Baden-Württemberg: Gesoffen wird immer – Kretschmanns Klassenkampf von oben

Winfried Kretschmann Foto: Grüne Baden-Württemberg Lizenz: CC
Winfried Kretschmann Foto: Grüne Baden-Württemberg Lizenz: CC

 

Ist Baden-Württemberg wegen der ständigen Saufgelage in der Öffentlichkeit mittlerweile schon so vollständig verlottert, dass die Landesregierung jetzt endlich etwas dagegen unternehmen muss? Nein. Natürlich nicht. Ganz im Gegenteil: Baden-Württemberg ist so sauber und adrett, dass die armen Schwaben und Schwäbinnen wegen ihrer sprichwörtlichen Spießigkeit schon von leibhaftigen stellv. Bundestagspräsidenten als Feindbild Berlins präsentiert werden. Von unserem Gastautor Christian Soeder.

Trotzdem verfolgen Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) und die CDU wider alle Vernunft das Ziel, für Kommunen durch ein Gesetz die Möglichkeit zu schaffen, ein Alkoholkonsumerbot für öffentliche Plätze auszusprechen.

„Moment!“, werden jetzt vielleicht die Leser denken, „regiert in Baden-Württemberg nicht Grün-Rot und sind nicht Grüne und Rote gegen dieses Gesetz?“ Das stimmt. Die Grünen haben diese CDU-Idee in ihrem Wahlprogramm abgelehnt. Die SPD hat auf zwei Landesparteitagen (lange Geschichte) mit jeweils breiter Mehrheit gegen entsprechende Anträge gestimmt.

Warum eigentlich? Was spricht denn gegen ein begrenztes Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Plätzen? Ist das denn wirklich so eine große Einschränkung der Freiheit? Und: Gibt es denn nicht wichtigere Themen, über die sich Baden-Württemberg wirklich mal streiten sollte?

Ja, es gibt viel wichtigere Themen. Das stimmt. Ich betrachte die Debatte um das Alkoholkonsumverbot auch zu weiten Teilen als aufgebauscht, als Mittel, um sich vor den wirklich großen Debatten zu drücken. Um die wirklich großen Fragen gar nicht führen zu müssen. Also: Wie soll Baden-Württemberg aufgestellt sein? Brauchen wir bspw. wirklich eine Brauerei in Staatsbesitz (Rothaus, sehr lecker), sollen wir wirklich weiterhin die Landwirtschaft mit Gießkannenmillionen subventionieren, obwohl manche Regionen nur Internet auf ISDN-Niveau haben?

Das sind Fragen, die debattiert werden sollten. (Und noch viele andere mehr, von der Bildung gar nicht erst zu sprechen.) Sie werden aber nicht gestellt. Stattdessen wird die Alkoholverbotsdebatte geführt, auch auf dem letzten SPD-Landesparteitag. Der umfangreiche und wirklich profunde Leitantrag Wirtschaft hingegen wurde von der Öffentlichkeit kaum oder gar nicht bemerkt.

Indessen: Es steckt schon mehr hinter der Frage, ob ein Alkoholkonsumverbot für öffentliche Plätze ausgesprochen werden darf – so banal es auch klingt. Denn die Idee ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern passt in die Denkschule der immer weiteren Privatisierung des öffentlichen Raumes. So, wie es in Städten und in Einkaufszentren kaum noch einfache Bänke gibt, damit sich niemand kostenlos hinsetzen kann, sondern im Restaurant oder im Bistro etwas verzehren muss.

Es sollten ja nicht die anerkannten öffentlichen Besäufnisse verboten werden, von den Cannstatter Wasen über die vielen Weihnachtsmärkte bis hin zur Fasnet. Da dürften natürlich auch weiterhin alle ordentlich einen heben, auch die Honoratioren.

Nein, es ging ja um ganz spezielle Besäufnisse. Nämlich um solche von Leuten, die es sich nicht leisten können, vier bis fünf Euro pro Bier auszugeben. Das sind in Universitätsstädten auch StudentInnen, aber es sind v.a. NiedrigverdienerInnen. Also nicht die berühmte „Mitte“ der Gesellschaft.

Und somit ist die Idee hinter diesem Gesetz dann auch als das entlarvt, was wirklich dahinter steckt: Es ist ganz banaler Klassenkampf von oben, Schlachtruf: „Für Sauberkeit!“

Und bei solchen Spielchen sollte sich die SPD wirklich nicht beteiligen.

Christian Soeder lebt in Baden Württemberg, ist Sozialdemokrat und Herausgeber des Blogs „Rot steht uns gut„.

 

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Jens Schmidt
Jens Schmidt
11 Jahre zuvor

Ja und, was ist daran zu verurteilen, dass die Mitte der Gesellschaft unterwegs nicht von Säufern angepöbelt werden und keine zersplitterten Bierflaschen im Park finden will? Wenn diejenigen, die kein Geld verdienen, weil sie dem Alkohol verfallen sind, daran gehindert werden, ihr Suchtmittel öffentlich zu konsumieren – um so besser, vielleicht ist dies der erste Schritt zur Entwöhnung. Bei den Rauchern beweist die Statistik, dass diese Logik aufgeht.

Stefan Laurin
Admin
11 Jahre zuvor

@Jens Schmidt: Und wäre es nicht ganz praktisch, wenn diese Leute in ein Öko-Umerziehungslager kämen?

Jens Schmidt
Jens Schmidt
11 Jahre zuvor

@Stefan Laurin: Nö. Aber es ist das gute Recht des ehrlich arbeitenden und Steuern zahlenden Bürgers, dass er sich auf den durch ihn finanzierten Straßen nicht belästigen lassen möchte. Für jede Sondernutzung muss man eine Genehmigung beantragen, nur Saufen soll ein frei verfügbares Menschenrecht sein?! DAS finde ich ungerecht!

Übrigens könnten wir uns hier, was Sauberkeit der Straßen betrifft, wenigstens mal zu 20 % die Schwaben als Vorbild nehmen. Wir müssen ja nicht gleich die rheinischen Kehrwochen einführen; aber ein saftiges Bußgeld würde manchem Dreckspatzen, der seinen Unrat auf dem Gehweg entsorgt, mal ganz gut tun.

Stefan Laurin
Admin
11 Jahre zuvor
Reply to  Jens Schmidt

@Jens Schmidt: Wie schön, dass der „ehrlich arbeitende und Steuern zahlende Bürger“ mit dem Grünen Kretschmann endlich einen Politiker gefunden hat, der seine Interessen mit Mut vertritt 🙂

Tati
Tati
11 Jahre zuvor

@Jens Schmidt: hoffentlich zieht der Thierse bald neben dir ein, dann könnt ihr schön die Unterschiede zwischen Schrippen und Weckle auseinander klamüsern.

Henk
11 Jahre zuvor

@ Jens Schmidt: Menschen anzupöbeln und Flaschen bzw. Scherben in den Park zu werfen, ist doch bereits jetzt verboten. Wenn Ihnen dieses Verbot nicht gut genug durchgesetzt wird, was wird dann bezüglich Ihres Anliegens ein Alkoholverbot bringen.

Der von Ihnen erwähnte Dreck rührt zum Großteil doch wohl kaum von pfandbelasteten Getränkeverpackungen her, sondern von kostenlosen Speiseverpackungen. Wäre es da nicht zielführender, das Essen im öffentlichen Raum zu verbieten?

Ich als ehrlich arbeitender und Steuern zahlender Bürger sehe überhaupt nicht ein, warum mir immer mehr Dinge verboten werden sollen. Diese stetige Beschneidung von Freiheiten im vermeintlichen Sinne der guten Sache widert mich an. Dass Sie das zu einer Gerechtigkeitsfrage machen – sinngemäß: „Fast alles ist verboten, da kann man das Trinken auch noch verbieten!“ – ist hoffentlich ein Witz. Ziel kann es doch nur sein, durch Abschaffung der vielen sinnlosen Verbote Gerechtigkeit herzustellen, nicht durch Einführung neuer.

Andreas Lichte
11 Jahre zuvor

@ Christian Soeder

„ganz banaler Klassenkampf von oben“, wenn der zukünftige Baden-Württembergische Kultusminister Andreas Stoch, SPD, seine Kinder auf eine PRIVATschule schickt ?

… nicht irgendeine Privatschule, sondern die Waldorf-SEKTEN-schule schickt …

Dirk Moebius
Dirk Moebius
11 Jahre zuvor

@Jens Schmidt
,cite>Aber es ist das gute Recht des ehrlich arbeitenden und Steuern zahlenden Bürgers, dass er sich auf den durch ihn finanzierten Straßen nicht belästigen lassen möchte.

Nein, es ist eben nicht das „gute Recht“, dass einem der besitzlose Poebel aus den Augen geschafft wird. Insofern stimmt „Klassenkampf von oben“ schon – Und und Deinesgleichen, ihr wollt einfach von den Folgen der Wirtschaftspolitik, von der ihr profitiert, nicht belaestigt werden.

trackback

[…] Baden-Württemberg: Gesoffen wird immer – Kretschmanns Klassenkampf von oben (Ruhrbarone) – Über das geplante Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen in Baden-Württemberg, was eigentlich die Grünen und die SPD ablehnen, berichtet Christian Soeder (von Rot steht uns gut) bei den Ruhrbaronen. […]

der, der auszog
der, der auszog
11 Jahre zuvor

Es ist ein Irrglaube, dass man pöbelnde und randalierende Menschen in den Griff bekommen könnte, wenn man allgemein den Konsum von Alkohol weiter einschränkt. Wer pöbeln will, den scheren auch keine Alkoholverbote.

Es ist genauso irrig zu glauben, dass der nicht pöbelnde Teil der Schwaben, Württemberger, Badenser und Franken, die in Kretschmers grünem Reich leben, mit Alkoholkonsum nichts am Hut haben, weil sie friedlich ihre Häusle bauen und den Feierabend mit einer Apfelschorle begießen.

Richtig ist: Der Baden-Württemberger ist nicht weniger versoffen wie der Bayer oder wir in Nordrheinwestfalen. Ich erinnere nur an die unzähligen Weinfeste, die man bestimmt nicht besucht, um Fassbrause und Bionade zu trinken. Alkoholkonsum enthemmt zwar, aber er bedeutet nicht automatisch, dass ein Mensch auch zum Störfaktor werden muss, wie die vielen i.d.R. friedlich verlaufenden Weinfeste in Baden-Württemberg belegen.

Ich sehe daher in der Initiative zum Alkoholverbot vielmehr den Weg in eine Art Zweiklassengesellschaft. Die Alkoholiker, die es sich leisten können, Weinfeste zu besuchen, fordern ein Alkoholverbot für diejenigen, die sich das nicht leisten können und ihr Bier oder ihren Wein lieber bei Aldi kaufen, um sich das Zeug dann relativ ortsnah hinter die Binse zu gießen.

@Christian Söder in eigener Sache.
Der größte Irrglaube, dem ein Baden-Würthemberger unterliegen kann, ist der, dass Rothaus ein lecker Bier sei. Aber eine solche Diskussion würde jetzt vom Thema wegführen. 😉

Karsten
Karsten
11 Jahre zuvor

Ein wirklich schöner Artikel von Christian Soeder, den ich ja ganz im Allgemeinen sehr schätze. Nur in einem würde ich ihm widersprechen: Es handelt sich hier nicht um „Klassenkampf von oben“. Sondern um ein anderes, viel gefährlicheres Phänomen, nämlich den „Extremismus der Mitte“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Extremismus_der_Mitte). Normalisierungstendenzen im Foucaultschen Sinne.

Habe das auch mal auf Facebook empfohlen, mit demselben Kommentar. Hoffe, das ist okay.

Jens Schmidt
Jens Schmidt
11 Jahre zuvor

@Dirk Moebius: „Nein, es ist eben nicht das “gute Recht”, dass einem der besitzlose Poebel aus den Augen geschafft wird. Insofern stimmt “Klassenkampf von oben” schon – Und und Deinesgleichen, ihr wollt einfach von den Folgen der Wirtschaftspolitik, von der ihr profitiert, nicht belaestigt werden.“

Hallo, diejenigen, die auf der Parkbank saufen, haben in unserem Sozialstaat Anspruch auf eine Entwöhnungstherapie, die ihnen von der Allgemeinheit bezahlt wird. DAS ist diejenige Form der „Belästigung“, die die Mittelschicht zu Recht widerspruchslos hinzunehmen hat – aber doch nicht, dass einem der Aufenthalt auf manchen öffentlichen Plätzen verleidet wird.

Tortist
Tortist
11 Jahre zuvor

@Karsten
Danke für den Link. Bei dem, was grüne Politiker gerade veranstalten werde ich immer an eine Wassermelone erinnert : Aussen grün, innen rot mit harten, braunen Kernen.

Nansy
Nansy
11 Jahre zuvor

Und ihr dachtet es betrifft nur die Zigaretten….?

Zitat von Tim Black auf Novo Argumente: „In Großbritannien findet ein Kreuzzug gegen Alkohol statt. Eine „Koalition der Besorgten“ möchte jeden, der gerne mal einen hebt, in die gleiche Schmuddelecke abschieben, in der sich die Raucher bereits die Füße kalt stehen. „Alcohol Concern“ (dt. in etwa: “Besorgnis gegenüber Alkohol”), eine vom britischen Gesundheitsministerium gesponserte NGO, beklagt, dass es auf der Insel einfach noch nicht unangenehm und schwierig genug sei Alkohol zu trinken.“

Der Genuss von Alkohol soll auf ähnliche Weise “denormalisiert” werden, wie dies bereits mit dem Tabakkonsum geschehen ist. Anzeichen dieser undemokratischen Politik finden sich (wie beschrieben) jetzt auch in Deutschland. Der Einstieg in weitergehnde Verbote und Zwangsbeglückungen findet fast immer über Jugendliche und Alkoholkonsumverbote für den öffentlichen Raum statt. Auch wenn man Probleme bei Jugendlichen mit Alkohol gar nicht abstreiten kann und will, Ordnungsbehörden und Gesundheits-Organisationen sehen das nur als glaubwürdigen Einstieg in die Reglementierung des Lebens aller Menschen an.

In NRW ist übrigens im September der grünen Ministerin Barbara Steffens vom Abstinenzler-Verband Guttempler der “Wegbegleiter”-Preis verliehen worden. Honi soit qui mal y pense….

Jürgen
Jürgen
11 Jahre zuvor

@#14 Nansy:
Bei der Wortwahl, die #1 Hr. Jens Schmidt an den Tag gelegt hat, musste ich auch sofort daran denken: Toll, die Raucher sind abgehkt, jetzt geht es an die Trinker. Allerdings ist die Wortwahl von Hr. Schmidt in #3 sehr beängstigend.

Grundsätzlich: Ich frage mich bei solchen Kommentaren immer, in was für einer Welt ich eigentlich lebe. Ich fahre regelmäßig mit dem ÖPNV, bin viel mit dem Fahrrad und zu Fuß in der Stadt unterwegs, und ich bin auch öfters mal des Nächtens in Kneipen und Tanzlokalitäten anzutreffen, ja, ich gehe sogar ins Fußballstadion (Auswärtsspiele meines favorisierten Vereins, Gästestehblock – außer in Cottbus). Aber solche Erlebnisse, wie sie der Kommentator #1 anscheinend regelmäßig hat, habe ich äußerst selten erlebt. Was mache ich falsch, dass ich so etwas nicht auch erlebe? (Auflösung: Ich bin es, der Hr. Schmidt immer wieder besoffen im öffentlichen Raum anpöbelt und ihn und seinesgleichen, die einkaufswütigen, ehrlich arbeitenden und Steuern zahlenden Bürger fröhlich mit Bierflaschen bewerfe und puste genüsslich den Rauch meiner Roth-Händle ins Gesicht puste. – Scherz beiseite)

Was ich in den Straßen sehe, ist vielmehr eine Zunahme an Personen, die sichtlich aus allen sozialen Netzen gefallen ist und neben Arbeits- und Wohnungslosigkeit auch einen Berg physischer wie psychischer Krankheiten mit sich schleppt. Und die „ehrlich arbeitenden und Steuern zahlenden Bürger“ sind fröhlich dabei, diesen Menschen auch noch ins Kreuz zu treten mit ihrem Wunsch, diesen auf keinen Fall in der Öffentlichkeit zu begegnen (was sich z.B. in der Schließung von Bahnhofsmissionen manifestiert).

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

E r f o r d e r l i c h k e i t eines solchen Gesetzes, das die Freiheit von Bürgern einschränkt?

Die sehe ich nicht.

Jede Kommune in Deutschland hat nach dem allgemeinen Ordnungsrecht dann einzuschreiten, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht oder nachweislich droht.
Gleiches gilt nach dem allgemenen Polizeirecht für die örtlich zuständige Polizeibehörde.

Eine solche Gefahr kann gegeben sein , zum Beispiel dann, wenn von drohenden Personen- und/oder Sachschäden auszugehen ist oder solche bereits begangen werden, z.B. verursacht durch stark alkoholisierte Menschen auf öffentlichen Plätzen . Für das entsprechende Tätigwerden der Ordnungsbehörde oder/und Polizeibehörde bedarf es keiner zusätzlichen spezial- gesetzlichen Ermächtigung durch das Land.
Ich muß also annehmen, daß in Bad.-W.die Kommunen ermächtigt werden sollen, präventiv gegen Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen mittels eines generelen Verbotes tätig werden zu können, auch wenn nicht von einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auszugehen ist.
Es scheint also darum zu gehen, daß lediglich dem subjektiven Empfinden der Bürger(der Bürgermehrheit) über „anständiges, über nicht anstößiges Verhalten im öffentlichen Raum“ durch den Landesgesetzgeber Rechnung getragen werden soll.

Das mögen CDU und Grüne exakt so und exakt deshalb wollen. Dann erwrte ich, daß man das auch exakt so und nicht anders öffentlich begründet. Und dann wäre exakt dazu bzw. darüber eine öffentliche Diskussion zu führen.

Es wäre generell die Freiheit aller Menschen ein gefährlicher Weg, wenn der Staat mit Verbotsregeln versuchen würde, Gefühlsregungen von Menschen, mögen sie subjektiv durchaus verständlich erscheine, gerecht zu werden!!

Ich weiß nicht, ob es für die beabsichtige gesetzliche Ermächtigung in Baden-W.zu Gunsten einer generellen Verbotsermächtigung für die Kommunen noch eine andere Begründung gibt, z..B. die, damit den Alkoholkonsum von Jugendlichen einschränken zu wollen.Dann sollten Grüne und CDU das so sagen ,das dann näher begründen, damit dann exakt darüber öffentlich diskutiert werden kann.

Für mich wäre eine solche Begründung nicht akzeptabel,denn es gibt nicht einmal eine „hinreichende Wahrscheinlichkeit“, daß aufgrund eines solchen Verbotes der Alkoholkonsum von Jugendlichen minimiert werden könnte, abgesehen von, er Frage, ob der „aktuelle Stand des Alkoholkonsumes von Jugendlichen“ sich so exorbinant von Zuständen in der Vergangenheit abhebt, daß weitere gesetzliche Reglementierungen zwingend e r f o r d e r l i c h wären.

Vermutlich gibt es zu „Art und Umfang“ des Alkoholkonsumes von Jugendlichen Untersuchungen/Statistiken, die ich nicht kenne.
Subjetiv kann ich dazu lediglich feststellen, daß ich mir nicht vorstellen kann, daß die Jugendlichen heute „noch mehr saufen“ als wir das als Jugendliche getan haben ;denn das wäre physisch nicht zu schaffen.

Also alles in allem m.E. ein zumindest sehr Fragwürdiges Gesetzesvorhaben in B.-W.

A b e r -nicht vergessen-:
Hier geht es um ein Entscheidung gewählter Politiker, die in der Regel an ihrer Wiederwahl interessiert sind.
Und die denken -selbstverständlich (auch aufgrund des erfolgreichen Vorbildes seitens der Kanzlerin) in Umfragewerten und (Wahl-) Prognosen.
Und wie würde das Ergebnis einer (Wähler-)Befragung in B.-W.lauten, wenn gefragt wird: „Halten Sie es für erforderlich, daß ihre Gemeinde zukünftig berechtigt ist, den Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen generell zu verbieten?“ Auch ohne eine formelle Befragung werden die Abgeordneten wissen, wie in ihrem Wahlkreis die Mehrheitsmeinung ist.

Vergesssen will nicht darauf hinzuweisen, daß alle Kommunen derzeit gegen Ordnungswidrikeiten wie Wegwerfen von Flachen, Papier, Nichtbeseitigen von Hundekot usw.vorgehen können. Insofern bedarf es -sh.Wegwerfen von Flaschen z.B. duch alkoholisierte Menschen-ebenfalls keiner zusätzlichen gesetzlichen Ermächtigung, zumal -leider-immer mehr Menschen in unseren Städten unterwegs sind, weggeworfene Bierflaschen einzusammeln, um das Pfand kassieren zu können.

der, der auszog
der, der auszog
11 Jahre zuvor

Anfang 2010 ist in Baden-Württemberg bereits ein Gesetzt erlassen worden, was den Verkauf von Alkohol an Tankstellen, Kiosken und in Supermärkten für die Zeit zwischen 22 und 5 Uhr untersagte. Soweit einmalig in Deutschland. Begründung: Schutz der Jugend. Interessant die Konstellation der Parteien damals und heute. Momentan sind es CDU und Grüne, die mobil machen. Ein Jahr vor dem Regierungswechsel waren es noch CDU und SPD, die das Verbot zu verantworten hatten. Angesprochen von der angeblichen Bedrohung durch Alkohol, fühlen sich immer die Parteien, die gerade um die politische Macht buhlen, die stärkste Regierungskraft und der stärkste Herausforderer. Auch das spricht für ein eher populistisches Bedienen von Vorurteilen.

La Pulga
La Pulga
11 Jahre zuvor

Der hier vielen Kommentaren innewohnende Reaktionismus ist beängstigend.
Probleme löst man nicht mit Maßnahmen, die einem intellektuellen Horizont entstammen könnten, der zwei Meter vor den eigenen Fußspitzen endet.

Für nachhaltigen Erfolg muss die Ursache bekämpft werden. Und die liegt, wie von einigen angesprochen, im „sozialen Netz“.
So ist es eigentlich ganz einfach: Haben die Menschen Arbeit, von der sie auch leben können, werden sie nicht in der Öffentlichkeit „rumhängen und saufen“.
Wird der Alkoholkonsum an best.Orten verboten, trinken diese Menschen halt an öffentl.Orten, wo sie nicht vertrieben werden. Es gibt doch in jeder Stadt mittlerweile Bezirke, in denen eine asoziale Gesetzlosigkeit herrscht – übrigens selbst in Stuttgart! Die Folgen einer gesellschaftl. Ausgrenzung (insb. für den oft beschworenen Steuerzahler) dürften hinlänglich bekannt sein.

Darüber hinaus: Treffe ich mich mit jungen Familienvätern zum „Whisky-Tasting“ oder trinke ich im Restaurant Barolo und Grappa gelte ich gemeinhin als „Genießer“, hole ich mir „’nen Flachmann und ’ne Pulle Bier anna Bude“ bin ich „asoziales Gesocks“.

Nansy
Nansy
11 Jahre zuvor

Das Alkoholkonsumverbot für öffentliche Plätze ist ja keine Erfindung aus Baden-Württemberg. Solche Ideen werden ja schon lange vom deutschen Suchtrat empfohlen und sind schon im Nationalen Aktionsprogramm zur Alkoholprävention aus dem Jahr 2008 zu finden.

Dort heißt es: „Es wird empfohlen, die in einigen Städten bereits praktizierten Verbote von Trinkgelagen in der Öffentlichkeit rechtlich zu prüfen, um somit eine Übertragbarkeit für das gesamte Bundesgebiet zu ermöglichen. Eine Kooperation mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund wird empfohlen (These des Deutschen Städte- und Gemeindebundes). Die Verbote
sollten so formuliert sein, dass sie nicht der Ausgrenzung Wohnungsloser Vorschub leisten.“ Zitat Ende.

Dort steht auch, wie man sich wie man sich den Bogen vom Passivrauch zum Passivtrinkerschutz vorstellt:
„…Eine der zentralen Botschaften massenmedialer Kampagnen sollte darin bestehen, die Gefährdung unbeteiligter Dritter durch das Rauschtrinken in das Blickfeld zu rücken. Die Risiken für Menschen im Umfeld insbesondere durch alkoholbedingte Unfälle und durch Gewaltdelikte sind ebenso wie die Schädigung des ungeborenen Lebens durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft nachdrücklicher zu vermitteln. Im Bereich der Tabakprävention hat sich gezeigt, dass Hinweise auf die auch für Dritte schädlichen Konsequenzen des Substanzkonsums eine erhebliche Überzeugungskraft besitzen, wenn es darum geht, den Konsum einzuschränken oder in bestimmten Situationen ganz zu verhindern…“

Es sind also nicht unbedingt die eigenen Vorstellungen von schwarzen oder grünen Politikern, die hier umgesetzt werden, sondern hier werden Vorgaben im Kampf gegen den Alkohol umgesetzt.

Walter Stach
Walter Stach
11 Jahre zuvor

-18-Pulga, für den Fall, daß sich Ihre Kritik auch auf meinen Beitrag -16-beziehen sollte:

Hier geht es um einen ganz konkreten, ganz aktuellen Sachverhalt:
In B-W.wird jetzt (!!) erwogen, durch eine sondergesetzliche Regelung den Kommunen zu gestatten, den Alkokoholkonsum auf öffentlichen Plätzen präventiv und generell zu verbieten.

Und zu diesem ganz konkreten, ganz akuellen Sachverhalt habe ich im Beitrag -16- meine Meinung gesagt, so wie andere auch.

Ich kann deshalb ganz und gar nicht nachvollziehen, wie Sie daraus folgern können, daß „die Anderen und ich“ nicht in der Lage, nicht bereit sein könnten, losgelöst von diesem konkreten , aktuellen Sachverhalt, darüber nachzudenken, wo die Ursachen für den Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen liegen könnten und wie man diesen Ursachen begegnen sollte.

Das ist ein sehr komplexest Thema,
denn dazu gehört z.B. mit Blick auf die Akteure u.a., nicht nur über den Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen durch sog. sozial ausgegrenzte Menschen und dessen spezielle Ursachen zu reden -nebst Ursachenbekämpfung-, wie durch Sie geschehen , sondern u.a. auch die sozial nicht ausgegrenzten Fußballfans einzubeziehen, die an jedem Wochenende auf öffentlichen Plätzen in unseren Städten „Alkohol in Mengen“ konsumieren mit oftmals durchaus unangenhmen Belgeiterscheinungen für andere Menschen, ohne daß dieses – sh.meine dazu unter -16-vorgetragene Meinung- ein zusätzlicher Anlaß sein sollte. spezialgesetzliche Eingreifermächtigung seitens eines Bundeslandes -sh.jetzt BW- zu Gunsten der Kommunen zu erwägen.
Ich schließe nicht aus, daß in BW die alkoholisierten Fußballfans in den Städten sogar ein ganz wesentlicher Grund sein könnte, über eine entsprechende Gesetzesinitaitve nachzudenken, es hier also nicht nur um die alkoholiserte Menschen in unseren Städten geht, die gemeinhin „sozial ausgegrenzt“ genannt werden; im übrigen eine Begrifflichkeit, die ich persönlich problematisch finde.

La Pulga
La Pulga
11 Jahre zuvor

-20- Herr Stach.

Mit Ihren Ausführungen in -16- gehe ich doch d’accord.
Das Polizei- und Ordnungsrecht bietet natürlich genügend Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr, weshalb es eines generellen Alkoholverbots an öffentl. Orten nicht bedarf.
Was mich wirklich stört, ist das Denken leider zu vieler Menschen, mit generellen Verboten, irgendwelche Probleme nachhaltig beseitigen zu können.

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[…] dabei, wenn es etwas zu verbieten gibt – in Baden Würtemberg träumt ihr Ministerpräsident Kretschmann von solchen […]

Michael Reiners
Michael Reiners
11 Jahre zuvor

Ganz guter Artikel zur Problematik, in dem dieser Artikel selbst Erwähnung findet:
https://jungle-world.com/artikel/2013/48/48898.html

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