Ob Politik, Stadt oder Freier – Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, dass die Stadt Dortmund dazu verpflichtet einen Straßenstrich zu genehmigen, ruft zahlreiche Reaktionen hervor.
In einer Pressemitteilung zum Straßenstrich-Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bleibt die SPD-Fraktion bei ihrer Ansicht, das Verbot des Straßenstrichs sei eine richtige Entscheidung gewesen:
Wir sind vom dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen enttäuscht, denn wir haben gedacht, dass das Gericht die ordnungspolitische Dimension einer Sperrbezirksverordnung für die gesamte Stadt Dortmund stärker würdigen würde. Das Gericht hat aber auch das Schutzinteresse der Nordstadt erkannt und die Auflösung des Straßenstriches an der Ravensberger Straße bestätigt. Die politischen Hintergründe für die Auflösung des Straßenstriches bleiben richtig“, sagte der ordnungspolitische Sprechers der SPD-Ratsfraktion, Dirk Goosmann.
Das Verbot habe sich bewährt, es gäbe weniger Straftaten in der Nordstadt, der Zuzug von Prostituierten aus Südosteuropa sei rückläufig und das Problem auch nicht in die Nachbarstädte verlagert worden.
Das NRW-Innenministerium kann die Nazi-Partei „Die Rechte“ nicht verbieten, obwohl es sie für eine Nachfolgeorganisation der im vergangenen Jahr verbotenen Kameradschaften hält. Das Nazis schützt die Parteienprivileg.
Das Land kann die im vergangenen Jahr gegründete Nazi-Partei Die Rechte nicht verbieten. Das ist das Ergebnis einer Prüfung des NRW-Innenministeriums: „Das ändert aber nichts an ihrer menschenverachtenden Ideologie. Neonazis bleiben Neonazis egal, ob sie Mitglied einer Kameradschaft oder einer Partei sind“, sagte Innenminister Ralf Jäger (SPD).
Für den Verfassungsschutz und die Polizei ist der Landesverband der Partei „Die Rechte“ ein Auffangbecken für die im vergangenen Jahr verbotenen Kameradschaften aus Dortmund, Hamm und dem Rheinland. Jäger: „Das wird an den Mitgliedern und der Führungsstruktur deutlich. Hier gibt es deutliche Überschneidungen.“
Durch die Feststellung des Parteienstatus, so das Innenministerium, sei ein Verbot als Ersatzorganisation der Kameradschaften gegenwärtig nicht möglich.
Aufgeben will Jäger jedoch im Kampf gegen die Nazis und die Partei Die Rechte nicht: „Wir brauchen einen langen Atem und dürfen
nirgendwo nachlassen.“
Der erst 16-jährige Gymnasiast Paul betreibt bei Facebook seit einiger Zeit schon die Seite ‚BVB Fans gegen Nazis‘, über die wir vor einigen Wochen hier bei den Ruhrbaronen auch schon einmal kurz berichtet hatten: https://www.ruhrbarone.de/bvb-fans-gegen-nazis/
Nun hatte ich gestern abermals Kontakt zu Paul (Nachname liegt vor). Er berichtete mir von einer Facharbeit, welche er gestern in seiner Schule in Düsseldorf abgegeben hat, und welche sich zum Erstaunen seiner dortigen Lehrerin mit dem Thema ‚Einfluss des Rechtsextremismus auf die Fankultur in Dortmund‘ beschäftigt.
In Anbetracht der jüngsten Geschehnisse und Diskussionen rund um das Thema ‚Nazis unter den BVB-Fans und im Stadion‘ halte ich diese für so interessant, dass ich Sie auch hier heute unseren Lesern (ungekürzt) einfach mal so zur Kenntnis geben möchte:
Dani K. hat es geschafft. Sie darf wieder auf der Strasse anschaffen gehen, irgendwann, irgendwo in Dortmund. Dani K. mag sich über Ihren vermeintlichen Sieg über die Stadt Dortmund freuen, die Medien das Bild streitbaren Huren pflegen. Von unserem Gastautor Thorsten Stumm.
Bei genauer Betrachtung ist es mehr als zweifelhaft ob dies wirklich ein Sieg für Dani K. ist.
Als ich gestern, nach bekannt werden des Urteils, mit Leuten gesprochen habe die sich massgeblich für die Schliessung des Strassenstrichs eingesetzt hatten, herrschte da grosse Zufriedenheit vor. Der Tenor war eindeutig : Die hat ein Urteil na und ?
Denn das Verwaltungsgericht hat sämtliche Argumente die zur Schliessung des Strassenstrichs im Dortmunder Norden geführt haben, voll umfänglich anerkannt und bestätigt. Zukünftigt wird nirgendwo im Dortmunder Stadtgebiet oder im Regierungsbezirk Arnsberg ein Strassenstrich etabliert werden können ohne diese Argumente gerichtsfest zu berücksichtigen. Siege sehen anders aus.
Nicht nur Huren können für einen Strassenstrich klagen sondern auch Anwohner dagegen. Mit nun sogar ausgeurteilten Kriterien. Niemand sollte sich täuschen, dass wird geschehen egal in welcher Ecke von Dortmund Dani K. sich in Zukunft wiederfindet.
Bis zum gestrigen Urteil sind fast zwei Jahre ins Land gegangen, man darf gespannt sein wie lange es dauert bis ein durch alle Instanzen geklagter neuer Standort gefunden ist. Bis dahin gilt die Sperrbezirksverordnung weiterhin ausser für Dani K. . Na und ?
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat soeben entschieden, dass das stadtweite Verbot von Straßenprostitution in Dortmund nicht rechtens ist. Die Stadt Dortmund hatte 2011 den Straßenstrich an der Ravensberger Straße geschlossen und die Bezirksregierung Arnsberg davon überzeugt, ein stadtweites Verbot der Straßenprostitution zu genehmigen. Dagegen hat die Prostituierte Dany K. heute vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt und teilweise Recht bekommen: Das Gericht hat die Schließung des Strichs an der Ravensberger Straße bestätigt, allerdings das stadtweite Verbot der Straßenprostitution verworfen. Bezirksregierung und Stadt muss nun nach einem neuen Standort für einen Straßenstrich suchen.
Update:
In einer ersten Reaktion kündigt Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) Widerstand gegen das Urteil an:
„Es bleibt dort beim Verbot der Straßenprostitution. Das ist erfreulich.“ Was den Prüfauftrag für das restliche Stadtgebiet angehe, werde nun die Urteilsbegründung abgewartet, im engen Kontakt mit der Bezirksregierung geprüft und dann über die Einlegung der Beschwerde entschieden. Sierau weiter: “Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, werden wir sehen, ob die Annahme des Gerichts tatsächlich zutreffend ist, irgendwo in der Stadt müsse es einen geeigneten Bereich für die Straßenprostitution geben.“
Im Dortmund-Teil der Ruhrbarone berichten wir über der Reaktionen auf das Urteil.
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