Gestern habe ich das milde Urteil gegen Jörg Tauss angegriffen. Weil der Kinderschänderbildchensammler nur eine Strafe auf Bewährung bekommen hat. Seither toben sich in den Kommentaren die Tauss-Verteidiger aus. Das Gericht wird angegriffen, weil es Tauss nachgewiesen hat, dass dieser die ekeligen Bilder gesammelt hat. Ich werde angegriffen, weil ich meiner Meinung klare Worte gegeben habe. Gut. So soll es sein. Wer austeilt, muss auch einstecken.
Aber es gibt fünf Punkte, die mich jetzt immer noch extrem ärgern.
1) Während die Piraten endlich politische Verantwortung zeigen und dem Vergewaltigungsbildermann Tauss nahe legen, die Partei zu verlassen, um noch mehr politischen Schaden von den Piraten abzuwenden, kämpfen hier etliche Kommentatoren die letzte Schlacht um den hoffentlich bald Ex-Piraten Tauss. Akzeptiert endlich, dass der schon Ex-SPD-Politiker Tauss Unrecht getan hat. Er hat verloren. Tauss hat Bilder von ekeligen, kriminellen Verbrechen gesammelt. Das ist nicht zu entschuldigen – wie das Gericht befunden und geurteilt hat. Ihr mögt Tauss als Mensch leiden – seine Tat ist trotzdem verwerflich.
2) Natürlich kann ich hier bei den Baronen meine persönliche Meinung sagen. Und ein ekeliges Verbrechen verdient in meinen Augen klare, deutliche Worte und kein schwurbeliges Drumherum, wie dieses abstoßende verniedlichende „KIPO“, dass der Verteidiger von Tauss im Prozess benutzte. Wer meint, das Tauss-Verbrechen müsse mit einem netten einerseits-andererseits Kommentar abgehandelt werden, der irrt. Es geht bei der Tauss-Sammlung um die Bilder von einigen der miesesten Straftaten, die ich mir denken kann. Wer sich sowas runterzieht, ist selbst ein Verbrecher. Und wir reden hier nicht von Polizisten und Staatsanwälten, die sich den Dreck ansehen müssen, um die Täter zu überführen.
Update
Widerruf – Korrektur
Hier stand eine Passage in der wir behaupteten, Tauss habe am Anfang so getan, als ob ihm das bei ihm gefundene Handy nicht gehört habe. Wir haben uns dabei an einer fehlerhaften Darstellung von Spiegel-Online orientiert. Nach Gesprächen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft müssen wir einräumen, dass Tauss nie bestritten hat, das ihm das Handy mit den Kinderpornographischen Darstellungen gehört. Für diesen Fehler entschuldigen wir uns. Stefan Schröder, Stefan Laurin
3) Ich bin mir sicher, selbst wenn bei uns in den Kommentaren etliche Leute verschwörungstheoretisch das Gericht anzweifeln, vertrauen die meisten Menschen dem Urteil. Das Bild in unseren Kommentaren verzerrt die Wirklichkeit. Blindwütig wird gegen die klaren Worte gehetzt.
4) Mich erbarmt es, wenn sich die Kommentatoren mehr damit beschäftigen, Tauss reinzuwaschen, als an die Kinder zu denken, die von dreckigen Verbrechern vergewaltigt wurden, damit Leute wie Tauss die Bilder kaufen konnten. Leute wie Tauss bilden den Markt, den die Vergewaltiger nutzen, um mit ihren Verbrechen Geld zu machen.
5) Ich habe einen Fehler gemacht, als ich schrieb, das Gericht habe geurteilt, Tauss habe sich den Dreck zu seinem sexuellen Spaß besorgt. Diesen Fehler habe ich transparent korrigiert – auch wenn ich Tauss kein Wort glaube. Aber egal. Aus der Korrektur eines Fehlers, eine wilde Verschwörungsarie zu starten, wie es einige Tauss-Verteidiger in den Kommentaren taten, finde ich behämmert. Auch hier das starkes Wort, weil die Vorwürfe in meinen Augen völlig absurd sind.
Und Ende.
Aufgrund der aktuellen juristischen Auseinandersetzung mit Jörg Tauss haben wir die Kommentarfunktion ausser Kraft gesetzt.