Die Stadt Dortmund hatte am 21. März 2013 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen die klagende Prostituierte Dany K. verloren. Dany sah sich durch das stadtweite Verbot der Straßenprostitution in ihrer freien Berufsausübung beschränkt und klagte gegen die Stadt. Das Urteil war für viele überraschend – David hatte gegen Goliath gesiegt. In dem ausgewogenen Urteilsspruch verpflichtete das Gericht die Stadt Dortmund einen Alternativstandort für den Straßenstrich zu suchen. Die Stadt hat bis heute ihre Hausaufgaben nicht gemacht und keine gütliche Einigung unter der Abwägung aller berechtigter Interessen angestrebt. Statt sich um einen geeigneten und geschützten Ort und der Wiedereinrichtung des bundesweit gelobten „Dortmunder Modells“ mit Sicherheitsboxen und Alarmknöpfen zu bemühen, forcierte die Stadt Dortmund eine juristische Auseinandersetzung in der nächsten Instanz und stellte Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster – mit Erfolg.
Das verwunderte auf NRW-Landesebene nicht nur einige Landtagsmitglieder, wie den SPD-Abgeordnete Bernhard von Grünberg und die frauenpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion, Josefine Paul, sondern auch die Regierungsebene. Das Gesundheitsministerium NRW sah in dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen einen klaren Arbeitsauftrag an die Stadt. Die Staatssekretärin im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Marlis Bredehorst, forderte nach der Urteilsverkündung im letzten Jahr, dass Dortmund eine neue Regelung für die Straßenprostitution finden müsse, da sich Prostitution nicht einfach verbieten lassen würde. Es sei Aufgabe der Politik, sie in einem angemessenen Rahmen möglich zu machen und das Abdrängen in die Illegalität zu verhindern.