Anonymous Germany: Warum Artikel 13 unsere Freiheit im Internet bedroht

Eine gesunde Urheberrechtsreform, angepasst an das aktuelle, digitale und fortschreitende Zeitalter, von der jeder profitiert, ist wünschenswert. Wir von AnonNewsDE würden niemals irgendwelchen Künstlern finanziellen Profit madig machen wollen.

Damit jeder davon profitiert und schwammige Texte (Artikel 13) keine Zensur bzw. Uploadfilter mit sich bringen, ist unsere Politik gefragt. Es ist eigentlich nicht schwierig, die Interessen und Wünsche von Bürgern, Künstlern und Konzernen zu vertreten. Anstatt ständig die Interessen großer Konzerne und der Lobby(s) zu vertreten, kann man sich auch mit jungen Leuten wie auch Künstlern an einem Tisch setzen und eine gesunde  Urheberrechtsreform formen. Eine kurze Erläuterung von AnonNewsDE – nein, natürlich nicht vom ganzen Kollektiv.

Artikel 13 und die Gefahren für das Internet

Der besonders umstrittene Artikel 13  soll Provider für den Austausch von Online-Inhalten nachwievor für unautorisierte Veröffentlichungen urheberrechtlich geschützter Werke haften lassen

Darüber reden wir: https://juliareda.eu/wp-content/uploads/2019/02/Art_13_unofficial.pdf

Wenn man sich den Text ab Passage 4 genau anschaut, fallen die verankerten Paragraphen 4b und 4c ins Auge.

Das beudetet  quasi, dass die betroffenen Plattformen starke Anstrengungen gegen Urheberrechtsverletzung fahren müssen. Oder schwammig formuliert: Uploadfilter. Auch wenn Herr Axel Voss gesagt hat „In den Texten steht nichts von Uploadfiltern“, kann eine rechtlich schwammige Formulierung dazu führen.

Was ist ein Uploadfilter?

Ein Uploadfilter soll schon während des Uploads eines Bildes, Textes, oder Videos dessen Content auf Urheberrechtsverletzung prüfen und bei einer Verletzung ggf. diesen Upload blockieren und das Veröffentlichen des Contents vermeiden (und melden).

Da es sich als sehr schwierig bis nicht machbar erweisen wird, dass eine KI zwischen Parodie und Ernst unterscheiden kann, werden z.B. auch Memes durch Uploadfilter einfach rausgefiltert. Memes beinhalten in der Regel Bildschnipsel, beispielsweise aus Filmen welche urheberrechtlich geschützt sind. Memes überschwemmen quasi mittlerweile das Internet und werden von jung und alt benutzt.

Sprich: Wir alle wären von diesen Richtlinien betroffen. Egal ob Künstler, normaler Bürger im Netz, Youtuber, Forennhutzer, Twitternutzer, jung, alt etc.

Plattformen

Frankreich und Deutschland haben sich auf eine sehr enge Ausnahme für  junge und zudem sehr kleine profitorientierte Plattformen geeinigt. Demnach können Startups nur dann von der Pflicht ausgenommen sein, Filter einzusetzen, wenn sie alle drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • die Plattform ist jünger als 3 Jahre alt,
  • sie erwirtschaftet einen Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro
  • sie hat weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat

Doch wer garantiert, dass Startups nach 3 Jahren genug Erfolg wie auch Gewinn haben, um sich z.B. eine Filtertechnik leisten zu können um den Verordnungen gerecht zu werden?

Filtertechniken wie z.B. das Content ID Filter System von Youtube (Google) sind nicht „mal eben“ schnell und günstig eingekauft. Desweiteren sollen Plattformen selbst für Urheberrechtsverletzung durch Benutzer aufkommen wenn laut Artikel13 nichts dagegen unternommen wurde.

Artikel 13 kann somit nicht nur die Benutzung von Bildern, Videos und Texten durch normale Internet-Nutzer massiv einschränken sondern auch kleineren Plattformen schaden.

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ke
ke
5 Jahre zuvor

Neben der Einschränkung der Meinungsfeiheit durch private Zensurmaschinen sehe ich hier auch starke Problem für den Wirtschaftsstandort Europa.
Wir stellen immer mehr Hürden auf, die final nur von den großen Marktteilnehmern erfüllt werden können. Das schadet unseren Unternehmen und auch die großen Weltmarktspieler fragen sich irgendwann, ob die paar Einwohner in Europa die vielen Mühen wert sind.

Was ist mit kleinen Publikationen? Die großen wollen Benutzer direkt auf ihre Seiten locken. Das gelingt aber nur wenigen Publikationen. Die meisten werden über Suchmaschinen gefunden.

Was bringen diese Regeln eigentlich abgesehen von ABMs für Juristen, da wieder alles total schwammig und unklar ist? Rechtssicherheit ist ein fundamentaler Baustein für wirtschaftlichen Erfolg.

Dass die Koalitionsvereinbarung gebrochen wird (keine Upload-Filter), scheint weder CDU, CSU noch SPD zu interessieren. So verliert man Wähler. Die jungen Wähler sowieso.

Marco
Marco
5 Jahre zuvor

Deswegen lebe ich in Kanada.
Dort gibt es keine Internet Freaks, die rumheulen wegen ner Plattform.
Aber bei euch in Deutschland ist die Bildungsrate sowieso im Keller 😀

Ich freue mich über weitere "Demos" oder dergleichen von euch grenzdebilen Menschen 😀

Angangseh
Angangseh
5 Jahre zuvor

Lieber Marco,
ich würde die Bildungsrate in Kanada dann wohl doch noch ein mal überprüfen und besonders Wert darauf legen zu testen ob dort die Menschen auch des Lesens fähig sind. Niemand heult wegen einer einzigen Plattform rum und das geht aus dem Artikel auch klar hervor.
Als ach so gebildeter, in Kanada lebender Mensch, könnte man natürlich auch, bevor man unqualifiziert kommentiert, sich den Artikel 13 selbst ein mal zu Gemüte führen und feststellen, dass es um mehr als eine Plattform geht. Alternativ wäre es auch möglich so weit zu denken, dass die EU wegen einer einzigen Plattform keine Richtlinie bezüglich des Urheberrechts hervorbringen würde.
Es geht um sämtliche Plattformen, bei denen urheberrechtlich und potentiell urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen werden kann. Abgesehen von im Artikel genannten Ausnahmen (was lächerlich wenige Plattformen betrifft) und einigen weiteren, in Artikel 2(5) definierten Ausnahmen wie non-profit Enzyklopädien und online Marktplätze. Ich verweise hier noch mal auf das eigenständige Lesen.
Sofern meine Informationen noch korrekt sind, spielt Google beispielsweise auch mit dem Gedanken den Dienst Google News europaweit einzustellen, dank des ebenfalls kontroversen Artikels 11.
Also noch mal zusammenfassend: Jede Plattform, abgesehen von einigen Ausnahmen, ist betroffen. Die im Artikel benannten Ausnahmen sind übrigens nur in Kombination gültig, d.h. Plattformen älter als 3 Jahre, aber unter 10 Mio. Umsatz werden genau so behandelt wie Youtube und Co. Aber ja, es wird nur wegen einer Plattform rumgeheult. Die 5 Nationen, die gegen die Reform gestimmt haben, scheinen ja auch nur aus "grenzdebilen Menschen" zu bestehen.
Weiterhin viel Spaß in Kanada, da brauchts einen ja nicht zu jucken.

ke
ke
5 Jahre zuvor

@2 Marco
OK, der Artikel ist etwas detailliert und enthält Fachsprache, die aber mind. ab der Generation Y verstanden werden sollte, insbesondere bei einem guten Bildungsniveau.

Im Netz sind einige gute kurze Zusammenfassungen zu finden. Auch bei der SPD gibt es junge Politiker, die nicht blind den Phrasen der Lobbyisten folgen.

https://www.youtube.com/watch?v=i-BLxJyOPzQ

Artikel 11 und Artikel 13 haben einen großen Einfluss auf unsere Wettbewerbsfähigkeit. Es ist mir unverständlich, dass so wenig darüber berichtet wird.

Ein wenig mehr Respekt vor einer junger Generation, die natürlich andere Kleidung etc. trägt wäre insbesondere von der Politik zu erwarten. Es sind keine Bots, sondern Menschen, die mit diesen schlechten Richtlinien leben müssen.
Das sollte übrigens auch unsere ältere Generation interessieren, denn irgendwie muss ja die Rente auch erwirtschaftet werden, wenn man sich vom Papiergeld noch etwas kaufen will.
Baumhausbewohner mit Öko-Garten werden die üppige Pension nicht erwirtschaften.

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