Also: In den Büros des Homöodingsbums-Ärzte Verein pogen die Globulikügelchen zur Zeit wohl wie betrunkene Punks in den 80ern durch den Ratinger-Hof. In einem Bericht der Eso-Ärzte in ihrem Blog zur Entscheidung des Presserates gegen die Ruhrbarone glühen die kleinen Leuchten ganz helle:
„Der Beschwerdeausschuss hält den Verstoß gegen die Ziffer 1 desPressekodex für so schwerwiegend, dass er gemäß § 12 Beschwerdeordnung die Maßnahme der Missbilligung wählt. Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen in den betroffenen Publikationsorganen abzudrucken. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung“, so der Deutsche Presserat in seiner Entscheidung.
Anlass für die DZVhÄ-Beschwerde war die Berichterstattung von Ruhrbarone.de über den Selbstmord des Journalisten und Befürworters der Alternativ- und Komplementärmedizin Claus Fritzsche. Dabei ging es insbesondere um durch die Redaktion