Die Stadt Bochum wollte den liberalen Rabbiner Moshe Navon nach Israel abschieben. Der Grund: Im Moment braucht er staatliche Unterstützung, um über die Runden zu kommen. Dass sich das bald ändert, interessierte die Stadt nicht. Nun wird er wenigstens für die Dauer des Eillverfahrens in der Stadt geduldet.
Eigentlich ist Moshe Navon ein ausgeglichener und unaufgeregter Mensch. Doch seitdem die Ausländerbehörde der Stadt Bochum ihm mitgeteilt hat, dass er und seine Familie Deutschland bis Ende August verlassen müssen, ist es mit der Ruhe des Reformrabbiners vorbei. Die Behörde sieht die Sicherung seines Lebensunterhalts und den seiner Frau sowie ihrer vier schulpflichtigen Kinder nicht gewährleistet. Es droht die Abschiebung nach Israel.
»Seit Wochen kann ich an nichts anderes denken«, sagt Navon und geht aufgeregt in seiner Wohnung in der Bochumer Innenstadt auf und ab. »Wir leben gerne in Deutschland und möchten unbedingt bleiben und hier das liberale Judentum stärken.« Um dieses Ziel zu erreichen, hat er nun Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Er hofft, dass das Gericht ihm ermöglicht, beruflich weiter in Deutschland Fuß fassen zu können. Seit August 2009 bezieht der in der Sowjetunion Aufgewachsene Arbeitslosengeld.
PERSPEKTIVEN Grund zur Hoffnung gibt ihm die Einschätzung seiner Anwältin Annette Kärger-Steinhoff. »Die beruflichen Perspektiven der Eheleute Navon sind durchaus vielversprechend«, sagt sie und verweist darauf, dass Navons Frau gerade eine Beschäftigung als Tagesmutter auf 400-Euro-Basis gefunden hat. Moshe Navon selbst hat für das kommende Wintersemester drei Lehraufträge im Umfang von insgesamt acht Wochenstunden sicher. Der in Jerusalem promovierte Rabbiner soll an der Ruhr-Universität Bochum, der Evangelischen Fachhochschule Bochum sowie am Jüdischen Institut der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die Geschichte des Judentums lehren. Darüber hinaus ist er im Laufe der vergangenen zwei Jahre für die liberalen Gemeinden Unna, Oberhausen und Bad Pyrmont unverzichtbar geworden. Seit 2008 hält er dort regelmäßig Gottesdienste ab und wird dafür vom Zentralrat vergütet.
Doch auch wenn Navons und die Einnahmen seiner Frau nicht für den Lebensunterhalt ausreichen sollten, gelte es für das Gericht noch einen anderen Aspekt zu berücksichtigen, meint Kärger-Steinhoff. »Die Arbeit von Moshe Navon liegt im öffentlichen Interesse, denn sie trägt in hohem Maße zur Wiederbelebung des christlich-jüdischen Dialogs bei.« Und dass dieser Dialog floriere, zeige schon die Tatsache, dass sich Universitätsdozenten, Pfarrer, Lehrer und Studenten, zusammen 40 Personen, für den Rabbiner starkmachen. »Nicht zuletzt auch deshalb bin ich sehr zuversichtlich, dass unsere Klage Erfolg haben wird«, sagt die Anwältin.
Alles andere als optimistisch schätzt Barbara Gottschlich, Sprecherin der Stadt Bochum, die Lage ein. Auf Anfrage sagte sie der Jüdischen Allgemeinen, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in seinem Urteil Navons Aufenthaltsgenehmigung ausschließlich dann verlängern könne, wenn er nicht weiterhin auf finanzielle Unterstützung des Staates angewiesen sei. Dieses Kriterium müsse er erfüllen, denn für Nicht-EU-Bürger wie ihn sei dies eine Bedingung für das Bleiberecht. Für die Dauer des Eilverfahrens hat die Stadt nun eine Duldung ausgesprochen. Solange das Eilverfahren am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängig ist, kann Navon bleiben. Entscheidet das Gericht gegen ihn, muss er gehen.
Jan Mühlstein, dem Vorsitzenden der Union progressiver Juden in Deutschland, würde Navon gerne helfen, doch auch ihm sind die Hände gebunden. Zurzeit sei es den liberalen Gemeinden aus finanziellen Gründen nicht möglich, ihn als Rabbiner fest einzustellen. Das werde sich zwar spätestens 2013, wenn der Staatsvertrag mit dem Zentralrat verlängert werde, ändern, doch so viel Zeit hat Navon nicht. Die juristischen Anforderungen wird er bis Ende August wohl nicht erfüllen können. Er hofft dennoch, dass das Gericht seine Bemühungen anerkennt. Denn nach Israel zurückzukehren, wäre für ihn finanziell gesehen »eine Katastrophe«.
Für mich ist das Verhalten der Stadt Bochum, als Antisemitismus pur zu bezeichnen. Zig „südländische“ nicht jüdische Großfamilien werden hier in Deutschland jahrelang geduldet und alimentiert, und ausgerechnet bei diesem Rabbiner meint man ein Exempel statuieren zu müssen. Entwickelt sich Deutschland jetzt 70 Jahre zurück? Einfach nur widerlich.
Ich dachte die stadt Bochum haette vor zwei Tagen schon bekannt gegeben, dass sie den Rabbi doch dulden will, oder habe ich das falsch gehoert?
Was ich an dem ganzen Vorgang nicht verstehe ist, dass es m.W.n. keineswegs üblich ist, ausländische Staatsbürger sofort abzuschieben, sobald sie staatliche Finanzhilfen in Anspruch nehmen. Schiebt die Stadt Bochum denn tatsächlich jeden Ausländer ab, der auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist – oder wird nur im Fall der Familie Navon so verfahren? Skandalös wäre im Grunde ja beides…
Das Ganze ist ein riesen Skandal für die Stadt Bochum! Was die Duldung angeht, so „dulden“ wir hier jede Menge Menschen, die nichts, aber auch gar nichts zu unserer Gesellschaft beitragen. Wenn aber jemand wie Moshe Navon kommt, noch dazu ein liberaler (!), schieben wir ihn ab…!
Es ist so traurig!
Mal ein bisserl zur Versachlichung:
1. Nicht jeder Ausländer ist ein Ausländer mit (nur) befristetem Aufenthaltstitel.
Daraus ergeben sich naturgemäß unterschiedliche Handlungsansätze der Behörden.
2. Befristete Aufenthaltstitel heißen so, weil sie irgendwann ablaufen.
Und dann muss halt (neu) geprüft werden, ob es gute Gründe für einen Aufenthalt gibt.
Das ginge übrigens jedem Deutschen im Ausland ähnlich. Es geht hier nicht um Urlaub.
3. Und solange es nicht um Fälle von Asyl (also Verfolgung im Heimatland geht), braucht es – vereinfacht ausgedrückt – erstens gute Gründe für den Aufenthalt in Deutschland und zweitens keine guten Gründe dagegen … und der Klassiker für die guten Gründe dagegen ist halt die fehlende Möglichkeit, sich selbst zu versorgen.
Wer ohne Not aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland zieht, soll hier nicht dem Staat auf der Tasche liegen.
4. Duldung ist nichts anderes als eine vorübergehende Aufschiebung der Abschiebung.
Dazu scheint es bisweilen zu Fehlvorstellungen zu geben.
Das Gesetz sieht Gleichbehandlung aller Menschen in vergleichbaren Fällen vor.
Wenn Beamte sich daran nicht halten würden, wäre das Willkür.
Wer will das?
Die Frage ist doch, ob hier Gleichbehandlung vorliegt, oder nicht, ob mittlerweile die Ausnahmen so zahlreich sind, daß eine derartige Willkür unterstellt werden könnte. Einige werden ja doch abgeschoben, andere nicht. Warum wird mal so, mal so entschieden, usw? Die nächste Frage wäre ja dann, was man machen muß, um nicht abgeschoben zu werden?
Das ist mal wieder so typisch für Bochum.
Geld für sinnlose Großprojekte konnte diese Stadt schon immer verplempern (zum Glöück stoppte der RP den Wahnsinnsbau Philharmonie) und der Verschwendungssucht frönen; auf die armen Bürger der Stadt wurde gern von der Verwaltung herumgetreten.
Ich erinnere mich noch gut daran, dass das Sozialamt Besdürftigen die Stütze kürzen wollte, die zur Tafel nach Wattenscheid gingen.
Und nun diese antisemetische Handlungsweise. Hat ausgerechnet die s o z i a l d e m o k r a t i s c h e Oberbürgermeisterin vergessen, was Deutsche Juden angetan haben ?
Ich wollte in dieser Stadt nie leben, denn obwohl ich in Bochum mal zur Schule gegangen bin, sympathisch war mir die Kommune tief im Westen noch nie.
Verstehe ich generell nicht.
Ich dachte Juden haben ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Außerdem ist doch klar, dass viele Rabbis keine Luxusmenschen, sondern eher spirituelle und „Gottes-hörige“ Gelehrte bzw. Geistliche sind.
Oder muss dann doch eher die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt werden (jeweils innerhalb von 3 Monaten?)?
Dürfen wohlhabende „Ausländer“ länger in Deutschland bleiben?
@Berliner Leser,
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat, hat dadurch automatisch ein „uneingeschränktes Aufenthaltsrecht in Deutschland“.
Da spielt die ausgeübte Religion überhaupt keine Rolle.
Das gilt also für Christen, für Moslems, für Hinduisten, Buddhisten, Juden, Jeziden,
Shintoisten, Schamanen, nur um mal einige zu nennen, und alle anderen religiösen Überzeugungen.
Hier im Fall des Bleiberechts, geht es nur um die Staatsbürgerschaft.
Dieser jüdische Rabbi hat aber eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft.
Weil er kein Bürger der EU ist, hat er hier auch nur eine eingeschränktes Aufenthaltsrecht. Wenn er reich wäre, würde vermutlich keiner Behörde auffallen, daß er die Fristen für die Aufenthaltsgenehmigung mittlerweile überschritten hat. Er ist aber nicht reich. Darin liegt die Wurzel seines Problems. Er benötigt zur Zeit finanzielle Unterstützung des Staates. Er hat eine Stellenzusage an der Ruhruniversität, wird also offensichtlich berulich gebraucht, nur nicht sofort.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat ihm eine Frist bis Ende August gegeben seine finanzielle Situation so zu regeln, daß er nicht auf Kosten des Staates leben muß. Unis zahlen aber nicht im voraus. Wäre er also reich…, aber das sagte ich schon.
Meine persönliche Meinung ist, daß das Verwaltungsgericht GE die Frist verlängern sollte, daß hier also eine Ausnahmereglung greifen sollte, obwohl ich so etwas oben, in meinem Beitrag (6) als fragwürdig bezeichnet habe.
Berliner Leser, ich führe meinen Gesinnungswechsel auf Deine Fragestellung, die man ja durchaus auch als Antisemitismus verstehen könnte, zurück.
Damit hast Du es geschafft, aus meiner ursprünglich ablehnenden Haltung, eine befürwortende Haltung zum Verbleiben dieses Rabbis zu machen. Auch wenn du es vielleicht so herum nicht wolltest.
Viele südländischen Familien wurden hier geduldet, weil die Abschiebung in den Kosovo von der dortigen UNO-Organisation verhindert wurde.
Bei den hier geduldeten südländischen Familien handelt es sich in der Regel um Roma, so dass ich Caros Bemerkung schlicht als Antiziganismus bezeichnen würde.
an #10 Unterlassen Sie es gefälligst meinen Namen für Ihre Kommentare zu mißbrauchen.
Bei den „Südländern“ handet es sich nicht um Roma. Es handelt sich um die bekannten Migranten die so von den Main-Medien genannt werden. Wer des Lesens mächtig ist, kann täglich die Berichte in den Zeitungen lesen.
@Autor: Die Kommentare zeigen, daß Journalisten nicht glauben dürfen, daß ihre Leser immer schon alles wissen.
@Kommentatoren (und damit meine ich ausnahmsweise wirklich alle): Wenn man durch den Artikel nicht ausreichend informiert wird, gibt es immer noch Google.
Die erste Frage, die man sich dann stellen muß, ist: Warum können andere Rabbiner in Deutschland von ihrer Arbeit leben, Herr Navon aber nicht? Herr Navon gehört, wie im Artikel eher nebenbei angedeutet, einer Strömung innerhalb des deutschen Judentums an, die sich durch den Zentralrat der Juden in Deutschland nicht ausreichend repräsentiert sieht. Nur der Zentralrat der Juden in Deutschland hat aber mit der Bundesrepublik einen Staatsvertrag abgeschlossen, der, ähnlich wie bei anderen Religionsgemeinschaften, staatliche Zuwendungen vorsieht. Die Gemeinden, in denen Herr Navon tätig ist, sind, wenn ich das richtig verstanden habe, von solchen Zuwendungen ausgeschlossen. Hier liegt eine Ungleichbehandlung vor, die zumindest teilweise auch von genau demjenigen Staat zu verantworten ist, der Herrn Navon nun abschieben will.
Die zweite Frage: Warum ist jemand, der neben der Betreuung dreier Gemeinden außerdem noch ein universitäres Lehrdeputat auf sich nimmt, das dem von anderthalb wissenschaftlichen Mitarbeitern gleichkommt, dennoch auf Hartz IV angewiesen? Weil er für die Abhaltung dieser drei Lehrveranstaltungen pro Semester mit – meine Schätzung – maximal ca. 3000 Euro entlohnt werden wird – pro Jahr. Denn in der vorlesungsfreien Zeit werden Lehrbeauftragte nicht bezahlt, arbeiten aber trotzdem (etwa, indem sie Hausarbeiten ihrer Studenten korrigieren). Die anderthalb wissenschaftlichen Mitarbeiter würden den Steuerzahler im gleichen Zeitraum übrigens 88.200 Euro kosten (Durchschnittswert). Selbst wenn man annimmt, daß hauptamtlich Lehrende nur die Hälfte ihrer Arbeitszeit auf Lehre verwenden, bietet Herr Navon also gezwungenermaßen dem deutschen Staat seine Arbeitsleistung in der universitären Lehre zu weniger als einem Zehntel dessen an, was dieser Staat bei denen, die er fest anstellt, als angemessene Entlohnung wissenschaftlicher Lehre ansieht.
Und genau dieser Staat zeigt Herrn Navon nun die lange Nase, weil dieser nicht für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.
Das alles hat weder mit Herrn Navons religiösem Bekenntnis noch mit der Frage zu tun, wer sonst vom Staat noch Geld bekommt und hierbleiben darf. Vielmehr ist Herr Navon in dem von ihm gewählten Berufsfeld Opfer staatlich verantworteten Lohndumpings, und das gleich in zweifacher Hinsicht. Und genau der Staat, der diese Zustände geschaffen hat, macht ihn nun dafür verantwortlich, daß er seinen Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe nicht decken kann.
Findet das sonst noch jemand ironisch?
[…] Stadt duldet Rabbiner (Ruhrbarone) […]
Navons Fehler war, dass er aus der ehemaligen SU zuerst nach Israel ausgewandert ist. Wäre er mit seiner Familie direkt nach Deutschland gegangen, dann hätte er sich heute keine Sorgen machen müssen.
Warum dürfen Juden aus der ehemaligen SU nach Deutschland einwandern und die Juden aus Israel nicht?
WARUM UND WER ENTSCHEIDET FÜR UNS ;WELCHE RABBI ORTHODOX ODER LIBERAL WIR BRAUCHEN ? DIE LEUTE ,die aus ussr ausgewandert sind ,fast alle atteisten sind .doktor Navon ist bessere Alternative für diese Leute ,er spicht russisch ,ist hochintellektuelle und ehrlich.
Warum ist ein liberaler Rabbiner für Atheisten besser? Für Atheisten ist vielleicht ein Geschichtslehrer geeigneter, als ein Rabbiner, meinen sie nicht?
Nun aber zu Ihrer Frage. Der deutsche Staat begünstigt den Zentralrat und somit kann der Zentralrat bestimmen wer in Deutschland als Rabbiner arbeiten kann und wer gehen muss. Dem kann man nur entgegenwirken, wenn man die Einheitsgemeinden verlässt und sich bspw. einer Unionsgemeinde anschließt. Nicht anders ist es in einer politischen Partei, im Grunde ist das sehr demokratisch.
Auf der anderen Seite schaffen es die liberalen Juden nicht, funktionierende Gemeinden aufzubauen und deshalb kommt Navon nicht auf das geforderte Gehalt. Die liberale Gemeinde in Oberhausen hat über 100 Mitglieder, wenn jeder 15€ im Monat für den Rabbiner überweist, dann hat Navon 1500€ mehr im Monat und wird sich so sicherlich überm Wasser halten können. Die Abschiebung wäre vermutlich unverzüglich vom Tisch.
Es muss also die Frage gestellt werden, ob die Juden in Deutschland (die allermeisten Juden kommen aus der ehemaligen SU) noch ein Interesse daran haben eigene religiöse Strukturen aufzubauen. Wenn ich Ihren Beitrag richtig verstehe, sehen Sie selbst keinen Bedarf dafür.
Wenn die Gemeinschaft keinen Bedarf an einem Rabbiner hat oder ihn sich nicht leisten kann, dann muss der Rabbiner eben dorthin gehen, wo seine Dienste auch bezahlt werden. Im Grunde folgen Rabbiner marktwirtschaftlichen Regeln, nicht anders als Handwerker.
Auf einem anderen Blatt steht, ob die Bundesregierung wieder jüdisches Leben aufbauen will. Falls ja, dann muss sie den Zuzug von jüdischen Geistlichen unbeschränkt zulassen und Projekte gezielt und nicht nach dem Gießkannen-Prinzip fördern. Dann gibt es schon sehr bald aktive jüdische Gemeinden, jüdische Schulen, Restaurants etc.
Solange die Zentralratsstrukturen in der heutigen Form beibehalten werden, wird es in absehbarer Zeit keine nennenswerte Zahl von Juden in Deutschland mehr geben.
Wer sich etwas aus dem jüdischen „Underground“ informieren will, kann sich mal hier umschauen: https://www.freie-juedische-meinung.de/
Herr Navon – Staatsbürgerschaft egal – und die Kommentatoren machen hier Bekanntschaft mit dem Ausländerrecht im Allgemeinen und dem deutschen insbesondere.
Im Ausländerrecht begegnet dem Betroffenen (in der Regel sind das „Ausländer“) der Staat nicht als Sozialstaat, kaum als liberaler Rechtsstaat, vielmehr vor allem als repressiver Ordnungsstaat.
Ausländerrecht hat keine ruhmreiche Vergangenheit, auch die neueren Elemente sind kaum von liberalem Bürgerrecht diktiert und Behörden sind hier besonders wenig zimperlich.
Daran hat auch die viel gelobte Reform vom 1.1.2005 nur wenig geändert. Anzunehmen dass die Republik hier – unter dem Titel „Zuwanderungsgesetz“ – wirklich auf Einwanderung umschaltete, war von Anfang an grotesk und naiv. Siehe Beispiel. Der Titel ist gut gewählt.
Ohne ein anständiges, im wahrsten Sinne des Wortes, Zuwanderungsgesetz wird dieser Staat bald am Ende sein.