Berlin: LKA beschlagnahmt bei Hausdurchsuchung Arbeitsmaterial von Nachwuchs-Fotograf

Wie der Verband Junge Presse Berlin in einer Pressemitteilung mitteilt, ist es gestern Morgen bei einem ihrem Mitglieder zu einer unverhältnismäßigen Hausdurchsuchung gekommen. Von unserem Gastautor Michael Blatt.

Die Beamten des LKA haben Computer, Kameras und Festplatten von Fotograf Florian K. beschlagnahmt. Ihm wird vorgeworfen, während einer Antifa-Demonstration den Nazi und Anti-Antifa-Aktivisten David G. fotografiert zu haben. Eine Aufnahme sei dann im weiteren Verlauf mit Namensnennung im Internet veröffentlicht worden. Junge Presse Berlin wird sowohl vom DJV als auch von der DJU (ver.di) unterstützt und ist berechtigt, anerkannte Presseausweise für Nachwuchsjournalisten auszustellen. Der Verband prüft aktuell rechtliche Schritte gegen den Polizeieinsatz, da laut Landespresseschutzgesetz §1 „Sondermaßnahmen jeder Art, die die Pressefreiheit beeinträchtigen“ verboten sind.
Erst vor vier Wochen war es bei einer Räumung des Seminarzentrums an der FU Berlin zur Festnahme des JPB-Mitglieds Nick J. gekommen und mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch gedroht, obwohl dieser sich eindeutig als Pressevertreter ausweisen konnte.
Abgesehen vom nicht tragbaren Verhalten der Ordnungsbehörden zwei schöne Beispiele dafür, dass auf dem Feld des unbequemen Journalismus anscheinend noch fitter Nachwuchs heranwächst. Bleibt zu hoffen, dass sie sich von den jüngsten Repressalien nicht abschrecken und ihren Weg gehen werden.

Update: Konkret wird Fotograf Florian K. ein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtgesetz vorgeworfen. Bernd Fiedler von der JPB schildert die Geschichte wie folgt: „Der Fotograf hat auf flickr ein Fotoarchiv eingerichtet mit deutlichem Hinweis auf die Copyright-Lizenz. Die Antifa hat sich ohne Rücksprache der Fotos bedient, Bilder zugeschnitten und mit Personennamen versehen.“ K. wird aktuell durch die Beschlagnahmung seines Arbeitsmaterials an der Ausübung seines Berufs gehindert. Auf einen versprochenen Rückruf der Berliner Staatsanwaltschaft wartet die JPB bisher vergeblich. Deshalb bleibt unklar, auf wen das Vorgehen gegen K. zurückgeht.

Der 18-jährige Fotograf hofft derweil mit Hilfe eines Anwalts darauf, zum einen sowohl sein Handy als auch oben genannte Gegenstände wiederzubekommen, zum anderen natürlich auf eine Einstellung des Verfahrens gegen ihn. Bernd Fiedler sieht zudem Aufklärungsbedarf in Reihen der Polizei: „Das ist jetzt der zweite Fall in zwei Monaten. Polizisten sollte in ihrer Ausbildung  in Zukunft genauer das Landespresseschutzgesetz erklärt werden.“

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