Prof. Dr. Schöler, Leiter der Abteilung W Wissenschaft und Außenbeziehungen des Bundestages, hat unseren Kollegen vom Blog Netzpolitik aufgefordert, ein auf dem Blog veröffentlichtes Gutachten zur Abgeordnetenkorruption zu löschen. Netzpolitik wird das natürlich nicht tun, aber man fragt sich schon,was für ein abstruses Verständnis von Demokratie und Meinungsfreiheit bei den Mitarbeitern der Bundestagsverwaltung vorherrscht, dass sie auch nur auf den Gedanken kommen, so etwas zu fordern.
Ja, ich weiß. Gute Mitarbeiter zu bekommen ist schwierig. Fachkräftemangel und so. Aber das ist noch lange keinen Grund, jemanden wie Schöler eine Position zu geben, in der er über mehr zu entscheiden hat, als die Verteilung von Bleistiften und Kopierpapier.
Die ganze Geschichte gibt es bei Netzpolitik.
Dass das Gutachten veröffentlicht wird finde ich ja gut, aber:
Warum dieser persönliche Angriff auf den Prof. Dr. Schöler ?
Der Mann ist ganz offensichtlich kein Abgeordneter, sondern Beamter der Bundestagsverwaltung und somit weisungsgebunden. Diese persönliche Attacke auf ihn ist deshalb völlig unangemessen.
„Weisungsgebunden“ zu sein halte ich für eine der schlechtesten Ausreden überhaupt.
@CyberPunk: Den Luxus eine Weisung zu missachten muss man sich erstmal leisten können. Manche Leute (ich auch) sind auf ihren Job angewiesen. Deinen Kommentar finde ich außerordentlich weltfremd.
habe im ersten Moment „Verteilung von Bleistiften und Klopapier“ gelesen – aber da war irgendwie ein i-Punkt zu viel… Letztlich macht es aber keinen allzu großen Unterschied, oder? :-O
Bitter ist natürlich, dass eine solche, doch ziemlich undemokratische Forderung ausgerechnet zur Abgeordnetenbestechung (also einem anderen ziemlich undemokratischen Element) kommt…
„Seltsame“ Diskussion:
Soweit ich den Sachverhalt verstanden habe, hat Prof.Schöler weder als Privatmann geschrieben noch als Leiter einer selbständigen Behörde, sondern als “ Deutscher Bundestag, Abteilung………………“.
Ob und Wie der demnach „nach Außen“ zuständige und verantwortliche Bundestag intern mit dem Leiter einer seiner Verwaltungsabteilungen umgeht, wenn dessen Handeln dem Willen des Bundestages widersprechen sollte, ist eine andere Frage.
(Oder irre ich mich in meiner Sachverhaltswahrnehmung?)
Mein E-Mail vom heutigen Tage an den Präsidenten des Deutschen Bundestages mit Kopie an die Fraktionen:
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert,
ich bin ein 58-jähriger deutscher Staatsbürger und seit jeher ein überzeugter Demokrat.
Hiermit möchte ich Sie über einen aktuellen Vorgang in Kenntnis setzen, den ich nach meinem Verständnis von Demokratie, Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit nicht nachvollziehen kann.
Herr Prof. Dr. Schöler, Leiter der Abteilung Wissenschaft und Außenbeziehungen des Bundestages hat meiner Kenntnis nach die Initiatoren des Internetblogs
„Netzpolitik“ aufgefordert, ein auf dem Blog veröffentlichtes Gutachten zur Abgeordnetenkorruption zu löschen.
Nach der Aufforderung des Herrn Prof. Dr. Schöler: „Ich bitte Sie, die fortwährende rechtswidrige Veröffentlichung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 17.10.2012 einzustellen und die Veröffentlichung zukünftig zu unterlassen“, ist die entsprechende Webseite für die Öffentlichkeit auch nun tatsächlich nicht mehr erreichbar.
Da ich für das erstellte Gutachten keinen Geheimhaltungsgrund erkennen kann, bitte ich Sie höflich um Auskunft darüber, worauf sich die von Herrn Prof. Dr. Schöler angesprochene Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung des Gutachtens gründet.
Ich bedanke mich für Ihre Bemühung und wünsche einen schönen Tag!
Mit freundlichen Grüßen
Werner Fischer
Viel Interessanter finde ich doch, dass der Bannhammer hier über den Umweg des Urheberrechts fallen soll. Bei Bayern und „Mein Kampf“ finden das ja die meisten vielleicht noch okay (ich persönlich nicht, da das eigentlich einer Demokratie unwürdig ist aber anderes Thema), aber hier sieht man eben auch mal wozu sich so ein Urheberrecht alles missbrauchen lassen kann….