Die Polizei Dortmund legt gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das Verbot der für den 1. Mai geplanten Nazi-Demonstration aufzuheben, Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster ein. Die Polizei Dortmund teilt mit:
Mit seiner gestrigen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Demonstrationsverbot des Polizeipräsidiums Dortmund nicht bestätigt. Polizeipräsident Gregor Lange nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis und wird heute beim Oberverwaltungsgericht Münster als nächster Instanz Beschwerde gegen den Beschluss einreichen.Nichts desto trotz setzt die Dortmunder Polizei ihre Vorbereitungen auf einen möglichen Großeinsatz am Maifeiertag fort.
Groß sind die Chancen der Polizei das Verbot vor dem Oberverwaltungsgericht durchzusetzen nicht. Aber Polizeipräsident Gregor Lange zeigt damit nicht nur klare Kante gegen die Nazis – er zeigt auch auf, wer dafür Verantwortlich ist, wenn die Nazis am 1. Mai durch Dortmund marschieren können: Die Richter.