Früher ging es bei der Auseinandersetzung rund um das juristisch noch immer gestoppte Kohlekraftwerk ‚Datteln 4‘ in erster Linie um dessen Gesetzeskonformität. Stimmt der Abstand des Meilers zur Wohnbebauung, können die Schadstoffgrenzwerte in der Umgebung eingehalten werden? Wie sieht es konkret mit der Gefährdung der Anwohner im Störfall aus?
Vieles wurde hier inzwischen nachgebessert. Ausgleichmaßnahmen wurden durchgeführt, Schallschutzfenster zugesagt, Aufforstungsmaßnahmen durchgeführt. Einiges konnte naturgemäß aber nicht verändert werden, da das Kraftwerk halt noch immer dort steht, wo es eben seinerzeit ab 2006 errichtet wurde.
Der neue Genehmigungsanlauf des Energiekonzerns läuft bekanntlich. Stadtverwaltung und Landesregierung werden dem Projekt keine Steine mehr in den Weg legen. Nach diversen Änderungen und Ausnahmeregelungen für das Kraftwerk welche inzwischen auch auf politischer Ebene durchgeführt wurden (Stichwort Zielabweichungsverfahren), deutet inzwischen wohl recht viel darauf hin, dass das Kraftwerk, dass lt. E.On aktuell zu rund 80% fertiggestellt ist, und das bereits rund 1 Milliarde Euro an Baukosten verschlungen hat, dann in zwei bis drei Jahren tatsächlich ans Netz gehen könnte. Auch wenn eine weitere Gerichtsentscheidung darüber noch zu erwarten sein dürfte, da sowohl der BUND als auch die benachbarte Stadt Waltrop weitere Klagen dagegen angekündigt haben.
Seitens der Grünen Wählergemeinschaft in Datteln, regt sich aktuell jedoch einmal wieder frischer Widerstand.