Im Januar brach die Duisburger Polizei eine Wohnung auf und riss eine Israelflagge aus einem Fenster. Islamistische Demonstranten hatten begonnen, das Haus anzugreifen. Ein Gutachten gibt den Beamten Recht. Merkwürdig zu lesen ist es teilweise trotzdem.
Ausriss: YouTube
Am 10. Januar fand in Duisburg eine Demonstration gegen den Gaza Krieg statt. Als die Demonstranten in der Duisburger Innenstadt an einem Haus an der Claubergstrasse vorbei kamen, in dem eine Israelflagge im Fenster zu sehen war, eskalierte die Situation: Gegenstände wurden gegen das Haus geworfen, Demonstranten skandierten antisemitische Parolen und die Polizei griff ein: Nein, sie schützte nicht das Haus vor den Angriffen der Islamisten, sie nahm nicht diejenigen fest, die das Haus bewarfen und antisemtische Parolen skandierten, sondern sie stürmte zwei Wohnungen – die Beamten irrten sich zuerst im Stockwerk – und nahmen die israelische Flagge aus dem Fenster. Die Begründung: Die Fahne habe verschwinden müssen, weil ansonsten die Situation hätte weiter eskalieren können.
Dieser Ansicht schloss sich auch der Jurist Prof. Dr. Jürgen Vahle von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW in einem Gutachten an, das heute dem Innenausschuss des Landtages vorgelegt wurde, das auch mir mittlerweile vorliegt: Die Aktion gegen die Israelflagge sei "(…) legal, weil Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit (…)" notwendig gewesen sei. Laut einer von Der Westen veröffentlichten DDP-Meldung fordert die Polizeigewerkschaft eine Entschuldigung von den Landespolitikern, die damals erklärt hatten, die Polizei hätte rechtswidrig gehandelt.
Dabei wirft der gutachterliche Blankoscheck für die Duisburger Polzei einige Fragen auf: Warum war die Polizei nicht darauf vorbereitet, dass eine solche Demonstration eskalieren konnte? In anderen Städten war das zu diesem Zeitpunkt schon der Fall gewesen. Das Gutachten hat dafür eine Antwort: "Art und geplanter Verlauf der Versammlung boten keinen Anlass für Schutzvorkehrungen, die über die tatsächlich getroffenen hinausgingen." Vielleicht hätte ein Blick in den aktuellen Verfassungsschutzbericht der Polizei und dem Gutachter geholfen. Angemeldet hatte die Demo vom 10. Januar die islamistische Organisation Milli GörüÅŸ. Über die ist dort zu lesen: "Ziel der Bewegung (Milli GörüÅŸ) ist es, dieses heute herrschende, als „westliche“, „bürokratische Ordnung“ bezeichnete demokratische System zu überwinden und durch die in „Adil Düzen“ skizzierte „gerechte Ordnung des Friedens und der Verständigung“ zu ersetzen, die auf dem Islam basieren soll. Dieses Ziel wird zunächst für die Türkei, dann aber auch für die gesamte Menschheit angestrebt. Die Ablehnung „westlicher Demokratie“ und damit auch der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch die ‚Milli-GörüÅŸ‘-Ideologie ist evident. Dies zusammen mit den antisemitischen Einstellungen und Aussagen des Führers der ‚Milli GörüÅŸ‘, wie auch anderer maßgeblicher Anhänger der Bewegung, macht eine Beobachtung (…) durch den Verfassungsschutz (…) erforderlich."
Dass die Anhänger einer antidemokratischen und antisemitischen Gruppierung sich nicht an Regeln der ihnen verhassten Gesellschaft halten, kann nur die Naivsten überraschen. Während die Duisburger Polizei und auch Prof. Vahle von Milli GörüÅŸ nichts Böses erwarten, begegnet man dem jungen Mann, der die Flagge in sein Fenster gehängt hatte, mit deutlich mehr Misstrauen. Der, so das Gutachten, gehöre zu den Antideutschen und habe auch schon Plakate von Rechtsradikalen beschädigt. Klar, dass so einem alles zuzutrauen ist, und so lässt Vahe in seinem Gutachten seiner Phantasie freien Lauf – der könne ja alles nur inszeniert haben: "Eine gewisse Indizwirkung kommt in diesem Zusammenhang der Tatsache zu, dass der Polizeieinsatz – mit hoher Wahrescheinlichkeit von der gegenüber liegenden Straßenseite – gefilmt und die Aufzeichnung anschließend zusammen mit einem Kommentar im Internet publiziert wurde. Hieraus könnte gefolgert werden, dass es den betroffenen Personen (Mieter bzw. Gästen der Wohnungen im Haus Clausberger Str.) maßgeblich darauf ankam, die Polizei zu einem – aus ihrer Sicht rechtswidrigen – Zugriff zu veranlassen und das (angebliche) Fehlverhalten anschließend publik zu machen. Zwingend ist der Schluss auf eine intendierte Inszenierung freilich nicht. Gegen die Wohnungsinhaber oder ihre Gäste bestehen nur Verdachtsmomente."
Nun, dass die Polizei in Deutschland eine Wohnung stürmt, um eine Israelflagge abzunehmen, damit Demonstranten, die zum Teil Fahnen von in Deutschland verbotenen Organisationen wie der Hamas schwenkten, glücklich und zufrieden sind, konnte sich bis zu diesem Zeitpunkt niemand vorstellen – auch der Wohnungsinhaber nicht, der den Ruhrbaronen damals ein Interview gab.
Vielleicht sollte sich der Innenminister überlegen einen zweiten Gutachter zu bestellen. Jemand, der Polizisten in NRW ausbildet, ist vielleicht nicht der objektivste Gutachter, den man sich vorstellen kann. Es gibt in diesem Land viele Juristen. Das Land würde gut daran tun, die Stimme eines weiteren zu hören – und vielleicht ist der dann auch ein wenig unabhängiger. Aber das ist nur die Frage der juristischen Auseinandersetzung, diese ist jedoch in dieser Frage nicht die eigentlich interessante: Die Frage, ob das Verhalten der Polizei in Ordnung war, ist eine politische, und sie muss auch politisch beantwortet werden. Auf wessen Seite steht die Polizei? In Duisburg stand sie auf der Seite von einem gewalttätigen, antisemitischen Mob und tat alles, um diesen zu beruhigen. Auf der Seite des Bewohners der Clausbergstraße, der seine Solidarität mit Israel zeigte, stand sie nicht. Sein Recht auf freie Meinungsäußerung war anscheinend kein schützenswertes Gut.