Im Februar hatte das Verwaltungsgericht Münster entschieden, dass die Stadt Dortmund ihren ehemaligen Feuerwehrchef Klaus Schäfer weiterhin beschäftigen muss. Schäfer war von der Stadt 2010 mit einem „vorläufigen Dienstleistungsverbot” belegt worden und hatte ihn vom Dienst suspendiert. Schäfer hatte an einer Kundgebung von Dortmunder Neonazis teilgenommen – es soll nicht die einzige Veranstaltung der Rechtsradikalen gewesen sein, bei der Schäfer mitgemacht hat.
Die Stadt Dortmund hat das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht überzeugt. Heute hat die Stadt fristgemäß beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung eingelegt.