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Eigentlich sollten ja nur Burkas verhindert werden, doch weil man das nicht so explizit in Form eines Gesetzes pressen konnte, wurde ein eher fragwürdiges Gesetz auf den Weg gebracht, welches sich bisher in einigen Situationen gegen das eigene Volk gerichtet hat. Von unserem Gastautor Andre Wolf.
Seit dem 1. Oktober 2017 ist in Österreich ein neues Anti-Gesichtsverhüllungs-Gesetz in Kraft, auch Verhüllungsverbot genannt. Dieses Verhüllungsverbot verbietet eine Vollverschleierung von Personen im öffentlichen Raum und soll zur Sicherung des gesellschaftlichen Zusammenhalts einer offenen Gesellschaft dienen.
Man möchte also aus Sicherheitsgründen das Gesicht eines jeden einzelnen Menschen in der Öffentlichkeit erkennen können. Das ist verständlich, auch wenn hier ein wenig der Beigeschmack vorherrscht, dass man primär keine Burka im öffentlichen Raum haben will, obschon bis dato keinerlei burkatragende Frauen einen Terroranschlag auf österreichischen Boden ausgeübt haben.
Es handelte sich bei der Inkraftsetzung des Gesetzes also wohl eher um die präventive Eindämmung einer vorherrschenden Angst, sowie auch ein schneller Vorstoß der (noch) regierenden Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP, um die Sicherheitsfrage bezüglich Asylbewerbern nicht allein der FPÖ (Anmerkung: das deutsche Pendant zur FPÖ ist die AfD, nicht die FDP) zu überlassen.
Um jedoch Religionsfreiheit zu wahren, sowie auch nicht anerkannte Religionsgemeinschaften zu diskriminieren, musste dieses Verbot so säkular wie möglich gehalten werden. Sprich: es muss so ausgelegt werden, dass es nicht allein die Burka trifft, sondern allgemein angewendet werden kann. Religionsneutral as possible. Das Ergebnis daraus, sowie auch die ersten Anwendungen in der Praxis, sind daher eine bizarre Einschränkung der Freiheit geworden, die so wohl niemand gewollt hat.