Heute beginnt in München der Prozess gegen fünf mutmaßlichen NSU Mitglieder und deren Helfer. Zu den Angeklagten gehören neben Beate Zschäpe der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben und der zuletzt in Düsseldorf lebende Carsten S. Wohlleben und S. wird vorgeworfen, den NSU mit Waffen versorgt zu haben.
Beim heute beginnenden Prozess gegen Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben sowie drei ihrer mutmaßlichen Helfer geht es um mehr als die Verurteilung der bislang ermittelten Verdächtigen. Der Kölner Anwalt Reinhard Schön, der die Opfer des Nagelbomben-Anschlag vertritt, hält die Beweislast gegen die Angeklagten für erdrückend: „Nach meinen Eindruck wurde auf der Ebene der Bundesanwaltschaft solide gearbeitet. Auch die Sachbearbeiter des Bundeskriminalamts verstehen ihr Handwerk. Die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft ist gut. Wenn die Anwälte der Angeklagten, vor allem von Beate Zschäpe, ihnen Hoffnungen machen, dass sie sich mit Schweigen aus der Verantwortung stehlen können, sind sie meiner Meinung nach auf dem Holzweg.“
Schön geht im Interview mit dem Kölner Stadtmagazin Stadtrevue davon aus, dass die Angeklagten die Höchststrafe für die Delikte erwartet, für die sie vor Gericht stehen. Für Zschäpe und Wohlleben könnte das Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld sowie anschließender Sicherheitsverwahrung bedeuten. Ein Urteil, bei dem es unwahrscheinlich ist, dass sie dass Gefängnis jemals lebend verlassen werden.
Aber es geht Schön und den anderen Anwälten der Nebenklage um mehr. Auf einer Pressekonferenz formulierten sie den Anspruch, den sie an den Prozess stellen: „Wir erwarten eine maximale Aufklärung“.
Es gibt noch zahlreiche offene Fragen in dem Verfahren – vor allem die nach der Rolle des Verfassungsschutzes und die nach möglichen Mittätern. In diese Richtung wurde kaum ermittelt, gut möglich das Helfer des NSU noch auf freiem Fuß sind, gut möglich, dass sie nach dem Ende der Mordserie weitere Taten begannen und weitere Taten begehen werden. Es ist wahrscheinlich, dass noch NSU-Helfer auf freiem Fuß sind, in Köln und in Dortmund zum Beispiel.
Daher ist der Anspruch der Anwälte an den Prozess ist nicht übertrieben. Von dem Verfahren müssen Impulse ausgehen, die Ermittlungen im Umfeld des NSU zu intensivieren. Der Staat kann es nicht zulassen, das Mörderbanden durchs Land ziehen. Hier gibt es große Ermittlungsdefizite. Sie müssen behoben werden. Der NSU-Prozess ist nicht der Schlusspunkt, sondern kann nur der Beginn einer Auseinandersetzung sein, die der demokratische Staat mit seinen Feinden zu führen hat – und er hat sie mit aller Härte zu führen, denn jeder militärische Angriff auf einen seiner Bürger, ist ein militärischer Angriff auf ihn selbst, der adäquat beantwortet werden muss.