Am 26. August wird der Rat der Stadt Dortmund neu gewählt. Auf dem Stimmzetteln werden die Dortmunder allerdings eine Partei nicht finden: Die Piraten.
Denn die nach der Selbstauflösung des Rates stattfindende Wahl ist eine Wahlwiederholung der Kommunalwahl 2009. Es treten die selben Parteien wie damals als und auch die Listen und Direktkandidaten sind die selben. Tritt ein Kandidat nicht mehr an, rückt jemand von der Liste nach.
Das sehen die Piraten nicht ein. Ihr Argument: Sechs Monate nach einer Wahl gibt es in den meisten Bundesländern keine Wiederholung der Wahl sondern eine Neuwahl – in NRW allerdings nicht und deshalb hat die Landeswahlleiterin die Teinahme der Piraten an der Ratswahl im August abgelehnt.
Die Piraten wollen nun gegen diese Entscheidung klagen:
„Wir haben umgehend nach der Ablehnung Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben“, so der Dortmunder Landtagsabgeordnete Torsten Sommer. „Ich habe zwar mit der Entscheidung gerechnet, bin aber trotzdem etwas enttäuscht. Wenn ein Gesetz offensichtlich verfassungswidrig ist, muss man als Wahlleiterin auch mal über den eigenen Schatten springen.“
Da die Klage der Piraten keine aufschiebende Wirkung hat, können die Wahlbenachrichtungen in Dortmund nun verschickt werden. Und auch Wahlzettel kann die Stadt nun drucken lassen – ohne die Piraten.