Das ursprüngliche Gesetz zur Regelung der Bestandsdatenauskunft wurde 2012 für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber sollte dafür Sorge tragen, dass die bemängelten massiven Grundrechtsverletzungen rückgängig gemacht werden. Trotzdem einigten sich Bundestag und Bundesrat darauf, doch noch mehr – und zwar fast alle verfügbaren – Daten zu beanspruchen. Das Ergebnis ist ein Gesetz, das den rechtlichen Rahmen für den Überwachungsstaat schafft. Von unserem Gastautor Frank Hermann, MdL Piraten-NRW.
Das „Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft“, so der sperrige Name, erlaubt Ordnungsbehörden den Zugriff auf sensibelste Informationen wie Adressbuch oder Nachrichten des eigenen Handys und ermöglicht ihnen, durch das Feststellen des Besitzers einer IP-Adresse, das Surfverhalten im Internet auszuspähen. Das Gesetz wäre deutlich weniger problematisch, wenn es nur zur Aufklärung von schweren Straftaten und damit für Einzelfälle gelten würde. Nun können aber bereits Ordnungswidrigkeiten – z.B. das Falschparken im Halteverbot – für eine Abfrage der Handydaten sorgen. Unsere Smartphones werden so zu Wanzen.
Internet und Handys sind heute zutiefst persönlich. Wir sammeln dort Fotos von unseren Kindern, wir tauschen Nachrichten mit unseren Lieben aus oder nutzen es für geschäftliche Dinge. Wir machen Online-Banking oder recherchieren Jobangebote. All diese Informationen sind höchst privat. Einen Eingriff in unser Privatleben, wie er durch die Bestandsdatenauskunft erfolgt, würden wir beim Postgeheimnis und der Unverletzlichkeit der Wohnung niemals zulassen. Warum dann bei Handy und Internet?
Diese Art der Überwachung wird erst durch die Digitalisierung unserer Kommunikation, unserer Mobilität und anderer Verhaltensweisen ermöglicht. Schon heute wird jeder Schritt, den wir machen, aber auch unsere Einkaufs- und Internetgewohnheiten gespeichert. Dabei bleibt der entstehende Datenberg für uns selbst abstrakt und wenig nachvollziehbar. Diese Daten werden aber vermehrt von Wirtschaft und Behörden für die Entwicklung von Verhaltensprofilen zusammengeführt. Wir müssen uns endlich bewusst werden, dass dieser großen Gefahr für unsere Freiheit und Anonymität klare Grenzen gesetzt werden müssen!
Eine lebendige Demokratie muss einen privaten, geschützten Raum für ihre Bürgerinnen und Bürger schaffen. Jahrhundertelang kämpfte unsere Gesellschaft für die Durchsetzung solcher Freiheiten. Die rote Linie ist längst überschritten: Anstatt Fortschritte in Sachen Bürgerrechte zu machen, ist die Entwicklung spätestens seit dem 11. September mit dem kontinuierlichen Abbau unserer Privatsphäre rückläufig. Die Bestandsdatenauskunft ist ein wesentliches Gesetz, das uns unserer „Freiheit vom Staat“ beraubt. Diesen Weg dürfen wir nicht weiter gehen, doch dazu bedarf es eines Umdenkens in der Gesellschaft. Wir müssen weg vom Sicherheitswahn und hin zu einem stärkeren Bewusstsein für unsere Freiheiten.
Eine absolute Sicherheit kann es in einem demokratischen Staat nicht geben. Wir aber lassen uns in eine Risikogesellschaft drängen, in der kleinste Wahrscheinlichkeiten von Kriminalität und Terrorismus mit unverhältnismäßig repressiven Maßnahmen beantwortet werden. Wenn wir ganz ehrlich sind: So sicher wie heute waren wir noch nie! Wir sollten lernen zu akzeptieren, dass es Gewalt leider immer geben wird, wenn wir unser Ideal von einer freien und offenen Gesellschaft erhalten wollen. Nicht alles, was technisch möglich ist, darf auch gemacht werden.
Wie schon 2012 wird auch gegen das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft in Karlsruhe geklagt werden. Wer der Politik eine klare Absage zum Überwachungsstaat erteilen will, ist aufgerufen, die Piraten Patrick Breyer und Katharina Nocun zu unterstützen und sich kostenfrei an der Sammelklage zu beteiligen (http://stopp-bda.de/mitmachen/). Das höchste deutsche Gericht scheint zurzeit das einzige Mittel gegen den Überwachungswahn des Gesetzgebers zu sein, noch. (Zeichen: 3970)
Ich kenne den Gesetzestext noch nicht und bin deshalb zurückhaltend in der Kommentierung.
Ich unterstelle , daß die Aussage von Frank Hermann zutreffend ist, nach der auch bei bloßen Ordnungswidrigkeiten behördenseitig eine Abfrage der Handy-Daten möglich ist. Das widerspricht m.E. eklatant dem Verfassungsgebot von der Verhältnismäßigkeit der Mittel, das für staatliche Eingriffe jeder Art in Freiheitsrechte der Bürger gilt.
Ich kann mir zur Zeit nicht erklären , mit welcher Begründung die Verfassungsjuristen in der Bundesregierung/der Landesregierung (den Fraktionen) diesen Datenzugriff seitens des Staates trotzdem „abgesegnet“ haben.Gibt es dazu in Parlaments- (Ausschuß)protokollen festgehaltene Erläuterungen?
Auf den ersten Blick spricht allein die Einlassung von Frank Hermann in Sachen Ordnugnswidrigkeiten dafür, daß das Gesetz über die Zugriffsrechte des Staates auf die pers.Daten seiner Bürger auch in seiner neuesten Fassung für verfassungswidrig erklärt werden dürfte.
Wie dem Mitdiskutanten hier bei den Ruhrbaronen bekannt, bin ich kein „radikaler, antistaatlicher Freiheitskämpfer“, weiß aber sehr wohl um die elementare Bedeutung der Achtung und des Schutzes individueller Freiheitsrechte vor Zugriffen des Staates, wenn sich diese Zugriffe nicht zwingend aus einem dringenden öffentlichen Interesse begründen lassen, dabei der Grudnsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel beachtet sowie der Wesensgehalt des betr.Freiheitsrechtes gewahrt bleibt.
Also, auch auf diesem persönlichen Hintergrund:
Erfreulich, daß die Piraten dabei sind, eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vorzubereiten.
Ich werde mich zunächst noch weiter sachkundig machen und dann endgültig entscheiden, ob ich mit meiner Unterschrift die Verfassungsbeschwerde unterstütze.
Ja, dieses Verhalten des Staates und auch schon die bisherige Rechtspraxis bspw. in Sachen Abmahnwesen und Auskunft der Behörden ist eine Katastrophe.
Offen ist auch, was die Behörden mit den Daten machen wollen. Wichtigste Daten sind öffentlich oder in den Behörden bekannt, sie werden aber nicht korrekt in den Zusammenhang gebracht.
– NSU
– Ausbrüche in NRW, obwohl eine Gefährdung bekannt war
– Umwelt-Skandale
etc.
Es ist aber auch für mich eindeutig, dass der Datenschutz in den Behörden, wo Infos nicht intern weitergegeben werden dürfen, zu einem Risiko führt bzw. Zusammenhänge nicht erkannt werden können. Der Datenschutz wir ja auch immer mehr zum Killerargument für viele Änderungsverweigerer.
Es ist natürlich eine Frage, ob die Weitergabe von Daten bekämpft werden muss, oder ob es nicht einfach nur eine Frage der Zeit ist, bis die gläsernen Menschen akzeptiert werden. Wenn jeder publizieren kann, viele Daten im Internet stehen, kann es auch möglich sein, dass dies einfach akzeptiert wird.
Dann muss man natürlich auch bereit sein, die Konsequenzen zu tragen. Eine kommende Generation sieht das vielleicht unkritischer.
Stimmt, wir sind auf dem Weg zum „gläsernen Bürger“ – allerdings scheint es mir weniger der Staat zu sein, der uns durchleuchtet und Profile über uns erstellt und uns aushorcht – es sind Wirtschaftsunternehmen, die unser Kaufverhalten testen und das Angebot oder besser gesagt uns als Kunden optimieren wollen. Und: der Bürger ist daran nicht so ganz unschuldig. Wie viele z B. geben freiwillig intimste Daten von sich preis, um an eine Bonuskarte zu kommen, will heißen, beim Einkauf in diversten GEschäften 1% Rabatt zu bekommen – von der Registrierung sämtlicher Einkäufe von der Socke bis zur Zahnpasta mal ganz abgesehen.
Schaut man sich was auf Amazon an, flimmern einem Bildchen davon anschließend in einem Artikel auf SPIEGLE-Online entgegen u.s.w.
Der Knackpunkt ist doch eher, nicht zuviel von sich preis zu geben.
Nun wird man zwar nicht gleich von einer Haftstrafe bedroht, wenn man zwar Elmex kauft aber kein Aronal, giftgrün karierte Socken trägt und bei Amazon Bücher von Rosamunde Pilcher kauft, aber unangenehm ist die Vorstellung, derart ausgeforscht zu werden, schon.
Ich habe keine Bonuskarte, die 1% können die sich an den Hut stecken, wenn ich damit nur erreicht habe, daß mir nicht noch mehr Werbemüll aus dem Briefkasten entgegen fällt, ist das um so besser.
Im übrigen wird immer der Eindruck erweckt, der Staat könnte nach dem neuen Gesetz E-Mails lesen und Telefonate mithören. Das ist nach meinen Informationen Quatsch. Es kann lediglich fest gestellt werden, an wen die Email gegangen ist bzw. wer angerufen wurde, der Inhalt bleibt weiterhin geheim.
Übrigens: In Italien wurde vor einiger Zeit ein ganz ähnliches Gesetz zur Datenspeicherung durchgesetzt, und zwar von den Linken – gegen den Widerstand von Berlusconi und seinen Kumpels von der Mafia, von letzteren wurden mit Hilfe dieses Gesetzes schon viele überführt.
Das erinner mich an die jedesmal ausbrechende Hysterie, wenn es um das Bankgeheimnis geht. Leute, die 5000 EUR auf dem Postsparbuch haben sorgen sich darum, daß womöglich einige „kleine Steuersünder“ mit einem schweizer Nummernkonto erwischt werden – als wenns ein verbrieftes Menschenrecht auf Steuerhinterziehung gäbe.
Manchmal habe ich das Gefühl, daß es den Ganoven in D gelungen ist, dem braven Bürger einzureden, er müßte die Ganoven vor Verfolgung schützen, weil sonst die eigene Freiheit in Gefahr wäre.
[…] Bestandsdatenauskunft – Die rechtliche Grundlage für den Überwachungsstaat (Ruhrbaro… – […]
So wird das dann übrigens durch den Bundesrat geprügelt: https://bestandsdatenauskunft.de/?p=299
Mit rechtlichen Grundlagen sieht es wohl schlecht aus, oder wie oft wurden Urteile des BVG bereits ignoriert…
Sie wollen halt „ihre Bürger“ genaustens kennen und von der Wiege bis zur Bahre über sie herrschen. Ganz normal find ich, genau wie der alltägliche Machtmissbrauch zur Erhaltung derselben…
#3 Puk, es geht niemanden etwas an, wem ich schreibe und von wem ich bekomme denn hier fängt die Gesinnungskontrolle an zu schnüffeln, und sie werden noch viel weiter gehen, was sich der Fantasie der Meisten leider entzieht, auch weil es ihnen egal ist und sich viele scheinbar wohlfühlen totalitär gesteuert zu werden…
Vergessen die Demos und tausende Unterschriften zur Kippung der Bestandsdatenauskunft, vergessen der Widerstand von gestern,
vergessen die Bürgerrechte und weltweit beispielhaften Arbeitsgesetze, vergessen die Menschenrechte – wer die Gefahr die von diesem Staat ausgeht nicht sieht, ist blind…
Verehrter Heinz Romaker!
Hamm wers auch ne Nummer kleiner?
Sie fühlen sich in diesem Staat totalitär gesteuert und vermissen dztie Beachtung der Menschenrechte?
Kann es sein, daß Sie nicht so ganz wissen, wovon Sie reden?
Vielleicht reicht meine Fantasie ja nicht aus, aber da Ihre gelinde gesagt etwas überhitzt zu sein scheint, gleicht sich das bestimmt wieder aus.
Also ruhig Blut…
@Puck: Ich habe sie ja erst für einen Troll gehalten (ist ein Puck nicht ein Troll?), aber nun trotzdem:
Ein privates Unternehmen steckt einen nicht ins Lager. Ein Staat schon. Dieser benötigt immerwährende Kontrolle durch den Bürger. Gibt man systemimmanenten Sicherheitsextremisten (Innenminister etc) Überwachungsspielzeuge in die Hand werden sie sie benutzen. Für alles. Und das Recht verletzen.
Hey Puk, noch kleiner? Eigentlich hat Cervo ja schon, aber
ich setz mal einen drauf, explizit auch über den Inhalt Ihres
Posts, auch um der mangelnden Fantasie, wobei Fantasie gar nicht
nötig, lediglich offene Augen, ein wenig Anschub zu geben, aber
vorsicht, das kann in einer Endlosschleife von Wahn und Paranoia
enden. Sie haben Recht in Sachen Optimierung der Kundenbetreuung
und naiv dümmlichem Verhalten nicht weniger Bürger, doch wer hat
das verursacht bzw. unterstützt und nutzt es schamlos aus? Der
Staat, der dumme und naive Bürger zum Manifestieren und Ausbauen
seines totalitären Anspruchs benötigt. Gib ihnen Macht und sie
werden sie missbrauchen wie Cervo angedeutet hat und wer des
genauen Sehens mächtig, die Basis des menschlichen Seins, die Macht
über das eigene Selbst, sieht das Verschwinden der Gewaltenteilung,
was ich an vielen Beispielen festmachen kann, sieht die Bundeswehr
im Inneren mindestens seit dem Schengener Abkommen, sieht das
Aufkommen der Gewalt auf allen Seiten, die Kapitulation des
Denkens, die Willkür der Justiz… Das Beweise ich an unzähligen
Beispielen und ich bin ganz ruhig, in meiner Mitte. Und Sie haben
am Ende wieder Recht denn es ist den Ganover gelungen, denn sie
regGeren…
Sorry Rechtschreibfehler, das letzte Wort soll natürlich
ReGieren heißen, wobei die Betonung auf Gieren…
@ Heinz Romaker
@ Cervo
Sie haben natürlich recht, ich habe mich nicht nach der Vollgummischeibe benannt, auf die üblicherweise der Eishockeyspieler eindrischt, sondern tatsächlich nach dem lustigen Waldgeist bei Shakespeare.
Können Sie mal genau spezifizieren, wo Sie in Deutschland, im Hier und Jetzt, irgendwelche „Lager“ ausgemacht haben?
Ist das womöglich das Geheimnis von Bielefeld?
Eine Domokratie muß wehrhaft sein, wohl wahr.
Ein bißchen Realitätssinn ist dabei ungemein hilfreich.
Hallo Puk und Mitlesende
hier zum Thema was Neues von heute
Puk, sind die Lager wirklich so schwer zu sehen…?
Der große Bruder schaut dich an
17. Mai 2013
Mobilfunküberwachung +++ Verfasssungsschutz verklagt +++ GPS Überwachung von Taxifahrern +++ Bayern im Überwachungswahn +++ Smartphones deanonymisiert +++ Studie zu Linksaffinien
Neues Gesetz zur Mobilfunküberwachung
Am 21. März diesen Jahres wurde ein Entwurf der Bundesregierung zur sogenannten Bestandsdatenauskunft mit Stimmen der SPD beschlossen. Ein erster Gesetzentwurf scheiterte im Jahre 2012 am Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht verlangte damals erhebliche Nachbesserungen. So kam es jetzt zu einem neuen Entwurf aus den Reihen der Regierungskoalition von CDU und FDP. In diesem wird die Abfrage von Behörden nach sogenannten PIN- und PUK-Nummern und IP-Adressen präzisiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte am ersten Entwurf bemängelt, dass die Hürde zum Zugriff auf Daten zu niedrig sei. Im neuen Gesetzentwurf wird zwar das Abfragen einer PIN-Nummer nur mit Zustimmung eines Richters erlaubt, doch gilt für andere Daten eine deutlich niedrigere Eingriffsschwelle. So sollen Behörden und Geheimdienste wie der Verfassungsschutz Zugriff auf Daten wie Namen, Anschrift oder PUK-Nummer von Mobilfunkkunden schon bei Verdacht einer Ordnungswidrigkeit erhalten. Um dies zu garantieren, sind künftig von Mobilfunkanbietern sogenannte elektronische Schnittstellen einzurichten, um das Verfahren schneller und einfacher zu machen.
Verfassungsschutz soll für Überwachung an E-Plus Geld zahlen
Im Saarland hat E-Plus auf Grundlage des neuen Gesetzes zur Bestandsdatenauskunft gegen den Verfassungsschutz geklagt. E-Plus argumentierte vor Gericht damit, dass der Anbieter als Erfüllungsgehilfe hoheitlicher Aufgaben für den entstandenen Aufwand auch Entschädigung verdiene. Es gäbe zwar Regelegungen für solche Verfahren, sie seien aber nicht konsistent und für alle Betroffenen gleich, moniert E-Plus. Der Verfassungsschutz hatte im Gegensatz zur Polizei bis jetzt nicht die gleiche Summe gezahlt, der Aufwand sei aber der Gleiche. Das Gericht folgte der Argumentation des Konzerns und verurteilte den Verfassungsschutz zu einer Zahlung von 1.290 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, laut E-Plus strebe man aber auch ähnliche Erfolge auf Bundesebene an.
Taxifahrer in Bremen mit GPS überwacht
Der Taxi-Ruf Bremen e.V. bietet als Betreiber einer Taxi-Zentrale seinen Mitgliedsunternehmen eine lückenlose Überwachung der 1.500 Fahrer per GPS-Tracking an. Eine Regelung dazu gibt es in den Arbeitsverträgen nicht. So findet die lückenlose GPS-Überwachung ohne das Wissen der Fahrer statt, und die Daten sind selbst mit einem Smart-Phone abfragbar. So kommt es zur lückenlosen „Leistungs-“Kontrolle durch den Arbeitgeber. Doch auch Funkgespräche und Kundenanrufe werden von dem Unternehmen auf unbestimmte Zeit aufgezeichnet. Gegen dieses unverschämte Vorgehen hat sich nun in Bremen ein Zusammenschluss der Taxifahrer in der Interessengemeinschaft Bremer Taxifahrer (IG) gebildet, den der Unternehmerverband Taxi-Ruf e.V. aber bis jetzt ignoriert.
Bayrischer Verkehrsüberwachungswahn
Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann hat sich im Landtag zu seinen Vorstellungen einer allgemeinen Überwachung von Großstädten geäußert. Er empfahl, dass der gesamte bayrische Nahverkehr per Videokamera überwacht werden sollte. Am Mittwoch den 3. April kritisierte er gar die Deutsche Bahn, da sie in Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth und Erlangen bislang keine Aufzeichnungen des Bahngeländes anfertigt. Nach Herrmanns Überzeugung würde nur eine flächendeckende Videoüberwachung potentielle Straftäter abschrecken. Der bayrische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri sieht in derartigen Maßnahmen keinen Nutzen und verweist auf die fehlgeschlagenen Überwachungsmaßnahmen der Londoner Innenstadt. Dennoch spricht sich auch der Münchener Polizeipräsident Robert Kopp für die Pläne des Innenministers aus. Es bleibt abzuwarten welche Schritte nun in Bayern gegangen werden.
Deanonymisierung von Smartphones
Wissenschaftler um den belgischen Mathematiker Vincent Blondel haben anonymisierte Daten eines Mobilfunkanbieters ausgewertet. Es lagen Telefonprotokolle von 1,5 Millionen Kunden über einen Zeitraum von 15 Monaten vor. Hier wurde gespeichert, mit welchem Funkmast ein Kunde bei einem ankommenden oder abgehenden Anruf verbunden war. Der Anbieter betreibt 6500 Funkzellen, in denen ein Kunde durchschnittlich 114 Mal pro Monat registriert wurde. Aus den Daten entwickelten die Forscher eine Formel, bei der es reicht, vier zufällig ausgewählte Standpunkte mit den Angaben der Zeit zu haben, um ein durch veränderten Usernamen oder Nummer anonym gemachtes Smartphone zu identifizieren. Das liegt daran, dass Bewegungsprofile sehr individuell sind und sich daher leicht Personen zuordnen lassen.
Extremismus-Studie soll „Linksaffine“ ausspähen
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Ministerin Kristina Schröder hat im Rahmen ihres Programmes „Initiative Demokratie stärken“ nun ein Programm aufgelegt, innerhalb dessen die Universität Luxemburg in Kooperation mit der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht so genanntes deviantes Verhalten in der „linksaffinen Szene“ erforschen soll. In der Berliner Universität ist auch der Fachbereich 5 „Polizei und Sicherheitsmanagement“ angesiedelt, der auch Module in Sozial- und Politikwissenschaften anbietet. Es kann also davon ausgegangen werden, dass Erkenntnisse aus dieser Studie die in den Behörden verbreitete Extremismustheorie unterfüttern sollen. Die Studie trägt den Namen: „Zwischen Gesellschaftskritik und Militanz: Politisches Engagement, biographische Verläufe und Handlungsorientierungen von Jugendlichen in Protestbewegungen und linksaffinen Szenen“.
https://www.direkteaktion.org/217/grosse-bruder