Zuletzt konnten Einwände gegen die Neuaufstellung eines Bebauungsplans für das Kohlekraftwerk ‚Datteln 4‘ bei der Stadtverwaltung der Kanalstadt eingereicht werden. Zahlreiche Einzelpersonen und Bürgerinitiativen machten davon Gebrauch.
Wie jetzt bekannt wurde, hat auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) diese Möglichkeit genutzt. Und nicht nur irgendwie. Der BUND reichte eine über 400 Seiten starke Einwendung ein, welche die Planer, bei einem verantwortlichen Umgang damit, erst einmal kräftig ins Grübeln bringen dürfte.
Denn der Umweltverband attestiert den Kraftwerksplanern darin schwere Planungsfehler. Als Konsequenz daraus fordert der BUND den Abbruch des Verfahrens und den Abriss des Kraftwerkstorsos.
„Auch im zweiten Planungsanlauf bleiben gravierende Planungsmängel“, sagte BUND-Landesvorstand Thomas Krämerkämper. „Wir erwarten jetzt von der Stadt Datteln, dass diesmal die von uns vorgebrachten Kritikpunkte ernsthaft Gehör finden und die sich daraus ergebenden Konsequenzen gezogen werden. Weder der Flächennutzungs- noch der Bebauungsplan sind tragfähig, das Verfahren muss abgebrochen und der Kraftwerkstorso abgerissen werden.“
Aus der vom BUND gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erarbeiteten Stellungnahme geht u.a. hervor, dass die von dem ‚geplanten‘ Kraftwerk ausgehenden Einwirkungen auf Mensch und Umwelt nach wie vor nicht mit dem Umwelt- und Planungsrecht vereinbar sind. Insbesondere würden, so der BUND, durch die Vorhabensrealisierung bereits bestehende massive städtebauliche Konflikte, vor allem aus den Bereichen Lärm und Luftschadstoffe sowie Natur- und Umweltschutz, auf Jahrzehnte zementiert, statt diese zu lösen.
Das Vorhaben verbaue damit anderweitige wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven in Datteln, Waltrop und Umgebung. Ein Kritikpunkt den übrigens auch die Stadt Waltrop auf ihrer öffentlichen Ausschusssitzung in der Vorwoche in ihrer Einwendung ins Feld führte (wir berichteten bereits).
Auch unter Sicherheitsaspekten ist das Vorhaben aus Sicht des BUND weiterhin sehr problematisch. Schwere Mängel bestünden z.B. auch weiterhin in Bezug auf die unzulässig hohe Schadstoffbelastung der europäischen Naturschutzgebiete. Daran könnten auch die nachträglich entwickelten Rechentricks zum Beschönigen der Zusatzbelastung nichts ändern. Anders als vom Planungsträger behauptet leiste das Kohlekraftwerk auch keinen Beitrag zum Klimaschutz, so der BUND. Im Gegenteil: Mit geplanten Kohlendioxid-Emissionen von bis zu 8,45 Millionen Tonnen pro Jahr erweise sich das Kraftwerk für Jahrzehnte als Hindernis beim Erreichen der NRW-Klimaschutzziele. Wegen seiner mangelnden Flexibilität und nur marginaler Wärmenutzung sei das Vorhaben zudem ein energiewirtschaftliches Fossil. Eine Aussage, welche auch viele Anwohner vor Ort so durchaus teilen dürften.
„Der Planungsmurks kann nicht behoben werden, der gewählte Standort ist grundfalsch. Darüber können auch die vielen neuen Gutachten nicht hinwegtäuschen“, konstatierte Thomas Krämerkämper.
„Lärm, Luftschadstoffe und die optisch bedrängende Wirkung des Kühlturms zeigen, dass die Planung des Kraftwerks nicht mit den Anforderungen an eine nachhaltige Stadtentwicklung sowie der Forderung nach gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen in Übereinstimmung zu bringen ist.“
Man darf also gespannt sein, ob sich die Verantwortlichen bei der Stadt Datteln und bei E.On von diesen Argumenten beeindrucken lassen werden.
Wir bleiben bei dem Thema auf jeden Fall auch weiterhin ‚am Ball’…
Passend zum Thema: http://www.ruhrbarone.de/waltrop-gegen-datteln/
E.ON Vorstand verschleudert über 1 Milliarde € in Datteln
Es ist schon erschreckend, wie leichtfertig und verantwortungslos der Vorstand und Aufsichtsrat von E.ON mit dem ihm anvertrauten Geld der Aktionäre umgeht! Seit dem Urteil des OVG Münster im Jahre 2009, in dem der Kraftwerksbauneubau für rechtswidrig erklärte wurde, wurde weiterhin ca. 1 Mrd. € von den „Managern“ des E.ON Konzerns versenkt. Ohne, das es eine rechtsgültige Grundlage für das Bauvorhaben „Kohlekraftwerk Datteln IV“ gab, und ohne das es überhaupt eine Aussicht auf die Fortführung des Bauvorhabens gab, wurde unverdrossen und ohne Rücksicht auf Verluste munter weiter gebaut, als hätte kein Gericht die Baugenehmigungen wegen erheblicher Zweifel an diesem Standort einkassiert. Das ist schon unverfroren und respektlos gegenüber unseren Rechtsnormen und unseren höchsten Gerichten. Das zeigt m. E. auch, wie skrupellos sich die Manager des Konzerns verhalten und wie sicher sie sich ihrer Lobbyisten in den Kreis-, Land- u-Bundestagsgremien glauben. Wenn man z. B. die Debatten und die vorgetragenen Argumente um das Kraftwerk Datteln IV im Landtag verfolgt hat, weiß man worum es geht und wer die Lobbyarbeit macht. Aber auch hier scheiterten die Lobbyisten. Ich bin mir sicher, kein anderer Bauherr hätte auch nur einen weiteren €-Cent in sein Bauvorhaben gesteckt, wenn es keinen rechtsgültigen Bebauungsplan mehr gibt und keine rechtsgültige Baugenehmigung. Weshalb die Manager trotzdem noch ca. 1 Mrd. Euro auf „eigenes Risiko“ verbauten sollten sie vielleicht einmal den Aktionären und den Staatsanwalt erklären. Sie, die Manager, „bauten auf eigenes Risiko weiter? Haften die Vorstände für den Schaden? Haftet der Aufsichtsrat für den Schaden, für das eigene Risiko? 2009 sagte das Gericht: falscher Standort, zu nah an der Wohnbebauung, fehlende Abwägung. Da waren mal gerade 200 Mio. Euro verbaut. Sicher, auch sehr viel Geld. Aber die wären noch unter „Lehrgeld“ zu verbuchen gewesen. Die Manager interessiert das aber nicht. Sie bauen unbeirrt ohne Bebauungsplan weiter und versenken damit das Geld der Aktionäre! Ist das strafbar? Ist es nicht die Verpflichtung des Vorstandes und des Aufsichtsrates die Rechtsnormen/Gesetze des Staates und dessen höchste Gerichte zu achten und zu respektieren? Ist es die Haltung von E.ON, sich den gesellschaftlichen Grundwerten zu entziehen? Ist es nicht die Verpflichtung des Vorstandes und des Aufsichtsrates einen Vermögensschaden der Aktiengesellschaft zu verhindern und auszuschließen? Ist es nicht die Verpflichtung des Vorstandes und des Aufsichtsrates etwaige Verluste der Gesellschaft zu minimieren? Ich finde schon, dass sich der Aufsichtsrat in der Überwachung des Vorstandes in dieser Angelegenheit einen schlanken Fuß gemacht und wohl einiges in seiner Verpflichtung als Aufsichtsrat nicht so ernst genommen und versäumt hat. E.ON hat keine Chance auf die Umsetzung dieses Bauvorhabens, weil es gegen viele Rechtsnormen verstößt, und das war von Anfang an bekannt! Sie sollten deshalb das gesamte Bauvorhaben mit Anstand beenden und den Standort Datteln IV schließen. Die Vorstände und Aufsichtsräte des Konzerns sollten ihrer Verantwortung gerecht werden und diesen Skandal voll inhaltlich aufklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
E.ON Vorstand verschleudert über 1 Milliarde € in Datteln
Wer wird für den Schaden der Gesellschaft und Aktionäre haften? Wie zweifesfrei von den Gerichten festgestellt wurde, wurden aufgrund falscher Gutachten Entscheidungen getroffen, die richtigerweise bei neutraler Begutachtung so nicht getroffen worden wären. Die Stadtverwaltung Datteln hat das Verfahren beschleunigt und rechtswidrig aufgesplittet und wollte so die Gesamtsicht auf das Verfahren verschleiern. Konflikte konnten so nicht gelöst werden und eine Interessensabwägung fand nicht statt. Und auch der Bezrirksregierung Münster wurden ihre die fehlerhaften Genehmigungsentscheidungen um die Ohren gehauen! E.ON baut ohne Genehmigungen munter weiter und stört sich nicht an die Entscheigungen des OVG Münster und des BVG Leipzig!
Ich finde schon, dass sich die Staatsanwaltschaft einmal hinter diesem Fall klemmen und diese Machenschaften durchleuten sollte.
Mich ägert seit Jahren, das das Gericht in seinem Urteil Hinweise auf Abhängigkeiten der Gutachter vom Auftraggeber gibt und deshalb diese „Gefälligkeitsgutachten“ erstellt wurden und wenn es um Haftungsfragen für diese Fehleinschätzungen der Gutachter geht, auf dessen Grundlage ja die Entscheidungen getroffen wurden, wird niemand zur Verantwortung gezogen.
Gutachter, die nachweislich fehlerhafte Gutachten (Gefälligkeitsgutachten) erstellen müssen auch die Verantwortung für ihre Einschätzung übernehmen.
Die nächsten Entscheidungen stehen im Dattelner Stadtrat und bei der Landesregierung NRW (Zielabweichungsverfahren) zu der Standortfrage an.
Man darf gespannt sein, ob die Landesregierung NRW diese Spielchen weiterhin mitmacht oder sie endlich einen Schlußstrich unter diesen S K A N D A L zieht.
E.ON Vorstand verschleudert über 1 Milliarde € in Datteln
Zitat aus dem Urteil des OVG:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2009/10_D_121_07_NEurteil20090903.html
„Ob die Verwendbarkeit der Gutachten auch wegen der vom Antragsteller erhobenen Bedenken hinsichtlich der Unbefangenheit der Gutachter in Frage steht, konnte vor diesem Hintergrund dahingestellt bleiben. Die Möglichkeit einer Befangenheit des Büros M….. lässt sich jedoch nicht von vornherein von der Hand weisen. Das Büro ist von der Beigeladenen nämlich nicht nur mit der Erstellung von Gutachten im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beauftragt worden. Vielmehr hat die Beigeladene es während der gesamten Bauphase und beim Betrieb des Kraftwerks mit der Bauleitung im Bereich des Lärmschutzes betraut, so dass erhebliche wirtschaftliche Interessen im Raum stehen. Die Antragsgegnerin hatte somit allen Anlass, die vorgelegten Gutachten einer kritischen und eingehenden Prüfung zu unterziehen. Ob eine solche tatsächlich erfolgt ist, lässt sich auf Grund der vorliegenden Unterlagen indes nicht feststellen. Die Antragsgegnerin beruft sich immer nur darauf, auf Grund ihrer „intensiven eigenen Prüfung“ stehe für sie die Eignung der Gutachten außer Frage (etwa Beiakte 20, S. 3, 63, 75, 178, 211, 251 – ausdrückliche Ablehnung Befangenheitsantrag – und Beiakte 19, S. 7, 253, sowie Allgemeiner Teil, S. 15). Wie und durch wen und in welchem Umfang diese „intensive“ Prüfung stattgefunden hat, lässt sich den Aufstellungsvorgängen an keiner Stelle entnehmen. Auch zu einzelnen konkret gerügten Auffälligkeiten in dem von der M….. erstellten Lärmgutachten nimmt die Antragsgegnerin letztlich
nicht nach eigener Prüfung Stellung.“ … Zitat ende.
Es liest sich wie ein Krimi und ist m.E auch einer, sehr spannend.
Wer haftet für die entstanden Kosten? Gutachter, auf dessen Grundlagen Entscheidungen getroffen wurden? Die Stadtverwaltung Datteln, die ohne Prüfung alles möglich machte, was der Auftraggeber wollte (s. oben)? Die Bezirksregierung Münster, die ebenfalls alles ohne Beanstandungen einfach durchgewunken hatte und dessen „Genehmigungen“ wieder einkassiert wurden? Oder E.ON selbst, das ja einfach auf „eigenes Risiko“ gebaut hat? Und welche Rolle spielt nun die Politik, die das Kraftwerk noch im nachhinein genehmigen will? Wir dürfen auf die Fortsetzung des Krimis gespannt sein.
E.ON Vorstand verschleudert über 1 Milliarde € in Datteln
Einge Politiker können es einfach nicht lassen….
RP Online vom 23.09.2013; CDU-Landeschef Armin Laschet sagte nach der Präsidiumssitzung, die Union werde mit derjenigen Partei eine Regierung bilden, mit der sie am weitestgehenden inhaltlich übereinstimme. Im Gegensatz zu CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann sprach sich Laschet nicht gegen ein Bündnis mit den Grünen aus. Er räumte aber ein, dass mit einer Partei, die das Kraftwerk in Datteln bekämpfe, eine „bundesdeutsche Energiepolitik“ nur schwer zu machen sei. Es sei allerdings jedem unbenommen, „sich programmatisch zu erneuern“.
https://www.rp-online.de/politik/nrw-gruene-fuer-sondierung-von-rot-rot-gruen-1.3698984
Na o.K, Herr Laschet meint also, das Kraftwerk solle trotz aller rechtswidrigen Umstände und Widerstände zu Ende geabut werden.
Er ist dann auch sicherlich einer derjenigen, die das unzulassige Zielabweichungsverfahren, welches gerade beantragt wird, einfach mal durchwinken würde, wenn er denn so könnte, wie er wollte……
Hat er sich wohl mit dem Fall Datteln IV überhaupt beschäftigt oder ist es hörensagen……..
Was sollen solche Äußerungen von Herrn Laschet zum Kraftwerk Datteln, auf Fragen zur Regierungsbildung auf Bundesebene und zu Sondierungsgesprächen? Ist Herr Laschet etwa ein Lobbyist von E.ON?
#4 | Brilano
„Ist Herr Laschet etwa ein Lobbyist von E.ON?“
Der klassische Energiestandort NRW doht seine Vormachststellung zu verlieren und damit einhergehend viel viel Geld, Arbeitsplätze und nicht zuletzt Einfluss- und Gestaltungsspielräume des politischen Personals.
Das muss man erst mal wollen… und später dann auch noch aushalten.
@Dummkopf: Hannelore Kraft wird sich schwer tun den tausenden RWE-Mitarbeitern zu erklären, wie sie persönlich von der Energiewende profitieren. Der Verweis auf glückliche Eisbärenbabys wird nur wenige von ihnen beruhigen. Irgendwann wird ihr vielleicht auffallen, dass nur die Grünen, aber nicht die SPD von der Politik der Deindustrialisierung profitieren.
@Stefan: Bei Datteln geht es aber nicht um ‚Deindustrialisierung‘, wie du es so schön nennst, sondern schlicht um die Einhaltung gesetzlich vorgegebener Regeln und Vorgaben. Aber diese Diskussion hatten wir hier ja schon häufiger 😉
@Robin: Doch, darum geht es. Unternehmen werden sich, wenn Datteln IV nicht ans Netz geht, sehr genau überlegen ob sie noch in NRW investieren. Im Zweifelsfall werden sie es lassen – es gibt genug Länder in Europa, wo es das Theater wie in Datteln nicht gegeben hätte. Und da es auch viele Länder ohne mächtige Wutbürger und Öko-Lobbygruppen gibt, haben sie genug Alternativen. Man kann einem Unternehmen wie Eon mit Zwang eine Investition ruinieren. Man kann aber kein Unternehmen zu einer Ansiedlung zwingen.
@Stefan: Aber Du weißt doch genau, dass das Kraftwerk wohl längst am Netz wäre, wenn man den geeigneten Standort 5 km weiter auf dem ‚NewPark‘-Areal gewählt hatte. Jetzt Umweltschützern oder irgendwelchen Ökos die ‚Schuld‘ an der Situation zu geben ist schlicht falsch. E.On selber ist verantwortlich dafür, dass der Standort bei Gericht Schiffbruch erlitten hat. Da kannst Du doch nicht irgendwelchen Industriefeinden die Schuld für zuschieben…
@Robin Patzwaldt: Unternehmen werden sich nicht mit juristischen Formalia beschäftigen. Die sehen dass ein Unternehmen 1 Milliarde in den Sand gesetzt hat, dass dies in den meisten anderen Staaten nicht passiert wäre und ziehen ihre Konsequenzen. Niemand MUSS sich hier ansiedeln, die Region steht in einem Wettbewerb. Und Klagen von BUND und Co hätte es an jedem Ort gegeben – mit unsicherem Ausgang. Warum sollte sich das jemand zumuten, wenn er es nicht muss?
@Stefan: Aber die Vorbehalte gegen den Standort waren schon lange vor Baubeginn bekannt. E.On hat damals schon ganz bewusst und auf eigenes Risiko mit dem Bau begonnen. Das das jetzt als Argument für eine Inbetriebnahme benutzt wird, frei nach dem Motto ‚wäre doch schade um das viele Geld das da inzwischen schon verbaut wurde‘, ist daher nicht nachvollziehbar. Man darf wohl davon ausgehen, dass E.On sich ganz bewusst für diesen Weg entschieden hat. Das kannst du den bei Gericht erfolgreichen Anliegern ja nun kaum entgegenhalten. E.On hätte ja mit dem Bau warten können bis die Rechtslage klar war. Aber das wollte man damals halt nicht.
@Robin Patzwaldt: Künftig wird es solche Konflikte kaum noch geben, aber nun einmal auch weniger Investitionen. Wie gesagt, Du kannst niemanden zwingen zu investieren. Eon hat das Risiko eine Milliarde zu verlieren, NRW das als Investitionsstandort unattraktiv zu werden. Die Industrie hat Alternativen – die Menschen auch: Sie können das Ruhrgebiet und NRW verlassen.
@Stefan: Ich verstehe deine Argumentation. Sie vergisst leider komplett die, lt. Gerichtsurteil sogar offiziell bestätigten, Interessen der Bevölkerung. Ich habe kein Problem mit Industrieansiedlungen in meiner Nähe. Nur sollten Mindestabstände, Lärmschutz usw. den bei Baubeginn vorgegebenen Rahmen einhalten. Sonst können wir all diese diversen Vorschriften und Gesetze gleich abschaffen.
Und wenn ein Privatmann in Datteln seine Garage den Bauvorschriften entsprechend zu bauen hat, dann sollte auch ein Industriebetrieb die Regeln beachten müssen. Sonst macht das Alles doch keinen Sinn.
Und welche Chance hat ein Bürger dann noch sich gegen solche Unterschreitungen z.B. der Mindestabstände zu wehren, wenn dann anschliessend seitens der Politik an den Vorschriften ‚herumgebastelt‘ werden soll? Dass konnte mir bisher noch niemand erklären.
E.ON Vorstand verschleudert über 1 Milliarde € in Datteln
Herr Laurin, von welchen Unternehmen sprechen Sie denn, die hier nicht mehr investieren werden, wenn Datteln IV nicht ans Netz geht? Wo haben Sie denn diese Parole aufgeschnappt? Hörensagen? Ich denke, dass kein Unternehmen seine Investition von der Durchsetzung des Kohle-Kraftwerks Datteln IV abhängig macht, sondern davon, ob es mit seiner Investition Geld in NRW verdienen kann!
Und da NRW ein hervorragender Standort für viele Unternehmen ist, wird hier auch weiterhin viel Geld investiert werden.
Es sieht wahrlich so aus, und wenn Sie das meinen, dann haben Sie Recht, als das die S T R O M K O N Z E R N E nicht mehr in Kohlekraftwerke investieren wollen. Aber das liegt nicht an Datteln IV, sondern:
Zitat: Stilllegungswelle bei Kraftwerken: RWE hält an Braunkohle fest
Berlin (dpa). Wegen der Zunahme der Ökostromproduktion stehen mittlerweile 26 Gas- und Kohlekraftwerksblöcke in Deutschland vor der Stilllegung. Es gehe um eine Gesamtleistung von 6735 Megawatt, sagte eine Sprecherin der Bundesnetzagentur der Deutschen Presse-Agentur. Das entspricht rund fünf Atomkraftwerken. Stilllegungswelle bei Kraftwerken. Zitat ende.
Warum brauchen wir denn dann noch ein Kraftwerk in Datteln? (rechtlich ist es lediglich in einer Planungsphase, dort steht nichts!) Damit wir es bei zu geringen Betriebszeiten, die wir jetzt schon haben und deshalb die geplanten Schließungen, wieder stilllegen? Wollen Sie, Herr Laurin, ein weiteres „Standby-Kraftwerk“, dass der Steuerzahler und insbesondere der „kleine Mann“ als Grundlastkraftwerk demnächst subventionieren muss? Dann raus mit der Sprache. Sagen Sie den „kleinen Mann“, dass er demnächst das geplante Kohlekraftwerk Datteln IV finanziell unterstützen soll, weil Unverbesserliche es für soooo wichtig halten.
Ihre Aussagen zu Datteln IV sind bekannt und auch Sie zähle ich zu den Lobbyisten -bzw. vielleicht bald auch Pressesprecher von E.ON?
@Robin Patzwaldt: Als Unternehmen würde ich immer Standorte wählen, wo man das nicht so eng sieht. Und davon gibt es genug. Davon ab: Auch bei einer Garage fände ich einen Abriss übertrieben. Eine angemessene Strafzahlung würde vollkommen ausreichen. Wir haben viel zu viele Vorschriften.
@Stefan: Wir können gerne grundsätzlich über die Anzahl der Vorschriften in diesem Lande diskutieren. Da bin ich auf deiner seite. Auch mir ist vieles in diesem Lande zu streng geregelt, wird dann im Zweifelsfall aber gar nicht kontrolliert und/oder umgesetzt.
Man sollte Bürger und Unternehmen aber gleich streng oder locker behandeln.
Was aber gar nicht geht, und davon gibt es zahlreiche Beispiele, Vorschriften und Regelungen einmal streng anzuwenden und dann bei einem anderen Fall großzügig zu sein. Also entweder regelmässig ‚locker sehen‘ oder eben konsequent sein. Aber nicht mal so und mal so.
Erinnert mich gerade an die im Fußball kursierende Diskussion mit den unterschiedlich bewerteten Handspielen, die da gerade läuft. Aber das lass ich jetzt hier mal. Sonst kommen wir hier vom Thema ab 😉
@Robin: Mittlerweile glaube ich auch, das Datteln IV nicht kommen wird. In NRW regieren die Grünen, die SPD ist nur an ein paar Posten interessiert und hofft, dass sie alle Probleme auf andere abschieben kann. Eine Industriepolitik findet nicht mehr statt. Jetzt setzen die Entlassungswellen in der Energiewirtschaft ein – mal schauen ob Kraft erklären kann, dass sie nichts damit zu tun hat. Bislang ist sie ja gut damit durchgekommen nichts hinzukriegen und trotzdem beliebt zu sein. Mal warten, wie lange das noch gut geht…
Stefan, eigentlich wollte ich mich nicht mehr zu E.ON- Datteln IV äußern, es sei denn, es würde hier zum Sachverhalt und/oder zur Rechtslage Neues vorgetragen, was nicht der Fall ist.
Trotzdem zum X-ten Male einige Feststellungen:
1.
Falls sich überhaupt industrielle Großunternehmen -aus Deutschland, aus dem Ausland-für eine Neuansiedlung im Ruhrgebiet interessieren sollten, dann werden diese allesamt von der Gewissheit ausgehen wollen und ausgehen dürfen, daß hier ausschießlich im Rahmen geltenden Rechtes gearbeitet wird und nicht, wie in sog.Banenrepubliken, am geltenden Recht vorbei, falls es den Interessen eines Unternehmes dienlich erscheint. Letzteres scheint jedoch im jedoch im Falle E.ON-Datteln IV beabsichtigt. Und das ist eben k e i n e
keine Werbung für den Wirtschaftsstandort Ruhrgebiet/für den Industriestandort NRW.
2.
Was es ganz allgemein für das Image des nördliche Ruhrgebietes bedeutet, auch für Neuansiedlungen von Unternehmen, wenn sich hier ein Kohlekraftwerk an das andere reiht mit entsprechenden Schadstoffproduktionen, hat Prof.Dr.Finke in seinem Redebeitrag in der Sitzung des Planungsausschusses des RVR am 3.6.2013 klar zu machen versucht;offensichtlich ohne Erfolg.
3.
Wenn Laschet (CDU)meint, für die Energiewende werde E.ON-Datteln IV benötigt, dann ist das seine Meinung, die aber in der Fachwelt, selbst bei den Energieunternehmen, nicht geteilt wird. Diesbezüglich mag man streiten können.
Laschet weiß aber offensichtlich nichts, gar nichts von dem eigentlichen Problem um E.ON-Datteln IV.
Und das hat ursächlich nichts mit der Streitfrage zu tun, ob E.ON-Datteln IV für die Energiesicherheit im Rahmen der sog.Energiewend in der Region, in NRW,in Deutschland,in Europa im allgemeinen und für die Bundesbahn im besonderen benötigt wird (was objektiv nicht der Fall ist), sondern primär damit, ob das größte Monoblock-Kohlekraftwerk Europas exakt an diesem Standort planungs- und immissionschutz- r e c h t l i c h zulässig ist oder nicht.
Das OVG Münster hat dazu in nicht zu überbietender Deutlichkeit 2009 NEIN gesagt-bestätigt d.d.BVerwG 2010-. Wenn der Politiker Laschet ‚mal die Zeit haben sollte, empfehle ich ihm, das OVG Urteil v.2009 zu lesen nebst aller kritischen Gutachten zur rechtlichen Zulässigkeit eines Zielabweichungsverfahrens.
Es kann ja nicht schaden, wenn auch Politiker wie Laschet ihre Position gelegentlich abklären mit dem, was nach geltendem Recht möglich und zulässig ist und was nicht.
4.
Und noch ‚mal etwas Persönliches:
In ca. 3 km von meiner Wohnung entfernt läuft das „alte“ Kohlekraftwerk der STEAG an der Stadtgrenze Waltrop-Lünen, das nicht für eine alsbaldige Still-
legung vorgesehen ist. Unmittelbar daneben hat TRIANEL ein neues großes Kohlekraftwerk gebaut, das bereits im Probebetrieb läuft. Ich verzichte hier auf die Aufzählung der Schadstoffen, die diesen beiden Kraftwerke produzieren, z.Teil jedenfalls im „grenzwertigen“ Bereich.
Und nun soll in ca. 3 1/2 km von meiner Wohnung ,also rd.6 1/2 km von den Kraftwerken an der Stadtgrenze Waltrop-Lünen entfernt, das Land NRW den Standort für das größte Monoblock-Kohlekraftwerk-Europas landes- planungsrechtlich mittels eines Zielabweichungsverfahrens zu sichern versuchen und die Stadt Datteln danach mit einem neuen B-Plan. Ich verzichte auch hier auf die Aufzählung der Schadstoffen, die E.ON-Datteln IV produziern wird, oftmals im „grenzwertigen“ Bereich.
Ohne auf „Juristisches“ näher einzugehen, wird es auch jedem Laien zumindest fragwürdig erscheinen, ob der jetztige Versuch von E.ON, der Stadt Datteln, der Region, des Landes, den rechtswidrigen Standort Datteln IV nachträglich zu legalisieren, bei Beachtung von „Erforderlichkeit und Vertretbarkeit“ diese Großkraftwerkes und angesichts der benachbarten Kraftwerke an der Stadtgrenze Waltrop-Lünen politisch überzeugend zu begründen ist und vor allem einer erneuten Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vorhabens -neuer B-Plan der Stadt Datteln nebst Zielabweichungsverfahren-d.d.OVG Münster standhalten wird.
@Stefan: Schon kurios. Ich rechne genau mit dem Gegenteil! Da sich u.a. die Grünen seit Jahren eben nicht mehr entschlossen genug in der Angelegenheit Datteln 4 engagieren, wird es am Ende politisch wohl durchgewunken. Und ob die zwangsläufig dann erneut folgenden Gerichtsentscheidungen dann am Ende zum Abriss führen, das sehe ich auch eher skeptisch. E.On wird sich am Ende durchsetzen, Datteln 4 in Betrieb gehen, wenn du mich fragst. Allerdings nicht ohne auch ein paar ganz kräftige Schrammen dabei davonzutragen. Und ein paar Zugeständnisse gegenüber den Anwohnern hat man inzwischen ja auch schon einräumen müssen. So gesehen war es auf jeden Fall gut von den Greiwings und den anderen sehr engagierten Bürgern dort sich zu wehren. Und nächstes Mal denkt man bei E.On sicherlich (wieder) gründlicher über den Standort einer solchen Anlage nach. Gewinn wird man mit diesem Projekt jedenfalls wohl nur noch schwerlich machen können.
#15 | Stefan Laurin
„Auch bei einer Garage fände ich einen Abriss übertrieben. Eine angemessene Strafzahlung würde vollkommen ausreichen. Wir haben viel zu viele Vorschriften.“
Da geht`s aber ans Eingemachte… was daraus folgt müßte man dann aber Plutokratie nennen!