Strafanzeige gegen Nazi-Aktivistin Melanie Dittmer wegen „Stolpersteine umdekorieren“

Rechts am Transparent Melanie Dittmer, bei einer Kundgebung in Köln (Foto: S.Weiermann)
Rechts am Transparent Melanie Dittmer, bei einer Kundgebung in Köln (Foto: S.Weiermann)

Strafanzeige gegen Dittmer wegen Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener und Volksverhetzung

Die VVN-BdA Kreisverband Aachen hat heute Strafantrag gegen die 37 jährige Neofaschistin Melanie Dittmer wegen der Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener und Volksverhetzung gestellt. Frau Dittmer schlug ernsthaft vor, Stolpersteine “umzudekorieren. In ihrem Blog veröffentlichte sie eine Anleitung, die sich gegen die Erinnerung an Opfer des Naziterrors 1933-1945 richtet. Sie leitete dazu an, die letzte Erinnerung an von Nazis ermordete Menschen in Form von Stolpersteinen auszulöschen. Menschen, die von den Nazis zu Nummern entwürdigt wurden und denen durch die Stolpersteine ihre geraubte Individualität wiedergegeben wurde, werden durch die Aktion von Dittmer missbraucht, um Hetze gegen Menschen anderer Religion, Hautfarbe oder Staatsangehörigkeit zu betreiben. Dittmer nennt ihre Aktion “Stolpersteine umdekorieren” und will die Menschen auf den 56000 Stolpersteinen erneut verschwinden lassen.

Hier geht es zur Erklärung des VVN:

 

Die Verschärfung des Antiterrorgesetz – ein paar Worte dazu.

q1ZlzrNEs hat hierzulande beinahe schon Tradition, dass man während größeren Events wie z.B. einer Fußball-WM strittige Gesetze den Bundestag passieren lässt. Beispiele? 2006, die Erhöhung der Mehrwehrsteuer, 2010, die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge und 2012 während der EM 2012, unser persönlicher Liebling das neue Meldegesetz welches in sagenhaften 57 Sekunden durch den Bundestag gepeitscht wurde nur um dann später wieder vom Bundesrat zur Korrektur kassiert zu werden. Ein Gastbeitrag von Anonymous Germany.

 Worum ging es dieses mal? Werfen wir doch einen Blick darauf.

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Dortmunder Nazis: Der fragwürdige, mangelnde Tatverdacht der Staatsanwaltschaft

Nazi-Demonstration in Dortmund am 1. Mai 2014
Nazi-Demonstration in Dortmund am 1. Mai 2014

Weil auf einer Nazi-Demonstration am 1. Mai 2014 in Dortmund immer wieder „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ gerufen wurde“, erstatteten mehrere Beobachter der Demonstration – darunter eine Autorin dieses Blogs –  Strafanzeige. Die Verfahren wurden nun von der Dortmunder Staatsanwaltschaft eingestellt. Eine zumindest fragwürdige Entscheidung.

Der Ruf hallte an diesem Tag immer wieder durch die Straßen der Dortmunder Stadtteile Westerfilde und Mengede: 500 Neonazis aus ganz Deutschland waren angereist, um die Nazi-Partei Die Rechte kurz vor der Kommunalwahl zu unterstützen. Die Polizei hatte an diesem Tag die Lage nicht im Griff: Nazis konnten sich an Kiosken mit Alkohol versorgen und die in den Auflagen zur Demonstration untersagten Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ wurde immer wieder gerufen – unter anderem von dem bekannten Neonazi Dennis Giemsch während einer Rede auf einer Zwischenkundgebung.  Einen Tag zuvor hatte die Dortmunder Polizei genau wegen dieser Parole eine Kundgebung der Nazis aufgelöst – am 1. Mai sah sie tatenlos zu.

Das alle hatte ein Nachspiel:  Beobachter der Demonstration – darunter eine Autorin dieses Blogs – erstatten Strafanzeige wegen Volksverhetzung. Die Verfahren wurden nun von Staatsanwalt Schulte-Göbel eingestellt. Seine Begründung: Das rufen der Parole sei alleine noch kein Straftatbestand. Es käme auf weitere besondere Umstände an. Nach seiner Ansicht, lagen diese nicht vor.

Mehrere Gerichte haben die besonderen Umstände beschrieben: Ein aggressives Auftreten der Demonstrationteilnehmer, Gewalttaten aus der Demonstration heraus, direkte „Ansprache“ von Migranten zum Beispiel. Das alles lag am 1. Mai vor: Es kam zu Flaschenwürfen auf Polizeibeamte, in Mengede am Rand der Demonstration fast zu einer Schlägerei zwischen Nazis und Migranten. Immer wieder waren Anwohner beschimpft und bedroht worden. Die Stimmung am 1. Mai 2014 war extrem aggressiv. Das alles sind für die Dortmunder Staatsanwaltschaft keine Umstände , die zumindest  rechtfertigen ein Strafverfahren weiter zu führen – zumal ja zum Teil die Namen der mutmaßlichen Täter bekannt sind. Der Staat, den ja die Staatsanwaltschaft als Ankläger vertritt, sorgt mit einem solchen kuscheligen Vorgehen nicht dafür, von den Nazis ernst genommen zu werden.

 

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Umweltminister Johannes Remmel und Barbara "Eso-Babsi" Steffens
Umweltminister Johannes Remmel und Barbara „Eso-Babsi“ Steffens


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NRW: AfD – Wie ein Geheimbund…Post von Horn
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Der britische Außenminister Ernest Bevin setzte in einer Besprechung am 21. Juni 1946 den Zusammenschluss des nördlichen Rheinlands mit Westfalen zum neu zu gründenden Land Nordrhein-Westfalen durch, gegen Bedenken seines Kabinettskollegen John Burns Hynd, der in dem Zusammenschluss die Gefahr eines „neuen Preußens“ sah. Foto: Imperial War Museums Lizenz: Gemeinfrei
Der britische Außenminister Ernest Bevin setzte in einer Besprechung am 21. Juni 1946 den Zusammenschluss des nördlichen Rheinlands mit Westfalen zum neu zu gründenden Land Nordrhein-Westfalen durch, gegen Bedenken seines Kabinettskollegen John Burns Hynd, der in dem Zusammenschluss die Gefahr eines „neuen Preußens“ sah. Quelle: Wikipedia Foto: Imperial War Museum Lizenz: Gemeinfrei


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Ruhrbarone zum Brexit

union_jackGroßbritannien hat entschieden die Europäische Union zu verlassen. Was das alles bedeutet? Unklar. Zu vielen aktuellen, politischen Entscheidungen können wir euch ja mehr oder weniger eine Meinung der Ruhrbarone bieten. Beim Brexit haben wir aber ganz unterschiedliche Gedanken. Vielfältig wie Europa sind die Kommentare von unseren Autoren.

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Die unterschätzte Wut auf den elitären Politikbetrieb…Welt
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Der antisemitische Verschwörungsglauben des Dr. Wolfgang Gedeon (AfD)

Verfasst hat er sie unter der Bezeichnung „W. G. Meister“ – so auch der Namen seiner Homepage – und sie als sein „Meisterwerk“ bezeichnet: Die dreibändige Monographie „Christlich-europäische Leitkultur. Die Herausforderung Europas durch Säkularismus, Zionismus und Islam“ des baden-württembergischen AfD-Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon belegt einen in sich geschlossenen, antisemitischen Verschwörungsglauben.
Dennoch musste der AFD-Bundesvorsitzende und Südwest-Fraktionsvorsitzende Prof. Jörg Meuthen seinen Antrag auf sofortigen Fraktionsausschluss Gedeons vertagen – die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit war nicht in Sicht. Unser Gastautor Dr. Michael Blume hat sich Gedeon und seine Schriften sehr genau angeschaut.

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