André Kasper, einzig verbliebenes Ratsmitglied der Piraten im Bochumer Rat, zeigt den CDU-Bezirksvertreter Gerhard Anton Falke wegen Volksverhetzung an.
Soeben hat Piratenratsherr André Kasper, mitgeteilt, dass er „Strafanzeige gegen Herrn Gerhard Anton Falke, Mitglied der Bezirksvertretung Süd der CDU sowie Lehrer am Neuen Gymnasium Bochum wegen Volksverhetzung und möglicher anderer Straftaten erstattet habe. Herrn Falke nutzt seine Facebook Seite fortlaufend um in nicht zu akzeptierender Weise Stimmung gegen Asylanten, Flüchtlinge, Moslems und andere Bevölkerungsgruppen zu machen.“
Der Pressemitteilung sind mehrere Screenshots angefügt, die Kasper als Begründung für eine Strafanzeige sieht:
Falke hat nach Belegen von Kasper auch die Nazi-Partei „Die Rechte“ und mehrere andere rechtsradikalen Gruppe geliked.
Allerdings bezeichnet Falke die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, Bettina Wullf, in einem Beitrag als „Animier-Dame“ und natürlich ist er auch gegen das Freihandelsabkommen TTIP und gegen Monsanto – Positionen, die auch bei Grünen, Linken und Piraten gern gesehen sind, aber auch von vielen Rechtsradikalen geteilt werden. Auf mich macht Falke so auch den Eindruck eines politischen Wirrkopfes, freilich mit großen Sympathien für Rechtsradikale. In der CDU, der letzten verblieben großen Partei der politischen Mitte, hat er jedenfalls nichts verloren. Aber ob das alles für die Eröffnung eines Strafverfahrens reicht, bleibt abzuwarten. Ich bin da eher skeptisch.
Sollte Herr Falke als Lehrer verbeamtet sein, so sollten diese Einlassungen auf jeden Fall für die Aberkennung des Beamtenstatus reichen. Auch um mal wieder klar zu machen, dass ein Beamter mehr ist, als ein einfach nur sehr gut versorgter Arbeitnehmer, nämlich ein Staatsdiener, der sich auch außerhalb seiner Arbeitszeit als solcher zu verhalten hat.
[…] Bochum: Piraten-Ratsmitglied zeigt CDU-Bezirksvertreter wegen Volksverhetzung an | Ruhrbarone […]
Herr Rambow, Sie sind also der Meinung, dass ein Beamter seine Meinung nicht sagen darf?
Darf er seine Meinung auch nicht sagen, auch dann nicht, wenn sie die Wahrheit ist?
Was hätten wir für einen Staat, wenn unsere Beamten nicht mehr ihr Meinung sagen dürften! In diesem Staat möchte ich nicht leben.
Dem Herrn Kasper mag die Meinung von Gerd Falke nicht passen. Das ist sein gutes Recht. Wir leben aber in einem freien Staat in dem auch entgegengesetzte Meinungen gestattet sind. Ds muss der Herr Kasper nun mal akzeptieren.
Die Bevölkerung muss ja auch akzeptieren, dass es nicht verboten ist für den Dschihad zu werben. Herr Falke fordert aber keineswegs zu so etwas wie zum Dschihad auf, sondern er fordert nicht mehr undicht weniger zum staatlichen Handeln auf. Ein Recht, das jedem Bürger zusteht.
@lilo: Ein Beamter hat sich im Rahmen der Verfassung zu bewegen. Verlässt er ihn, kann er seine Meinung immer noch äussern – er ist dann nur kein Beamter mehr.
Ich vermag nicht zu erkennen, daß die Äußerungen des Herrn Falke straf- und/oder disziplinarrechtlcihe Konsequenzen für diesen mit sich bringen könnten.
Jeder weiß, daß das Strafrecht und das Disziplinarrecht nicht dem Zwecke dienen, Meinungen zu ahnden, Meinungsäußerungen strafrechtlich oder disziplinarrechtlich überprüfen zu lassen, weil sie von enigen Menschen, ggfls. auch von vielen Menschen als Zumutung empfunden werden,weil sie Andersdenkenden "gewaltig gegen den Strich" gehen, weil sie………………..
Das bedeutet folglich auch für mich persönlich, einsehen zu müssen, daß der Inhalt der Äußerung des Herrn Falke nach meinen Kenntnissen des Strafrechtes und des Beamtenrechtes (und des per Verfassung auch für Beamte grrundrechtlich gewährleisteten Meinungsfreiheitsrechtes )nicht reichen wird, um ihn mit einer Strafe nach dem STGB und/oder nach dem dem Disziplinarrecht für Beamte zu belegen, weil es eben diesbezüglich nciht darauf ankommt, daß ich den Inhalt der Äußerungen von Herrn Falke für eine bedenswerte, für eine nachdenkenswerte, für eine öffentlich erwähnenswerte eklatante politsche Fehlleistung halte, die politisch anzuprangern ist, die Gegenstand einer politischen Agitation sein kann und über deren politisch-persönliche Folgen in BO -in der CDU, in der Bezirksvertretung, in den örtlichen Medien- zu diskutieren und ggfls. zu entscheiden ist.
Kann sich bitte nicht mal jemand berufen fühlen irgendetwas gegen diesen erkrankten Menschen zu tun? Wenn so einer bei der CDU ist und politische "Arbeit" leistet ist das eine Schande. Wenn so einer dann auch noch Lehrer ist und tagtäglich auf Schüler losgelassen wird ist das ein Skandal.
Der "Meinungsfreiheit"-Artikel des Grundgesetztes (Art.5), auf den sich ständig alle berufen, hat insgesamt drei Absätze. Im Zweiten steht (bezogen auf die "Meinungsfreiheit":
"(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
(http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html)
Wer also nun meint, Dinge wie "Beleidigungen", "Volksverhetzung", "Aufruf zu Straftaten" oder "Aufwieglung zur Gewalt" wären durch das Grundgesetz 'geschützt' der <i>irrt (!)</i>. Und zwar gewaltig!
Vor allem funktioniert dieses "Rosinenpicken" nicht!
Wer Art.1, Art.2, Art.3 UND Art.4 ignoriert und verneint, kann sich dann nicht hinstellen und <i>einen</i> Abschnitt von Art.5 desselben Grundgesetzes für sich selbst reklamieren.
Auch nicht, wenn man als "Lehrer" versucht, sich auf GG Art.5 Abs.3 zu beziehen…
amarylion-8-
sorry, das weiß doch jeder, der hier diskutiert!
Meine Rechtsauffassung, die ich ,jedenfalls im Ergebnis, unter -6-vorgetragen habe, basiert nicht auf Unwissen oder Halbwissen über einschlägige straf-,beamten-,disziplinarrechtliche Normen oder gar auf Nichtwissen über den Inhalt des Art.5 GG nebst der gesamten einschlägigen Rechtsprechung des BVerG; im Gegenteil.
Und gerade deshalb meinte ich darn erinnern zu sollen, daß man in der Auseinadersetzung mit Herrn Falke wegen dessen Äußerung nicht auf das Strafrecht und das Diszipilnarrecht bauen sollte und schon gar nicht darauf, daß der Inhalt der Äußerungen des Herrn Falke hinreichend unter die Möglichkeiten subsumiert werden könnte, die das GG "als Grenzen, als Schranken" der Grundrechte, hier als Grenzen, als Schranken der Meinungsfreiheit kennt.
Aber…..
"Man soll nie nie sagen".
Und man sagt: "Vor Gericht und auf hoher See…….."
Mit anderen Worten, ich kann selbstverständlch nicht kategorisch ausschließen, daß nicht doch ein Gericht -der Strafgerichtsbarkeit, der Disziplinargerichtsbarkeit- in der Äußerung des Herrn Falk einen straf-, einen disziplinarechtlich relevanten Sachverhalt sehn könnte.
Zu bedenken ist, so meine ich, ob man dem Ziel, das all diejenigen verfolgen, die sich über die Äußerung des Herrn Falk echauvieren, nicht durch politische Aktivitäten ehe nahekommt als durch eine Strafanzeige oder durch die Forderung nach disziplinarrechtlichen Schritten gegen F.
Herr Kasper von den Piraten hat ja möglicherweise das Mittel der Strafanzeige genutzt, um diese von mir angesprochene politsche Aufmerksamkeit zu erzielen -mit Erfolg, wie u.a.diese Diskussion hier zeigt- und weniger in der Gewissheit, letztendlich eine strafrechtliche, eine disziplinarrechtlcihe Ahnung erreichen zu können.
Warten wir 'mal ab, ob, was, wann die Strafanzeige bewirken wird.
Die Terminologie "Parasiten" dürfte für den Tatbestand der Volksverhetzung und für ein dienstrechtliches Vorgehen ausreichen.
Die Zahlenspiele, die z.B. die Sozialleistungsansprüche anerkannter Asylbewerber-Großfamilien auflisten, sind hingegen keine Volksverhetzung – wohl aber eine Einladung dazu, den Kontext zu erläutern. Man könnte z.B. darstellen, wie hoch der Anteil achtköpfiger Familien unter anerkannten Asylbewerbern in Österreich (woher das Beispiel stammt) eigentlich ist. Vermutlich gibt es dort sogar absolut weniger solcher Familien als Abgeordnete rechtspopulistischer Parteien, deren monatliche Bezüge die der Großfamilien wohl übersteigen dürften. Soll also mit einer moralischen Verpflichtung zur vorrangigen Unterstützung einheimischer Sozialleistungsempfänger argumentiert werden, müsste man diesen Personen wohl vorrangig in die Tasche greifen.
Volksverhetzung ist nicht debattenfähig, aber der größte Teil der Diskussion – wie auch hier – ist eben im eigentlichen Sinne keine, sondern eine große Zahlenschleuder, mithin "Lügen mit Statistik". Hier lässt sich argumentieren und diskutieren, und diese Gelegenheit sollte genutzt werden, um die nicht völlig verbohrten Menschen, die für sachliche Argumente noch empfänglich sind, zu "retten", statt sie dauerhaft in die Obhut rechter Rattenfänger zu geben. Eigentlich wären solche Debatten auch Aufgabe der Politik. Herr Falke stellt damit, dass er eine teilweise sinnvolle Diskussion ungefähr sechzehn Schubladen zu tief anzustoßen versucht, unter Beweis, dass er für sein politisches Amt ungeeignet ist.
Diskussionen können wie gesagt sinnvoll sein, um tatsächliche Probleme zu erkennen und richtig anzugehen. Sie abzuwürgen, wäre insofern kontraproduktiv. Ein Beispiel: In dem Stadtviertel, in dem ich aufgewachsen bin, gibt es schwarzafrikanische und libanesische Zuwanderer. Beide Gruppen sind vor ca. 25 – 30 Jahren nach Deutschland gekommen. Die Kinder der einen stellen heute einige der besten Abiturienten des Jahrgangs 2015, die Kinder der anderen stellen einen weit überproportionalen Anteil an Intensivstraftätern. Hier könnte ein genaueres Hinschauen angebracht sein, damit wir uns nicht wundern, falls die heutigen Zuwanderer oder ihre Kinder nach 25 – 30 Jahren vergleichbar unterschiedliche "Karrieren" hingelegt haben sollten.
Da scheint jemand mit Freude das "Pars pro toto" = das "Teil für das GANZE" zu halten – Hier ein Beleg, wie obige Person sich im GANZEN an der Asyl-Debatte beteiligt:
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1758263467733384&set=p.1758263467733384&type=1
Es ist schon verwunderlich, wie man ohne Anhörung und ohne Würdigung der Umstände bereits den STAB über einen bricht.
Ungeachtet jeglicher inhaltlicher Diskussion wäre es doch wohl – zumindest nach meinem rechtsstaatlichen und demokratischen und juristischen Dafürhalten – besser, erst einmal abzuwarten, was aus der Anzeige wird und auch einen etwaigen Prozess abzuwarten, bevor man all dieses veröffentlicht.
Kasper … Nomen est omen?
Man muss andere Meinungen nicht teilen, um mit ihnen leben zu können … demokratische Regel Nr. 1 😉
Der Mann ist mit einer aus Korea stammenden Frau verheiratet, ergo wohl kaum ausländerfeindlich.
Da passt jemand wohl nicht ins einfache Weltbildchen der Gutmenschen?
Das sieht die CDU in Bochum aber ein bisschen anders,abraxasrgb :
http://www.derwesten.de/staedte/bochum/pirat-in-bochum-stellt-strafantrag-gegen-cdu-politiker-id10679655.html
Wie gut, dass ich nicht mit der CDU sympathisiere 😉
@ Arnold
Aber sie nehmen sich jetzt nicht auch noch eine gebürtige Koreanerin zur Frau, damit Niemand sagen kann, sie seien ausländerfeindlich ? 🙂
Arnold, mehr als meine halbe Familie stammt nicht aus Europa 😉
Dann solltest du erst recht wissen, dass einen das nicht automatisch ( "ergo" # 13) zum Ausländerfreund macht. 🙂
Ich bin auch kein Freund der Positionen von Gerd Falke 😉
Zitat von Kurt Rahlin
16. Mai 2015 um 13:38:
"Kann sich bitte nicht mal jemand berufen fühlen irgendetwas gegen diesen erkrankten Menschen zu tun? Wenn so einer bei der CDU ist und politische "Arbeit" leistet ist das eine Schande. Wenn so einer dann auch noch Lehrer ist und tagtäglich auf Schüler losgelassen wird ist das ein Skandal."
Ich selbst war zu Zeiten am Ostring langjährig Schüler in einer Klasse, in der die Migrationshintergründe nicht verschiedener hätten sein können. Ich selbst habe auch Migrationshintergrund. Habe in dieser Zeit jedoch nie erlebt, dass sich Herr Falke unrühmlich gegenüber ausländischen Schülern verhalten hätte. Ich sehe durchaus, inwiefern die geteilten Links und Posts auf seiner Facebookseite auf Unmut stoßen können, jedoch so einen Shitstorm auszulösen, erscheint mir doch etwas übertrieben. Herr Falke war stets jemand, der Klartext gesprochen hat. Man mag mit seiner Art zurechtkommen, oder auch nicht. Ich finde es überdies ganz absonderlich, wie sich im Anschluss auf einen solchen Artikel Menschen anmaßen, über seine Qualität als Lehrer zu urteilen und mit Halbwissen ganz genau das gleiche zu tun, was man Herr Falke vorwirft: Aufzustacheln! (Der Satz "Kann sich bitte nicht mal jemand berufen fühlen irgendetwas gegen diesen erkrankten Menschen zu tun?" erfüllt meines Erachtens nach eher den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB als die Posts des Herrn Falke.)