
Weil auf einer Nazi-Demonstration am 1. Mai 2014 in Dortmund immer wieder „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ gerufen wurde“, erstatteten mehrere Beobachter der Demonstration – darunter eine Autorin dieses Blogs – Strafanzeige. Die Verfahren wurden nun von der Dortmunder Staatsanwaltschaft eingestellt. Eine zumindest fragwürdige Entscheidung.
Der Ruf hallte an diesem Tag immer wieder durch die Straßen der Dortmunder Stadtteile Westerfilde und Mengede: 500 Neonazis aus ganz Deutschland waren angereist, um die Nazi-Partei Die Rechte kurz vor der Kommunalwahl zu unterstützen. Die Polizei hatte an diesem Tag die Lage nicht im Griff: Nazis konnten sich an Kiosken mit Alkohol versorgen und die in den Auflagen zur Demonstration untersagten Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ wurde immer wieder gerufen – unter anderem von dem bekannten Neonazi Dennis Giemsch während einer Rede auf einer Zwischenkundgebung. Einen Tag zuvor hatte die Dortmunder Polizei genau wegen dieser Parole eine Kundgebung der Nazis aufgelöst – am 1. Mai sah sie tatenlos zu.
Das alle hatte ein Nachspiel: Beobachter der Demonstration – darunter eine Autorin dieses Blogs – erstatten Strafanzeige wegen Volksverhetzung. Die Verfahren wurden nun von Staatsanwalt Schulte-Göbel eingestellt. Seine Begründung: Das rufen der Parole sei alleine noch kein Straftatbestand. Es käme auf weitere besondere Umstände an. Nach seiner Ansicht, lagen diese nicht vor.
Mehrere Gerichte haben die besonderen Umstände beschrieben: Ein aggressives Auftreten der Demonstrationteilnehmer, Gewalttaten aus der Demonstration heraus, direkte „Ansprache“ von Migranten zum Beispiel. Das alles lag am 1. Mai vor: Es kam zu Flaschenwürfen auf Polizeibeamte, in Mengede am Rand der Demonstration fast zu einer Schlägerei zwischen Nazis und Migranten. Immer wieder waren Anwohner beschimpft und bedroht worden. Die Stimmung am 1. Mai 2014 war extrem aggressiv. Das alles sind für die Dortmunder Staatsanwaltschaft keine Umstände , die zumindest rechtfertigen ein Strafverfahren weiter zu führen – zumal ja zum Teil die Namen der mutmaßlichen Täter bekannt sind. Der Staat, den ja die Staatsanwaltschaft als Ankläger vertritt, sorgt mit einem solchen kuscheligen Vorgehen nicht dafür, von den Nazis ernst genommen zu werden.