Und am Sonntag wird Willi Nowack abgesägt

Es gibt Termine, da geht man gerne hin. Am kommenden Sonntag ist so einer. Da trifft sich die SPD in Altenessen zu ihrer vorgezogenen Jahreshauptversammlung. Ein Tagesordnungspunkt: Die Abwahl von Willi Nowack aus seinem Amt als Ortsvereinschef. Gottseidank, hört man es unter Essener Genossen stöhnen. Mit der Abwahl Nowacks kann endlich eines der unrühmlichsten Kapitel in der Geschichte der Ruhr-Sozialdemokratie beerdigt werden.

Nowack hat eine bewegte Laufbahn hingelegt. Er war mal der herrschende SPD-Fraktionschef von Essen, er war Landtagsabgeordneter und Multiaufsichtsrat. Hier habe ich die Story des Mannes in epischer Breite erzählt. Klick. Im Kern wird er in Erinnerung bleiben als der Genosse, der zur Machtsicherung mal 120 Polen in die SPD eintreten lies. Als der Mann, der eine möglicherweise illegale Parteispende in die eigene Tasche gesteckt hat und unter anderem deswegen vorbestraft ist. Ein Kümmerer, der immer zuerst an sich selbst dachte und erst lange danach, an die anderen, die er zum eigenen Machterhalt innerhalb und außerhalb der Partei mit Posten und Moneten versorgen musste. Heute ist Nowack vorbestraft und Pleite. Seine Karriere ist zu Ende.

Selbst so Leute wie Karlheinz Endruschat, den Nowack einst zum eigene Machterhalt von den Grünen in die SPD lockte, haben sich abgewandt. Selbst Nowacks Vater, ein Urgestein der Altenessener SPD, will offenbar nicht mehr, dass sein Sohn den einst bedeutenden Ortsverein weiter in die Krise reitet. Bei einer Kampfabstimmung vor wenigen Wochen enthielt er sich, als es darum ging, seinen Sohn im Amt zu halten.

Denn es sieht schlecht aus in Altenessen. Unter dem Ortsvereins-Chef Nowack ist der einst mächtigste Stadtteilverband innerhalb der SPD in eine Paria-Situation gerutscht. Politisch tot, isoliert und abgeschnitten, dümpelt er vor sich hin. Keine Aktivitäten, die nach außen wirken. Geheime Vorstandssitzungen, ohne Beteiligung der Mitglieder.

Warum diese Kneipenrunden intern gehalten werden, erschließt sich auf den ersten Blick. Mir liegen Berichte aus den Vorstandssitzungen des Ortsvereins vor, in denen ein Vorstandsmitglied mit dem Hund von Nowack vor die Tür geschickt wird – zum Gassi gehen, während Nowack weiter über die Welt schwadroniert. Ein gescheiterter Sonnenkönig hält da mit seinem Leibeigenen Hof – wir reden nicht von einem Treffen echter Genossen. Ich kenne den Namen des Gassi-Gehers. Aber ich finde die Nummer so traurig, dass ich dem Mann die Peinlichkeit an der Leine ersparen will. Seinen aufrechten Gang muss dieser Genosse erst lernen.

Noch wehrt sich Nowack und kämpft um seine Restmacht. Er bezweifelt, dass der Termin für die Jahreshauptversammlung am 7. Februar legal zu Stande gekommen ist. Nowack will den Termin verschieben in den April, kurz vor die Wahlen, damit er noch mal mit Drohungen und Peitschenknall sein Amt verteidigen kann, wie seine Widersacher glauben. Nowack selbst streitet das ab. In diversen Schreiben behauptet er, der Termin im Februar sei nicht korrekt zustande gekommen, weil dieser bei einer Mitgliederversammlung im November auf Basis eines Initiativantrags beschlossen wurde. Mitglieder rund um die Jusos hatten eine frühere Jahreshauptversammlung mit Vorstandswahlen gefordert, um Nowack abzulösen, und damit eine deutliche Mehrheit gefunden. Was für eine kleinliche Beckmesserei, gegen diesen Beschluss vorzugehen, was für ein beschränktes Kleben am Amt. Herr Nowack, Ihre Zeit ist zu Ende. Das sollten Sie verstehen.

Nowack hat mittlerweile sein Amt für die angebliche Jahreshauptversammlung im April zur Verfügung gestellt. Öffentlich über eine Pressemitteilung. Allerdings liest sich diese Erklärung so, als wolle er sich eine Tür offen lassen, nach dem Muster: Ich stelle zwar mein Amt zur Verfügung, aber wenn man mich bittet, dann bleibe ich.

Gleichzeitig versucht Nowack Zweitracht in der SPD zu sähen. Er instrumentalisiert seine letzten Getreuen, um Druck aufzubauen. Eine Mitgliederversammlung dürfe nicht auf Basis eines Initiativantrags eine Jahreshauptversammlung verlegen. Das behaupten seine Getreuen mit Nowack in einem Brief an die Mitglieder in Altenessen. In dem Schreiben wird die Jahreshauptversammlung bestritten. Sie finde nicht im Februar statt, sondern erst im April, heißt es dort. Sollte die Partei trotzdem auf dem Februar-Termin bestehen, droht Nowack mit innerparteilichem Zank. Er braucht die Zeit bis zum April, um sich selbst wieder eine Mehrheit zu sichern. Auf der Homepage seines Ortsvereins wird die Jahreshauptversammlung am Sonntag verschwiegen. Es ist lediglich die Rede von einer „Veranstaltung“ des Ortsvereines.

Wenn wundert es da, dass der Ortsverein Altenessen unter Nowack von einst rund 1000 Mitglieder auf knapp 300 zusammengeschrumpft ist. Wer mit dem Willen der Mitglieder umgeht, wie ein Diktator, der steht am Ende alleine da.

Nowacks Gegner kennen die Finten und Spielereien des vorbestraften Politikers und Pleitiers. Deswegen wollen sie sich nicht auf seine Taktik einlassen. Sie sagen, jetzt ist die Zeit zum Sturz da. Sie haben die Mehrheit.

Der Unterbezirk hat das Votum der Mitgliederversammlung und damit den Termin der Jahreshauptversammlung am kommenden Sonntag bestätigt. Am 7. Februar wird Nowack in die Wüste geschickt. Mit knapp 60 Jahren wird damit die politische Karriere von Willi Nowack unrühmlich zu Ende gehen, in dem Ortsverein, den sein Vater mit aufgebaut hat. Nowack hat alles – auch sein Erbe – verspielt.

Besticht die Deutsche Wirtschaft im Ausland?


Deutsche Unternehmen machen im Ausland Geschäfte. Gute Geschäfte. Auch in korrupten Diktaturen wie Turkmenistan oder Usbekistan. Die Frage ist, ob die deutschen Firmen dort auch Leute bestechen, um an Aufträge zu kommen? Das Handelsblatt hat Matthias Mitscherlich interviewt, den Chef des Anlagenbauers Ferrostaal. Der Top-Manager gibt zu, dass früher jede Menge bestochen wurde, als die Korruption im Ausland noch nicht strafbar, und das Schmiergeld im Inland von der Steuer absetzbar war. Seither habe sich aber die Rechtslage geändert, deswegen werde auch nicht mehr korrumpiert. Stattdessen würde jemand bezahlt,

„der die richtigen Leute kennt. Der einem zum Beispiel sagt, mit wem man reden muss, um ein Projekt nach vorne zu bringen. Hier steht einer Leistung eine echte Gegenleistung gegenüber, deshalb sollte man solche Dinge nicht in die gleiche Ecke wie Korruption rücken.“

Für mich hört sich das an wie ein Beratervertrag mit der Tochter des Präsidenten. Und ob das so OK ist, naja. Das liest sich, als würde der Ferrostaal-Chef Korruption kleinreden.

Hier der zitierte Originalauszug aus dem Handesblatt-Interview. Selten hat ein Manager so offen über Auslandskorruption gesprochen.

HB: Usbekistan gilt als ein Markt, auf dem ohne Schmiergeld nichts geht. Wie gehen Sie mit dem Thema um?

Mitscherlich: Wir schmieren aus Prinzip nicht. Schauen Sie auf das Projekt in Usbekistan. Wir sind der Investor, da brauchen wir noch nicht einmal Lobbyisten einzuschalten. Wir können uns voll und ganz auf den Bau der Anlage konzentrieren.

HB: Ihre Compliance-Abteilung können Sie also dichtmachen?

Mitscherlich: Nein, wir bauen diese weiter aus. Aber wie gesagt: Wenn man selber die Projekte entwickelt und unser Eigentümer sich beteiligt, dann gibt es keine Ausschreibungen. Das Thema Schmiergeld stellt sich gar nicht erst.

HB: Ein Blick in die Geschichte von Ferrostaal zeigt aber schon, dass Schmiergelder sehr wohl ein Thema waren.

Mitscherlich: Das war früher, als in den 90er-Jahren auch die Gesetzgebung noch eine andere war und solche Gelder sogar von der Steuer abzugsfähig waren. Die Lage hat sich heute grundlegend geändert. Waren wir früher vor allem für Regierungen aktiv, sind es heute in erster Linie Privatfirmen, die die Aufträge vergeben.

HB: Glauben Sie, dass Deutschland es mit seiner Gründlichkeit bei der Umsetzung von Compliance übertreibt?

Mitscherlich: Es ist richtig, dass man keine Leute schmiert. Man muss aber Verständnis dafür haben, dass man in vielen Ländern jemanden braucht, der einen leitet. Der die richtigen Leute kennt. Der einem zum Beispiel sagt, mit wem man reden muss, um ein Projekt nach vorne zu bringen. Hier steht einer Leistung eine echte Gegenleistung gegenüber, deshalb sollte man solche Dinge nicht in die gleiche Ecke wie Korruption rücken. Das ist nicht förderlich. Die Konkurrenz aus anderen Ländern hat da weniger Probleme.

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Uhlenberg-Ausschuss wird zum Justizskandal. Strafvereitelung oder Verfolgung Unschuldiger?

Foto: Umweltministerium / Der Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) steht links

Im Düsseldorfer Untersuchungsausschuss um die Verfolgung des ehemaligen Abteilungsleiters im NRW-Umweltministerium Harald F. tun sich Abgründe der Justiz auf. Während die Staatsanwaltschaft Wuppertal und einzelne Beamte des Landeskriminalamtes in ihren Aussagen den Verdacht auf eine NRW-Verschwörung streuen, bei der Jahr für Jahr Millionensummen veruntreut werden, werfen die Beamten aus der Generalstaatsanwaltschaft ihrer untergebenen Behörde in Wuppertal einen „Tunnelblick“, mangelhafte Aktenkenntnis und überflüssige Ermittlungen vor.

Laut Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth, lässt der Streit nur einen Schluss zu, entweder habe sich die Generalstaatsanwaltschaft der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht, oder der Wuppertaler Staatsanwalt der Verfolgung Unschuldiger. Ein Oberstaatsanwalt aus Wuppertal hat bereits die Aussage vor dem Untersuchungsausschuss mit dem Hinweis verweigert, er könne sich unter Umständen selbst belasten. Gegen ihn läuft ein Ordnungsgeldverfahren.

Unglaubliche Szenen.

Allen voran der Verdacht auf die NRW-Verschwörung wiegt schwer. Er wird von der Staatsanwaltschaft Wuppertal und einzelnen Beamten aus dem LKA genährt.

In harten Tönen greift zunächst der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Ralf Meyer seine Vorgesetzten in der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft vor dem Untersuchungsausschuss an. Meyer sagt, der Verdacht sei nach wie vor begründet, dass Harald F. bei der Vergabe von Aufträgen von mehr als zwei Millionen Euro gegen Vorschriften verstoßen und Vorgesetzte getäuscht habe. So habe Friedrich aus einer Akte belastende Schreiben von Untergebenen entfernt, in denen diese vor einer gesetzeswidrigen Vergabe gewarnt hätten. Er habe diese Vorwürfe gerne weiter ermitteln wollen, sei aber von der Generalstaatsanwaltschaft angewiesen worden, die Ermittlungen abzubrechen, bevor wichtige Zeugen gehört und Gutachten eingeholt worden seien.

Gleichzeitig werden aus dem Landeskriminalamt (LKA) Aussagen kolportiert, wonach das Verfahren gegen den ehemaligen Abteilungsleiter im Umweltministerium Harald F. angeblich aus politischen Gründen blockiert worden sei. In einer internen Email eines Ermittlungsführers an LKA-Vorgesetzte heißt es: „Ich habe den Eindruck, dass wir mit unseren Ermittlungen möglicherweise der aktuellen Politik (…) zu nahe gekommen sind und man uns jetzt aus zu bremsen versucht.“ Ähnlich äußerte sich der Leiter der verantwortlichen Ermittlungskommission Stuhl, Eckhard Lech, vor den Parlamentariern. Während sein damaliger Vorgesetzter darauf gedrängt hätte, zu klären, ob an den Korruptionsvorwürfen etwas dran sei, habe er lieber die rechtmäßige Verwendung der Abwasserabgabe prüfen wollen. Hier sei es schließlich nicht um kleine Summen, wie Geschäftsessen gegangen, sondern um große Beträge. Die Abwasserabgabe macht etwa 250 Mio. Euro im Jahr aus. Hier habe die Staatsanwaltschaft Wuppertal den „objektiven Tatbestand“ festgestellt, das Mittel zumindest teilweise zweckwidrig eingesetzt worden seien. Man sei aber nicht in der Lage gewesen, zu prüfen, ob die Mittel auch veruntreut worden seien. Die Generalstaatsanwaltschaft habe die Ermittlungen „mittendrin“ abgebrochen. Weiter führte Kommissar Lech aus, dass einige von den Projekten, gegen die Ermittlungen gelaufen seien, auch heute noch vom Umweltministerium weitergeführt würden. Er bestätigte, dass eine Broschüre, in der die betroffenen Projekte von Umweltminister Eckhard Uhlenberg lobend gewürdigt worden seien, als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ geheim gestempelt worden seien. Damit sollte diese Unterlage für Außenstehende unzugänglich werden.

Zwielicht fällt nach diesen Aussagen von Oberstaasanwalt Meyer und LKA-Mann Lech vor allem auf das Umweltministerium. Das Haus von Minister Eckhard Uhlenberg (CDU) hatte die Ermittlungen gegen den Ex-Mitarbeiter Harald F. zunächst durch gleich drei Anzeigen ausgelöst und mit Hilfe von zahlreichen Korruptionsvorwürfen befeuert, von denen keiner im weiteren Verfahren bestehen konnte. Später dann zeigte sich das Haus von Uhlenberg zögerlich als es darum ging, die Untreue-Vorwürfe bei der Verwendung der Abwasserabgabe zu untermauern. In einem Schreiben an Vorgesetzte führt Kommissar Lech mit Blick auf die erwähnte geheim gestempelte Broschüre aus: „Daher ist nachvollziehbar, das die (das Umweltministerium d.A.) sich jetzt mit einer Stellungnahme sehr schwer tun.“

Folgt man diesen Aussagen von Lech und Meyer, so ergibt sich der Verdacht, dass im Umweltministerium bis heute Millionensummen systematisch aus der Abwasserabgabe veruntreut werden. Und die ermittelnden Behörden von der Generalstaatsanwaltschaft an die Kette gelegt wurden, als sie drauf und dran waren aufzuklären, dass die neue wie die alte Landesregierung unter allen Farben des Parlamentes diese gigantische Untreue gedeckt, toleriert und befürwortet haben. Eine Art NRW-Verschwörung.

Aus dem Umfeld der Staatsanwaltschaft Wuppertal wird dazu passend das Gerücht verbreitet, der CDU-nahe Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth habe das Verfahren in seiner früheren Funktion als Leiter der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft zunächst im Jahr 2006 angeschoben – und als brisante Sache an die Korruptionsabteilung der Staatsanwaltschaft Wuppertal vermittelt. Es hieß, mit der Sache könne man sich politische Lorbeeren verschaffen, denn es gehe gegen einen alten Vertrauten von der Grünen Bärbel Höhn. Richtig mies wird es aber nach Ansicht der Verfechter dieser These, dass Steinforth nach seiner Beförderung zum Generalstaatsanwalt nun knapp drei Jahre später die Nummer beerdigen wolle, weil die Ermittlungen dem schwarzen Umweltminister Uhlenberg und der Rüttgers Landesregierung zu nahe gekommen seien.

Kommissar Lech sammelte sogar ein Dossier über Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, in dem dokumentiert war, dass sich selbst der CDU-Chef in NRW mit der Abwasserabgabe befasst hat. Warum er das tat, was er mit dem Dossier erreichen wollte oder konnte, hat Lech vor dem Untersuchungsausschuss nicht schlüssig erklären können.

Gibt es tatsächlich eine NRW-Verschwörung?

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Wuppertaler Meyer vor, mit einem „Tunnelblick“ an die Ermittlungen heranzugehen und keine ausreichende objektive Würdigung der Beweise mehr vorzunehmen. Zudem hätte der Wuppertaler Oberstaatsanwalt eine „kritische Distanz“ zum LKA vermissen lassen. Verdächtigungen seien als Beweise vorgebracht worden. Die Motive der wichtigsten Belastungszeugin wären nicht hinterfragt und entlastendes nicht gewürdigt worden. Als ein Beispiel führt der zuständige Sachbearbeiter in der Generalstaatsanwaltschaft aus, sei eine wichtige Zeugin monatelang nicht verhört worden, obwohl diese zur Rechtmäßigkeit der Vergaben habe Auskunft geben können. Die Zeugin, Sibylle Pawlowski, war für die rechtliche Würdigung der Ausgaben aus der Abwasserabgabe im Umweltministerium zuständig. Als sie endlich nach Monaten vernommen wurde, entlastete sie die Beschuldigten. Und widerlegte auch den Verdacht auf eine NRW-Verschwörung. Die Mittel aus der Abwasserabgabe seien den Gesetzen entsprechend ausgegeben worden. Dabei berief sie sich vor allem auf eine so genannte Generalklausel, wonach alle Maßnahmen aus der Abwasserabgabe bezahlt werden dürften, solange sie der Verbesserung der Wasserqualität dienen würden, sowohl direkt als auch mittelbar. Diese Regelung werde in NRW rigide umgesetzt. Trotzdem dürften auf Basis dieser Generalklausel auch Schulungszentren und Labors gefördert werden.

Auch der Federführende Beamte der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, Jens Frobel, widersprach energisch dem Verdacht auf eine NRW-Verschwörung. Stattdessen warf er Oberstaatsanwalt Meyer Unkenntnis der Akten und eine falsche Ermittlungsführung vor. So habe sich der Wuppertaler nur mit Teilaspekten der Ermittlungen beschäftigt, entlastende Überlegungen ausgeblendet und selbst Abhörmaßnahmen gegen Landtagsabgeordnete zunächst laufen lassen. Ein Beispiel: Bei einer Besprechung über die Vorwürfe in der Generalstaatsanwaltschaft habe der Ermittlungsleiter keine ausreichende Aktenkenntnis über die Korrputionsvorwürfe gegen Harald F. gehabt. Zu Detailfragen habe er keine Auskunft geben können. Zudem habe er Unterlagen in die Ermittlungen einführen wollen, die schon lange zwischen den Papieren lagen. Die er aber offensichtlich nicht gelesen hatte.

Das Weglassen von entlastenden Überlegungen führt nach Ansicht von Oberstaatsanwalt Frobel auch im Detail zu falschen Bewertungen der Sachlage. So wird Harald F. beispielsweise von Meyer vorgeworfen, Stellungnahmen von Untergebenen aus den Akten entfernt zu haben, um seinen Vorgesetzten, Umweltstaatssekretär Alexander Schink (CDU) zu täuschen. Nach Ansicht von Frobel lässt sich aber bei den angeblich unrechtmäßig entfernten Schreiben kein Vorsatz nachweisen. Zudem habe selbst Staatssekretär Schink in seiner Vernehmung bestätigt, dass er vom Inhalt der Schreiben in groben Zügen informiert gewesen sei. In diesem Falle stelle sich die Frage, ob der Staatssekretär nicht hätte nachfragen müssen, bevor er sein OK zu einer Vergabe gibt, anstatt sich nachher hinzustellen und zu sagen: „Ich fühle mich getäuscht.“ Auf jeden Fall seien auf dieser Basis keine strafrechtlichen Vorwürfe „zu konstruieren“, wie das Oberstaatsanwalt Meyer geplant habe. Schink habe eindeutig bestätigt, dass er die fragliche Vergabe genehmigt habe, sagte Oberstaatsanwalt Frobel. Es sei also im Großen und Ganzen unerheblich, wo die Schreiben gelagert gewesen seien.

Auch auf den zweiten Blick machen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Wuppertal und des LKA-Beamten Lech sowie die Sache mit der NRW-Verschwörung wenig Sinn. Zunächst gibt es das Parlament. Das darf in seinem Haushalt frei über die Verwendung der Landesmittel entscheiden. Auch die Mittel aus der Abwasserabgabe sind im Landeshaushalt aufgeführt. Über die Verwendung der Mittel hat das Parlament entschieden. Damit ist das in Ordnung.

Dann gibt es auch die so genannte politische Verantwortung. Wenn die leitenden politischen Kräfte der Landesregierung – wie Abteilungsleiter oder Staatssekretäre – gedeckt von ihren Ministern sagen, um dieses politische Ziel zu erreichen, müssen wir jenes Geld ausgeben. Dann dürfen die das. Das hat das Landesverfassungsgericht so bestätigt.

Weiter ist das Gesetz zur Abwasserabgabe weit gefasst. Demnach darf Geld aus diesem Topf ausgegeben werden, wenn es der Verbesserung der Wasserqualität dient. Dies kann durch Forschung und Entwicklung oder durch andere geeignete Maßnahmen geschehen. Fast alles Wasserqualitätsfördernde ist zudem durch die schon erwähnte Generalklausel gedeckt.

Unbeeindruckt von dieser Rechtslage sagen Meyer und Lech, das wichtigste angegriffene Projekt sei keine Forschung und Entwicklung gewesen. Bei dem angegriffenen Projekt Mapro ging es um die wissenschaftliche Begleitung bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Weil die Begleitung keine Forschung gewesen sei, wäre die Vergabe von Mapro rechtswidrig, sagen Meyer und Lech. Und sie würden gerne in der Kiste weiterermitteln.

Dabei berufen sich die beiden zunächst auf die Forschungsdefinition, die das LKA aus dem Internetnachschlagewerk Wikipedia kopierte. Einen weiteren Baustein ihrer Forschungsdefinitionen besorgten sich die Ermittler Meyer und Lech bei der wichtigsten Belastungszeugin, Dorothea Delpino. In einer „VS – Nur für Dienstgebrauch“ geheim gestempelten Email ließ sich Lech am 8. Oktober 2007 eine sechszeilige Forschungsdefinition schicken. Dass sich diese nur auf die Vergabe von In-House Aufträgen an Unis bezog und nicht auf die Verwendung von Mitteln aus der Abwasserabgabe störte die weiteren Ermittlungen nicht besonders.

Wikipedia und sechs Zeilen. Eine gute Basis, um ein Gericht zu überzeugen, möchte man sagen.

Weiter führte Meyer aus, auch Gutachter der Verteidigung hätten gesagt, bei dem angegriffenen Projekt handele es sich nicht um Forschung und Entwicklung. Gut, aber die Gutachter der Verteidigung sagen auch, dass die Vergabe des angegriffenen Projektes falle unter den auch von Zeugin Pawlowski erwähnten so genannten Generalartikel, eben der Förderung der Wasserqualität durch andere geeignete Maßnahmen. Den Gutachtern war es also egal, ob es sich um Forschung oder sonst was handelte. Hauptsache die Wasserqualität steigt entweder durch direkte oder mittelbare Maßnahmen.

Gleichzeitig erscheint die Beweiswürdigung durch den Oberstaatsanwalt Meyer aus Wuppertal merkwürdig. Er behauptet beispielsweise, der Beschuldigte Harald F. habe Vermerke nachträglich gefälscht, um Besprechungen mit Staatssekretär Schink in einem besseren Licht erscheinen zu lassen. Oder er habe bewusst kritische Vermerke von Untergebenen verschwinden lassen. Beides Vorwürfe, die nicht zu beweisen sind, wie die Generalstaatsanwaltschaft ausführt. Wenn man genau in den Akten nachschaut sieht man, dass ein angeblich verschwundener Vermerk zumindest als Doppel nach der Entlassung von Harald F. in den Akten des Ministeriums zu finden gewesen ist. Er war nie ganz aus dem Ministerium verschwunden. Ein anderen Vermerk ist sogar von Staatssekretär Schink abgezeichnet gewesen – Meyer sagt, Harald F. habe diesen nachträglich erstellt und zu den Akten gegeben. Warum aber sollte Schink einen gefälschten Vermerk unterzeichnen? Zumal er in seiner Vernehmung zugab, über Widersprüche von Harald F. unterrichtet worden zu sein. Ohne Nachzufragen.

Ein weiterer Schwachpunkt in der Beweisführung Meyers ist ein angeblicher Geheimnisverrat von Harald F. in einem Bewerbungsverfahren. Während Meyer glaubt beweisen zu können, dass Harald F. der Zeugin Dorothea Delpino telefonisch die Fragen für ihr Vorstellungsgespräch im Ministerium vorab rechtswidrig verriet, erklärt die Generalstaatsanwaltschaft, an dem Vorwurf sei nichts dran. Zunächst sei unklar, ob es überhaupt ein Geheimnis gab, das hätte verraten werden können. Dann sei völlig unbewiesen, dass Harald F. der Zeugin Delpino die Fragen für ihr Einstellungsgespräch gepetzt habe. Eine angebliche Belastungszeugin entpuppe sich bei näherem Hinsehen als Entlastungszeugin.

Völlig dubios wird es, wenn Meyer einen angeblichen schriftlichen Beweis für das Verräter-Telefonat präsentiert. Am 20. Mai. 2009 informierte Delpino das LKA, dass sie noch handschriftliche Aufzeichnungen über das Gespräch habe. Zwei Tage zuvor hatte der LKA-Beamte Lech von sich aus bei Delpino angerufen, sich mit ihr über die Ermittlungen unterhalten und gefragt, ob sie noch Notizen über das Telefonat aus dem Jahr 2004 besitze. Davor hatte die Belastungszeugin Delpino sogar von der Staatsanwaltschaft Wuppertal widerrechtlich vollständige Akteneinsicht bekommen. Sie war also vollständig über die Ermittlungen im Bilde und wusste genau, was gefordert war.

Der Vorgang ist vor allem deshalb zwielichtig, da Delpino bereits 2006 alles Interessante und Uninteressante, alle möglichen Emails, Unterlagen, Akten und Daten von Harald F., derer sie nur irgendwie habhaft werden konnte, an das LKA ausgehändigt hatte – Hauptsache es erweckte den Eindruck, Harald F. habe etwas verbotenes getan. Der LKA-Beamte Lech stand zudem sehr lange mit Delpino in engem Kontakt und tauschte ganze Aktenordner mit angeblich belastendem Material aus. Unterlagen, die diese Aussage beweisen können, liegen mir vor.

Nur die wirklich belastenden, inkriminierenden, handschriftlichen Notizen über das wichtigste Telefonat will Delpino fast drei Jahre zu Hause gehortet haben, den rauchenden Colt, um ihn dann zu präsentieren, wenn sich der entsprechende Tatvorwurf in Luft aufzulösen droht? Glaubt das irgendwer?

Wie dem auch sei. Der Streit zwischen Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft in Wuppertal lässt nur einen Schluss zu, sagte Generalstaatsanwalt Steinforth vor dem Untersuchungsausschuss im Landtag:

Entweder habe sich die Generalstaatsanwaltschaft der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht, oder der Wuppertaler Staatsanwalt der Verfolgung Unschuldiger.

Völlig dubios wird es, wenn man bedenkt, dass dieses Durcheinander durch hanebüchene Korruptionsvorwürfe und gleich drei Anzeigen aus dem Umweltministerium von Eckhard Uhlenberg (CDU) angeschoben und befeuert worden war.

Es entsteht der Eindruck, als habe eine völlig außer Kontrolle geratene Intrige das Rechtswesen in NRW beschädigt, weil Politiker wie Uhlenberg und Schink ihre Macht missbraucht haben. Staatsanwalt Meyer ist in diesem Spiel genauso ein Opfer und Täter wie der LKA-Mann Lech. Zunächst haben sie sich verführen lassen, in dem Glauben das Richtige zu tun. Und dabei nur nicht bemerkt, wie sie missbraucht wurden. Später dann wurden sie zu Tätern, als sie nicht wahrhaben wollten, im Unrecht zu sein. Und ihre Opfer immer weiter in die falsche Richtung hetzten.

Den Schriftverkehr zwischen Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft Wuppertal habe ich hier dokumentiert. Klick. Aus den Briefen, Widersprüchen und Widerworten ergibt sich das ganze Bild des Skandals.

Zum Schluss: Wie geht es in dem Verfahren gegen Harald F. weiter? Denn noch immer verfolgt Staatsanwalt Meyer den ehemaligen Abteilungsleiter im Umweltministerium. Er versucht nach wie vor ihn fertig zu machen und vor Gericht zu stellen, seien die Vorwürfe auch noch so dünn.

Zunächst hält Staatsanwalt Meyer gegen Harald F. derzeit noch den Vorwurf wegen des Verdachtes aufrecht, der Ex-Ministriale habe sich in seiner Amtszeit zu oft zu Geschäftsessen einladen lassen. Streitwert irgendwas mit 1000 Euro für ein paar dutzend Speisen in ein paar Jahren. Beweisbar ist die Sache nicht, solange sich nicht Harald F. und der angebliche Gastgeber selbst beschuldigen. Zudem ist dieser Vorwurf lächerlich, bei den Ermittlungen, die angestellt wurden.

Beim letzten Vorwurf geht es um einen angeblichen Ausschreibungsbetrug. Harald F. habe Wettbewerbsunterlagen an einen Mitbeschuldigten weitergereicht, heißt es. Auch dieser Vorwurf ist sehr dünn, denn Harald F. hatte die Unterlagen nie in der Hand, wie Untersuchungen der Staatsanwaltschaft beweisen. Es ist völlig unklar, wie die Papiere aus dem Ministerium herauskamen und vor allem, ob sie überhaupt für einen Betrug genutzt wurden, oder ob es sich hier um einen gefälschten Beweis handeln könnte, wie es in einer Dienstaufsichtsbeschwerde von einer der renommiertesten Anwaltskanzleien Deutschlands formuliert wird. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird derzeit verhandelt.

Staatsanwalt Meyer hat einen Entwurf seiner Anklage über diese beiden Punkte an die Generalstaatsanwaltschaft zur Prüfung gegeben. Eine Bewertung der Papiere könne noch mehrere Wochen dauern, heißt dort. Erst wenn die Generalstaatsanwaltschaft zustimmt kann angeklagt werden. Ob das geschieht ist fraglich. Oberstaatsanwalt Frobel sagte bereits vor dem Untersuchungsausschuss, bevor man sich mit einer Anklage blamiert sollte man besser aufgeben.

Ich bin gespannt. Könnte sein, dass es mit Meyers und Lechs Karriere zu Ende geht.

Aus dem Uhlenberg-Ausschuss wurden uns übrigens mehrere Akten aus dem Justizministerium zugespielt. Diese sind sehr umfangreich – es geht um mehrere MB. Ihr könnt das ganze Pakte downloaden, wenn hier hier klickt: klack.

Ich habe schon öfter über den Skandal berichtet. Hier gibt es mehr zum Thema:

Ermittlungsakten für Zeugen – wie sich Mitarbeiter des NRW-Umweltministeriums auf Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages vorbereiten können

LKA-Beamter setzt Uhlenberg-Ministerium unter Druck

LKA versus Umweltminister Uhlenberg

Uhlenberg-Untersuchungsausschuss: Spuren einer Intrige

Uhlenberg-Untersuchungsausschuss: Justiziar verwickelt sich in Widersprüche

Anfrage-Email wird im Uhlenberg-Untersuchungausschuss verteilt

LKA-Vermerk aus dem Uhlenberg-Ausschuss: “Hat Frau Delpino die Ermittlungen geführt?”

Uhlenberg-Skandal wird richtig übel

Dubiose Belastungszeugin präsentiert dubiose Belege

Der Untersuchungsausschuss “Uhlenberg” hat viel zu tun

Die Akte F – wie das NRW-Umweltministerium einen Ex-Mitarbeiter verfolgt

Berichte aus dem Sumpf, in dem Uhlenberg und das LKA sitzen

Abhörskandal im PFT-Fall

Mega-Lauschangriff in NRW

Der Fall F. – Ministerium erhält Einblick in Ermittlungsakte

Offene Akten für die Belastungszeugin

Verfahren Harald F – Pleite für die Staatsan

Nacktscanner – wir sollten etwas für unsere Würde tun.

nacktscanner

Norbert Hense, Piratenpartei-Mann oder zumindest Sympathisant, hat eine Online-Petition gegen den Nacktscanner gestartet. Er will nicht, dass der Bundestag diesen Eingriff in unsere Würde erlaubt. Wenn bis zum 23. Februar mehr als 49.999 Menschen die Petition mit unterschreiben, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit diesem Anliegen befassen. Wir unterstützen die Petition. Denn auch wir bei den Ruhrbaronen finden, dass der Nacktscanner ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Würde des Menschen ist und damit gegen das Grundgesetz verstößt. Hier ein Beitrag dazu: Unsere Würde ist antastbar.

Die Petition lautet:

Der Deutsche Bundestag möge sich dafür aussprechen keine Ganzkörperscanner (auch Nacktscanner genannt) an deutschen Flughäfen zuzulassen.

Begründung:

Der Einsatz von Nacktscanner ist ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Flugreisenden und ein Angriff auf die Menschenwürde die durch Artikel 1 des Grundgesetzes besonders geschützt ist.

Wer mitzeichnen will, muss hier klicken.

Eine Diskussion der Petition gibt es auch auf der Webseite des Bundestages. Bis jetzt haben die Petition 13.642 Leute unterzeichnet. Stand Samstag, den 29. Januar um 15:34. es läuft aber gut, es werden ständig mehr.

Um die Petition mitzuzeichnen, muss man sich legitimieren und private Daten angeben. Aber das dürfte in diesem Fall Ok sein.

Netzpolitik unterstützt ebenfalls die Petition.

Und Fefe hat einen schöne Stelle gefunden, an der ein Physiker erklärt, wie man den Nacktscanner austrickst.

Dank an Foolsmoon für den Anstubs.

Bildnachweis: Transportation Security Administration / WikiMedia Commons

Das war doch nicht alles – Herr RAG-Moron?

Gestern hat der Vize-Präsident des NRW-Landtages zugegeben, dass er für vier Stunden Kaffeetrinken 22.500 Euro von der Subventionsfirma RAG erhielt. Klack. Dazu habe er andere Zuwendungen eingestrichen, etwa aus der Tätigkeit im Aufsichtsrat der RWE Power AG, sagte Moron. Dann hat er auch gesagt, er und seine Frau hätten den größten Teil des RAG-Geldes genutzt, um insgesamt 25.000 Euro zu spenden.

Hört sich honorig an – ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn beim RWE kassiert Moron 20.000 Euro im Jahr. Als Vertreter der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat muss er davon in der Regel 15.000 Euro an die Gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung abgeben. Das sind die Bestimmungen unter denen die Gewerkschaften Politiker wie Moron in Aufsichtsräte wählen.

Nehmen wir zu seinen Gunsten an, Moron ist dieser Gewerkschaftspflicht unter Genossen nachgekommen. Dann hat er maximal 10.000 Euro aus den RAG-Einnahmen gespendet. Und 12.500 Euro, also den größeren Teil privat eingestrichen. Wenn das nicht so war, dann hat er die Gewerkschaft um ihren Geldanteil beschissen.

Klar hört sich das an, wie Korinthen zählen, aber im Ernst, wenn Moron mit seiner Pressemitteilung den Eindruck erwecken will, er habe ja eigentlich alles, oder zumindest den größten Teil seiner RAG-Einkünfte gespendet, und das sei doch toll, dann soll erlaubt sein, diesen schrägen Eindruck gerade zu rücken.

Dann noch eine nette Geschichte am Rande. Moron hat das Geld aus den Subventionskassen der RAG ja als Berater bekommen. Damit er im Beirat deren Kohleausstieg begleitet. Nun ist es nett zu wissen, dass der Geldempfänger Moron schon lange der RAG freundschaftlich verbunden. Als der SPD-Politiker noch Fraktionschef der Genossen war, da stand in seinem Büro im Landtag immer ein kleiner Bergmann im Regal. Eine schöne Szene, nicht wahr? Der Geldgeber schaute ihm sozusagen schon damals über die Schulter beim Politik machen.

Wie geht es jetzt weiter? Landtagspräsidentin Regina van Dinther hat jetzt auch gesagt, sie will 15.000 Euro von den RAG-Subventionen spenden. Toll.

Zudem wollen Moron und van Dinther jetzt von „externen“ Gutachter prüfen lassen, wie sie mit den Zuwendungen der Subventionsempfängerin umgehen wollen. Die Prüfer sollen prüfen, ob die beiden Politiker sich Befangenheit vorwerfen lassen müssen oder eine Bestechlichkeit. Das ist in meinen Augen ziemlich hilflos. Die „externen“ Berater sind nicht unabhängig, das Ergebnis steht von vorneherein fest. Ein billiger Versuch, Ruhe in den Sturm zu bringen. Zu bedenken ist zudem: Die Gutachter werden wieder von Steuergeldern bezahlt. Denn der Landtag kommt für sie auf.

Fast schon obszön. Die Verschwendung von Steuergeld und die Bereicherung von einzelnen Politikern soll mit Steuergeld weißgewaschen werden.

Es ist doch klar, dass wir hier ein Fall von fehlendem Anstand vor uns haben. Von Werten, Ehre, Ethik und Moral. Da sollte ein Politiker in der Position von Moron oder von Dinther keinen Gutachter brauchen, um zu erfahren, was richtig und was falsch ist. Da sollte er schon selber wissen. Stattdessen wird das alte Verfahren ausgepackt: Weiß Du nicht weiter, mach einen Ausschuss oder beschäftige einen Gutachter.

Was zählt schon Anstand, wenn man Kohle nebenher absahnen kann.

Ausgerechnet von der RAG. Tststssssssss………

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WAZ macht Weblogs zu – Ruhrbarone bieten Asyl an


Wie wir aus der WAZ hören, plant der Konzern seine Blogs im Portal DerWesten.de dicht zu machen. Vielleicht nicht alle, aber viele. Auch große, gute sollen unter den zum Abschuss freigegebenen Sozialwebbern sein.

Wie dem auch sei: Wir bei den Ruhrbaronen bieten Euch jedenfalls Asyl an. Kommt rüber Blogger. Setzt Euch zu uns hin. Hier könnt Ihr weitermachen, auch wenn euch die WAZ nicht mehr haben will.

Wie wir das genau machen, können wir ja dann überlegen. Irgendwie wird es einen Weg geben. Klar finden wir nicht alles toll, was bei der WAZ unter Weblogs läuft. Aber Ihr findet sicher auch nicht alles toll, was bei uns steht. Unterschiede kann man ja auch mal wegtolerieren. Ihr könnt bei uns Videos machen, Spaß schreiben, kritisieren, loben, wie es Euch gefällt. Tabu-Listen gibt es nicht – nur Rechtsradikales, das sehen wir nicht gerne.

Wie gesagt, Ihr seid willkommen. Bei Interesse bitte melden per Email an: david.schraven (at) ruhrbarone.de

Dubiose Nicht-Vergaben um das Museum Folkwang in Essen

Eigentlich soll es am Wochenende ein schönes Fest werden, wenn das neue Folkwang-Museum eröffnet wird. Eine großzügige Spende des Ruhrbarons Berthold Beitz über 55 Mio. Euro machte die Renovierung der Kulturstätte möglich. Die Stadt ist aufs Feiern eingestellt. Kritik wird nicht mehr gern gehört. Und doch gerät wenige Tage vor der Eröffnungsfeier ausgerechnet die verantwortliche Baufirma W+P Gesellschaft für Projektabwicklung mbH ins Zwielicht. Es geht um fehlende Ausschreibungen, ein teures Parkhaus und eine zu kostspielige Feierei. Wurden etwa Millionen gesetzwidrig verschoben?

Zunächst scheint alles harmlos, als am 23. September 2009 der Rat darüber entscheiden soll, das Parkhaus im Museum Folkwang zu bezahlen. Es geht um sieben Mio. Euro. Dieses Geld soll an den W+P-Chef Klaus Wolff erstattet werden. Dieser hatte nämlich nach eigenen Angaben zunächst den geplanten Bau aus eigener Tasche vorgestreckt und will nun sein Marie zurück. Als Basis des Geschäftes wird der Realisierungsvertrag zwischen der Stadt und der Neubau Museum Folkwang Essen GmbH herangezogen. Diese Firma gehört zu gut 90 Prozent zum Wolff-Imperium rund um die W+P Gesellschaft für Projektabwicklung mbH.

In der Ratsvorlage für das Geschäft heißt es, der Bau der Tiefgarage sei zwar beschlossen worden, aber es habe in den ursprünglichen Dokumenten an der Finanzierung gehapert. Sprich: Beitz habe kein Geld bereitgestellt für den Bau der Tiefgarage. Um trotzdem anfangen zu können, habe Wolff halt selbst gezahlt.

Ich habe Wolff gefragt, was das sollte. Er sagte, dass alles sei so vertraglich vereinbart worden. Und alles sei der Stadt bekannt gewesen. Die verantwortliche Essener Beigeordnete Simone Raskob sagte vor dem Rat, die Transaktion sei wegen der zurzeit günstigen Zinskonditionen so durchgezogen worden. Das sei alles abgesprochen und OK.

Ich frage mich aber trotzdem, warum dann in der Ratsvorlage von einer „außerplanmäßige Mittelbereitstellung“ die Rede ist, wenn alles schon viel früher klar war? Ich frage mich, warum die Renovierung der Grundschule Haarzopf auf Jahre verschoben wird, um die Tiefgarage zu bezahlen, wenn doch alles lange vorher geplant war? Wurde hier was versteckt? Sollten die Essener nicht erfahren, dass die Baukosten höher sind, als ursprünglich veranschlagt. Schule gegen Tiefgarage. Sollten sie dem geschenkten Pferd von Beitz nicht in das Maul schauen?

Und noch etwas finde ich komisch. Es heißt, die Schulden, die Essen machen musste, um die Tiefgarage zu bauen, sollen durch die Pachteinnahmen aus der Tiefgarage gedeckt werden. Wer ist Pächter der Tiefgarage? Klaus Wolff über seine W+P und deren Tochter Neubau Museum Folkwang Essen GmbH. Interessant. Denn Wolff ist auch über die gleiche Konstruktion Pächter der Gastronomie im Folkwang Museum.

Wolff sagte mir, das sei alles normal. Es seien in der Krise keine anderen Pächter gefunden worden und da sei er in die Lücke gesprungen.

Es gab keine Ausschreibung für diese Pachten. Obwohl das eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist. Tja.

Wolff sagte, seine Firma werde die Pachten später weitergeben. Dann werde die Stadt in die Verträge einsteigen. Das sei so vertraglich mit der Stadt vereinbart. Wieder ohne Ausschreibung? Ist das legal?

Zumindest ist das seltsam. Ich habe das Rathaus Essen zu dem Komplex gefragt, aber leider seit Tagen keine Antwort bekommen. Ich warte.

Denn das scheint wichtig zu sein, denn es gibt noch einen Punkt, der mir aufgefallen ist: Auch das Gebäudemanagement für das Museum Folkwang wurde nicht ausgeschrieben. Dabei ist dieser Auftrag alleine laut den vorliegenden Dokumenten bis zu 4,8 Mio. Euro wert. Im Jahr. Nach den geltenden Gesetzen muss ein solcher Dienstleistungs-Auftrag europaweit ausgeschrieben werden.

Die Beigeordnete Raskob sagte im Rat, es gebe rechtliche Gründe, warum keine Ausschreibung für einen solchen Millionenvertrag nötig sei. Ich habe das Essener Rathaus gefragt, welche rechtlichen Gründe es geben kann, gegen Gesetze zu verstoßen. Zumal wir hier von richtigen Millionensummen sprechen.

Wolff sagte mir: Er werde über die bekannte Firmenschachtel das Gebäudemanagement übernehmen, bis die Haftungs- und Gewährleistungzeiträume abgelaufen sind. Weiter sagt er, wegen der Haftungs- und Gewährleistungsfragen könne nicht ausgeschrieben werden. Erst müsse es Abnahmen für die Bauleistungen geben. Bisher gebe es noch keine Abnahmen, deswegen müsse er das Gebäudemanagement behalten. Dies sei vertraglich mit der Stadt so vereinbart.

Ich frage mich, ob das so koscher ist. Durfte die Stadt so einen Vertrag unterschreiben? Oder hätte die Millionen-Leistung nicht ausgeschrieben werden müssen? Ich finde, das stinkt alles.

Ich denke zum Beispiel an den Saalbau Essen. Auch den Umbau dort hat Wolff über seine W+P betreut. Dort gab es eine gefühlte Ewigkeit keine Abnahmen, obwohl der Bau schon im Sommer 2004 eingeweiht worden war und danach bespielt wurde. Erst im Winter 2005 auf 2006 wurden die Gewerke laut Wolff abgenommen. Die Handwerker mussten teilweise Monate auf ihre Bezahlung warten. Ich habe damals mit einigen der Betroffenen gesprochen. Sie waren stocksauer, dass sie so lange hingehalten wurden. Über die Gründe gab es haufenweise Spekulationen. Nichts genaues. Das einzige, was klar war, solange die Abnahmen nicht durch waren, blieb Wolff mit seiner W+P im Geschäft. Er selbst sagt, die Aufsicht wurde ungefähr zwei Jahre geführt.

Übertragen wir das grob auf das Museum Folkwang würde Wolff über seine Firmenschachtel allein für das Gebäudemanagement maximal rund 9,6 Mio. Euro kassieren können. Keine kleine Summe.

Und alles ohne Ausschreibung.

Zum Schluss noch ein paar Worte zur Eröffnungsfeier. 200.000 Euro wollte Wolff von der Stadt für seine Firmenschachtel haben, um die Eröffnungsparty auszurichten: für Häppchen, Pressebespaßung und Tralafitti. Das war der Stadt zu teuer. Essens Oberbürgermeister Reinhard Paß setzte durch, das ein Zuschuss von 60.000 Euro von der Stadt gezahlt wird. es heißt, eine private Firma werde für den Rest aufkommen. Nun denn, wenn das so ist……