
Freidenker
11 Jahre zuvor

„Da passt in diesem Lande aktuell so einiges irgendwie nicht mehr so recht zusammen…“ Da stimme ich zu. Wenn nahezu Zweidrittel des Einkommens der Nettosteuerzahler zur Finanzierung dieses Staatsapparats notwendig geworden ist, dann passt tatsächlich einiges nicht mehr zusammen!

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

Wenn das OLG in München (!!) aufgrund eines Antrages der Staatsanwaltschaft in München (!!) gegen den Präsidenten des FC Bayern München (!!) eine Hauptverhandlung eröffent, dann ist das schon bemerkenswert, und zwar positiv, jedenfalls bezogen auf mein Rechtsstaatsverständnis und auf mein Verständnis vom Grundsatz der Gleichheit Aller vor dem Gesetz.

Was wird letztlich dabei im gerichtlichen Verfahren herauskommen?
Das denke ich, kann derzeit niemand voraussagen.

Welche unmittelbaren Folgen hat das für den FC Bayern bezogen auf dessen Präsidenten? Welche Folgen wird ein späteres Gerichtsurteil für den FCB und für Herrn Hoeness als Präsidenten dieses Vereines haben?

Das haben ausschließlich die Organe des FC Bayern München und sein Präsident zu entscheiden. Und wenn alle zu dem Ergebnis kommen sollten, daß bezogen auf Herrn Hoeness alles beim FC Bayern so bleibt wie es ist?
Dann mag man das sportpolitisch oder gar „moralisch“ kritisieren oder im Gegenteil, ein solches Verhalten des FC Bayern und seines Präsidenten ausdrücklich begrüßen. Ist das mittelfristig, ist das gar langfristig für den Fußballsport im allgemeinen, für den FC Bayern im besonderen oder für die Persönlichkeit des Herrn Hoeness von großem Belang? Ich denke nein, vermutlich ehe belanglos.

68er
68er
11 Jahre zuvor

Das Verfahren findet vor dem LANDgericht München II statt und nicht vor dem OLG. Herr Hoeneß ist ja kein Terrorist, die in der 1. Instanz schon beim OLG landen.

Nur die Pressemitteilung ist vom OLG:

https://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/presse/archiv/2013/04110/index.php

Aber auch http://www.welt.de macht den Fehler.

Martin Böttger
Martin Böttger
11 Jahre zuvor

Als Leistungsträger kann man nur noch auswandern. Jetzt haben die Bayern schon sooo oft hintereinander gewonnen, und der Hoeneß wird trotzdem noch angeklagt. Das ist doch der Beweis, dass Leistung hier nichts mehr zählt. Man sollte rübergehen …. aber wohin bloss? Russland? Qatar? Monaco? Vatikan?
Dass der Aufsichtsrat (adidas, Telekom, VW/Audi etc.) sich weiterhin so geschlossen hinter ihn stellt, lässt vermuten, das Hoeneß nicht nur auf eigene Individualrechnung gehandelt hat und die Treue zu ihm dafür sorgt, dass er dichthält, ganz wie in Corleone …

georg domkamp
georg domkamp
11 Jahre zuvor

Ist ja schön zu sehen, dass Uli Hoeneß auch den Weg in die bloggende Provinz geschafft hat. Die Frage ist nur, weshalb der Autor nicht in der Lage scheint zwischen dem Privatmenschen Hoeneß und dem Verein Bayern München abstrahieren zu können. Das ist nicht nur naiv, sondern auch fahrlässig. Schön wenn dann noch aus einem Qualitätsblatt wie der BILD zitieren darf..

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

-68er-

Danke für den mich berichtigenden Hinweis;das ist ja nicht unwichtig, vor allem nicht mit Blick auf den angeklagten Herrn Hoeness.

Wie bereits unter -2-angedeutet, werde ich mich weder wertend an einer juristischen Disk.über die Straftat beteiligen, also auch nicht daran, welches Urteil „wünschenswert“ sein könnte, welches zu erwarten ist und schon gar nicht werde ich mich daran beteiligen -sh.wiederum unter -2-, „sportpolitisch“ oder gar „moralisch“ darüber zu disktuieren, wie Herr Hoeness als Präsident des FC Bayern und umgekehrt der FC Bayern mit seinem Präsidenten umzugehen hat -nach Eröffnung des Verfahrens und bei einem möglichen Urteil-.

Bob der Bayer
Bob der Bayer
11 Jahre zuvor

Der Vergleich mit den Kassenbon-Betrügern bei Lidl oder Dieben in Altenheimen hinkt ein wenig. Schließlich haben hier Angestellte das Vertrauen ihres Arbeitgebers missbraucht und gegen dessen Interessen gehandelt. Hoeneß hat seine Fehler als Privatmann begangen, nicht in seiner Funktion im Verein. Warum sollte er also vor die Tür gesetzt werden?
Allein die Tatsache, dass überhaupt Anklage erhoben wird, ist eigentlich ein Skandal. Schließlich hat Hoeneß rechtzeitig und umfassend aufgeklärt. Wenn es noch einen Funken Gerechtigkeit gibt, wird ihn das Gericht freisprechen (müssen). Aber vermutlich soll dieses Volkstribunal dazu dienen, ein Exempel zu statuieren, damit der hartzende Mob (vornehmlich aus dem Westen der Republik) seine Genugtuung empfindet.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@Walter Stach: Als Ergänzung muss man auch froh sein, dass es wirklich ein Münchener Landgericht wird und nicht wie mal im Juli von der Bussipresse im Freistaat spekuliert irgendein „Königlich-Bayrisches“ Schöffengericht in der Nähe von Hoeneß‘ Wohnsitz. Dort hätte man dann wie „Bob der Bayer“ argumentiert und dem Uli sofort ein Denkmal auf dem Dorfplatz zusammengebastelt…

@Bob der Bayer: Dass Hoeneß selbst seine Straftat gestanden und auch gewusst hat, dass eine Abweisung der Klage nur ein fromm-katholischer Wunschtraum ist, scheint Sie in Ihrer Anbetung nicht zu stören?

Bob der Bayer
Bob der Bayer
11 Jahre zuvor

@ Klaus Lohmann:
Ich bin nicht fromm-katholisch, sondern Protestant und als solcher bete ich auch nicht Herrn Hoeneß an. Wenn Sie meinen Text gelesen hätten, hätten Sie bemerken können, dass es mir in erster Linie darum ging, festzustellen, dass es einen Unterschied macht, ob die Straftat als Vereinsverantwortlicher oder als Privatmann begangen wurde. Zumindest für die Beurteilung der Frage, ob er als Vereinspräsident (moralisch) weiterhin tragbar ist.
Zum zweiten Punkt: Laut Gesetz wirkt eine umfassende Selbstanzeige strafbefreiend. Punkt. Warum gilt hier die Lex-Hoeneß und nicht das Gesetz, dass für tausende andere Steuersünder auch gilt?
Vielleicht sollten Sie in Zukunft vor dem Schreiben erstmal durchatmen und nachdenken, lieber Herr Lohmann. Wobei so ein Bündel an Reizthemen, wie Hoeneß, Bayern und Steuern (und das alles geballt in einem Beitrag!) das natürlich nicht gerade einfach macht.
Ihr Vorschlag mit dem Denkmal allerdings ist gar nicht so abwegig. Vielleicht sollte man ihm tatsächlich eins errichten – finanziert durch Steuergelder versteht sich!

Klaus
Klaus
11 Jahre zuvor

@2 Wenn ein Gericht ein Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft eröffnet, so ist das nicht Besonderes. Das dürfte sogar in über 99% der Fälle so geschehen.

@9 Warum trotz Selbstanzeige ein Strafverfahren erfolgt?

Das werden wir erst genau erfahren, wenn der Prozess beginnt und alle Details auf den Tisch kommen; nicht nur die Informationshäppchen aus den Zeitungen. Generell gibt es zwei Gründe dafür:

1) Die Selbstanzeige kam zu spät. Wurde schon gegen Hoeneß ermittelt, ist eine Selbstanzeige unwirksam.

2) Die Selbstanzeige war unvollständig. Nur wenn wirklich alles offen gelegt wird, kommt man in den Nutzen der Vorteile einer Selbstanzeige (für diese Versionen könnte sprechen, dass er wohl keinen Fachanwalt für Straf-/Steuerrecht beauftragt hatte).

Im übrigen kann auch die Korrektheit und Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige im Gerichtsverfahren noch festgestellt werden. Insofern ist die Feststellung, die Selbstanzeige werde „offenbar nicht den gewünschten Effekt der Straffreiheit für den 61-jährigen haben“ des Autors falsch. Ob dem so ist, wird sich erst noch zeigen.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@#9 | Bob der Bayer: Wenn sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die 5. Wirtschaftskammer am Landgericht München II nach eingehender Prüfung inkl. Anhörung der Verteidiger von Hoeneß zum Schluss kommen, dass die Hoeneß’sche „Selbstanzeige“ keine solche im Sinne einer Befreiung von den strafrechtlichen *Folgen* ist, dann haben Sie das genau so wie der Rest der Welt zu akzeptieren.

Oder Sie ziehen mit selbstgebastelten Transparenten und Fackeln vors Gericht und fordern entspr. Änderungen unseres Rechtsstaates ein, denn einen „Automatismus“ für blaurote Ex-Prominente gibt es nicht. Der wahre „Skandal“ ist, dass es immer noch Steuerhinterzieher wie Hoeneß und Claqueure wie Sie gibt, die unser Recht lieber beugen wollen, wenn es etwas unbequem für einen selbst wird.

Robert
Robert
11 Jahre zuvor

#9 Gericht und Staatsanwaltschaft sehen Anhaltspunkte dafür, dass die Selbstanzeige eben nicht umfassend war. Darum kommt es nun zum Prozess, der diese Anhaltspunkte aufklären soll. Mit Lex Hoeneß hat das nichts zu tun.

68er
68er
11 Jahre zuvor

@ Walter Stach

Das mit dem OLG ist ja schon im Text vom Robin Patzwald falsch und sollte keine Kritik sein. Hier bei den Ruhrbaronen sind Hinweise auf kleine Flüchtigkeitsfehler erfreulicherweise meist willkommen und werden meist auch korrigiert.

Grundsätzlich habe ich ein gewisses Vertrauen in unsere Justiz. Das Problem in solchen Verfahren ist, dass die Staatsanwälte in Deutschland leider nicht unabhängig sind sondern den Weisungen des Justizministers unterliegen. Daher kommt es immer wieder zu unschönen Einflussnahmen. Ich finde es daher auch erfreulich, dass das Verfahren jetzt eröffnet und die Sache öffentlich verhandelt wird. Hoffentlich passiert das auch im Fall von Herrn Tebartz-van Elst wegen seiner – nach meiner Meinung – falschen eidesstattlichen Versicherungen.

Im Übrigen ist es mir eigentlich auch egal, ob Uli Hoeneß weiter im Vorstand des FCB bleibt. Nur für die Aufsichtsratsmitglieder, die zum Teil selbst in den Vorständen großer DAX Unternehmen sitzen, wäre der Verbleib von UH auf seinem Posten ein Armutszeugnis. Ich finde, er sollte seinen Posten für die Dauer des Verfahrens auf jeden Fall ruhen lassen.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@#10 | Klaus:
Noch mal etwas vertiefender: Hoeneß hat ca. 1 Monat, nachdem das Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat abgeschmettert wurde, also im Januar 2013 eine hastige Selbstanzeige durch seine(n) Steuerberater anfertigen und zustellen lassen. *Diese* Selbstanzeige war lt. allen Medienberichten zum damaligen Zeitpunkt und auch heute unvollständig. Hoeneß hat dann im Februar eine zweite Version abgeliefert, die die Fehler der ersten „heilen“ sollte.

Das Landgericht hat sich nun mit der Klagezulassung der Auffassung der Staatsanwaltschaft angeschlossen, dass durch die *erste* Selbstanzeige die strafbare Steuerhinterziehung bereits den Finanzbehörden bekannt war und damit eine zweite, nachgelieferte Version das Nichtbekanntsein der Straftat als eine von zwei Grundbedingungen für eine Strafbefreiung (die andere ist halt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit) nicht „heilen“ kann. Deshalb wird Hoeneß wegen strafbarer Steuerhinterziehung der Prozess gemacht, wie es so schön heißt.

trackback

[…] Amtlich: Uli Hoeneß muss sich 2014 vor Gericht verantworten (Ruhrbarone) – […]

Freidenker
Freidenker
11 Jahre zuvor

„Es ist wie der Fluch rohstoffreicher Länder, denn fast alle diese Länder werden entweder von Diktaturen militärischer, religiöser oder schlicht geldgieriger Fasson oder von Oligarchien regiert und sind in Wahrheit arm dran. Warum? Die Elite dort braucht keine Bürgergesellschaft, nicht einmal Bürger, wenn der Zaster direkt aus der Erde unter ihren Füßen sprudelt. Hier bei uns läuft es etwas anders, aber nicht viel anders. Deutschlands wertvoller Rohstoff ist weder Wissen noch seine klugen Köpfe, sondern Steuereinnahmen.

Von den rund 50 Mio. Steuerpflichtigen im deutschen Lande bezahlen 25 Mio, also die Hälfte fast überhaupt keine Steuern. Ihr Beitrag zum Gesamtsteueraufkommen beträgt lediglich 5% (10 Mrd. Euro). Denen gehen Steuererhöhungen, irgendwelche Phantastilliarden für Rettungsschirme, gar Enteignungen vom Privatvermögen zugunsten von Sozialparasiten oder Parasitenstaaten, Sozialklimbim noch und nöcher und Wohltaten für alles und jeden am Arsch vorbei. Sie löhnen es ja nicht. Und sie besitzen viel zu wenig, als daß man ihnen noch was wegnehmen könnte. Anders ausgedrückt, sie sind die idealen Wähler. Ihnen können die verlogenen Politköpfe straf- und folgenlos was von der angeblich nicht vorhandenen „Sozialen Gerechtigkeit“ und der „bunten Republik“ erzählen und nebenbei nicht nur unterschwellig, sondern ganz offen an ihre Neidgefühle appellieren. Da diese 25 Mio keine Nachteile zu befürchten haben, geschweige denn die geringste Ahnung davon, wie und wie schwer Wohlstand zu schaffen ist, werden sie rufen: Jawohl, rupft die reichen Schweine!

Das „reiche Schwein“ gehört zu den anderen 25 Mio und kommt für 95 % des Steueraufkommens auf! Schon wer mehr als brutto 2300 Euro pro Monat verdient, gehört steuerlich zu den Mittel- und Gutverdienern. Aktuell beträgt der Spitzensatz 42 % und wird ab zu versteuerndem Einkommen von 4406 Euro/Monat (52 882 Euro/Jahr) fällig. Das ist lediglich das Zweifache des Durchschnittslohns. Zum Vergleich: Vor 53 Jahren wurde der Spitzensteuersatz erst beim 18-Fachen des Durchschnittslohns verlangt – übertragen auf heute wären das rund 552 000 Euro.

Es kommt aber noch ein pikantes und oft verschwiegenes Detail hinzu: Von diesen „reichen Schweinen“ arbeitet die Hälfte direkt oder indirekt selber für den Staat, wird entweder unmittelbar vom Staat bezahlt, oder sein Arbeitsplatz ergo sein Wohlstand und Vermögen wären ohne Subventionen, überflüssige Sozial- und Umweltgesetze, Rentenbeschußung, Kulturförderung usw. undenkbar. Das heißt in Wahrheit bezahlt auch diese Riesenschar keine Steuern, sondern lebt von derselben, bzw. die Steuern, die sie formal abdrückt, sind lediglich als eine Verrechnung zu verstehen, gleichgültig, ob ihre Arbeit notwendig ist oder nicht.

Das gesamte Steuer- und Abgabenaufkommen wird in Deutschland von zirka 13 Millionen Menschen gestemmt! Etwa jeder achte Bürger also wird herangezogen, um die ungeheuerliche Summe von etwa einer halben Billion € jährlich (einschließlich Unternehmens- oder Verbrauchssteuern und andere Märchensteuern) für diesen Kackstaat aufzubringen. Die anderen sieben wissen nicht einmal, wo das Finanzamt in ihrer Stadt steht, geschweige denn für welchen Blödsinn die dort die Megakohle verballern.“

Alle Rechte Akif Pirinçci vorbehalten © Bonn

Henk
11 Jahre zuvor

Ich halte weder die Klageerhebung noch die Beibehaltung der Ämter beim FC Bayern für sonderlich verwunderlich oder empörenswert.

Zu ersterem ist ja nun schon mehrfach und zurecht darauf aufmerksam gemacht worden, dass Staatsanwaltschaft und Gericht die Selbstanzeige ganz offenbar nicht als strafbefreiend ansehen, weil anscheinend gegen die Bedingungen für die Strafbefreiung verstoßen wurde.

Zu letzerem ist zu bemerken, dass der Aufsichtsrat dafür verantwortlich ist, die bestmögliche Entscheidung im Sinne der Vereins zu treffen. Wenn das Gremium findet, dass der Nutzen der Arbeit von Uli Hoeness für den Verein größer ist als Schaden durch seine „Weiterbeschäftigung“, dann soll und muss er so entscheiden. Außenstehende geht das eigentlich nichts an, es ist Privatsache des Unternehmens FC Bayern München. Wem das nicht gefällt, der soll halt seine Verbrauchermacht ausspielen und anderswo einkaufen.

Nebenbei möchte ich gerne auch noch einmal auf die gute alte Unschuldsvermutung hinweisen, die auch durch ein Geständnis oder eine Selbstanzeige nicht eingeschränkt wird. Solange Hoeness nicht verurteilt ist, hat er als unschuldig zu gelten und auch so behandelt zu werden.

der, der auszog
der, der auszog
11 Jahre zuvor

@Henk

Uli Hoeness hat sich selber angezeigt, was soviel bedeutet, dass er seine Schuld eingestanden hat. Komm jetzt bitte nicht mit Unschuldsvermutung und son Zeugs.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@Freidenker: Rassisten und Rechtsaußen-Populisten zu zitieren hat weder was mit dem Thema zu tun noch ist es ein Zeichen von Intelligenz und Lesekompetenz.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@Henk: Und es sitzen einige Wirtschaftslenker im Bayern-Aufsichtsrat, deren Corporate Governance im eigenen Großunternehmen niemals einen Manager dulden würde, der wegen unkontrolliertem Suchtverhalten Millionen verzockt und dabei selbsteingestanden Steuerstraftaten begeht. Aber viele Fußballvereine funktionieren auch heute noch und trotz achsodoller Management-Titel und -Trainings eher wie ein Kaninchenzuchtverein.

Klaus
Klaus
11 Jahre zuvor

@18 Die Ansicht, das Gericht habe die Selbstanzeige „offenbar nicht als strafbefreiend“ angesehen, ist falsch. Nur weil die Klage zugelassen wurde, bedeutet es nicht, dass es diese Auffassung teilt. Das kann man auch schon deshalb gar nicht wissen, weil die Schöffen nicht über die Verfahrenseröffnung entscheiden.

@19 Eine Schuld räumt man durch eine Selbstanzeige nicht automatisch ein. Wenn eine Selbstanzeige erfolgreich verläuft, gibt es sogar gar keine Schuld (außer im moralischen Sinn). In einer Selbstanzeige ist es auch nicht notwendig, überhaupt die Gründe für die Nichtbesteuerung anzugeben. Es wäre mir neu, wenn Hoeneß dort auch nur einen Vorsatz eingeräumt hätte.

der, der auszog
der, der auszog
11 Jahre zuvor

@Klaus #22

Steuerhinterziehung ist eine Steuer-STRAFTAT, der sich unser Uli SCHULDIG gemacht hat. Diese Straftat hat der Wurstverkäufer selber angezeigt, dass heisst, dass er sein Finanzgebaren selber als SCHULDhafte Handlung sieht, die den TATbestand eines Gesetzes (nämlich § 370 AO) erfüllt, dass zur Ahndung eine STRAFE vorsieht.

Eine Selbstanzeige ist also nichts anderes, als ein SCHULDeingeständnis.

Weil Uli ein clever Bürschchen ist, das keine Lust hat in die Kiste zu gehen, weil die Steuerstraftat nämlich nicht nur mit einer Geldbuße sondern auch mit bis zu 5 Jahren Knast belegt werden kann und sich die Höhe der Strafe an der Höhe der hinterzogenen Kohle orientiert, zeigt unser Fleischwarenfachverkäufer gerade das, was man im Juristendeutsch als „TÄTIGE REUE“ bezeichnet und was beim Steuerstraftatbestand der Steuerhinterziehung die einzige Möglichkeit ist, straffrei aus dieser Nummer heruaszukommen. Auch der Begriff der REUE setzt vorraus, dass man sich SCHULDIG gemacht hat und seine SCHULD erkannt hat.

Unabhängig von der juristischen Korinthenkackerei, die wir hier gerade veranstalten, sollte man jedem Menschen zugestehen, über ein eigenes Rechtsempfinden verfügen zu dürfen, das nicht unbedingt immer mit der aktuellen Rechtssprechung identisch ist.

Klaus
Klaus
11 Jahre zuvor

@22: Sorry, aber da steht in so wenigen Sätzen so viel Unsinn, dass es mir zu lange dauern würde, das alles richtig zu stellen. Sie scheinen mir vom Strafrecht zu wenig verstehen, um sich darüber öffentlich auszulassen.

der, der auszog
der, der auszog
11 Jahre zuvor

@Klaus #24

sie haben auf dieser Internetseite alle Möglichkeiten der Welt, mit einer schlüssigen Argumentation dem von mir fabrizierten „Unsinn“, wie sie ihn nennen, entgegenzutreten, zumal sie selber von „wenigen Sätzen“ reden, eine Berichtigung also so arbeitsaufwändig nicht sein kann und deshalb auch nicht „zu lange dauern würde“. Es ist ja nicht so, als würde ich mich nicht belehren lassen wollen. Da das für sie allerdings zu viel verlangt ist, möchte sich sie bitten in Zukunft darauf zu verzichten, mir Unsinn zu unterstellen.

Bei der Steuerhinterziehung ist übrigens nicht das Strafrecht relevant, von dem sie mir unterstellen, dass ich davon keine Ahnung habe, sondern das Steuerstrafrecht, was in ihren Ohren vielleicht ähnlich klingen mag, aber völlig anders geregelt ist. Das Strafrecht ist in Deutschland nämlich im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, das Steuerstrafrecht hingegen in der Abgabenordnung (AO)
Soviel zum Thema „wenig verstehen“ = keine Ahnung haben.

owl-baron
owl-baron
11 Jahre zuvor

Dann werden halt die Gremien des FC Bayern eine Zeitlang in München-Stadelheim tagen. Na und.

Helmut Junge
Helmut Junge
11 Jahre zuvor

@der,der, ich habe nirgendwo gelesen, dass es sich um ein Schöffengericht handeln könnte, wie @Klaus (22) andeutet.
Jedenfalls lese ich aus der Pressemitteilung die @68er (3) verlinkt hat, so etwas nicht heraus.

Henk
11 Jahre zuvor

@ Der, der Auszog:
Wie gesagt: Eine Selbstanzeige beeinträchtigt die Unschuldsvermutung nicht. Die Selbstanzeige kann irrtümlich erfolgt sein oder aus sonstigen Gründen falsch sein. Wo ist das Problem abzuwarten, bis das Gericht ein Urteil gefällt hat, bevor man Fordeungen zum Umgang mit Hoeness stellt? Mir ist der Mann schon lange unsympathisch, aber das ändert doch nichts an rechtsstaatlichen Prinzipien.

@ Klaus Lohmann:
Ich bin kein Stakeholder des FC Bayern, deshalb geht es mich nichts an, warum der Aufsichtsrat eine bestimmte Entscheidung trifft. Deren Mitglieder, Mitarbeiter, Kunden, Sponsoren und sonstige Partner müssen das Ausbaden.

Eine Funktionsweise wie ein Kaninchenzüchterverein kann ich dort nicht erkennen. Mir kommt das alles sehr professionell vor. Wenn man sich dort keine entsprechenden Richtlinien gibt, wird man das nicht als notwendig ansehen. Es ist sicherlich bezeichnend, wenn die Aufsichtsratsmitglieder in ihren eigenen Unternehmen andere Maßstäbe anwenden als in ihrem „Vereins“-Mandat. Es spricht aus meiner Sicht vor allem dafür, dass die CG-Richtlinien von den entsprechenden Personen nicht ernst genommen werden, keine gelebte Realität sind und bei erstbester Möglichkeit über Bord geworfen werden. Würde man solche Richtlinien ernst nehmen und voll mittragen, würde man sie sicherlich auch auf Unternehmen ausdehnen, in denen man (Mit-)Entscheider ist.

Mich wundert in der Diskussion vor allem, dass (nicht von Ihnen, aber von vielen) der Eindruck erweckt wird, die Toppersonalie beim FC Bayern müsste gesellschaftlich gerechtfertigt werden, als wäre sie ein Staatsamt. Man ist uns dort keine Rechenschaft schuldig und wir können das getrost ignorieren. Wir können auch darauf reagieren, indem wir Produkte von Bayern München / Adidas / VW oder sonstwem boykottieren. Ich persönlich halte es aber für sinnvoll abzuwarten, bis gerichtlich festgestellt ist, was passiert ist was das juristisch bedeutet, bis man sich ein Urteil erlaubt.

der, der auszog
der, der auszog
11 Jahre zuvor

@Henk

Du hast Recht. Das Gericht prüft, ob sich Hoeness vielleicht nur irrtümlich selbst angezeigt hat und unter Umständen kriegt er dann auch sein ganzes Geld wieder zurück… Danke Henk. Wieso bin ich da nur nicht selber drauf gekommen???

@Helmut

Wir müssen uns wahrscheinlich daran gewöhnen, dass im, um und um den Fußball herum andere Gesetze gelten. Da gibt es nur ein „Bisse Schalkefan, oder nich?, wobei man Schalke auch durch jeden anderen Ballsoprtverein wie Bayern, Dortmund oder Meppen ersetzen kann. Scheiß was auf unser Rechtssystem, Scheiß was auf die Stadionordnung, Scheiß was auf Schiedsrichterentscheidungen. Frag einfach nur einen Fußballfan und der sagt Dir schon was richtig und gerecht ist.

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

-10-Klaus

Für mich schien es eben nicht nicht selbstverständlich, daß ein Gericht in München (!!), aufgrund eines Antrages der Staatsanwaltschaft München (!!)gegen den Präsidenten den FCB aus München(!!) ein Strafverfahren eröffnet.
(Ich war mir aufgrund diverser Erfahrunen in vielen Einzelfällen in den letzten 5o Jahren dessen eben nicht so sicher wie Sie.)

Und ansonsten:
Für mich bleibt es dabei:
Kein weiterer Kommentar;jetzt gilt es abzuwarten, wie das Gerichtsverfahren laufen wird und was dabei letztendlich herauskommt.

(Ob Organe des FC Bayern und ob Herr Hoeness vorab……….und ob die von ihm angezeigte Straftat……..und ob sein Verhalten moralisch besonders, gar nicht oder wie bei allen Straftaten in der Öffentlichkeit bewerten werden sollte oder nicht und ob sportpolitsch………….

Sicherlich reizvoll, für den einen oder den anderen auch hier bei den Ruhrbaronen über alles das zu disktutieren.Obwohl ich bekanntermaßen hier bei den Ruhrbaronen oft und gerne diskutiere, bleibe ich jetzt Außen vor.

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

-29-Der, Der…..

Vergiss bitte nicht -sh.der 2.Absatz zu 29-: Ich bin auch Fußballfan!!!!! Es gibt auch unter den Fans „sonne und sonne“.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@#22 | Klaus: Was für „Schöffen“?? Die Vermutung, dass es ein Verfahren vor einem kleinen Amts-/Schöffengericht in der Nähe von Hoeneß‘ Wohnsitz geben könnte, stammte aus dem Sommer und von Münchener Regenbogen-Blättern.
(@#27 | Helmut Junge, Frage beantwortet?)

@#28 | Henk: Solange u.A. die Telekom den Laden mit zweistelligen Millionenbeträgen pampert und gleichzeitig der teuerste Großanbieter von IKT-Leistungen ist, die auch ich bezahle, bin ich schon sehr begierig zu wissen, für welche Amateurtätigkeiten in Nebensächlichkeiten die Telekom meine Kohle verballert.

Und nochmal: Eine Selbstanzeige hat in den meisten, richtig gestellten Fällen den Inhalt „Ich habe für den Betrag X aus der Rendite Y die festgelegten Steuern Z *nicht entrichtet*“. Was ohne irgendwelche Zweifel das Geständnis einer Steuerstraftat ist und den „Ich“ als Straftäter definiert. Wenn er dann noch wie Hoeneß zu blöd ist, diese Anzeige fehlerfrei zu stellen, hat er die Chance auf evt. Erlass einer Strafe selbst versemmelt. So will es das Gesetz. Punkt.

Henk
11 Jahre zuvor

@DdA: ich verstehe einfach nicht, welches Problem Sie mit der Unschuldsvermutung haben? Wo kommt die Ungeduld her, unbedingt jetzt ein öffentliches Urteil zu fällen, wenn man in Kürze ein fundiertes Urteil geliefert bekommt, das man dann hervorragend als Diskussionsgrundlage nutzen kann? Helfen Sie mir bitte!

Klaus
Klaus
11 Jahre zuvor

@der, der auszog

Auf die Schnelle drei Beispiele ihres Unsinns

– Steuerhinterziehung sei nicht Teil des Strafrechts weil Teil der AO und nicht des StGB

Unsinn, weil die AO zum Strafrecht gehört. Die Vorstellung, nur das StGB gehöre zum Strafrecht, ist absurd. Selbst in der Wikipedia kann man das nachlesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht_%28Deutschland%29

– Sie behaupten: „Steuerhinterziehung ist eine Steuer-STRAFTAT, der sich unser Uli SCHULDIG gemacht hat.“

Uli ist unschuldig! Von der Unschuldsvermutung sollten sie schon mal gehört haben.

– Sie denken, ein Selbstanzeige sei ein Schuldbekenntnis

Zum einen scheinen sie die Bedeutung des Wortes Anzeige nicht zu kennen, eine Anzeige beschreibt lediglich einen Sachverhalt. Vielleicht verwechseln sie das mit einem Strafantrag. Zum anderen gibt es in Deutschland nur einen, der die Schuld feststellt: den Richter. Ein Angeklagter kann das gar nicht. Die Frage der Schuldbekenntnis gibt es im angelsächsischen Recht. Sie kennen das wohl aus amerikanischen Filmen. In Deutschland wird nicht nach der Schuld gefragt, sondern Tatbestandsmerkmale abgefragt.

Klaus
Klaus
11 Jahre zuvor

@Walter Stach

Wenn Sie vermuten, in Bayern würden solche Verfahren unterdrückt, dann würde das, also in einem hypothetischen Fall, wohl auf der Ebene der Staatsanwaltschaft durch eine Einstellung geschehen. Diese ist schließlich weisungsgebunden, im Gegensatz zur unabhängigen Richterschaft.

Helmut Junge
Helmut Junge
11 Jahre zuvor

@der,der ich find das nur schwierig mit der Balance der Wahrheit, wenn man so einen Begriff verwenden darf. Die Wahrheit ändert sich von Fangruppe zu Fangruppe. Jetzt haben wir es offenbar mit einem Zentralheiligtum für alle Fans zu tun. Nur verstehe ich von diesem Fankodex nichts. Als ich in den siebzigern im Haverkamp gewohnt hatte, wußte ich, dass auf der Brunostraße zwei wichtige Schalkespieler in Sichtweite meines Arbeitszimmers wohnten. Ich muß die sogar gelegentlich gesehen haben. Aber ich weiß nicht mehr, wie die hießen. Aber manchmal liefen Fans in kleinen Gruppen durch die Straße und riefen: „Schaaaaaalke wird Meiiiiister!.“ Ich hoffe, dass es geklappt hat. Soviel Bekennermut muß doch belohnt werden.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@#34 Klaus: So langsam müsste Ihre Beharrlichkeit auch Wurst-Uli selbst aufs Schärfste beleidigen, denn Sie unterstellen Ihm, sein Geständnis in Form der Selbstanzeige nie gemacht zu haben. Geht Ihre Liebe zum Übermenschen Hoeneß wirklich so weit, dass Sie ihm neben der recht „eigenen“ Interpretation der Selbstanzeige Demenz unterstellen, damit er nix Falsches sagen kann? Solche Fälle soll es unter Fanatikern ja schon gegeben haben…

Nochmal: Rein rechtlich wird eine Selbstanzeige nach begangener Steuerhinterziehung, soweit sie voll umfänglich und rechtzeitig vor Bekanntwerden der Straftat bei den Behörden gestellt wurde, als „tätige Reue“ nach einem *vollzogenem Delikt* gewertet. Ergo Eingeständnis einer durchgeführten Straftat, ergo keine Unschuldsvermutung möglich.

Hoeneß selbst hat öffentlich das Ziel seiner Verteidigung mit der Widerlegung des Vorwurfes der Unvollständigkeit der ersten Selbstanzeige definiert, auch er sträubt sich also nicht, die Tat begangen zu haben.

Helmut Junge
Helmut Junge
11 Jahre zuvor

@Klaus Lohmann (32) ja, Frage beantwortet.

Henk
11 Jahre zuvor

@Der, der Auszog, @Klaus Lohmann:

Ich hätte das Thema gerne ruhen lassen, aber eine so krasse Fehleinschätzung zum wichtigen rechtsstaalichen Prinzip der Unschuldvermutung bedarf der Korrektur.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der VN sagt eindeutig:

Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Mein Vorschlag an Sie: Wenn Sie einen Juristen finden, der eine Selbstanzeige begründeterwiese als „Nachweis der Schuld in einem öffentlichen Verfahren gemäß dem Gesetz“ ansieht, dann dürfen Sie Ihre Interpretation weiter verbreiten. Wenn nicht, lassen Sie das. Deal?

der, der auszog
der, der auszog
11 Jahre zuvor

@Henk

ich habe hier nirgendwo ein Urteil über unseren Uli gefällt, denn das überlasse ich den Gerichten. Ich habe lediglich zu bedenken gegeben, dass die VERMUTUNG, der Fleischer sei möglicherweise UNSCHULDIG, keiner Diskussion bedarf, denn durch seine Selbstanzeige, die er mit gut bezahlten und mit der Materie bestens vertrauten Anwälten getroffen hat, kein Zweifel daran besteht, dass er sich einer Steuerstraftat schuldig gemacht hat. Du kannst gerne weiter vermuten, dass Hoeness unschuldig ist, für mich ist er schuldig. Das ist lediglich eine, nämlich meine Meinung, aber kein juristisches oder für andere verbindliches Urteil.

Desweiteren möchte ich noch anfügen, dass Steuerstraftaten verjähren, wo auch der Metzgerkönig wird von profitieren können. Das heißt für alles, was vor 5 Jahren oder früher an Steuern hinterzogen hat, findet in dem Urteil, was das Gericht im nächsten Jahr fällen wird, keine Berücksichtigung. Verjährung bedeutet nicht, dass sich jemand nicht schuldig gemacht hätte, sondern lediglich, dass die Taten juristisch nicht verfolgt und geahndet werden. Diese Anmerkungen machen ich, um aufzuzeigen, dass man aus einem juristischen Urteil nicht in jedem Fall ableiten kann, ob jemand auch wirklich unschuldig ist.

Mehr habe ich zu dem Thema eigentlich nicht sagen wollen, denn die Dimension, die Ulis Steuerbetrug hat, wird man erst erkennen können, wenn ein juristisches Urteil vorliegt. Ich werde mich deshalb auch nicht an Diskussionen beteiligen, die sich mit Fragen der Moral beschäftigen, die von vielen sowohl in Bezug auf Hoeness als auch das Bayernmanagement thematisiert werden. Darüber hinaus möchte ich auf die Diskussion verweisen, die wir hier vor einem halben Jahr zu dem Thema geführt haben und in der ich darauf aufmerksam machte, dass es rund um den Fall Hoeness noch einen weiteren Fall gibt, der juristisch verfolgt und geahndet werden müsste.

Ich schreib damals: „Irgendein Arschloch von Finanzbeamter oder Steuerfahnder hat da im Fall Höneß nicht dicht gehalten und gehört ebenfalls bestraft.“

Auch für dieses Delikt sieht unser Rechtssystem eine Geld- bzw eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren vor, was meiner Meinung nach genauso verfolgt und bestraft werden muss, wie der Steuerbetrug des Würstchengrillers. Diesbezüglich scheint die Bayrische Justiz wesentlich gewissenhafter und konsequenter mit dem Bayernpräsidenten ins Gericht zu gehen, als die Nordrheinwestfälische Justiz mit einem unserer Steuerbeamten.

den Artikel und meine Kommetare findest Du hier:
https://www.ruhrbarone.de/kurze-gedankenspiele-anlaesslich-der-aktuellen-hoeness-debatte/comment-page-1/#comment-441350

@Klaus

Sehen Sie? Ohne großen Aufwand kriegen auch Sie einen einigermaßen schlüssige Argumentation auf die Kette, auch wenn ich mich dieser nicht anschließen werde, weil wir zwei da einfach unterschiedlicher Meinung sind.

@Helmut

Es hat nicht geklappt. Als Schalke das letzte mal Meister wurde gab es selbst Bundesliga noch nicht. Das war weit vor Deiner Zeit in Bismarck.

@Walter

Ich weiß, dass es sonne und sonne Fans gibt. Meine Nachbarschaft ist voll davon und mit den meisten komm ich auch prima klar. Ich wollte eigentlich auch nur ein bisschen sticheln…

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

-35- Klaus „…wohl auf der Ebene der Staatsanwaltschaft………

Es gab in den letzten 5o Jahren Anlässe genug in Bayern, die es rechtfertigen könnten, diesbezüglich auch „die andere Ebene“ einzubeziehen, also auch über „Schein und Sein“ richterlicher Unabhängigkeit nachzudenken.

Aber:
Der Fall Honess belehrt mich ja „in jeder Beziehung“ eines Besseren. Das freut mich und nur deshalb meine Wortmeldung zur Causa Hoeness.

Klaus
Klaus
11 Jahre zuvor

@32 Klaus Lohmann

Warum Schöffen? Es wird vor dem LG München II und nicht vor einem Amtsgericht verhandelt. Die Straferwartung ist nicht so gering, als man das Verfahren vor dem Einzelrichter verhandeln könnte.

@37 Klaus Lohmann

Das hat mit Liebe zu Wurst-Uli nichts zu tun. Als jemand, der sich mit Strafrecht beschäftigt, geht es mir halt auf den Keks, wenn da zu viel Fehlerhaftes geschrieben wird.

Ein Angeklagter kann noch so oft „ich bin schuldig“ schreien, selbstverständlich gilt trotzdem weiterhin die Unschuldsvermutung. Der Angeklagte könnte nämlich bspw. schuldunfähig sein oder sich aus Rechtsunkenntnis fälschlicherweise für schuldig halten. Hoeness hat lediglich den Sachverhalt eingeräumt, er habe Steuern nicht bezahlt, die er wohl hätte zahlen sollen. Die Feststellung, ob er einen Straftatbestand erfüllt hat, steht ihm gar nicht zu (bzw. ist unbedeutend).

Es ist weiterhin möglich, wenn vielleicht auch unwahrscheinlich, dass Hoeness mit einem Freispruch aus dem Gericht herausgeht. Z.B. wenn der Richter die Selbstanzeige im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft für korrekt hält. Dann kann der Hoeness sich noch so sehr schuldig fühlen, seine Meinung spielt dann trotzdem keine Rolle.

Helmut Junge
Helmut Junge
11 Jahre zuvor

Das habe ich auf der Seite des Landgerichts München 2 gefunden:

Zentrale Zuständigkeit
Wirtschaftsstrafsachen (§ 74 c GVG) aus den Bezirken der Landgerichte Ingolstadt, München II und Traunstein werden zentral beim Landgericht München II bearbeitet.
Strafkammern, Jugendkammern, Wirtschaftsstrafkammer und Strafvollstreckungskammer

Die Bearbeitung der Strafverfahren erfolgt in Kammern, die jeweils mit einem Vorsitzenden Richter und 2 Berufsrichtern besetzt sind. In den Hauptverhandlungen der Straf- und Jugendkammern wirken immer auch zwei Schöffen, d.h. ehrenamtliche Laienrichter, mit. Je nach Art des Verfahrens entscheiden die Kammern in den einzelnen Verfahren mit einem, zwei oder drei Berufsrichtern.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@Klaus, @Henk: Langsam überkommt mich wirklich ein fettes Grinsen, mit welcher stoischen Gewalt Sie beide unsern Wurst-Uli in die Psychiatrische oder zumindest auf die Klippschule mit anschließender Karriere als Hilfsbauarbeiter schieben wollen, nur damit er für Ihre Begriffswelt „unschuldig“ bleiben kann:-))

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@#42 | Klaus: In der deutschen Rechtsprechung ist ein Schöffengericht ein „Spruchkörper“ des Amtsgerichtes und wird per se nicht angerufen, wenn die Staatsanwaltschaft die Anklage vorm Landgericht erhebt. Und nun warten wir wieder auf thematisch hier völlig unpassend konstruierte „Ausnahmefälle“, die Ihnen dazu einfallen mögen.

68er
68er
11 Jahre zuvor

@ Klaus #42

Aufhören! Aufhören! Aufhören!

1. Die Unschuldsvermutung gilt vor Gericht und in eingeschränkter Form für die Medien. Im Rahmen der Meinungsfreiheit ist es daneben jedem unbenommen darüber zu diskutieren, ob UH sich strafbar gemacht hat oder nicht. Herr H. hat sich ja zu der Sache geäußert, so dass man nicht spekulieren muss, ob er den sog. objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht hat, das bestreitet er selbst gar nicht. Tatbestandlich hat er nach meinem Kenntnisstand wohl eine Steuerhinterziehung begangen.

Im subjektiven Bereich (Schuld) gehe ich nach allem was mir bekannt ist (hier gibt es ja Interviews mit UH), auch davon aus, dass er wusste, was er tat und auch nicht geistig umnachtet (Schuldunfähigkeit § 20 StGB, verminderte Schuldfähigkeit § 21 StGB) war. Daher darf man seine subjektive Einschätzung abgeben, ob UH sich wegen Steuerhinterziehung wohl strafbar gemacht hat oder nicht.

2. § 371 AO, der die Straffreiheit bei wirksamer Selbstanzeige regelt, ist ein sogenannter persönlicher Strafaufhebungsgrund. Und Strafaufhebungsgrund bedeutet wörtlich und auch rechtlich, dass zunächst eine objektive und subjektive Strafbarkeit gegeben sein muss, bevor die eigentlich verwirkte Strafe aufgehoben werden kann. Das heisst, dass sich Herr H. sehr wohl strafbar gemacht haben kann und wegen einer wirksamen Selbstanzeige trotzdem unbestraft aus dem Gerichtssaal gehen kann, weil die eigentlich tatbestandlich verwirkte Strafe nach § 371 AO durch eine wirksame Selbstanzeige aufgehoben worden sein kann.

Helmut Junge
Helmut Junge
11 Jahre zuvor

@68er, glauben Sie, dass evtl. auch paragraph 153 Stgb angewadt werden könnte?

68er
68er
11 Jahre zuvor

@ Helmut Junge

Die Anwendung von § 153 StPO (nicht StGB) ist grundsätzlich zwar möglich, da es sich nur um ein Vergehen und nicht um ein Verbrechen handelt. Aber das ist eigentlich nur bei Bagatellsachen üblich.

Sie haben wahrscheinlich § 153a StPO gemeint, nach dem ein Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden kann.

Nach meiner Meinung ist auch eine Einstellung nach § 153a StPO äußerst unwahrscheinlich, da das Gericht bei seiner Entscheidung ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Kopf haben muss, nach dem bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe „eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe (von im Höchstmaß zwei Jahren) nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht“ kommen soll.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=59128&linked=pm

Das heißt, bei ca. 3 Mio. wie sie bei UH im Raum stehen, sind eigentlich 2 Jahre Gefängnis fällig, wenn nicht Teile der Taten verjährt oder die möglicherweise misslungene Selbstanzeige

a) doch wirksam war oder

b) zumindest als „gewichtiger Milderungsgrund“ gewertet wird.

Daher wird es jetzt sehr ernst für UH.

Wenn seine Anwälte es schaffen, eine Verjährung nachzuweisen oder die Selbstanzeige zu halten oder wenigstens als Strafmilderungsgrund gewertet zu bekommen, hat UH großes Glück.

Ansonsten wird er sich wohl um ein Sky-Abo für den Fernsehraum in Stadelheim kümmern müssen. ;-)°

Helmut Junge
Helmut Junge
11 Jahre zuvor

@68er, ich war Schöffe und mir ist das mit diesem Paragraphen unvorbereitet passiert, dass ein Manager einer ortsansässigen Firma auf diese Weise davongekommen ist. Ich war überfordert und habe nach 20 Jahren noch Probleme damit, dass ich so blöde war.
Wenn es Schöffen bei so einer komplizierten Sache wie bei UH gibt, sind die hoffnungslos überfordert, denke ich.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@ #47 | Helmut Junge
„..und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht“? Glauben Sie doch selbst nicht.

Und es geht, wie 68er schon teilweise ausführte, wirklich nur noch um die Frage, ob die Summe der hinterzogenen Steuern evt. durch falsch gestellte Selbstanzeigen über die Millionen-Grenze klettert und Hoeneß damit in den Bau muss oder ob er durch Verjährung und entsprechend knapp unter einer Million liegender Steuerforderungen nochmal mit Bewährung davonkommt. Damit ist dann allerdings keine Strafbefreiung gewährt, sondern Hoeneß wäre rechtskräftig vorbestraft.

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