Bahn bangt um Nahverkehr

lukrativer als viele ICE: Der Nahverkehr

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zwingt die Nahverkehrsbetreiber in Deutschland, ihre Strecken künftig vermehrt öffentlich auszuschreiben. Konkret ging es um einen Vertrag zwischen der Bahn und dem nordrhein-westfälischen ÖPNV-Riesen VRR, der nun für ungültig erklärt wurde. Weil dieses Urteil vom späten Mittwochnachmittag einem anderen Urteil des OLG Brandenburg widerspricht, wird nun der Bundesgerichtshof das letzte Wort sprechen.

Mit der Düsseldorfer Entscheidung nimmt ein alter Konflikt zwischen dem VRR und dem Konzern eine überraschende Wende. Schon im Juni 2008 hatte der Verbund Verträge über 18 000 Zugkilometer in Nordrhein-Westfalen fristlos gekündigt. Die Strecken, fast die Hälfte aller nordrhein-westfälischen Gleiswege, sollten zukünftig frei ausgeschrieben werden. Die Züge führen zu spät, sie seien zu dreckig und nur wenig Servicepersonal stehe den Fahrgästen zur Seite, führte der VRR zur Begründung an. Nach einem weiteren Gerichtsurteil einigten sich die beiden Konzerne dann darauf, dass die Bahn auf einen Teil ihrer Forderungen verzichtete und der VRR den ursprünglich bis 2018 laufenden Vertrag bis zum Jahr 2023 verlängert. Unter der Hand und ohne Ausschreibung. Dieser mühsam ausgehandelte Friedensvertrag zwischen den beiden staatlichen Großkonzernen ist nun hinfällig.

Zur Freude der privaten Anbieter. „Das Urteil ist ganz entscheidend für den fairen Wettbewerb auf der Schiene“, so Engelbert Recker, Geschäftsführer des Interessenverbandes der privaten Zuganbieter, „Mofair“ , zu dieser Zeitung. „Bisher wird noch viel zu viel zwischen der Bahn und den Verkehrsbetreibern gekungelt.“ Geklagt hätte bislang nur deswegen niemand, weil die meisten Firmen an anderer Stelle schon mit den Verkehrsverbünden im Geschäft seien. Diese würden dann nicht wagen, den potentiellen Auftraggeber vor Gericht zu zerren. Klagen dürfen aber nur diejenigen, die sich um ein konkretes Geschäft betrogen fühlen und nicht etwa ein Verband wie Mofair. „Wir erwarten, dass der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt und somit mehr Strecken ausgeschrieben werden.“

Dabei geht um viel Geld. Die Bundesländer vergeben die Aufträge für den Schienen-Nahverkehr an Verkehrsunternehmen wie die Deutsche Bahn oder deren Konkurrenten. Der Markt gilt als äußerst lukrativ: Jedes Jahr geben die Länder annähernd sieben Milliarden Euro für den Nah- und Pendlerverkehr aus. Die Sparte DB Regio ist daher seit Jahren die profitabelste im DB Konzern.

Die Sparte hat ihre größte Herausforderung aber noch vor sich: In den kommenden Jahren enden Verträge über rund die Hälfte der befahrenen Zugkilometer in Deutschland. „Jetzt versucht die DB alles, um ihre Marktanteile zu halten“, so Andreas Winter, Sprecher des größten privaten Anbieters Veolia-Verkehr. Meistens laufen die Verträge über so viele Jahre, dass diese Entscheidungen sehr weitreichend sind. „Wer jetzt viel abgreift vom großen Kuchen, hat die nächsten Jahre das Netz in der Hand“, prophezeit Winter. Bislang liegt der Anteil der privat betriebenen Strecken bei rund 20 Prozent.

Allerdings müssen die kleinen Nebenbuhler der Bahn sich zukünftig auch auf allen Ebenen messen lassen. Gewerkschaften kritisieren, dass die günstigen Angebote der Privatanbieter mitunter durch niedrige Löhne erkauft würden und fordern einen Branchentarifvertrag. Dieser wiederum käme sogar den Bahnmitarbeitern zugute: Denn der Staatskonzern soll seine Mitarbeiter in Tochterfirmen ebenfalls schlechter bezahlen. Auch dies könnte zukünftig bei einer größeren Transparenz im Nahverkehr zutage treten.

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Jinglebell
Jinglebell
14 Jahre zuvor

Auf der einen Seite die Pest selbstgefälligen Funktionärstums auf öffentlich-rechtlicher Seite, auf der anderen die Cholera privatwirtschaftlicher Lohndrückerei.

Es kann so oder so nichts Gescheites dabvei herauskommen.

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