Antifacamp: Anwalt sieht „unzutreffenden Gefahrenprognose“ der Polizei

antifcamp_banner-bigIm vergangenem Jahr scheiterte ein geplantes Antifacamp an den Prognosen der Polizei, obwohl sich die  Stadtverwaltung für eine Genehmigung aussprach. Nun meldet sich der Anwalt der Camp-Macher zu Wort.

Mit einer scharfen Kritik meldet sich der Rechtsanwalt Daniel Werner zu Wort, der die Initiatoren des Antifacamps im vergangenen Jahr vertrat: „Das Bundesverfassungsgericht sagt deutlich, dass zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit neben Demonstrationen und Kundgebungen auch andere Ausdrucksformen gehören. Für Protestcamps ist dies zuletzt vom OVG Hamburg bestätigt worden. Aus den Akten des Tiefbauamtes geht nun hervor, dass die Polizei vordergründig behauptet hat, Zelten würden nicht zur Versammlungsfreiheit gehören. Hinter den Kulissen hat sie aber eine unzutreffenden Gefahrenprognose angeführt.

Dem Gericht gegenüber behauptet die Polizei jedoch erneut auf eine Gefahr käme es nicht an, es ginge allein um die Frage des Zeltens. Es ist unredlich wie die Polizei diese Argumente nach Belieben austauscht. Um die Beurteilung von versammlungsrechtlichen Fragen ging es der Polizei offensichtlich zu keinem Zeitpunkt sondern um eine Verhinderung des Camps um jeden Preis.“

Dieses Blog hatte in der vergangenen Woche Dokumente veröffentlicht, nachdem die Stadt 2012 bereits war, ein Antifacamp zu genehmigen.

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