Der Regionalverband Ruhr (RVR) sieht in einem Zielabweichungsverfahren eine Chance, dass das E.on-Kraftwerk in Datteln doch noch gebaut werden kann. Ein Gutachten, dass den Ruhrbaronen vorliegt, kommt zu einem anderen Schluss.
Neuer Zündstoff im Streit um das E.on-Kraftwerk Datteln. Ein Gutachten des Berliner Anwalts Philip Heinz bezweifelt, dass das vom RVR vorgeschlagene Zielabweichungsverfahren zur Genehmigung des Kraftwerks Datteln rechtlich möglich ist. Auftraggeber des Gutachtens Interessengemeinschaft (IG) Meistersiedlung-Datteln. Die Siedlung liegt in unmittelbarer Nähe zum Kraftwerk. Mit diesem Verfahren soll die Kraftwerksplanung im Nachhinein rechtlich legitimiert werden. Heinz kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass ein solches Zielabweichungsverfahren im Fall Datteln nicht möglich ist und rechtlich keinen Bestand haben wird:
Dem Unterzeichner ist kein Beispiel in Deutschland bekannt, bei dem für ein Vorhaben mit einer vergleichbar großen – zumindest landesweiten – Bedeutung einerseits und – mittels bestandkräftigem Urteil festgestellten – mehrfachen, eklatanten Verstößen gegen zentrale Ziele der Landesplanung andererseits, der Weg für einen neuen Planungsversuch durch eine Zielabweichungsentscheidung eröffnet wurde. Die Prüfung ergibt, dass der Umfang der Abweichung deutlich über das Maß hinausgehen würde, wofür ein Zielabweichungsverfahren vorgesehen ist. Dies dürfte einer der Gründe sein, weshalb die ehemalige Landesregierung nicht vordringlich ein Zielabweichungsverfahren vorangetrieben hat, sondern die Änderung des Energiekapitels des Landesentwicklungsplans.
Die Position von Heinz deckt sich weitgehend mit der der Grünen im RVR, die ebenfalls starke rechtliche Zweifel an dem Zielabweichungsverfahren haben. Hier das Gutachten als PDF zum runterladen: Gutachten Heinz.
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