„COMPACT verteidigt die Meinungsfreiheit“ behauptet Jürgen Elsässer, Chef des Magazins und einer der Köpfe der neurechten „Montagsdemos“. Dass das gelogen ist, zeigt sich an einem aktuellen Beispiel: Der ergraute Querfrontler will die linke Aktivistin und Autorin Jutta Ditfurth verklagen. Die geht in die Offensive.
Ausgangspunkt ist eine 3sat-Sendung, in der Ditfurth über die „neue“ Friedensbewegung berichtet. Dort nennt sie Jürgen Elsässer einen „glühenden Antisemiten“. Das will Elsässer, ein Shake-Hand-Freund des ehemaligen iranischen Präsidenten und passionierten Holocaustleugners Ahmadinedschad, nicht auf sich sitzen lassen. Er hat eine Klage angekündigt und macht diese Drohung wohl nun auch wahr. Kritikern per Gerichtsbeschluss den Mund verbieten zu wollen, ist eine grundlegende Strategie der „Montagsdemos“. Auch „KenFM“, ein weiterer Führer der Bewegung, verschickt immer wieder Klagedrohungen an arglose Internet-User, die in irgendwelchen Kommentarspalten vermeintlich Verunglimpfendes gegen ihn geschrieben haben (diese Praxis übrigens kennt auch Elsässer: Bei jeder kleinsten Kritik kündigt er an, Leuten mit Klagen zu überziehen).
Jutta Ditfurth lässt sich nicht einschüchtern und richtet folgenen Appell an die Öffentlichkeit:
„Die Akte Elsässer“
Der Neurechte Elsässer verklagt Jutta DitfurthFb-FreundInnen, die über Infos und Materialien zu Jürgen Elssässers Antisemitismus verfügen, bitte ich herzlich, mir solches möglichst ab HEUTE zuzusenden – am liebsten via e-mail, aber auch via PN bei Facebook. Lieben Dank! Natürlich werde ich das ganze Material am Ende dann zusammenstellen und allen, die mir geholfen haben, zur Verfügung stellen. Elsässer hat also einen dicken Fehler gemacht…
Die Auseinandersetzung geht vor’s Landgericht München I. – Seltsam, Elsässer lebt zwar in Brandenburg hat sich aber Anwälte in München gesucht. Ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung habe ich gestern erhalten. Ich soll ihn nicht mehr als „glühenden Antisemiten“ bezeichnen dürfen, wie ich das z.B. bei „Kulturzeit“ (3sat) am 17.4.2014 getan habe.
Er verlangt bei Zuwiderhandlung eine Ordnungshaft
bis zu 6 Monaten bzw. ein Ordnungsgeld von höchstens 250.000 Euro.
Na denn!
Material dürfte genug zu finden sein.