Karfreitag zeigte die Initiative Religionsfrei im Revier den Film „Das Leben des Brian“. Das hat nun, mit mehrmonatiger Verzögerung das Rechtsamt der Stadt Bochum auf den Plan gerufen: Es hat ein Bußgeldverfahren gegen die Heiden-Initiative eingeleitet, denn an Karfreitag ist es in NRW, wie in vielen anderen Bundesländern, verboten Filme aufzuführen an Karfreitag ist in NWR verboten, es sei denn man ist ein TV-Sender oder zeigt erbauliches oder ähnliches.
Aus den Akten, die der Anwalt der Ungläubigen eingesehen hat, wird ersichtlich, dass die Fachkraft des federführenden Umwelt- und Grünflächenamtes vorschlägt, das Mitglied der Initiative, das die Veranstaltung öffentlich angekündigt hat, mit einem Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro zu bestrafen möchte. Immerhin: Von einer Steinigung ist nicht die Rede.
Jörg Schnückel von der Initiative Religionsfrei im Revier ist überrascht, dass die Stadt Bochum im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen das anachronistische Feiertagsgesetz mit horrenden Bußgeldandrohungen durchsetzen will: „Nur fundamentalistisch klerikale Staaten zwingen ihre Bürgerinnen und Bürger sich den Vorschriften der herrschenden Religion zu unterwerfen. In zivilisierten Ländern garantiert der Staat die Religionsfreiheit aller Menschen. Das Feiertagsgesetz NRW verstößt derartig eklatant gegen die im Grundgesetz garantierte Meinungs- und Religionsfreiheit, dass es höchste Zeit wird es abzuschaffen.“
Da kann man ja wirklich nur noch ‚ungläubig‘ mit dem Kopf schütteln…
Zitat: „… es sei denn man ist ein TV-Sender oder zeigt erbauliches oder ähnliches.“
Wenn ich mich recht erinnere, fällt das was die TV-Sender zeigen (dürfen) nicht einmal unter die Kategorie „ähnliches“…
Aber mit denen legt sich die Obrigkeit nicht so gerne an…
Och, die Stadt Bochum ist arm, die braucht das Geld.
Nächstes Jahr Peer Steinbrück, Uli Hoeneß oder Richard von Weizsäcker zur Filmvorführung einladen… wird zwar noch teurer aber passt dann schon.
Life of Brian finde ich aber schon sehr erbaulich.
In zivilisierten Ländern garantiert der Staat die Religionsfreiheit aller Menschen.
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Mit Verlaub, dieser Hinweis ist m. M. hier sachlich falsch. Denn die Kinozuschauer waren ja nicht Teil einer Religionsgemeinschaft.
Außerdem garantiert der Staat die freie Ausübung einer Religion, das ist etwas vollkommen anderes als Religionsfreiheit, die man auch als Freiheit von Religion interpretieren kann.
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Das Feiertagsgesetz NRW verstößt derartig eklatant gegen die im Grundgesetz garantierte Meinungs- und Religionsfreiheit, dass es höchste Zeit wird es abzuschaffen.“
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Ich denke, daß dieses Verbot, wenn überhaupt nur über Vergleich Fernsehen Kino gekippt werden kann. Wieso sollen Fernsehsender dürfen, während Kinos das nicht tun dürfen.
Ich sehe aber noch ein anderes Problem. Nämlich, daß man solche Anlässe dazu nehmen könnte, gesetzliche Feiertage mit „Religionshintergrund“ vollkommen auszuhebeln und abzuschaffen.
Das dürfte vermutlich auch nicht im Interesse derer sein, die an Karfreitagen ins Kino oder in die Disko gehen wollen.
Denn das können sie nur, wenn es ein Feiertag ist und bleibt.
Grotesk. Laut WAZ hat die Stadt geäußert, ihr bliebe nichts anderes übrig, weil die Aufführung öffentlich angekündigt wurde.
Falls die Stadt also vorab Kenntnis von der Veranstaltung hatte, wäre eine Untersagung per Ordnungsverfügung das mildere Mittel gewesen, die „Gefahr für die öffentliche Ordnung“ abzuwenden.
Abgesehen davon regelt §47 OWiG das Opportunitätsprinzip, wonach die Ordnungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet, ob sie eine Ordnungswidrigkeit verfolgt. Die Aussage, dass man „müsse“ zeigt deutlich, dass die Stadt dieses Ermessen nicht ausgeübt hat, wonach der Bußgeldbescheid nichtig sein dürfte.
Mir stellen sich zwei Fragen:
– Warum soll das Umweltamt im Boot sein? Nach dem Feiertagsgesetz NW ist das Ordnungsamt der Kommune zuständig. Das Umweltamt käme IMO erst ins Spiel, wenn die Auffürhung zu laut war.
– Was genau ist bislang passiert? Ich vermute, die Initiative hat erst ein Anhörungsschreiben bekommen?
Egal. Der Image-Schaden für die Stadt ist bereits da. Kein Wunder, dass wir im Städteranking kürzlich auf dem vorletzten Platz gelandet sind. Wie wäre es mit einem neuen Werbeslogan „Bochum – Das Teheran im Herzen des Ruhrgebietes“?
@KClemens: Wozu bräuchten wir gesetzliche Religionsfeiertage??? Man kann doch die Zwangsfeiertage abschaffen oder durch freie Urlaubstage ersetzen. Übrigens waren am besagten Freitag auch Pastafaris vor Ort, mit Nudeln! RAmen
… das Rechtsamt der Stadt Bochum hat sich m.W. bisher noch keinen Namen hinsichtlich Zivilcourage oder Bürgerfreundlichkeit gemacht.
Wenn das Amt sich zu einer symbolischen (Geld-)Strafe hätte durchringen können, wäre das ein Zeichen gewesen, dass man selbst das Gesetz nicht für verfassungsgemäß hält.
Man hätte auch mit Hinweis auf eine seines Erachtens fehlende Verfassungsmäßigkeit gar keine Strafe verhängen können, um daher die Bezirksregierung fragen zu können, wie man dort die Sache sieht. Die Bezirksregierung hätte wiederum bei der Landesregierung nachfragen können, denn die könnte dann ein Normenkontrollverfahren beim Verfassungsgericht einleiten oder eine Initiative anstoßen, das Gesetz zu ändern.
Aber solches Vorgehen erfordert von den Mitarbeitern Zivilcourage. Ob die in Bochum beim Rechtsamt vorhanden ist?
Herr Steude, es geht um ein Landesgesetz, das man in Düsseldorf theoretisch mit einer kurzen Abstimmung verschwinden lassen könnte. 2011 haben die Grünen einen halbherzigen Vorstoß gemacht, den Unfug zu beenden, aber die SPD ist ziemlich dicke mit den Kirchen, da darf man sich nichts vormachen, und sie hat die Sache schnell beendet.
Verfassungsgemäß ist das alles sowieso; wir leben leider nicht in einem säkularen Staat.
#8 | Gunnar
Ehrlich gesagt, finde ich es persönlich gar nicht so schlecht, Feitertage mit „Religionshintergrund“ zu haben. Gehört halt auch zu unserer Kultur. Ich persönlich finde, seit dem wir immer areligiöser werden, verschwindet auch immer mehr die Mitmenschlichkeit aus der Gesellschaft. Und deshalb finde ich es schön, wenn es Feiertage mit Religionshintergrund gibt. Diese Meinung muss aber niemand teilen. Im Gegenzug hat niemand das Recht, mir meine Meinung mies zu machen.
Feitertage mit Religionshintergrund sind doch nichts Schlimmes. Im Gegenteil, wären es Feiertage mit Religionshintergrund aus Lampukistan, wäre alle ganz scharf, drauf auch diesen Feiertag zu begehen.
Über die Sinnhaftigkeit „stiller“ Feiertage kann man streiten. Aber es irritiert mich persönlich sehr, wenn z.B. die gleichen Gruppen, die sich für die Akzeptanz und Adaption jüdischer und/und muslimischer Feiertage in Deutschland stark machen, unsere eigenen Feiertage durch die Hintertür abschaffen wollen.
Über diesen Aspekt kann man dann auch noch mal streiten.
Freiheit für Brian!
Gegen das religiöse Verbot durch Sta(a)dt und Kirche!
@KClemens: Die wenigsten wollen irgendwelche Feiertage abschaffen. Religionsfreiheit ist wichtig, aber eben auch die Freiheit von Religion. Solange das, was ich tue, niemanden bei seiner Religionsausübung stört, soll man mich in Ruhe lassen.
Sind Sie Christ? Falls ja, fühlten Sie sich durch die Aufführung am Karfreitag in Ihrer Religionsausübung wirklich gestört? Oder war es doch eher so, dass es Ihnen einfach nicht passte, weil es sich „nicht gehört“? In dem Fall ist Toleranz gefordert, und zwar von Christen.
Die Bestrebungen der Atheisten stehen unter dem Motto „Ich lass dich beten, lass du mich tanzen.“ Ein gutes Motto, finde ich.
@#11 KVlemens: Mitmenschlichkeit mag es auch unter Christen geben, aber ebenfalls gibt es leider gewisse „Kreuzzüge“ oder religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (www.GerDiA.de). Nein, ganz einfach: Gleiches Recht für alle – nicht mehr und nicht weniger. [Und übrigens wäre ich höchstens für „unsere“ pastafarische Feiertagskultur zu haben, arrrgh!^^]
#13 | JR
Was Sie so alles aus meinem Post herauslesen.
Bitte mein Post noch einmal lesen und verstehen und sich dann für unterstellte Intoleranz bitte entschuldigen.
Ich sagte, man kann über den „stillen“ Feiertag streiten. Wie Sie da herauslesen, daß mich etwas störe, was sich nicht gehört erschließt sich mir nicht.
#14 | Gunnar
Und was haben nun Kreuzzüge und Arbeitsrecht mit dem Thema zu tun?
Nichts. Aber wenn man keine Argumente hat……….
#16 | KClemens
Nö, das gläubische Argument ‚Mitmenschlichkeit‘ kam doch wohl von Ihnen!!!? ^^
[…] [ … ] Links und Quellen : [1] – Wikipedia : Islamische Religionspolizei / Saudi-Arabien [2] – Ruhrbarone : Bochum: Stadt will Filmvorführung am Karfreitag bestrafen [3] – Religionsfrei im Revier [ … ] Tags für diesen Artikel: bochum, grünflächenamt, […]
#17 | Gunnar
Nö, das gläubische Argument ‘Mitmenschlichkeit’ kam doch wohl von Ihnen!!!? ^^
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Das ist kein gläubisches Argument, sondern ein ganz normales Argument.
Wenn Sie Mitmenschlichkeit für Überflüssig halten, bitte schön.
Ich für meinen Teil halte Mitmenschlichkeit für wichtig. Auch ohne sonntags in die Kirche zu rennen.
@KClemens: Ich habe Ihnen drei Fragen gestellt und nichts unterstellt, schon gar keine Intoleranz. Insofern sehe ich keine Notwendigkeit, um Entschuldigung zu bitten.
Sie können diese Fragen gerne als Advocatus Diaboli für diejenigen beantworten, deren Religionsausübung das Feiertagsgesetz vorgeblich schützen soll, falls Sie das für sinnvoll halten.
@KClemens:
ZITAT: „Ich persönlich finde, seit dem wir immer areligiöser werden, verschwindet auch immer mehr die Mitmenschlichkeit aus der Gesellschaft. […] Wenn Sie Mitmenschlichkeit für Überflüssig halten, bitte schön.“ (KClemens)
Nein, ‚Mitmenschlichkeit‘ ist mir sehr wohl wichtig; wie bspwl. bei http://www.GerDiA.de (s.o.!) oder sogar bei Rechten anderer Lebewesen! Nur weshalb bräuchte man da nun die staatliche Befeierung einer fragwürdigen abrahamitischen Sekte??? o.O
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