Update: Angeklagt wegen Nazi-Aufkleber überkleben

Landgericht Bochum Foto: Stadt Bochum

Die Staatsanwaltschaft Bochum scheint nicht ausgelastet zu sein. Heute findet in Bochum ein Prozess gegen eine junge Frau statt, die Naziaufkleber überklebt hat.

Sie gehören in vielen Städten zum Stadtbild: Naziaufkleber auf Stromkästen, Masten und Häuserwänden. In Bochum findet heute ein Prozess gegen eine junge Frau statt, die Naziaufkleber überklebt hat. Sie pappte Aufkleber mit dem Spruch “Hier wurde Nazipropaganda überklebt. Faschistische Strukturen zerschlagen. Antisemitismus, Rassismus, Nationalismus und Sexismus angreifen. Für eine befreite Gesellschaft”  über die Nazisticker.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr nun eine „unerlaubte Veränderung des Erscheinungsbildes” der Stadt Bochum vor. Und ich der Staatsanwaltschaft Bochum, dass sie meine Steuergelder verschwendet.

Update:

Die Richterin hat das Verfahren eingestellt. Aber es gab keine Freispruch. Das hat zur Folge, dass die junge Frau ihre Anwaltskosten selbst tragen muss. Wird sie aber nicht tun müssen, da zahlreiche Gruppen in Bochum zugesichert haben, ihr finanziell zu helfen. Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse. Wenn die Bochumer Staatsanwaltschaft während eines akuten Langeweileanfalls also künftig Minesweaper oder Solitär spielen würde, wäre das eine günstigere Alternative als solche Verfahren auf den Weg zu bringen.

Bericht über den Prozess auf Bo-Alternativ.

 

 

 

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Andrea
Andrea
13 Jahre zuvor

(Ironie an) Es wird aber auch langsam Zeit, dass diese militanten Elemente, die eine freie Gesellschaft fordern, vom Staat zur Rechenschaft gezogen werden. Einfach die schönen, bunten, mit einfachstem Satzbau gestalteten Dekoartikel deutscher Vereinigungen verschandeln, unmöglich! (Ironie aus).

Na, da bin ich wahrscheinlich auch bald auf der schwarzen Liste, weil ich diese tollen Aufkleber immer abknibbel, sobald ich einen finde. Armes Land!

Randolf
13 Jahre zuvor

In dem Kontext würde ich der Staatsanwaltschaft Bochum mehr als nur die Verschwendung von Steuergeldern vorwerfen. Bitte 10 Stunden soziale Arbeit Aufkleber abknibbeln für den Herrn Staatsanwalt, bitte!

Gerd Herholz
13 Jahre zuvor

Fragen über Fragen:
Wenn die Staatsanwaltschaft BO der jungen Frau eine “unerlaubte Veränderung des Erscheinungsbildes” der Stadt Bochum vorwirft, war dann das Anpappen von Nazi-Aufklebern vorher eine „erlaubte Veränderung des Erscheinungsbildes“ der Stadt Bochum, das man von da an nur noch „unerlaubt“ verändern kann? Gehören also Nazi-Aufkleber zum erlaubt-erwünschten Erscheinungsbild der Stadt BO und der Protest dagegen zum unerlaubt-unerwünschten Erscheinungsbild? Wer definiert, was zum unerwünschten und was zum erwünschten Erscheinungsbild gehört?

Ist die Staatsanwaltschaft BO von sich aus tätig geworden oder hat jemand eine Strafanzeige gestellt? Doch nicht etwa die, die die Nazi-Aufkleber angebracht haben?

Vielleicht sollte man überhaupt mehr Fragen in die Ausbildung von Staatsanwälten einbauen, etwa die Max Frischs:

– Sind Sie sicher, daß Sie die Erhaltung des Menschengeschlechts, wenn Sie und alle Ihre Bekannten nicht mehr sind, wirklich interessiert.
– Warum? Stichworte genügen.

– Wissen Sie in der Regel, was Sie hoffen?
– Welche Hoffnung haben Sie aufgegeben?

– Hoffen Sie angesichts der Weltlage:
a. auf die Vernunft
b. auf ein Wunder?
c. daß es so weitergeht wie bisher?

– Ist es Ihnen schon gelungen, die eignen Kinder kennenzulernen, d.h. sie nicht als Söhne oder Töchter zu sehen?

– Wem gehört Ihres Erachtens beispielsweise die Luft?

(Max Frisch: Fragebogen. Suhrkamp Taschenbuchverlag. Frankfurt a.M. 2011

der, der auszog
der, der auszog
13 Jahre zuvor

Stellt sich die Frage: Was finden die Bochumer Staatsanwälten an Naziaufklebern in der Öffentlichkeit so toll, dass sie ihr Überkleben bestrafen wollen? Ob es da einen politischen Zusammenhang gibt?

Martin
Martin
13 Jahre zuvor

Kann denn Jemand beschreiben, wie die Verhandlung verlaufen ist? Ich kenne den Tatbestand der „unerlaubten Veränderung des Erscheinungsbildes“ der Stadt BO übrigens nicht. Aber vielleicht haben die bei der StA auch eine aktuellere Version des StGB? Schade, wäre gern bei der Verhandlung dabei gewesen.

jessor
13 Jahre zuvor

Erinnert mich an die Hate Destroyer Oma:

Yael
Yael
13 Jahre zuvor

Willkommen in Absurdistan.

Ich habe lange gewartet und gehofft, dass hier irgendwo die Worte „Vorsicht Satire“ auftaucht, weil man kanns nicht glauben, was in diesem Land alles möglich ist.
Es ist aber ein positives Zeichen, denn dann macht niemand mehr etwas gegen Nazischmierereien und niemanden wird es mehr stören.
Was pfeifft sich diese Staatsanwaltschaft eigentlich rein?
Scheint in Bochum ja der Fall zu sein:

https://tapferimnirgendwo.wordpress.com/2009/09/12/hass-wird-pflicht/

„Doch die Staatsanwaltschaft leitete ein Strafverfahren gegen die Studentin ein, das mit einer Geldstrafe von € 300,- gegen die Studentin endete.

Damit hat das Amtsgericht beschlossen, dass die Polizei in Bochum nicht nach Deutschem Recht gehandelt hatte, als sie beschloss, nicht das Verbrennen einer Israel-Flagge zu schützen, sondern das Zeigen einer Israel-Flagge. „

Frank
13 Jahre zuvor

Wie heißt denn dieser Staatsanwalt?

MiP
MiP
13 Jahre zuvor

Ein Strafverfahren seitens einer StA wird durch Erheben einer Klageschrift rechtshängig. Die StA ist dann der Herr des Verfahrens. Ein Strafrichter kann dann entweder diese Klage von vorn herein abweisen oder entscheidet durch Urteil auf durchlaufenem Prozess. Zwischen diesen Stationen obliegt es einem Richter nicht das Verfahren aus Eigenmacht einzustellen. Hier wird der Herr des Verfahrens, die StA, die Klage zurückgezogen haben, und muss hierzu die Einstellung des Verfahrens vor dem Gericht beantragt haben. Das müsste der Angeklagten so auch bekannt gemacht worden sein, was mich allerdings nicht wundern würde wenn dem nicht so ist. Im Extremfall (der hier hoffentlich nicht vorliegt) könnte das sogar ein Hinweis darauf sein, diese Klage nie offiziell rechtshängig war, und daheraus die Akteure nicht wissen wo sie auf den Staat diese Kosten abrechnen sollen. Alsdann ist es am bis dahin Angeklagten zu beantragen, dass der Staat die Kosten des Verfahrens trage, sofern das Gericht nicht von sich aus darauf kommen sollte das zur ebenfalls ja Entscheidung auf diesen Antrag hin festzustellen, wie es eigentlich üblich und selbstverständlich ist – hier will wohl eher jemand sein „Gesicht wahren“, wo es nichts zu wahren gibt.

Mika
13 Jahre zuvor

Finde die Fragen von Gerd Herholz sehr gut.
Heißt das jetzt, dass die Stadt Bochum Nazi-Aufkleber in der Stadt als zum „Stadtbild gehörend“ ansieht?
Das hieße ja auch, ich darf keine Nazi-Aufkleber abreißen? Im Gegenzug muss ich dann jeden Nazi-Aufkleber, egal in welcher Stadt, erstmal melden, oder? Entfernen darf ich ihn ja nicht!
Wenn die Aufkleber gar zum Stadtbild gehören, gibt es da nicht dann auch Klagemöglichkeiten gegen die Stadt?

Vielleicht sollte ich doch um Bochum in nächster Zeit erstmal einen Bogen machen …

Michael Weber
Michael Weber
13 Jahre zuvor

„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein

Martin Budich
Martin Budich
13 Jahre zuvor

Ich hoffe, einige, die einen Kommentar geschrieben haben, werden die Funktion eingeschaltet haben, dass sie über weitere Leserbriefe informiert werden. Ich bemühe mich – wenn auch sehr spät – noch einige Fragen zu beantworten.
1. Prozesse gegen Minderjährige sind immer nicht öffentlich.
2. Die Staatsanwältin Wenzel, die das Verfahren betrieben hat, ist einschlägig bekannt und u.a. durch den Tortenprozess überregional auffällig geworden.
3. Den Paragrafen, den sie ausgegraben hat, ist der § 304 StGB
„Gemeinschädliche Sachbeschädigung“
4. Das Verfahren ist angeklagt und eröffnet worden. Die Einstellung ist auf kosten der Staatskasse erfolgt. Die Angeklagte muss aber ihre Rechtsanwältinkosten selber tragen.
Die Stadt Bochum hat mit der Geschichte nichts zu tun.
Es ging der Staatsanwältin ausschließlich darum, auch eine Linke anzuklagen, während der Prozess gegen den Nazi Zimmer in Bochum läuft.

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