Der Ruhrpilot

NRW-Innenminister Ralf Jäger wäre zur Zeit sicher gerne öfter im Regenbogenland   Foto: mik.nrw


NRW:
Innenminister Jäger lehnt Rücktritt ab…WP
NRW: Ist Jäger Hüter der Sicherheit – oder ein Risiko?…Welt
NRW: Ralf Jäger – Dienstherr über die Katastrophen…Süddeutsche
NRW: Landtag nimmt Innenminister ins Amri-Verhör…Bild
NRW: Amri wurde falsch eingeschätzt…FAZ
NRW: FDP wirft Jäger „fortgesetzte Verantwortungslosigkeit“ vor…Zeit
NRW: Pro NRW bekommt 295 815 Euro vom Staat…Bild
Debatte: Der kann Wahlverlierer…Jungle World
Debatte: Höcke, die AfD und Rechtsextremismus…taz
Debatte: Ground Zero des Multilateralismus…Cicero
Debatte: Die Zeichen der Zeit zu erkennen, ist kein Verrat am Konservativen…Welt
Ruhrgebiet: Thyssen-Krupp will ohne Kapitalerhöhung auskommen…FAZ
Ruhrgebiet: Ruhr Museum teilt Kriegserfahrungen…IKZ
Bochum: Demokratie nicht zum Abschuss freigeben…Correctiv.Ruhr
Bochum: Korruptionsvorwurf – Sozialamts-Mitarbeiter muss vor Gericht…WAZ
Dortmund: ARD lässt Fans des Dortmund-Tatorts weiter warten…WAZ
Duisburg: Jeder sechste Duisburger ist überschuldet…WAZ
Essen: Evag-Chefs verzichten auf je 50 000 Euro Bonuszahlung…WAZ

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Bezirksregierung Münster gibt ‚Datteln 4‘ grünes Licht

Blick aus Waltrop in Richtung Datteln. Foto: Robin Patzwaldt

Seit Jahren wird darum gestritten. Heute hat das juristisch im Jahre 2009 gestoppte Kohlekraftwerk ‚Datteln 4‘ eine wichtige Hürde auf dem Weg zur Inbetriebnahme genommen: Die Bezirksregierung in Münster hat ‚Uniper‘ (früher E.ON) heute die Genehmigung erteilt, das umstrittene Steinkohle-Kraftwerk „Datteln 4“ fertig zu bauen und in Betrieb zu nehmen. Dies geht aus einer aktuellen Pressemeldung der Bezirksregierung hervor.

Dort heißt es wörtlich:

„Die Bezirksregierung Münster hat heute (19. Januar 2017) der Uniper Kraftwerke GmbH (vormals E.ON Kraftwerke GmbH) die Genehmigung erteilt, ein Kraftwerk am Standort Datteln zu errichten und zu betreiben. … Die Genehmigung wurde mit einer Reihe von Auflagen und Nebenbestimmungen erteilt, um anspruchsvolle Anforderungen des Umweltschutzes zu erfüllen, insbesondere im Hinblick auf die Rauchgasreinigung und Abwasserbehandlung. Die Regelungen sollen sicherstellen, dass die Emissionen von Schadstoffen deutlich unter den gesetzlich zulässigen Werten liegen. …

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Für Hrant. Für die Gerechtigkeit.

Katil 301 – Mörder 301 – gemeint ist der Paragraph 301 des türkischen Strafgesetzbuches, der die „Herabwürdigung des Türkentums“ unter Strafe stellt. Unter dieser Anklage stand Hrant Dink in seinem letzten Prozess. Foto: Saban Dayanan

Heute vor 10 Jahren wurde Hrant Dink, Herausgeber der armenisch-türkischen Wochenzeitung AGOS in Istanbul erschossen. Auch im zehnten Jahren der Ermordung sind die Drahtzieher dieses politischen Mordes noch immer nicht zur Rechenschaft gezogen. Von unserem Gastautor Ilias Kevork Uyar.

Der armenische Journalist und Menschenrechtsaktivist wurde am 19. Januar 2007 auf offener Straße kaltblütig erschossen. Was viele befürchtet hatten, wurde wahr. Hrant wurde umgebracht, seine Gedanken wurden zu gefährlich.

Vorausgegangen war eine lange, öffentliche Treibjagd auf ihn. Unverhohlene Drohungen von Nationalisten, mediale Kampagnen, die ihn als Landesverräter, als Feind der Türken zur Zielscheibe abstempelten, wurden immer lebensbedrohlicher. Die Justiz tat ihr Übriges, nationalistische Staatsanwälte überzogen Dink mit Prozessen nach dem Paragraph 301 des türkischen Strafgesetzbuches, der die „Herabwürdigung des Türkentums“ unter Strafe stellt.

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SPD-Bundestagsabgeordnete zeigt AfD-Höcke wegen Volksverhetzung an

Michaela Engelmeier Foto: Privat

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier hat den Vorsitzenden der AfD-Fraktion in Thüringen, Björn Höcke, wegen Volksverhetzung  angezeigt. Höcke hatte gestern bei einer Rede von Kameraden in Dresden das Holocaust -Mahnmal in Berlin als ein „Denkmal der Schande“  bezeichnet. Engelmeier schrieb auf Facebook: „Es reicht, Herr Höcke!
Immer nur reden und empört aufschreien hilft nicht viel. Daher habe ich mich entschlossen gegen Herrn AFD Höcke Strafanzeige zu stellen. Volksverhetzung ist ein schwerwiegender Straftatbestand!“

Höcke indes spielt das altbekannte AfD-Spiel aus Provokation, Grenzverschiebung und nachgeschobener Heuchelei. In einer vorhin veröffentlichten persönlichen Erklärung schreibt Höcke, die Unschuld aus der Zone: „Ich bin erstaunt über die Berichterstattung zu meiner Rede vom 17. Januar in Dresden. Angeblich soll ich dort das Holocaust-Gedenken der Deutschen kritisiert haben. Diese Auslegung ist eine bösartige und bewusst verleumdende Interpretation dessen, was ich tatsächlich gesagt habe. Wörtlich habe ich gesagt: ,Wir Deutschen sind das einzige Volk, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat. (…) Unzweifelhaft haben wir mit dem Holocaust-Mahnmal in Berlin unserer Schande ein Denkmal gesetzt. Der Begriff ,Denkmal der Schande‘ stammt übrigens gar nicht von mir, sondern ist schon vor langer Zeit zumindest in den politischen Sprachgebrauch eingegangen. So heißt es etwa in einer Drucksache (14/3126) des Deutschen Bundestages: ,Denkmäler der Schande und der Trauer, des Stolzes und der Freude sind notwendige Grundsteine des neuen Deutschland und der neuen Bundeshauptstadt“

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NPD-Verbot: Ohne Relevanz und V-Männer


Das zweite Verbotsverfahren gegen die NPD ist gescheitert. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verfolge die Partei zwar verfassungsfeindliche Ziele. Sie sei jedoch zu unbedeutend, um diese Ziele zu verwirklichen. Die NPD hat in dem Verbotsverfahren vor dem BVerfG nicht gewonnen. Sie wurde nur nicht verboten.

Was oder wem hätte ein NPD-Verbot genützt?

Sie hatten es gut gemeint und schlecht gemacht. Von Anfang an litt das NPD-Verbotsverfahren unter dem Geburtsfehler unklarer Zielvorgaben: Was sollte mit einem Parteiverbot überhaupt erreicht werden? Eine effektive Bekämpfung rechtsextremistischer Bestrebungen war jedenfalls nicht zu erwarten. Im Falle eines Parteiverbots hätten die Mitglieder der NPD ihre Aktivitäten auf das freie Kameradschaftsspektrum verlagern können. Damit drohte ein „Abtauchen“ von Rechtsextremen in die informellen Zusammenschlüsse der Freien Kameradschaften mit der Folge, dass die Beobachtung rechtextremer Aktivitäten erschwert würde. Ehemalige NPD-Mitglieder hätten sich als „Unterdrückte“ gerieren und damit ihrer Widerstandsrhetorik eine erhöhte Authentizität verleihen können.

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Wie der postmoderne Antirassismus zum Hemmschuh der multikulturellen Gesellschaft wird

 

Mural on Jones Avenue, Toronto, Canada Foto: Beatrice Murch Lizenz: CC BY 2.0

Oh ja Leute, es gibt Rassismus und das nicht zu knapp. Auch bei der Polizei. Es gibt ihn im Alltag auf den Straßen, in Schulen, Krankenhäusern und Universitäten. Es gibt ihn in der Politik, in der Kultur und in der Wirtschaft, in Familien, unter Freunden, ja sogar zwischen Menschen die sich lieben. Aber es gibt ihn auch als einen antirassistischen Popanz, der ausschließlich dazu dient, sich selbst von jedem Rassismus freizusprechen. Rassisten sind nämlich immer die anderen, und dazu gehören in der Regel die Menschen, die man sowieso schon scheiße findet. Mit Vorliebe Polizisten und Militärs oder anderes strukturell nervendes staatliches Ordnungspersonal. Aber auch gerne mal die, die weiß sind, oder ungebildet, oder zu reich, oder zur Unterschicht gehören, oder die sonst eine Eigenschaft haben, die man selbst nicht zu haben wünscht oder im geheimen gerne hätte, aber nie bekommen wird.

Wobei der Haken bei den Weißen ist, dass deren Hautfarbe genauso angeboren ist wie jede andere. Sie kann also nicht geändert werden wie die Zugehörigkeit zu einer Religionsgruppe, zu einer Nation oder zu einem wertebezogenen Kulturkreis. Sie kann auch immer noch nicht wegoperiert werden, wie mittlerweile – wenn auch mehr oder weniger notdürftig – das Geschlecht. So sehr man sich in eine andere Hautfarbe wünscht, oder sich in sie hinein zu fühlen versucht, man bekommt sie dadurch nicht selbst.

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Der Ruhrpilot


Debatte:
„Bruch mit der Rechtstradition der Bundesrepublik“…Cicero
Debatte: Narrenfreiheit für die Extremisten…Spiegel
Debatte: Karlsruhe urteilt mutig – und leichtsinnig…Welt
NRW: Innenminister Jäger bedauert Nein zu NPD-Verbot…RP Online
NRW: Anis Amri war ein amtlich erfasstes Großmaul…FAZ
NRW: Die NPD ist in Nordrhein-Westfalen bedeutungslos…General Anzeiger
NRW: Vorstand der AfD will Pretzells Co-Chef stürzen…RP Online
NRW: Polizei leitet Verfahren gegen „Pelz-Polizei“ ein…Bild
Debatte: Was muslimische Frauen wollen…Jungle World
Debatte: Wir gegen uns…Cicero
Debatte: Die Hetzfeministinnen…Emma
Debatte: Der deutsche Konservatismus und die CDU sind ausgebrannt…Welt
Ruhrgebiet: Revier hat Chance aufzuholen…RP Online
Bochum: Hochschulen stellen sich Schülern vor…WAZ
Dortmund: Schauspiel bleibt weitere Spielzeit im Megastore…WAZ
Duisburg: 2030 fehlen 40 000 Fachkräfte…WAZ
Essen: Bezirksregierung will Bericht über Evag-Gehaltserhöhungen…WAZ
Essen: Betriebsrat verteidigt Evag-Chef Feller…WAZ

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Manchmal ist die Verfassung das falsche Mittel gegen Verfassungsfeinde wie die NPD

Polizei regelt. NPD-Demo in Mönchengladbach am 1. Mai 2015 – Foto: Felix Huesmann

In diesem Blog werfen gleich zwei Co-Autoren dem Bundesverfassungsgericht vor, es habe mit seiner heutigen Entscheidung gegen ein NPD-Verbot gewaltbereite Neonazis ermutigt. Stefan Laurin findet, mit dem Urteil sei der „Schutz der Demokratie und der Menschen in diesem Land den Kampfmöglichkeiten von offen auftretenden Nationalsozialisten untergeordnet.“ Sebastian Weiermann befürchtet, die „Grenzen, was Neonazis ungestraft machen dürfen, wurde heute ausgeweitet.“

Beide Co-Barone verstehen offenbar ein NPD-Parteiverbot als Instrument der allgemeinen Gefahrenabwehr gegen Akteure, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind. Es war vollkommen richtig, dass das Gericht über die NPD – und nur die NPD – geurteilt hat. Dieses Prinzip ist eine wichtige Versicherung gegen Justizwillkür. Außerdem hält das Rechtssystem andere, angemessenere Mittel gegen Neonazi-Gewalt bereit, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Pressemitteilung anspricht:

„Auf Einschüchterung und Bedrohung sowie den Aufbau von Gewaltpotentialen muss mit den Mitteln des präventiven Polizeirechts und des repressiven Strafrechts rechtzeitig und umfassend reagiert werden, um die Freiheit des politischen Prozesses ebenso wie einzelne vom Verhalten der NPD Betroffene wirkungsvoll zu schützen.“

Man kann schon versuchen, mit einer Banane Nägel einzuschlagen, ist damit aber tendenziell selten erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundgesetz vor einer solchen Zweckentfremdung geschützt und auf die Hämmer verwiesen. Jetzt müssen sie nur noch aus dem Werkzeugkasten geholt werden, was deutlich anstrengender als das sinnlose NPD-Verbotsverfahren ist.

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NPD-Urteil schafft Grauzone

Die NPD ist nicht verboten worden. Die NPD ist zwar, das erkennt das Bundesverfassungsgericht klar an, eine verfassungsfeindliche Partei aber sie ist zu unwichtig. Ihre Ziele, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen und einen völkisch-nationalistischen Staat aufzubauen kann die NPD aber nicht erreichen. Das Urteil ist gefährlich, es schafft eine Grauzone in der Verfassungsfeindlichkeit nicht staatlich zu ahnden ist.

Die NPD ist also zu klein und unwichtig für ein Parteiverbot. Für ein Verbot nach dem Vereinsrecht, wie es die Innenminister von einzelnen Ländern oder dem Bund verhängen können, dürfte die Partei allerdings zu groß sein und vor allem, alle wesentlichen Kriterien für eine Partei erfüllen. Die NPD tritt zu Wahlen an und arbeitet in Parlamenten mit. Was für die NPD gilt dürfte also auch für die Partei „Die Rechte“ gelten. Im Klartext, wer gewisse formale Grundlagen erfüllt, kann inhaltlich gegen das Grundgesetz agitieren und rassistische und antisemitische Hetze verbreiten wie er will.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt nicht positiv in die Zukunft blicken. Neonazi-Parteien werden noch offener agieren. „HTLR“ (Hitler) Transparente und 25-Punkte-Programme werden in Zukunft vermehrt auftauchen. Die Grenzen, was Neonazis ungestraft machen dürfen, wurde heute ausgeweitet.

 

Bundesverfassungsgericht gibt Nazis freie Bahn

Teilnehmer einer NPD Demo am 1. Mai 2016 in Bochum

Das Bundesverfassungsgericht hat den 2013 gestellten Antrag der Länder, die NPD zu verbieten abgelehnt. Die „Wesensverwandtschaft einer Partei mit dem Nationalsozialismus“ ist danach kein ausreichender Grund, eine Partei zu verbieten.

Andere Nazi-Parteien wie Die Rechte oder der III. Weg werden das Urteil mit Freude vernommen haben. Sie können nun noch offener als bisher nationalsozialistisch auftreten, solange sie nicht  in der Lage sind, die Macht zu übernehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat damit Nazis freie Bahn gegeben und den Schutz der Demokratie und der Menschen in diesem Land den  Kampfmöglichkeiten von offen auftretenden Nationalsozialisten untergeordnet.