Neuland – Die Suchmaschine Google hat einen Artikel der Ruhrbarone aus ihrem Suchindex gestrichen. Der Ruhrbarone-Artikel „Die Kinder von Berlins unseriösesten Managern beschweren sich„ befasste sich mit Versuchen, das Berliner Blog Frontmotor zum Schweigen zu bringen, nachdem sich der Autor kritisch über führende Manager der deutschen Bahn geäußert hatte.
In einer Nachricht an die ruhrbarone schreibt das kalifornische Unternehmen, der Grund für die Streichung sei ein „Antrag gemäß europäischem Datenschutzrecht“.
Die Nachricht stammt vom 7. November 2015 und wurde kürzlich bei einer routinemäßigen Überprüfung des dazugehörigen Google-Dienstes entdeckt. Nach eigenen Angaben ist der Suchmaschinenanbieter durch das Datenschutzrecht der Europäischen Union zu diesem Schritt gezwungen.
Wir haben eine Anfrage an Google zu den Hintergründen der Streichung gestellt.
Wenn sowas schon mit dem bestehenden EU-Datenschutzrecht passiert, muß man sich für die Zukunft erst recht Sorgen machen. Eine der "Verbesserungen" die die Eurokraten anpreisen, ist das "Recht auf Vergessen".
Er ist noch immer im Index und wird auch gefunden. Nur nicht mit der Suche nach dem "zu vergessenden" Namen.
Suchmaschinen und Online-Lexika beschreiben unsere Welt und unsere Geschichte.
Sie bestimmen, was ist und was war.
Diese Rolle, die die Dienste aktuell für viele Menschen haben, können sie aber nicht einnehmen.
Das Recht auf Vergessen, die Löschanträge haben Vor- und Nachteile. Aktuell ist der Datenschutz eine sehr starke Möglichkeit, Wahrheiten zu beeinflussen. Der Bereich hat viele Grautöne.
Ich habe bspw. ein paar Aussagen und Berichte in Erinnerung, die direkt nach der Loveparade 2010 gesendet wurden. Ich wolle nachprüfen, ob mein Schockerlebnis von damals berechtigt war oder ob es Nachwirkungen des Entsetzens waren.
Ich habe zu dem Thema keine Berichte, an die ich mich erinnern kann, gefuden.