Das Bundesverfassungsgericht hat den 2013 gestellten Antrag der Länder, die NPD zu verbieten abgelehnt. Die „Wesensverwandtschaft einer Partei mit dem Nationalsozialismus“ ist danach kein ausreichender Grund, eine Partei zu verbieten.
Andere Nazi-Parteien wie Die Rechte oder der III. Weg werden das Urteil mit Freude vernommen haben. Sie können nun noch offener als bisher nationalsozialistisch auftreten, solange sie nicht in der Lage sind, die Macht zu übernehmen.
Das Bundesverfassungsgericht hat damit Nazis freie Bahn gegeben und den Schutz der Demokratie und der Menschen in diesem Land den Kampfmöglichkeiten von offen auftretenden Nationalsozialisten untergeordnet.