Joe Chialo, Kultursenator in Berlin, hat eine „Anti-Diskriminierungsklausel“ eingeführt, sie besagt: Wer Mittel des Senats beantragt, bekennt sich „gegen jede Form von Antisemitismus“. Wer nicht, kriegt keine Mittel. Klingt einfach, der Clou ist das Wörtchen „jede“: Was Antisemitismus sei und was nicht, bemisst Berlin „gemäß der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) und ihrer Erweiterung durch die Bundesregierung“. Übersetzt: Wer Israel boykottiert, wird nicht mehr gefördert. BDS, die kulturelle Boykottbewegung gegen Israel, wird angeleitet von Hamas.
Erinnert sich noch wer an die “Jerusalem Declaration on Antisemitism”? Im März 2021 hatten 200 internationale Wissenschaftler erklärt, Antisemitismus sei etwas “grundsätzlich” anderes als Antizionismus. Man könne den Staat Israel “ablehnen”, ohne die Menschen abzulehnen, die in Israel leben. Nun sind 3 von 4 Israelis jüdisch, wie das geht, ihnen die Staatsbürgerschaft abzuerkennen und sie zugleich als Menschen anzuerkennen, lässt sich bei Hannah Arendt nachlesen, es geht gar nicht: Die „abstrakte Nacktheit ihres Nichts-als-Menschseins”, schrieb die politische Philosophin über die staatenlosen Wesen, die nach dem Ersten Weltkrieg wie gespenstische Schatten durch Europa zogen, sei ihre „größte Gefahr” gewesen. Und wäre es heute ebenso, als abstrakte Menschenwesen würden sie abermals zurückfallen in das, “was die politische Theorie den ‚Naturzustand’ und die zivilisierte Welt die Barbarei nannte“.
Was es bedeutet, vogelfrei zu sein “from the river to the sea”, ist seit dem 7. Oktober erschütternd klar. Der barbarische Angriff der Hamas galt keinem “besetztem Land” und keinen “Besatzern”, sondern allen, die in Israel leben. Allen Juden und ihren Freunden. Hingeschlachtet wurde, wer sich zu Israel hält “from the river to the sea”. Dass kaum wer, der diese BDS-Parole brüllt – „From the river to the sea, Palestine will be free“ – , einen Schimmer hat, um welchen Fluss und welches Meer es gehe, zeigt an, dass es um etwas anderes geht: dass Juden verschwinden sollen. Israelis? Ab in den Fluss, ins Meer, ins In Between.
Die Wissenschaftler der “Jerusalemer Erklärung” haben dies als nicht “per se antisemitisch” erachtet, das war vor dem 7. Oktober. Damals schrieben sie, die Parole adressiere doch nur “Regelungen”, die alle “Bewohner:innen” zwischen Fluss und Meer gleich berechtige, ein großes Come Together, es zu fordern, sei nicht “per se antisemitisch”. Im letzten November hat Bundesinnenministrin Nancy Faeser (SPD) das demonstraive Skandieren dieser Forderung de facto verboten, in Berlin macht Chialo, der Kultursenator (CDU), jetzt auch kulturpolitischen Schluss mit solchen Blödeleien. Das ist gut auch deshalb, wie er es macht, er fordert kein Bekenntis für Israel, sondern gegen Israelhass. Kein Bekenntnis zu einem bestimmten Staat, sondern eines gegen den Hass auf die bestimmten Bürger eines bestimmten Staates. Kein Bekenntnis zu Juden, sondern eines gegen Judenhass. Keines für ein Partikulares, sondern eines, das sich gegen ein Universales richtet, gegen den weltweiten Hass auf die, die das Antlitz der Menschheit tragen.
Und – das macht die Sache rund – Chialo bemüht nicht, wie es alle gerne tun, eine besondere deutsche Verantwortung. Die es gibt, die aber nichts zu tun hat mit BDS. Es ist einfach nicht besonders deutsch, Demokratie zu ehren und Terror zu ächten. Ab heute ist es auf eine besondere Weise berlinerisch, hier die Pressemitteilung:
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt führt Antidiskriminierungsklausel ein
Pressemitteilung vom 04.01.2024
Ab sofort werden Zuwendungen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mit einer Antidiskriminierungsklausel versehen. Mit dieser Maßnahme soll die Prävention von Diskriminierung und Antisemitismus verstärkt werden. Der Senator für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Joe Chialo:
„Kunst ist der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält, sie dient dem Austausch miteinander, ist oft Reibungsfläche, an der sich Debatten entzünden und gibt Denkanstöße. Kunst ist frei! Aber nicht regellos. So tragen die Kulturinstitutionen sowie fördernde Stellen Verantwortung dafür, dass mit öffentlichen Geldern keine rassistischen, antisemitischen, queerfeindlichen oder anderweitig ausgrenzenden Ausdrucksweisen gefördert werden. Mit unseren jetzt umgesetzten Maßnahmen wie der entsprechenden Modifizierung der Förderrichtlinien, der Selbstverpflichtung sowie der Antidiskriminierungsklausel in den Förderbescheiden möchten wir das gewährleisten.“
Zuwendungsbescheide werden fortan nur noch mit der neu entwickelten Antidiskriminierungsklausel verschickt. Zugleich werden die Förderrichtlinien durch einen entsprechenden Passus und eine Selbsterklärung ergänzt.
Alle potentiellen Zuwendungsempfängerinnen und –empfänger bekennen sich damit zu einer vielfältigen Gesellschaft und gegen jede Form von Antisemitismus gemäß der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) und ihrer Erweiterung durch die Bundesregierung. Sie verpflichten sich darüber hinaus dazu, alles Notwendige zu veranlassen, um sicherzustellen, dass die gewährten Fördergelder keinen Vereinigungen zugutekommen, die als terroristisch und/oder extremistisch eingestuft werden.
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