Bochum: Verpatzte Franken-Spekulation wird teuer

Stadtwerke Zentrale in Bochum: Foto: Stadtwerke Bochum Lizenz: Copyright
Stadtwerke Zentrale in Bochum: Foto: Stadtwerke Bochum Lizenz: Copyright

Von der amerikanischen Schriftstellerin Ayn Rand stammt der kluge Satz: „Man kann die Realität ignorieren – aber man kann nicht die Konsequenzen der Realität ignorieren.“  Bochums Stadtkämmerer Manfred Busch und Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz sollten ihn einrahmen lassen und in ihren Büros aufhängen.   Um einen Schlag sind seit Donnerstag die Bochumer Schulden gestiegen, weil sich Bochum wie viele Städte in Nordrhein-Westfalen bei Krediten in Schweizer Franken verzockt hat. Bei den Versuchen, sich ums sparen zu drücken wurden immer verwegenere Wege beschritten: Cross-Border-Leasing, Anleihen und Währungsspekulationen. Währen der Schulden immer weiter ansteigen, wird die Stadtverwaltung aufgebläht, beteiligen sich die Stadtwerke an der Steag und leistet man sich ein neues Konzerthaus , obwohl es von denen in den Nachbarstädten genug gibt.

SPD und Grüne werden nun nicht umhinkommen zu sparen. Auch bei ihrer Stammwählerklientel, den Beschäftigten der Stadt und ihrer Volkseigenen Betriebe. Dort ist noch jede Menge zu holen.  Nicht bei den Arbeitern, die die Mülltonnen abholen und den Busfahrern, aber in den Genossenversorgungswerken der Verwaltungen und Vorständen. Und es muss auch über die städtischen Beteiligungen gesprochen werden. Was nicht unbedingt nötig ist, muss verkauft werden. Eine Stadt ist kein Konzern.

Frühstück für Bochum

Das Bochumer Rathaus // Quelle: Wikimedia
Das Bochumer Rathaus // Quelle: Wikimedia

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VfL: Trainer Geertjan Verbeek nach Testspiel insgesamt zufrieden…Radio Bochum
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Frühstück für Bochum

Das Bochumer Rathaus // Quelle: Wikimedia
Das Bochumer Rathaus // Quelle: Wikimedia


Haushalt: 
Bochum weitere 35 Millionen Euro ärmer…Bo Alternativ
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OB-Wahl: Scholz tritt nicht mehr an

Bochums OB Ottilie Scholz
Bochums OB Ottilie Scholz

Das Rätselraten hat ein Ende. Bochum Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz hat sich entschieden, im September nicht erneut um das Amt der Oberbürgermeisterin zu kandidieren. Scholz teilte via Presseerklärung mit:

Nach reiflichem Nachdenken habe ich mich jedoch entschlossen, nicht noch ein weiteres Mal als Oberbürgermeisterin zu kandidieren. Alles im Leben hat seine Zeit. Es war eine gute, es war eine erfüllte Zeit. Ich sage: Glück auf Bochum!“

Scholz Amtszeit war geprägt von wirtschaftlichen Umbrüchen: Das Ende von Nokia und Opel

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Frühstück für Bochum

Konzerthaus_Ansicht1
Konzerthaus: 
Himmel fällt dem Musikzentrum auf den Kopf…Pottblog
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VfL: Verbeek vom Einsatz seiner Spieler angetan…Reviersport


Frühstück für Bochum

Technische Fachhochschule Georg Agricola Foto: Stahlkocher Lizenz: CC BY-SA 3.0
Technische Fachhochschule Georg Agricola Foto: Stahlkocher Lizenz: CC BY-SA 3.0


Wasser:
 Experten der TFH Georg Agricola sehen Trinkwasser durch Grubenwasser nicht in Gefahr…Radio Bochum
Wohnen: Annington Inkasso unzulässig…Bo Alternativ
Stadtentwicklung: Initiativkreis sucht Ideen für Gerthe…Der Westen
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DFB: 20.000 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 Im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Vergehen in zwei verschiedenen Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Auslöser waren das Entzünden mehrerer pyrotechnischer Gegenstände in den Partien gegen den FC St. Pauli und beim SV Sandhausen 1916.

Kurz vor Beginn der 2. Halbzeit im Spiel gegen den FC St. Pauli (Endstand: 3:3) am 5. Dezember des vergangenen Jahres wurden im Bochumer Fanblock bengalische Feuer gezündet, der zweite Durchgang konnte erst mit einer einmütigen Verspätung angepfiffen werden. Eine Woche später (12. Dezember 2014), beim Auswärtsspiel in Sandhausen (Endstand: 0:0), musste die Partie zu Beginn der zweiten Halbzeit aufgrund gezündeter Leucht- und Rauchkörper im VfL-Block für knapp zwei Minuten unterbrochen werden.

Aus diesen beiden Vergehen setzt sich die ausgesprochene Strafe zusammen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.

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