Prostituiertenschutzgesetz Teil 3: Blaulicht gegen Rotlicht


Seit dem 01. Juli ist es nun in Kraft, das neue Gesetz zur Regulierung der Prostitution. Es sind keine Sonderkommandos bei Razzien in Bordelle und Laufhäuser eingedrungen. Die sonstige Medienlandschaft arbeitet sich am nun geltenden Kondomzwang für jede sexuelle Handlung ab. Obwohl dieser Kondomzwang bereits seit 2002 in Bayern gilt. Keine neue Idee also. Aber was ändert sich denn nun wirklich im ältesten Gewerbe der Welt und wie wird es die Rotlichtbranche verändern?

Man kann dem Familienministerium unter Frau Scheswig nicht unterstellen, dass es seine Arbeit nicht gründlich gemacht hätte. Kommt das immer noch gültige erste Gesetz mit drei knappen Paragrafen aus, so sind es in dem nun ergänzend dazu in Kraft getretenem Prostitutionsschutzgesetz derer 38 Stück. Zum ersten Mal gibt es nun in Deutschland ein Bundesgesetz, das bundesweit einheitlich regelt, auf welcher Rechtsgrundlage Prostituierte und Betriebe fortan arbeiten dürfen. Für Prostituierte wird eine regelmäßige Gesundheitsberatung und Registrierung Pflicht.

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Prostituiertenschutzgesetz Teil 2: Blaulicht gegen Rotlicht


Wie im ersten Teil dieser Serie dargestellt, spielten Gerichtsentscheidungen zur Prostitution eine entscheidende Rolle, um gesetzliche Regelungen anzuschieben. Leider hinkte die politische Bewertung der Prostitution der gesellschaftlichen Bewertung und zunehmenden Akzeptanz bisweilen hinterher.

Anfang des Jahres 2001 wurde das Gesetz zum Schutz vor Geschlechtskrankheiten durch neue Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes ersetzt. Der Bockschein mit seiner repressiven Zwangsuntersuchung wurde abgeschafft. Stattdessen setzte man nun auf freiwillige Hilfs- und Beratungsangebote für Huren. In vielen Städten entstanden zudem Initiativen, die niederschwellige Beratungsangebote machten und gut angenommen wurden. In Dortmund gibt es die Mitternachtsmission seit 1918 und die Mitarbeiterinnen dort haben das Vertrauen der Huren und somit deutlichen leichteren Zugang zum Milieu.

Das von den Gegnern der Prostitution, auch durch mediale Behandlung der AIDS-Erkrankung, an die Wand gemalte Katastrophenszenario bei Infektionen trat nie ein. Bayern allerdings scherte aus und erließ eine eigne Hygieneverordnung, die kurz nach der Abschaffung des Bockscheines den Kondomzwang für Bayern einführte. So neu ist diese Idee also nicht.

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Prostituiertenschutzgesetz Teil 1: Blaulicht gegen Rotlicht

Linienstrasse, Dortmund, Foto: Thomas McNeal

Das vermeintlich älteste Gewerbe der Welt steht in Deutschland vor einer tiefgreifenden Veränderung. Zum 01. Juli 2017 tritt mit einer halbjährigen Übergangsfrist das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft.

In ihm wird zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik eine einheitliche, bundesweit gültige gesetzliche Regelung in Kraft treten, die umfangreich regelt, welche Mindestanforderungen zur Genehmigung von bordellähnlichen Betrieben zu erfüllen sind und die eine bundesweite Registrierung von Prostituierten (Hurenpass) vorsieht.

In einer dreiteiligen Serie soll hier dargestellt werden, wie sich das gesellschaftliche und rechtliche Ansehen des Sexgewerbes in der Geschichte der Bundesrepublik entwickelt und gewandelt hat.

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