Die NPD ist nicht verboten worden. Die NPD ist zwar, das erkennt das Bundesverfassungsgericht klar an, eine verfassungsfeindliche Partei aber sie ist zu unwichtig. Ihre Ziele, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen und einen völkisch-nationalistischen Staat aufzubauen kann die NPD aber nicht erreichen. Das Urteil ist gefährlich, es schafft eine Grauzone in der Verfassungsfeindlichkeit nicht staatlich zu ahnden ist.
Die NPD ist also zu klein und unwichtig für ein Parteiverbot. Für ein Verbot nach dem Vereinsrecht, wie es die Innenminister von einzelnen Ländern oder dem Bund verhängen können, dürfte die Partei allerdings zu groß sein und vor allem, alle wesentlichen Kriterien für eine Partei erfüllen. Die NPD tritt zu Wahlen an und arbeitet in Parlamenten mit. Was für die NPD gilt dürfte also auch für die Partei „Die Rechte“ gelten. Im Klartext, wer gewisse formale Grundlagen erfüllt, kann inhaltlich gegen das Grundgesetz agitieren und rassistische und antisemitische Hetze verbreiten wie er will.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt nicht positiv in die Zukunft blicken. Neonazi-Parteien werden noch offener agieren. „HTLR“ (Hitler) Transparente und 25-Punkte-Programme werden in Zukunft vermehrt auftauchen. Die Grenzen, was Neonazis ungestraft machen dürfen, wurde heute ausgeweitet.