Seit dem 01. Juli ist es nun in Kraft, das neue Gesetz zur Regulierung der Prostitution. Es sind keine Sonderkommandos bei Razzien in Bordelle und Laufhäuser eingedrungen. Die sonstige Medienlandschaft arbeitet sich am nun geltenden Kondomzwang für jede sexuelle Handlung ab. Obwohl dieser Kondomzwang bereits seit 2002 in Bayern gilt. Keine neue Idee also. Aber was ändert sich denn nun wirklich im ältesten Gewerbe der Welt und wie wird es die Rotlichtbranche verändern?
Man kann dem Familienministerium unter Frau Scheswig nicht unterstellen, dass es seine Arbeit nicht gründlich gemacht hätte. Kommt das immer noch gültige erste Gesetz mit drei knappen Paragrafen aus, so sind es in dem nun ergänzend dazu in Kraft getretenem Prostitutionsschutzgesetz derer 38 Stück. Zum ersten Mal gibt es nun in Deutschland ein Bundesgesetz, das bundesweit einheitlich regelt, auf welcher Rechtsgrundlage Prostituierte und Betriebe fortan arbeiten dürfen. Für Prostituierte wird eine regelmäßige Gesundheitsberatung und Registrierung Pflicht.